Der Fall Drygalla, Den Ball flach halten, Leute |
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Der Fall Drygalla, Den Ball flach halten, Leute |
20. Aug 2012, 11:51 | Beitrag
#1
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Fähnrich Beiträge: 225 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2012 |
Ich hab mal eine Frage zu dem Fall Drygalla.
Die junge Dame wurde ja Aufgrund Ihres Verhältnisses mit einem Rechtsradikalen aus dem Polizeidienst entlassen. Nun wird Sie aber in die Bundeswehr aufgenommen. Wie passt das zusammen? Wird da also mit zweierlei Maß gemessen? |
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20. Aug 2012, 12:20 | Beitrag
#2
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Leutnant Beiträge: 586 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.09.2004 |
Sie wurde nicht entlassen. Sie hat ihre Ausbildung "freiwillig" abgebrochen und das Sportförderprogramm verlassen.
Hier der letzte Absatz: Spiegel Und damit spricht auch nichts dagegen sie in das BW-Sportförderprogramm aufzunehmen. Alle haben ihre Gesicht gewahrt und keiner musste Rückgrat beweisen. ( Alles auf Kosten der Sportlerin natürlich... ) Der Beitrag wurde von KSK Sniper bearbeitet: 20. Aug 2012, 12:21 |
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20. Aug 2012, 12:45 | Beitrag
#3
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Fähnrich Beiträge: 225 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2012 |
Naja, im SPIEGEL 33/2012 liest sich das etwas anders:
ZITAT ...Im Innenministerium, sagt heute ein hochrangiger Beamter, "wurde es schon als eine Art Vetrauensbruch gesehen, dass die Beamtin nicht von sich aus das Gespräch gesucht hat". Seit Frühjahr 2011 habe es deshalb "intensive Personalgespräche mit dem Ziel der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrages" gegeben. Im Klartext: Als deutlich wurde, dass Drygalla fest zu Fischer stand, ging es nur darum, der jungen Frau einen Abschied aus dem Polizeidienst nahezulegen, bei dem sie ihr Gesicht waren konnte und sollte. Am 30.September 2011 verlor sie den Beamtenstatus - und damit auch, ein knappes Jahr vor den Olympischen Spielen in London, das Privileg der Sportförderung bei der Polizei. Kurz: Sie ist "gegangen worden". Mich irritiert (naja, eigentlich nicht wirklich...) halt nur die Tatsache das die Bundeswehr sie Aufgrund der Vorgeschichte nimmt. Wer für die Polizei nicht tragbar ist, sollte es für die BW doch auch nicht sein. |
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20. Aug 2012, 13:06 | Beitrag
#4
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Fähnrich Beiträge: 153 Gruppe: Banned Mitglied seit: 21.01.2011 |
Hatten wir "Sippenhaft" nicht schon mal ?
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20. Aug 2012, 17:09 | Beitrag
#5
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.265 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.06.2002 |
Vorsich, bevor das hier zu einem Pfuhl wird! Ich werde nicht zulassen, dass die Diskussion sich in eine Aneinanderreihung von Stereotypen und Internet-Schlagwörtern verwandelt.
SE -------------------- Sapere Aude & Liber et Infractus
"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912) "Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia |
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20. Aug 2012, 17:45 | Beitrag
#6
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Herr der Dunkelheit Beiträge: 36.419 Gruppe: Admin.WHQ Mitglied seit: 21.04.2002 |
Ohne Partei ergreifen zu wollen, aber grundsätzlich ist die NPD (noch) nicht verboten in Deutschland, oder?
inwiefern ist es dann ein Vergehen, mit einem NPD-Funktioniert liiert zu sein? abgesehen davon, dass man nicht zwingend die Meinung seines Partners teilen muss. Ich frage dies aus reiner Neugier, weil mein Rechtsstaats-Verständnis hier eine gewisse Objektivität und Neutralität voraussetzt, oder liege ich gänzlich falsch? -------------------- Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.
Qui tacet, consentire videtur Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen. |
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20. Aug 2012, 18:03 | Beitrag
#7
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Generalmajor d.R. Beiträge: 8.772 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 20.10.2004 |
Ohne Partei ergreifen zu wollen, aber grundsätzlich ist die NPD (noch) nicht verboten in Deutschland, oder? inwiefern ist es dann ein Vergehen, mit einem NPD-Funktioniert liiert zu sein? abgesehen davon, dass man nicht zwingend die Meinung seines Partners teilen muss. Ich frage dies aus reiner Neugier, weil mein Rechtsstaats-Verständnis hier eine gewisse Objektivität und Neutralität voraussetzt, oder liege ich gänzlich falsch? Das Problem in Deutschland ist meiner Meinung nach, das aufgrund der NS-Vergangenheit rechtes Gedankengut als grundsätzlich intolerabel angesehen wird und die Meinung vorherrscht, dass die NPD nur aufgrund von Formalitäten noch nicht verboten ist. Es ist also nach vorherrschender Meinung nicht möglich, rechtes Gedankengut beim Partner zu tolerieren, ohne selber damit zu sympathisieren. Man nimmt also an, dass Frau Drygalla auf jeden Fall zumindest in Maßen rechtsradikales Gedankengut unterstützt. Bei einer Ruderin, die in begrenztem Maße Deutschland vertritt, ist das dann natürlich doppelt anrüchig. So erkläre ich mir zumindest diese Aufregung. -------------------- Liberalmeran.
Der Grad unserer Erregung wächst in umgekehrtem Verhältnis zu unserer Kenntnis der Tatsachen - je weniger wir wissen, desto aufgeregter werden wir. - Bertrand Russell, Eroberung des Glücks |
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20. Aug 2012, 20:48 | Beitrag
#8
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Hauptmann Beiträge: 2.515 Gruppe: Members Mitglied seit: 11.10.2006 |
Und selbst wenn sie Nazi-Symphatisantin wäre was ja nicht verboten ist, wäre dies ihrer Leistung als Sportlerin abträglich? Soll man im übrigen Randgruppen immer einen Grund bieten in welchem sie sich als Opfer sehen können nur weil sie diskriminiert werden? Ja es klingt schräg, aber gerade Nazis sind heute nunmal eine Randgruppe der Gesellschaft und entweder man toleriert sie in dem Maße wo es geht und beim Rudern würde es gehen, oder man diskriminiert sie indem man sie komplett von der Gesellschaft fern hält was aber eben unrecht wäre. Solange niemand öffentliche Sportveranstaltungen mißbraucht um doofe Sprüche in die Liveschalte zu äußern und irgendwelche Fahnen/Banner/Zeichen zu schwenken die möglicherweise verboten sind ist doch wirklich nichts dabei.
Wer weis ob nicht der ein oder andere "DDR"-Sportler direkt nach der Wende nicht auch ein ex-MfS-Spitzel war. Solang der aber seine Leistung brachte und nichts in der BRD verbotenes anstellte konnte der auch im vereinten Deutschland sportlich weitermachen. Persönlich würde ich einen Stasi-Spitzel aber erstmal genauso wenig mögen wie einen Nazi, aber das ist meine persönliche Sache und selbst da kommt es an wie sich die Situation des Kennenlernens gestaltet , gesellschaftlich muss ich mit den Menschen in diesem Land leben so wie sie eben da sind. Und wer weis ob eine schlechte Persönlichkeit sich nicht auch zum besseren wandeln kann - siehe Mitläufertum und Aussteiger. Und gerade wenn ich will dass die Leute aussteigen dann muss ich ihnen mit offenen Armen eine neue gesellschaftliche Heimat bieten und sie nicht komplett ruinieren. Dass sich eine Gesellschaft auch zum schlechteren wandeln kann sieht man ja auch, wie hier in diesem Fall wo jemand aufgrund einer Beziehung von einigen als "Aussätzige" angesehen wird. Finde ich nicht richtig und hat mit meinem Verständnis von einem guten `Schland auch nichts zu tun. Vermutlich ist die Aufregung auch für die Katz, denn diese Empörungswelle ist eher eine medial gemachte weil man etwas skandalös anrüchiges bei einer solchen Dame fand und die Gesellschaft hat in der Masse eigentlich auch keine ein Problem mit dieser Ruderin. Man muss sich doch nur mal anschauen wer sich aufgeregt hat und welche Leserschichten da so empört sind. Es sind die üblichen wie Bild, Spiegel und deren debile Stammleserschaft die Schlagzeilen haben will. Und mal ehrlich das interressiert doch auch keine Sau mehr, Olympia ist doch vorbe und die "phöse" Frau hat ihr Fett weg. Goschi hat hier vollkommen Recht das hat mit Rechtstaat nix zu tun und ist find ich nur peinlich. -------------------- |
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20. Aug 2012, 22:59 | Beitrag
#9
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Hauptmann Beiträge: 4.319 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Wer für die Polizei nicht tragbar ist, sollte es für die BW doch auch nicht sein. Um kurz hierauf einzugehen: Die Bundeswehr unterliegt anderen Gesetzen als die mecklenburg-vorpommerische Landespolizei oder andere Länderpolizeien. Mecklenburg-Vorpommern hat im Gegensatz zu westdeutschen Bundesländern nicht die Pflicht zur Verfassungstreue (gemäß Radikalenerlass) deutlich ausformuliert. Deshalb ist die Frau auch auf dem halbfreiwilligen Wege gegangen worden und nicht im Rahmen eines, wie es in der Baden-Württembergischen Belehrung hierzu schön heißt, "Disziplinarverfahren mit dem Ziele der Entfernung aus dem Dienst" entlassen worden. inwiefern ist es dann ein Vergehen, mit einem NPD-Funktioniert liiert zu sein? Beamte, die dem Radikalenerlass unterliegen*, sind verpflichtet "sich durch ihr gesamtes Verhalten" und "jederzeit" zur FDGO zu bekennen. Die Liaison mit einem Unterstützer einer vom BVS als verfassungsfeindlich eingestuften Bestrebung kann insofern durchaus als passive Akzeptanz dessen Lebensweise interpretiert und damit als hierzu inkompatibel angesehen werden. Eine eigene Mitgliedschaft bzw. aktive Teilnahme an dieser Bestrebung ist hierfür nicht erforderlich. Bei Michael Fischer, dem Freund von Nadja Drygalla, kommt übrigens dazu, dass dieser eben nicht nur in der NPD aktiv war/ist, sondern auch in der Gruppe "Nationale Sozialisten Rostock". Was eine vielleicht etwas eindeutigere Schiene ist. * für Soldaten: siehe §8 Soldatengesetz, "Eintreten für die Demokratische Grundordnung". Vorsich, bevor das hier zu einem Pfuhl wird! Ich werde nicht zulassen, dass die Diskussion sich in eine Aneinanderreihung von Stereotypen und Internet-Schlagwörtern verwandelt. Weswegen ich hiermit meinen Kommentar zum Thema bei obigem belasse. Quellen für obiges finden sich u.a. im Soldatengesetz, im Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst gemäß Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg vom 2.10.1973 sowie in der Handreichung des VdRBw zu NPD und FDGO. |
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21. Aug 2012, 03:08 | Beitrag
#10
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Oberleutnant Beiträge: 2.388 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.07.2003 |
Vielleicht sind meine Information mittlerweile überholt aber bisher habe ich nur davon gelesen, dass es einen Antrag gibt sie in die BW aufzunehmen, sie also noch nicht aufgenommen ist.
-------------------- There was a young man from Moldavia
Who couldn’t believe in the savior So he erected instead, with himself at the head The religion of decorous behavior |
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21. Aug 2012, 06:27 | Beitrag
#11
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Hauptmann Beiträge: 4.319 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Vielleicht sind meine Information mittlerweile überholt aber bisher habe ich nur davon gelesen, dass es einen Antrag gibt sie in die BW aufzunehmen, sie also noch nicht aufgenommen ist. Korrekt, ebenso war sie im Polizeidienst bis zu Ihrer Entlassung auch nur Anwärterin. |
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21. Aug 2012, 10:43 | Beitrag
#12
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Fähnrich Beiträge: 153 Gruppe: Banned Mitglied seit: 21.01.2011 |
Ich frage dies aus reiner Neugier, weil mein Rechtsstaats-Verständnis hier eine gewisse Objektivität und Neutralität voraussetzt, oder liege ich gänzlich falsch? Ich fürchte, du wirst bei genauerer Betrachtung des jetzigen Rechtsstaates erkennen müssen, das du falsch liegst. Insbesonders in der NS-Thematik. Siehe die Verurteilung Demjanjuks durch das LG München wegen Beihilfe zum Mord in 28.060 Fällen. Dieses Urteil ist die Abkehr vom Rechtsstaat hin zur, ich nenne es mal, "Sippenhaft". Bis vor kurzem war es doch so, daß zur Verurteilung eines Einzelnen dessen Individualschuld zwingend erwiesen sein musste. (In Dubio...ect). Das gilt seit diesem Urteil nicht mehr, sondern es reichte die Tätigkeit (jedweder Art) in einem Lager aus, um die Schuld des Verdächtigen an den Morden zu beweisen. Die neue Rechtsprechung de facto jetzt: Der Verdächtige muß seine Unschuld beweisen, nicht mehr wie früher, das Gericht dessen Schuld. Mit diesem Urteil haben die Münchner Richter Rechtsgeschichte geschrieben. M.M. (und nicht nur meiner) eine klare Abkehr, wenn nicht sogar pervertierung, vom Rechtsstaat. Ich bin gespannt, ob diese neue Rechtsauffassung auch bei möglichen, zukünftigen RAF-Prozessen zur Anwendung kommt. Vor diesem Hintergrund ist auch die Behandlung der Sportlerin zu sehen und zu bewerten. Sie war mit einem "Subjekt" zusammen und ist demnach vollumfänglich deshalb auch schuldig. Ganz einfach, eigentlich..... Der Beitrag wurde von Janus bearbeitet: 21. Aug 2012, 10:48 |
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21. Aug 2012, 10:45 | Beitrag
#13
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.476 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 05.06.2002 |
Korrekt, ebenso war sie im Polizeidienst bis zu Ihrer Entlassung auch nur Anwärterin. Wobei das ein anderes Thema ist. Anwärterin bedeutet lediglich dass sie sich noch in der Ausbildung befand, sprich die Weiterverpflichtung an das Bestehen bestimmter Lehrgänge/Ausbildungsabschnitte gekoppelt ist, nicht anders wie bei der Bw. -------------------- #flapjackmafia #GuaranaAntarctica #arrr #PyramidHoneyTruther
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21. Aug 2012, 11:57 | Beitrag
#14
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Fähnrich Beiträge: 225 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2012 |
Mir geht es eigentlich nur um die Frage wie die BW mit Personen umgeht die augenscheinlich der rechten Szene nah, oder mehr sind. Eigene Erfahrungen lassen da leider nix gutes erahnen.
Entscheidung steht wohl kurz bevor: ZITAT Berlin - Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat seine Stellungnahme zur Aufnahme der Ruderin Nadja Drygalla in das Sportförderprogramm der Bundeswehr eingereicht. Das sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage. Damit liegen der Bundeswehr nun alle Materialien vor, die sie für eine Prüfung des vom Deutschen Ruderverband (DRV) gestellten Antrags benötigt. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen. Das Verteidigungsministerium hatte in der vergangenen Woche nicht ausgeschlossen, dass Drygalla schon zum 1. September Sportsoldatin wird. Die 23-jährige Rostockerin war vor knapp drei Wochen nach einem Gespräch mit der deutschen Teamleitung über ihre Beziehung zu einem früheren NPD-Landtagskandidaten von den Olympischen Spielen in London abgereist. Zwei Tage später hatte sie sich öffentlich deutlich von der rechten Szene distanziert. Der DRV hatte die Bundeswehr einen Tag vor Drygallas Abreise gebeten, den Aufnahmeantrag für die Sportförderung zurückzustellen. Vor einer Woche startete der Verband einen neuen Anlauf. EDIT: Beitrag erweitert. Der Beitrag wurde von Bohemund1111 bearbeitet: 21. Aug 2012, 12:19 |
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21. Aug 2012, 18:08 | Beitrag
#15
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.265 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.06.2002 |
Und selbst wenn sie Nazi-Symphatisantin wäre was ja nicht verboten ist, wäre dies ihrer Leistung als Sportlerin abträglich? Soll man im übrigen Randgruppen immer einen Grund bieten in welchem sie sich als Opfer sehen können nur weil sie diskriminiert werden? Ja es klingt schräg, aber gerade Nazis sind heute nunmal eine Randgruppe der Gesellschaft und entweder man toleriert sie in dem Maße wo es geht und beim Rudern würde es gehen, oder man diskriminiert sie indem man sie komplett von der Gesellschaft fern hält was aber eben unrecht wäre. Solange niemand öffentliche Sportveranstaltungen mißbraucht um doofe Sprüche in die Liveschalte zu äußern und irgendwelche Fahnen/Banner/Zeichen zu schwenken die möglicherweise verboten sind ist doch wirklich nichts dabei. Du gehst zu sehr von einem Verständnis von Meinungsfreiheit aus, wie es in den USA gilt. In Deutschland sind der Meinungsfreiheit engere Grenzen gesetzt. Nazis bedürfen nach deutschem Rechtsverständnis keines Minderheitenschutzes, da dieser a) nicht wirklich für politische Meinungen gilt und b) weil bekennende Nazis bekennde Verfassungsfeinde sind, da Grundwerte des Nationalsozialismus im unvereinbaren Widerspruch zu den Grundwerten der Bundesrepublik stehen, als da wären Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, Gleichwertigkeit allen menschlichen Lebens, freiheitlich demokratische Grundordnung und der Schutz vor Diskriminierung (GG §3-4). Der Nationalsozialismus steht zwar prinzipiell auch unter dem Schutze der §3-4 GG, verstößt aber mit dem Ziel der Abschaffung der Demokratie, der Einteilung menschlichen Lebens in wertvoll und wertlos und der Abstufung menschlichen Lebens in höherwertig und minderwertig gegen diverse Artikel des GG und damit auch gegen Artikel 18 GG, der da heißt: ZITAT Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Die Bundesrepublik sieht sich als wehrhafte Demokratie und will damit die Schwachstelle der Weimarer Republik aufheben ihre eigenen Feinde zu fördern. In diesem Sinne ist jeder Versuch verfassungsfeindliches Gedankengut gesellschaftsfähig zu machen zu unterbinden. Das man nicht der Meinung seines Partners sein muss ist richtig. Dennoch lässt sich das Renomee einer Olympia-Teilnehmerin politisch ausschlachten durch eine Bewegung, wenn sie die Partnerin eines Mitglieds der Bewegung ist. Es fördert die gesellschaftliche Akzeptanz. Das die Sportlerin dafür das Team verlassen musste ist schade für sie und ihre Karriere, zeigt aber nur, was in jedem beruflichen System gilt: Wenn private und öffentliche/innersystemische Rolle nicht vereinbar sind gibt es drei Möglichkeiten wie man handeln kann: Man weicht zurück, man weicht nicht zurück und schaut was zuerst bricht, man selber oder das System, oder man versucht das System zu kompromittieren, indem man betrügt. -------------------- Sapere Aude & Liber et Infractus
"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912) "Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia |
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21. Aug 2012, 18:43 | Beitrag
#16
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.265 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.06.2002 |
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21. Aug 2012, 18:56 | Beitrag
#17
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.265 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.06.2002 |
Bis vor kurzem war es doch so, daß zur Verurteilung eines Einzelnen dessen Individualschuld zwingend erwiesen sein musste. (In Dubio...ect). Das gilt seit diesem Urteil nicht mehr, sondern es reichte die Tätigkeit (jedweder Art) in einem Lager aus, um die Schuld des Verdächtigen an den Morden zu beweisen. Das ist Unfug und Du weißt es auch. Die Begründung in dem Urteil erfolgte über zwei Kernargumente. Demjanjuk war nicht in irgendeinem Arbeitsverhältnis in Sobibor, sondern als einer der Trawniki. Die sind historisch eine besondere Gruppe, weil völlig uneinheitlich. Zwar können Zeugenaussagen Demjanjuk nicht identifizieren, aber vier Dienstausweise belegen seinen Dienst im Lager. Die Zeuge berichten von der besonderen Brutalität der Trawniki nach dem Aufstand der Insassen. Das Urteil basiert also in der Tat nicht auf einer nachweisbaren Individualschuld, sondern auf einem anderen Umstand. Die besondere Situation des industriellen Massenmordes in den KZs hat es für Thomas Walther (Chefermittler der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen) einmalig so aussehen lassen, als wäre die Individualschuldmethode hier nicht anwendbar. Das kann man anzweifeln oder akzeptieren. Zweifel wird die künftige Rechtssprechung künftig aus dem Weg räumen. Nun zu Deinem Vorwurf, dass sich historisch etwas in der Rechtssprechung in der Republik geändert hat. Es hat sich nichts geändert. Denn die Beweislast ist genau die gleiche wie früher. Nur im Fall von NS-Lager-Verfahren dürfte es künftig leichter sein Personal zu verurteilen, wenn die individuelle Anwesenheit bewiesen ist und die korporative Grausamkeit der Personalgruppe es auch ist. Wieviele dieser Prozesse führen wir noch? Das Urteil ist zudem niemals rechtskräftig geworden, da beide Parteien Widerspruch einlegten und Demjanjuk vor einer neuen Urteilsfindung verstarb. Damit ist selbst die Sonderform von Recht, die hier für wenige künftige Fälle konstruierbar war, vom Tisch. Der Beitrag wurde von Schwabo Elite bearbeitet: 21. Aug 2012, 18:58
Bearbeitungsgrund: Addon
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21. Aug 2012, 20:32 | Beitrag
#18
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Oberstleutnant Beiträge: 17.165 Gruppe: VIP Mitglied seit: 02.08.2001 |
Das Urteil ist zudem niemals rechtskräftig geworden, da beide Parteien Widerspruch einlegten und Demjanjuk vor einer neuen Urteilsfindung verstarb. Damit ist selbst die Sonderform von Recht, die hier für wenige künftige Fälle konstruierbar war, vom Tisch. Warum? Was soll bitte eine "Sonderform" des Rechts sein? Anwendbar ist das Strafgesetzbuch und die Formulierung "Sonderform" von Recht ist in Hinblick auf den historischen Kontext mehr als nur ungeschickt. Mit dem Tod des Herrn Demjanjuk wurde das Verfahren eingestellt und es wird noch über die Kosten gestritten (vgl. BGH Beschluss v. 10. Juli 2012. Es war auch kein "neues Urteil" zu finden, sondern der BGH hätte aufgrund der eingelegten Revision das Urteil des LG München II auf Rechtsfehler überprüft. Ob es in vergleichbaren Fällen zu weiteren Verurteilungen kommt bleibt offen. Nur eine grundsätzliche Überlegung: Beihilfe zum Mord kann man auch begehen, wenn man auf einem Wachturm steht und aufpasst, dass keiner abhaut. -------------------- "Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ." |
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21. Aug 2012, 21:28 | Beitrag
#19
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Hauptmann Beiträge: 4.319 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Anwendbar ist das Strafgesetzbuch Wobei das eine komplexe Materie für sich ist. Ganz so einfach kann man das nämlich bei einer Tat, die im Generalgouvernement von einem Nichtdeutschen begangen wurde, nicht definieren. |
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21. Aug 2012, 22:30 | Beitrag
#20
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Fähnrich Beiträge: 153 Gruppe: Banned Mitglied seit: 21.01.2011 |
Zwar können Zeugenaussagen Demjanjuk nicht identifizieren, aber vier Dienstausweise belegen seinen Dienst im Lager. Dann für Dich nochmal die Problematik, wie ich hoffe, ganz einfach dargestellt: Die Schuld Demjanjuks ist bewiesener Maßen nur die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Diese Gruppe verübte Grausamkeiten, also ist, u.a. nach Deiner Definition, auch D. dafür voll umfänglich verantwortlich und zu bestrafen obwohl nicht feststeht, daß er an diesen Taten überhaupt beteiligt war. Das kannst Du doch nicht wirklich im Ernst behaupten und gutheißen. Mir scheint eher Du hast da, zu Deiner Ehrenrettung, irgend etwas nicht ganz verstanden. ZITAT Letzte Warnung! Und das betrachte ich, gelinde gesagt, als Frechheit. Erkläre Dich deswegen bitte per U2U. Der Beitrag wurde von Janus bearbeitet: 21. Aug 2012, 22:35 |
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21. Aug 2012, 23:14 | Beitrag
#21
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Hauptmann Beiträge: 2.515 Gruppe: Members Mitglied seit: 11.10.2006 |
Du gehst zu sehr von einem Verständnis von Meinungsfreiheit aus, wie es in den USA gilt. In Deutschland sind der Meinungsfreiheit engere Grenzen gesetzt. Nazis bedürfen nach deutschem Rechtsverständnis keines Minderheitenschutzes, da dieser a) nicht wirklich für politische Meinungen gilt und b) weil bekennende Nazis bekennde Verfassungsfeinde sind, da Grundwerte des Nationalsozialismus im unvereinbaren Widerspruch zu den Grundwerten der Bundesrepublik stehen, als da wären Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, Gleichwertigkeit allen menschlichen Lebens, freiheitlich demokratische Grundordnung und der Schutz vor Diskriminierung (GG §3-4). Der Nationalsozialismus steht zwar prinzipiell auch unter dem Schutze der §3-4 GG, verstößt aber mit dem Ziel der Abschaffung der Demokratie, der Einteilung menschlichen Lebens in wertvoll und wertlos und der Abstufung menschlichen Lebens in höherwertig und minderwertig gegen diverse Artikel des GG und damit auch gegen Artikel 18 GG, der da heißt: ZITAT Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Die Bundesrepublik sieht sich als wehrhafte Demokratie und will damit die Schwachstelle der Weimarer Republik aufheben ihre eigenen Feinde zu fördern. In diesem Sinne ist jeder Versuch verfassungsfeindliches Gedankengut gesellschaftsfähig zu machen zu unterbinden. Das man nicht der Meinung seines Partners sein muss ist richtig. Dennoch lässt sich das Renomee einer Olympia-Teilnehmerin politisch ausschlachten durch eine Bewegung, wenn sie die Partnerin eines Mitglieds der Bewegung ist. Es fördert die gesellschaftliche Akzeptanz. Das die Sportlerin dafür das Team verlassen musste ist schade für sie und ihre Karriere, zeigt aber nur, was in jedem beruflichen System gilt: Wenn private und öffentliche/innersystemische Rolle nicht vereinbar sind gibt es drei Möglichkeiten wie man handeln kann: Man weicht zurück, man weicht nicht zurück und schaut was zuerst bricht, man selber oder das System, oder man versucht das System zu kompromittieren, indem man betrügt. Schade dachte man ist wieder weiter nachdem man mit vielem was in Deutschland an Meinung herumschwirrt äußerst tolerant umgeht. Ich würde gerne mal wissen was heutzutage die Sozialwissenschaften dazu sagen würden mit diesem Umgang von Neonazis. Wenn ich mir Salafistenvereinigungen und ähnliches anschaue, dann sind die auch nicht im Sinne der Verfassung unterwegs. Will nicht weiter auf Salafisten eingehen aber als Beispiel taugt es wenn man das Gedankengut dahinter erkennt das ich genausowenig schätze wie nazitum. Wahrscheinlich ist es eines dieser Dinge in denen uns die USA doch wieder etwas vorraus ist. Die USA wenden Voltaire ZITAT "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst." sicherlich in dem Punkt konsequenter an. Wir Deutschen sind da nicht so eindeutig. Aber es gibt es sicher auch in den USA Tabuthemen genauso wie man in der Weimarer Republik im Gegensatz zu heute auch viel weniger bzw. eine völlig andere Meinung äußern durfte. Wenn Drygalla Parolen veröffentlicht hätte, dann hätte sie sich doch selber gekickt weils halt strafbar wäre aufgrund von Beleidigung von Opfern etc., so aber ist sie ein Opfer und wie es für mich aussieht auch noch ein Medienopfer dessen Schuld völlig unbewiesen ist. Das tut doch dem Rechtsempfinden mehr Schmerzen als wenn sie sich Möglicherweise im "worst case" als Nazi geoutet und damit sich selber untragbar gemacht hätte und dann hochkant gefeuert werden müsste. Und dass es die Möglichekeit gäbe dass sie womöglich von Nazis verherrlicht werden würde, das ist Unterstellung und darf kein Grund sein sich von ihr zu trennen. Sowas wäre einfach nur schäbig. Für sie ist es von nun an vllt. besser aus Trotz ihr eigenes Ding zu machen und sich von Olympia und den staatlichen Organisationen abzuwenden - Chance verpasst in die Gesellschaft zu führen und zu integrieren und wenns ganz blöd läuft einen jetzt endlich überzeugten Nazi namens Drygalla geschaffen. Glückwunsch an das angeblich so tolerante Deutschland. So macht man aus Menschen, hassende Gegner.
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22. Aug 2012, 14:07 | Beitrag
#22
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Oberleutnant Beiträge: 2.024 Gruppe: Members Mitglied seit: 31.05.2010 |
Salafisten werden vom Verfassungsschutz genauso als (potentielle) Feinde des Grundgesetzes gesehen wie Nazis, von daher verstehe ich den Vergleich nicht?
Ja, die USA haben da einen toleranteren Ansatz, Deutschlands Ansatz ist wie Schwabo darlegte historisch bedingt. Was besser ist kann man schwerlich beurteilen. So wahnsinnig intolerant ist Deutschland übrigens auch nicht, immerhin gibt es die NPD noch und es werden Nazis regelmäßig Demonstrationen erlaubt. -------------------- Look to your sins, Lord Renly. The night is dark, and full of terrors
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11. Sep 2012, 22:36 | Beitrag
#23
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Fähnrich Beiträge: 225 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2012 |
Ist die Drygalla denn schon Soldatin?
Naja, das Bild der Bundeswehr vs Nazi's wird nicht nur dadurch getrübt. Uwe Mundlos war wohl schon im Wehdienst als Nazi bekannt und hat rechtsradikale Musik während des Dienstes gehört (bei war sowas auch der Fall...). |
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12. Sep 2012, 08:44 | Beitrag
#24
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Unteroffizier Beiträge: 62 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.10.2009 |
Ist die Drygalla denn schon Soldatin? Naja, das Bild der Bundeswehr vs Nazi's wird nicht nur dadurch getrübt. Uwe Mundlos war wohl schon im Wehdienst als Nazi bekannt und hat rechtsradikale Musik während des Dienstes gehört (bei war sowas auch der Fall...). " (bei war sowas auch der Fall...)." hier fehlt mindestens ein Wort und ich hoffe es ist nicht "mir" zwischen bei und war. -------------------- Pazifismus ist der arrogante Luxus der Nicht-Betroffenen
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12. Sep 2012, 12:06 | Beitrag
#25
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Generalmajor d.R. Beiträge: 8.772 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 20.10.2004 |
Ist die Drygalla denn schon Soldatin? Naja, das Bild der Bundeswehr vs Nazi's wird nicht nur dadurch getrübt. Uwe Mundlos war wohl schon im Wehdienst als Nazi bekannt und hat rechtsradikale Musik während des Dienstes gehört (bei war sowas auch der Fall...). " (bei war sowas auch der Fall...)." hier fehlt mindestens ein Wort und ich hoffe es ist nicht "mir" zwischen bei und war. Da kann durchaus 'mir' stehen, das würde dann bedeuten, dass es in seiner Wehrdienstzeit ähnlich Vorkommnisse gab -------------------- Liberalmeran.
Der Grad unserer Erregung wächst in umgekehrtem Verhältnis zu unserer Kenntnis der Tatsachen - je weniger wir wissen, desto aufgeregter werden wir. - Bertrand Russell, Eroberung des Glücks |
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12. Sep 2012, 12:42 | Beitrag
#26
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Elder Forenmen Beiträge: 10.355 Gruppe: Ehrenmoderator Mitglied seit: 02.11.2002 |
Ist die Drygalla denn schon Soldatin? Naja, das Bild der Bundeswehr vs Nazi's wird nicht nur dadurch getrübt. Uwe Mundlos war wohl schon im Wehdienst als Nazi bekannt und hat rechtsradikale Musik während des Dienstes gehört (bei mir war sowas auch der Fall...). Du warst während Deines Wehrdienstes als Nazi bekannt und hast während des Dienstes rechtsradikale Musik gehört? Das find ich nicht so toll. Und was willst Du mit dem Kommentar aussagen? Willst Du Rechtsterrorismus und den Fall Drygalla in Zusammenhang bringen? Find ich auch nicht so toll... -------------------- Klagt nicht, trinkt!
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12. Sep 2012, 13:00 | Beitrag
#27
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Unteroffizier Beiträge: 62 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.10.2009 |
Ist die Drygalla denn schon Soldatin? Naja, das Bild der Bundeswehr vs Nazi's wird nicht nur dadurch getrübt. Uwe Mundlos war wohl schon im Wehdienst als Nazi bekannt und hat rechtsradikale Musik während des Dienstes gehört (bei war sowas auch der Fall...). " (bei war sowas auch der Fall...)." hier fehlt mindestens ein Wort und ich hoffe es ist nicht "mir" zwischen bei und war. Da kann durchaus 'mir' stehen, das würde dann bedeuten, dass es in seiner Wehrdienstzeit ähnlich Vorkommnisse gab @Almeran Ein "mir" an dieser Stelle würde etwas anderes implizieren. Der User Bohemund1111 kann das fehlende Wort ergänzen und sich ggf. erklären. -------------------- Pazifismus ist der arrogante Luxus der Nicht-Betroffenen
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12. Sep 2012, 16:14 | Beitrag
#28
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Fähnrich Beiträge: 225 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2012 |
Der User Bohemund1111 meinte damit das in meiner Einheit auch ein Nazi war. Unteroffizier und Gruppenführer. Immer schön "Störkraft" im Tonner. War in der Kompanie bekannt, und das war es dann auch. Fakt ist das es Nazi's in der Bundeswehr leichter haben. Da braucht mir auch keiner was anderes erzählen. Der Fall Mundlos unterstreicht es, der Fall Drygalla geht ganz klar in diese Richtung.
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12. Sep 2012, 16:19 | Beitrag
#29
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Generalmajor d.R. Beiträge: 8.772 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 20.10.2004 |
Der User Bohemund1111 meinte damit das in meiner Einheit auch ein Nazi war. Unteroffizier und Gruppenführer. Immer schön "Störkraft" im Tonner. War in der Kompanie bekannt, und das war es dann auch. Fakt ist das es Nazi's in der Bundeswehr leichter haben. Da braucht mir auch keiner was anderes erzählen. Der Fall Mundlos unterstreicht es, der Fall Drygalla geht ganz klar in diese Richtung. Na, da hatte ich mit meiner Interpretation ja wohl doch recht -------------------- Liberalmeran.
Der Grad unserer Erregung wächst in umgekehrtem Verhältnis zu unserer Kenntnis der Tatsachen - je weniger wir wissen, desto aufgeregter werden wir. - Bertrand Russell, Eroberung des Glücks |
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12. Sep 2012, 17:52 | Beitrag
#30
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Herr der Dunkelheit Beiträge: 36.419 Gruppe: Admin.WHQ Mitglied seit: 21.04.2002 |
Fakt ist das es Nazi's in der Bundeswehr leichter haben. Inwiefern haben sie es leichter? -werden sie schneller befördert, weil sie Nazis sind? -können sie sich besser verstecken als in der freien Natur? -was? -------------------- Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.
Qui tacet, consentire videtur Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen. |
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