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> Juristerei Frage zu Copyright, Musik Download und anderes dummes Zeug
Striker
Beitrag 20. Jul 2007, 14:49 | Beitrag #1
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Mal eine Frage, eine Freundin hat gerade einen Brief zu Vorladung bekommen wegen Urheberrechts Verletzung.
Wegen Musik Download. Am Dienstag will jetzt ein Kripobeamter kommen und den Rechner anschauen.

Das sie da nicht ohne Folgen rauskommt ist klar.

Aber was erwartet sie da jetzt? Und wie soll sie sich verhalten. Anwalt habe ich ihr auf jeden Fall mal geraten.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, das Polizisten oft sich da mehr rausnehmen als sie dürfen und einen dann eine Schlinge draus drehen sad.gif

Irgendwelche Tipps, wie man das schlimmste vermeiden kann? Was erwartet sie? etc etc.

Gruß Striker


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Nordschlag2
Beitrag 20. Jul 2007, 15:07 | Beitrag #2
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Also ein Freund von mir hat mal gesagt das in so einem Fall die Festplatte aus dem Rechner nehmen sollte, diese am besten völlig zerstören und die Überreste verstecken. So gibt es keine Beweise dafür das sie das auch wirklich runtergeladen hat. Den immerhin fehln in diesem Fall die beweise. Auch kann sie einfach behaupten da hätte sich jemand in ihrer Leitung "gehackt" und über ihren Anschluss downgeloadet. Der Kumpel der mir das erzählt hat ist Jus Student und hat gemeint das diese Methode klappt. Ob das stimmt weis ich nicht, jedoch weis ich das die Gesetzeslage in Österreich anders ist. Hier darf man downloaden.. okay.. "darf" es wird nicht verfolgt, jedoch das uploaden ist verboten, wir aber auch nicht wirklich verfolgt bei uns wink.gif

Auf jeden Fall sofort zu nem Anwalt ( oder Wodka ) und sich beraten lassen. Aber ich glaube das dass mit der Festplatte usw wirklich klappen sollte.



Der Beitrag wurde von Nordschlag2 bearbeitet: 20. Jul 2007, 15:09


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imi-uzi
Beitrag 20. Jul 2007, 15:29 | Beitrag #3
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jo so in etwa... festplatte ist dummerweise gestern grad kaputt gegangen
und drum wurde sie entsorgt biggrin.gif
ich denk sowieso, dass da die beweislast erst mal bei den behörden liegt oder? (unschuldsvermutung)
jedenfalls zu nichts verleiten lassen (evt. aussagen etc.)
 
EK 89/2
Beitrag 20. Jul 2007, 15:29 | Beitrag #4
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Es wäre auch nicht schlecht, wenn deine Freundin nur Sicherheitskopien von Spielen, Filmen, CD usw im Hause hat, von denen sie auch die Originale besitzt.
Wie schon von Nordschlag2 gesagt die Festplatte(n) sollten aus dem Rechner verschwinden- Format C: ist ziemlich Witzlos und auch diverse Löschtools halten nicht einer aufwendigen Überprüfung stand.
Falls deine Freundin allerdings so blöd war sich irgendwo zu registrieren Marke FTP-Welt wird ihr das ganze Brimborium nicht viel nützen.
Ansonsten ist mir in D. noch kein Fall bekannt bei dem ein eMule oder Torrent Nutzer auf Grund von Log-Files und Hash-Werten verurteilt wurde. Meines Wissen haben ein paar solche Sachen im Vorfeld mit einer Unterlassungserklärung mit Strafandrohung im Wiederholungsfall geendet.
Die Sache bis zum Bitteren Ende durchzufechten, hat sich auf beiden Seiten noch keiner getraut.
 
Pilgrim
Beitrag 20. Jul 2007, 15:38 | Beitrag #5
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ZITAT(Striker @ 20. Jul 2007, 15:49) [snapback]890799[/snapback]
Mal eine Frage, eine Freundin hat gerade einen Brief zu Vorladung bekommen wegen Urheberrechts Verletzung.
Wegen Musik Download. Am Dienstag will jetzt ein Kripobeamter kommen und den Rechner anschauen.

Das sie da nicht ohne Folgen rauskommt ist klar.

Aber was erwartet sie da jetzt? Und wie soll sie sich verhalten. Anwalt habe ich ihr auf jeden Fall mal geraten.
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Irgendwelche Tipps, wie man das schlimmste vermeiden kann? Was erwartet sie? etc etc.

Gruß Striker


Wieso melden die sich eigentlich vorher an ?


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HGAbaddon
Beitrag 20. Jul 2007, 15:41 | Beitrag #6
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Weil die nicht ohne weiteres einen Durchsuchungsbefehl bekommen.

@Nordschlag:
Weiß ja nicht wie das in Ö ist, aber in Dt muss der Anschlussinhaber haften, wenn jemand mit seinem Account scheiße baut.

Desweiteren können auch emule Logs o.ä. als Beweis verwendet werden, dann ist Festplatte kaputt machen sinnlos und im übrigen glaube ich nicht, dass das die Sache besser macht vor Gericht, falls doch andere Beweise vorliegen.

##

Einziger wirklich sinnvoller Tipp:
Zu einem Fachanwalt!


Der Beitrag wurde von HGAbaddon bearbeitet: 20. Jul 2007, 15:43


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Cyruz
Beitrag 20. Jul 2007, 16:48 | Beitrag #7
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ZITAT(EK 89/2 @ 20. Jul 2007, 16:29) [snapback]890807[/snapback]
...Meines Wissen haben ein paar solche Sachen im Vorfeld mit einer Unterlassungserklärung mit Strafandrohung im Wiederholungsfall geendet.


Dazu kommt aber meist ein Vergleich mit einer nicht unerheblichen Geldsumme, je nach Menge der gezogenen oder angebotenen(=schlimmer) Daten.

Und ja, in Dtl. muss der WLAN-Nutzer selbst für die Sicherheit des Netzes sorgen, also bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit kein einfacher Zugriff auf das Netz möglich ist.


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Devaster
Beitrag 20. Jul 2007, 16:59 | Beitrag #8
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ZITAT(Striker @ 20. Jul 2007, 15:49) [snapback]890799[/snapback]
Irgendwelche Tipps, wie man das schlimmste vermeiden kann? Was erwartet sie? etc etc.



wie schon gesagt:
Festplatte raus;
neue oder eine von einem sauberen Rechner rein (bei einer neuen: Windows rauf und ein bisschen herumsurfen);
fast alle Raubkopien verschwinden lassen (ein paar ganz alte da lassen, sonst wärs unrealistisch biggrin.gif )

und beten wink.gif
 
Striker
Beitrag 20. Jul 2007, 18:29 | Beitrag #9
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Sie hat nen Laptop und es handelt sich "nur" um Musik Download.
Werde es ihr alles mal ausrichten. Ist echt ein süßes Mädel, aber sie erwischt echt jedes Fettnäpfchen.


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Pille1234
Beitrag 20. Jul 2007, 20:07 | Beitrag #10
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ZITAT(Striker @ 20. Jul 2007, 19:29) [snapback]890830[/snapback]
Sie hat nen Laptop und es handelt sich "nur" um Musik Download.
Werde es ihr alles mal ausrichten. Ist echt ein süßes Mädel, aber sie erwischt echt jedes Fettnäpfchen.

Zugang zur Wohnung und PC natürlich nur mit Durchsuchungsbeschluss. Vorsorglich den PC aufräumen, dabei sicher gehen dass alles Belastende unwiderruflich gelöscht wurde. Einfaches Löschen und Papierkorb leeren reicht nicht. Ggf. das ganze Notebook und alle Datenträger wegschaffen, z.B. zu Dir oder sonst wem. Keine Aussage machen, mittels Anwalt Akteneinsicht nehmen und nur was bewiesen werden kann, z.B. durch IP Protokolle des Inetproviders zugeben.

Wenn sich die Polizei anmeldet, spricht das dafür, dass er gar keinen Durchsuchungsbeschluss hat. In diesem Fall endet sein Besuch natürlich an der Türschwelle.


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GFF_phoenix
Beitrag 20. Jul 2007, 20:13 | Beitrag #11
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Soweit mir bekannt ist, ist das reine runterladen in Deutschland noch legal. Nur wer anderen Daten noch zur Verfügung stellt, macht sich strafbar...


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Ludimus non laedimus!

 
Pille1234
Beitrag 20. Jul 2007, 20:16 | Beitrag #12
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Nein, auch das "reine" Runterladen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.


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GFF_phoenix
Beitrag 20. Jul 2007, 20:23 | Beitrag #13
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Seit wann?


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Pille1234
Beitrag 20. Jul 2007, 20:28 | Beitrag #14
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Schon immer? Also zumindest soweit ich mich zurück erinnern kann.


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Crazy Butcher
Beitrag 20. Jul 2007, 21:53 | Beitrag #15
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ZITAT(Pille1234 @ 20. Jul 2007, 21:28) [snapback]890871[/snapback]
Schon immer? Also zumindest soweit ich mich zurück erinnern kann.

das eine bedingt nicht automatisch das andere, oder? biggrin.gif

Der Beitrag wurde von Crazy Butcher bearbeitet: 20. Jul 2007, 21:53


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EK 89/2
Beitrag 20. Jul 2007, 22:17 | Beitrag #16
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ZITAT(Pille1234 @ 20. Jul 2007, 21:16) [snapback]890865[/snapback]
Nein, auch das "reine" Runterladen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Nur das Runterladen bzw Zum Download anbieten von Urheberhechtlich geschützen Werken ist illegal. Deine Urlaubsfotos oder ne KNOPPIX ISO sind absolut legal.
Filesharing=Pöhse, Verboten und Illegal ist ein Märchen, das MI und ihre Wasserträger wie Zypries gerne behaupten.
Sollte man nie aus den Augen verlieren.
 
Pille1234
Beitrag 20. Jul 2007, 22:22 | Beitrag #17
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ZITAT(EK 89/2 @ 20. Jul 2007, 23:17) [snapback]890897[/snapback]
ZITAT(Pille1234 @ 20. Jul 2007, 21:16) [snapback]890865[/snapback]
Nein, auch das "reine" Runterladen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Nur das Runterladen bzw Zum Download anbieten von Urheberhechtlich geschützen Werken ist illegal. Deine Urlaubsfotos oder ne KNOPPIX ISO sind absolut legal.

Welch Erkenntnis. Die Bekannte des Threadstarters wird aber wohl nicht Probleme wegen des Downloads von Urlaubsfotos bekommen haben.

ZITAT(Crazy Butcher @ 20. Jul 2007, 22:53) [snapback]890888[/snapback]
ZITAT(Pille1234 @ 20. Jul 2007, 21:28) [snapback]890871[/snapback]
Schon immer? Also zumindest soweit ich mich zurück erinnern kann.

das eine bedingt nicht automatisch das andere, oder? biggrin.gif

biggrin.gif Da hast Du recht, meine Erinnerung an den Anbgeginn der Zeit ist in der Tat...lückenhaft...




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Wodka
Beitrag 20. Jul 2007, 22:25 | Beitrag #18
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Dann werd ich auch mal was dazu sagen:

Richtig ist, dass man in der Regel einen Durchsuchungsbefehl braucht, wenn man von staatlicher Seite eine Wohnung betreten möchte um sie zu durchsuchen. Der Inhaber der Räume darf der Durchsuchung auch gerne beinwohnen, siehe § 106 StPO.
Eines stört mich aber wenn ich eine Wohnung durchsuche, dann werde ich das von staatlicher Seite nicht ankündigen, niemand ist so blöde auch die Staatsanwaltschaft nicht.
Eine angekündigte Untersuchung wird nie den gewünschten Erfolg bringen, dann kann ich es auch lassen. Dazu braucht man auch kein Jura studieren, das ergibt sich einfach aus diesem Topic und intensiven Bestrebungen eventuelle Beweise verschwinden zu lassen.
Deshalb ist hier irgendwas garnicht koscher!
Vielleicht eine neue Masche von irgendwelchen Betrügern.
Ich würde auf jeden Fall die Echtheit des Schreibens überprüfen beziehungsweise überprüfen lassen.

Im Zweifel auch den netten Leuten an der Tür nicht die Tür öffnen, auch wenn die sich versuchen auszuweisen, lieber mal bei der Staatsanwaltschaft/Polizei anrufen und nachfragen.



Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 20. Jul 2007, 22:32


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
DarkmanSB
Beitrag 20. Jul 2007, 22:33 | Beitrag #19
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ZITAT
Deshalb ist hier irgendwas garnicht koscher!

Ehrlich gesagt, habe ich das auch von Anfang an geglaubt. Ich hatte ja "nur" Öffetnliches Recht, aber wer ist so "blöd" und kündigt eine Durchsuchung an ... und zweitens, wenn es keine Durchsuchung ist (Durchsuchungsbefehl) dann sagst du, daß dieser "Kripo"-Beamte gar nicht rein darf. PUNKT!

ZITAT
Kripobeamter

Hat überhaupt die Kriminalpolizei mit Urheberrechtsverletzungen zu tun? mata.gif


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bill kilgore
Beitrag 20. Jul 2007, 22:35 | Beitrag #20
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Eigentlich rücken die doch nur bei schwereren Tatbeständen mit einem Durchsuchungsbeschluss an, normaler L33cher bekommen ne Zivilklage mit nem mehr oder weniger gechätzten Schaden?!?

Trotzdem bitte ich euch alle Gesetzeskonform zu bleiben, auch und vorallem in diesem Thread!


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Look into the eyes of a chicken and you will see real stupidity. It is a kind of bottomless stupidity, a fiendish stupidity. They are the most horrifying, cannibalistic and nightmarish creatures in the world.
 
EK 89/2
Beitrag 20. Jul 2007, 22:38 | Beitrag #21
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ZITAT(Pille1234 @ 20. Jul 2007, 23:22) [snapback]890903[/snapback]
ZITAT(EK 89/2 @ 20. Jul 2007, 23:17) [snapback]890897[/snapback]
ZITAT(Pille1234 @ 20. Jul 2007, 21:16) [snapback]890865[/snapback]
Nein, auch das "reine" Runterladen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Nur das Runterladen bzw Zum Download anbieten von Urheberhechtlich geschützen Werken ist illegal. Deine Urlaubsfotos oder ne KNOPPIX ISO sind absolut legal.

Welch Erkenntnis. Die Bekannte des Threadstarters wird aber wohl nicht Probleme wegen des Downloads von Urlaubsfotos bekommen haben.


Ist mir schon klar . Das ist dasgleiche, wenn dir 16Jährige erzählen sie brauchen nen mind 30GB iPod für ihre CD-Sammlung. rofl.gif
Mich kotzt allerdings diese Gleichsetzung von Filesharing=Illegal an.
Mein Bruder stellt z.B. regelmäßig die CDs von der Band eines Freundes ins Netz. Und das ist absolut legal.
 
Wodka
Beitrag 20. Jul 2007, 22:40 | Beitrag #22
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Wenn der Beamte ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft ist, dann das passt dann schon.
Siehe § 105 StPO

Aber vorher angekündigt wird in der Regel nicht, weil macht einfach keinen Sinn.

Bei ein paar Up- und Downloads wird übrigens jede normale Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, weil da gibt es nun wirklich wichtigeres.


Edit: Bezieht sich auf DarkmanSB.

Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 20. Jul 2007, 22:42


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Wodka
Beitrag 20. Jul 2007, 22:45 | Beitrag #23
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ZITAT(bill kilgore @ 20. Jul 2007, 23:35) [snapback]890920[/snapback]
Eigentlich rücken die doch nur bei schwereren Tatbeständen mit einem Durchsuchungsbeschluss an, normaler L33cher bekommen ne Zivilklage mit nem mehr oder weniger gechätzten Schaden?!?

Trotzdem bitte ich euch alle Gesetzeskonform zu bleiben, auch und vorallem in diesem Thread!


Jup, aber Voraussetzung für die Zivilklage ist herauszufinden wer hinter der IP steckt und das kann in Deutschland wenn überhaupt nur die Staatsanwaltschaft über den Provider. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, dann gibt sie die Adressdaten preis. So war jedenfalls in der Vergangenheit das Verfahren, weiß nicht ob das immernoch so läuft. Und meine einzige Quelle ist in diesem Fall auch nur das Internet wink.gif

Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 20. Jul 2007, 22:46


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Nordschlag2
Beitrag 20. Jul 2007, 22:46 | Beitrag #24
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Ja das hab ich mir auch schon gedacht das es keinen Sinn macht warum die sich Ankündigen. Kann es sein das die Freundin von Striker das ganze falsch Verstanden hat? Der genau Wortlaut des Schreibens wäre gut zu wissen.


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Pille1234
Beitrag 20. Jul 2007, 22:47 | Beitrag #25
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ZITAT(bill kilgore @ 20. Jul 2007, 23:35) [snapback]890920[/snapback]
Eigentlich rücken die doch nur bei schwereren Tatbeständen mit einem Durchsuchungsbeschluss an, normaler L33cher bekommen ne Zivilklage mit nem mehr oder weniger gechätzten Schaden?!?

Dass wegen "normaler" Urheberrechtsverletzungen einen Durchsuchung stattfindet, habe ich so auch noch nicht gehört. In meinem erweiterten Umfeld kam aber sehr wohl schonmal ein Schreiben der Staatsanwaltschaft "Sie sind Beschuldigter...". Das Verfahren wurde dann gegen Zahlung von 150€ eingestellt. Von einer durch eine Softwarebude beauftragten Anwaltskanzlei kam dann nochmal ein Schreiben mit Unterlassungserklärung für nochmal etwa das gleiche Geld und damit war's dann erledigt.

Der Beitrag wurde von Pille1234 bearbeitet: 20. Jul 2007, 22:49


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Wodka
Beitrag 20. Jul 2007, 22:47 | Beitrag #26
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ZITAT(Nordschlag2 @ 20. Jul 2007, 23:46) [snapback]890930[/snapback]
Ja das hab ich mir auch schon gedacht das es keinen Sinn macht warum die sich Ankündigen. Kann es sein das die Freundin von Striker das ganze falsch Verstanden hat? Der genau Wortlaut des Schreibens wäre gut zu wissen.


Kann sich auch um ein Abzockschreiben von einem Anwalt handeln, aber das würde dann wohl eher nicht den Besuch der Staatsanwaltschaft ankündigen, sondern die Zahlung einer Geldsumme und eine Unterlassungerklärung verlangen.


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Beitrag 20. Jul 2007, 23:35 | Beitrag #27
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Naja, zur Dummheit/Naivität von Staatsdienern in solchen Angelegenheiten:
Ein Kumpel von mir hat auch mal Post von der Polizei gekriegt, es wurde ermittelt dass er mal einen Film bei Kazaa oder sonstwo downgeloadet hat. Er sollte den Film dann am nächsten Tag auf CD zur Polizei bringen damit die den vernichten können mata.gif

In dem Schreiben wurde aber nicht erwähnt, welcher Film das war, außerdem war der Download da schon etwa 2 Jahre her. Kurz gesagt, mein Kumpel hatte keine Ahnung, welchen der zighundert Spielfilme auf seinem Rechner er denen "bringen" sollte. Er ist dann einfach hingegangen und hat gesagt, dass er "den Film" damals nachm Downloaden einmal geguckt und sofort gelöscht hat. Die waren zufrieden o.0"
 
Striker
Beitrag 21. Jul 2007, 10:55 | Beitrag #28
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SO mal zum neuesten Stand.

Der Anwalt hat ihr geraten (was ich dumm finde) erstmal nichts zu unternehmen, und die Polizei am Dienstag in die Wohnung zu lassen.
Das ist übrigens keine Hausdurchsuchung, der hat nur gesagt er möchte da mal den Computer ansehen.
Das kenne ich auch, das Beamte einfach mal kommen ohne Hausdurchsuchung. Ob sie dann rein dürfen oder nicht liegt dann halt am "Gastgeber".

Der Anwalt meinte, alle Aktionen das zu vertuschen würde sie nur verdächtigen und es würde höhere Strafen geben.
Da die Polizei über Programme verfügt die Daten wieder herzustellen.

Und nein es handelt sich nicht um Uralubsfotos wink.gif
Laut ihrer Aussage um ca. 1000 Lieder.

Wie schauts aus, wenn man den Ordner leert der die Uploads hat, kann man dann behaupten man hat den immer wieder mal geleert um eben keine Uploads zu haben, oder kann man das alles nachprüfen.
Fileshare Prog war Bearshare (kenne ich ned - Aber falls das jemand von euch benutzt - Finger weg wink.gif )
Bringt es was einige Lieder zu löschen?
Wie schaut es aus wenn andere Programme drauf sind? Word ist angeblich auch nicht Orginal. Wenn man das jetzt runterlöscht bringt das was?
Oder wenn ich meines drüber instalier und ihr derweilen meine Orginal DVDs dorten lasse.


Und zu den komischen Sachen.
Ich habe den Brief selber nie gesehen, der Brief war ja nur die Vorladung wegen Urheberrechts Verletzungen. Aber sie hat bei der Krippo angerufen, und am Telefon haben sie ihr gesagt, sie wollen am Dienstag den Computer sehen.
Vorladung wäre übrigens erst im November. tock.gif

Ich finde das auch alles komisch. Ich würde den Beamten nicht reinlassen und nochmal einen anderen Anwalt anrufen, denn einfach nichts machen confused.gif


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Beitrag 21. Jul 2007, 11:08 | Beitrag #29
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Sie soll sich eine andere Festplatte besorgen auf der nichts "verbotenes" drauf ist und die andere auslagern. Auch wenn du den Verlauf oder die Dateien löscht, kann man die Platte später trotzdem noch auslesen, ist nur eine Frage des Aufwands, der da betrieben wird/werden soll.
Ansonsten würde ich die Polizei ohne Hausdurchsuchungsbefehl garnicht reinlassen und "Gefahr im Verzug" liegt hier wohl nicht vor, daß die mal eben auch ohne reinkommen können.

Außerdem wundert es mich, daß die Kripo sich jetzt schon ankündigt. Meistens läuft das ja eher nach dem Schema "knock, knock...the party is over" ab.


Gruß
Plage


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Beitrag 21. Jul 2007, 12:14 | Beitrag #30
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Ich weiß nicht, ob Anwälte überhaupt zur Verdunklung raten dürfen oder nicht, aber die Aussage, es liesse sich ja sowie alles wiederherstellen, können wir mal getrost unter dem Kapitel technische Inkompetenz verbuchen.
Was verdächtig ausssieht, ist erstmal völlig egal. Relevant ist, was Deiner Freundin bewiesen werden kann. Das werden zunächst mal ein paar Lieder sein, die mittels IP-Protokolle festgestellt wurden. Ich wär schon sehr überrascht, wenn das alle 1000 Songs sind, die sie nachweisen können, aber ist natürlich möglich, wenn diese alle zum Download verfügbar und einsehbar gewesen sind.
Wenn die Herrschaften sich den Computer in seinem jetzigen Zustand zu Gemüte führen können, wird jede Software und jeder Song darauf beweisbar. Was Striker vorschlägt, ist tatsächlich unsinnig. Ein bischen hier löschen und ein bischen dort führt nur dazu, dass man etwas übersieht und am Ende sehr blöde dasteht. Festplatte tauschen oder sicher löschen und System komplett neu einrichten ist der einzig gangbare Weg.
Im Übrigen, auch wenn die Herren von der Polizei nett und frendlich sind und ihr gut zureden, sie bleibt die Beschuldige in diesem Verfahren und als solche sollte Sie keine Aussagen machen und auch nicht irgendwem gestatten, die Wohnung/PC zu durchsuchen.


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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25. April 2024 - 16:19