Blutspenden bei der Bundeswehr, Sonderurlaub - Erlaß? |
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Blutspenden bei der Bundeswehr, Sonderurlaub - Erlaß? |
5. Sep 2007, 20:00 | Beitrag
#1
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Major Beiträge: 9.708 Gruppe: Banned Mitglied seit: 22.07.2001 |
Hallo,
kann mir jemand den Erlaß zum Sonderurlaub Betreff: Blutspenden oder ein anderes Dokument zukommen lassen, in dem eindeutig beschrieben ist, ob der Sonderurlaub für das Blutspenden eine KANN- oder eine MUß-Bestimmung ist? Hintergrund, eigentlich wird immer Sonderurlaub gewährt aber keiner weiß so richtig, ob er den jetzt erhalten muß oder nicht. Ich war auch schon Spenden, als es hieß:"Kein Sonderurlaub!!!" und 3 Tage später hatte ich einen Schrieb in der Hand, daß mir laut Erlaß des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 08.12.1983 ein Tag Sonderurlaub gewährt wird. Da in 2 Wochen wieder ein Termin ansteht, ich auf jeden Fall hingehen möchte, es aber wieder heißt:"Kein Sonderurlaub!!!", will ich nun mal wissen, wie da die Rechtslage ist. Mit freundlichem Gruß Steffen -------------------- "Jeder Bürger in einer Demokratie hat das Recht, der Regierung zu sagen, was er über sie denkt. Und die Regierung hat das Recht, nicht zuzuhören." - EPHRAIM KISHON
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6. Sep 2007, 08:50 | Beitrag
#2
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Unteroffizier Beiträge: 98 Gruppe: Members Mitglied seit: 05.09.2003 |
Hmm bei uns wurden 2000/2001 alle mit der Aussicht auf Sonderurlaub "gelockt", nach dem Spenden hie es dann aber "nein das war eine alte Regelung die nicht mehr in kraft ist. Ergo es gibt keinen Sonderurlaub.". War mir aber egal, war nur einmal in der AGA Spenden, danach stand ich auf der richtigen (Stumpfen) Seite der Nadel
-------------------- "Hohle Töpfe haben den lautesten Klang."
[William Shakespeare] |
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6. Sep 2007, 15:29 | Beitrag
#3
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Major Beiträge: 9.708 Gruppe: Banned Mitglied seit: 22.07.2001 |
Das meine ich. Keiner scheint wirklich Bescheid zu wissen. Weil wie gesagt, ich habe jetzt in 2007 Sonderurlaub bekommen, mit dem Bezug auf einen Erlaß von 1983. Und auch nix GWDL sondern SaZ.
-------------------- "Jeder Bürger in einer Demokratie hat das Recht, der Regierung zu sagen, was er über sie denkt. Und die Regierung hat das Recht, nicht zuzuhören." - EPHRAIM KISHON
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6. Sep 2007, 16:32 | Beitrag
#4
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Oberstleutnant Beiträge: 14.062 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.12.2004 |
Würde ich um die zugesagte Gegenleistung betrogen, wäre mir das eine Beschwerde beim Wehrbeauftragten wert.
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