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> Aussetzung der Wehrpflicht, Hintergründe, Wehrgerechtigkeit und der Zivildienst
Nachdenker
Beitrag 26. Apr 2011, 13:38 | Beitrag #1
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Freiwillig? Nein, danke!

Was ich mich als unbedarfter Wehr-Nichtexperte frage - warum evaluiert man so was nicht vorab? Und ist mit der Abschaffung der Wehrpflicht das Zivildienst auch abgeschafft? Und wenn ja, werden die Mehrkosten im Bereich des sozialen auf Einsparungen bei der Bundeswehr aufgerechnet? Frage über fragen...


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Gegen das Verblöden:

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Havoc
Beitrag 26. Apr 2011, 15:28 | Beitrag #2
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ZITAT(Nachdenker @ 26. Apr 2011, 13:38) *
Freiwillig? Nein, danke!

Was ich mich als unbedarfter Wehr-Nichtexperte frage - warum evaluiert man so was nicht vorab? Und ist mit der Abschaffung der Wehrpflicht das Zivildienst auch abgeschafft? Und wenn ja, werden die Mehrkosten im Bereich des sozialen auf Einsparungen bei der Bundeswehr aufgerechnet? Frage über fragen...


Zivildienst ist Wehrersatzdienst, somit wird dieser mit der Wehrpflicht abgeschafft. Das Problem ist, dass Regierungsseitig alles, selbst wann man auf das Klo muss, auf EU- Ebene abgestimmt entscheiden will aber hier nicht deren Erfahrungen berücksichtigt. Die Umstellung ein mehreren Schritten wäre mit sehr, wirklich sehr, großem Abstand der bessere Weg gewesen aber hätte einem Abschreiber keine BILD- Schlagzeile als Macher gegeben.

Man will Fähigkeiten abschaffen und verweist dabei auf die Fähigkeiten der Bündnispartner. Dumm nur, wenn die auch die teureren Fähigkeiten abschaffen wollen und selbst auch auf die Bündisspartner verweisen.

Meine Meinung ist, dass man das volle militärische Spektrum national abdecken muss, das diese aber wegen dem Bündnis aber national nicht für 365 Tage 24 Stunden lang bereitgestellt werden muss. Das hätte man mit Rotation im Bündis lösen können.
Auch bei den Verpflichtungen, lieber sagen, dass nur eine bestimmte Anzahl an Einsätzen parallel leisten kann aber mit aller Konsequenz.
Entweder man schickt Soldaten, um ein Mandat notfalls gewaltsam durchzusetzen oder man schickt das THW für humanitäre Hilfe.
Aber nicht das was gerade läuft: Soldaten schicken, so mandatiert, dass der Auftrag nicht umgesetzt werden kann und der Einsatz sinnfrei ist oder wenn es schutzig wird mit gestrecktem Moralfinger und die Bündispartner belehrend abziehen.


 
Hummingbird
Beitrag 26. Apr 2011, 16:16 | Beitrag #3
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ZITAT(Nachdenker @ 26. Apr 2011, 14:38) *
Und ist mit der Abschaffung der Wehrpflicht das Zivildienst auch abgeschafft? Und wenn ja, werden die Mehrkosten im Bereich des sozialen auf Einsparungen bei der Bundeswehr aufgerechnet? Frage über fragen...
Der Zivildienst ist damit auch dahin. Frag mal im Krankenhaus bei dir um die Ecke wie viele Zivistellen es da gab und wie die jetzt besetzt bzw. bezahlt werden...
 
Havoc
Beitrag 27. Apr 2011, 13:53 | Beitrag #4
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Das mit der Wehrpflicht muss aber auch aus einem anderen Blickwinkel sehen.

1. die Wehrgerechtigkeit ist nicht mehr gegeben. Ich war T3 heute würde man mich ausmustern und es ist ein Leichtes sich dem Wehr- oder Zivildienst total zu verweigern. Bei einer Truppenreduzierung vergrößert sich das Gefälle.

2. Wehrpflichtige dürfen nur als freiwillig Längerdienende an Auslandseinsätze teilnehmen, die einen größer werdenden Anteil bei den BW- Aufträgen einnehmen. Es ist eben Mehrheitskonsens im Bundestag, nicht nur Landesverteidigung zu spielen.

3. Wenn Dienststellen, die früher von Wehrpflichtigen besetzt waren durch Berufssoldaten besetzt sind, bedeutet das, daß hier Erwerbstätitge sind, die nicht Arbeitsloshilfe oder Sozialhilfe beziehen müssen.
 
Nachdenker
Beitrag 27. Apr 2011, 13:59 | Beitrag #5
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Und was würde denn dagegen sprechen den Zivildienst anstatt der Wehrpflicht auszuweiten? Dann können dort auch angeblich halbtoten ihren Dienst an der Allgemeinheit verrichten...


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Hummingbird
Beitrag 27. Apr 2011, 14:11 | Beitrag #6
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Meiner Meinung nach ging es bei der Aussetzung der Wehrpflicht niemals darum Kosten einzusparen, sondern darum zu einer "Einsatzarmee" zu kommen. Unterm Strich wird das sicherlich teurer kommen. Gegen den Pflichtwehrdienst kann man ja argumentieren, aber gegen den Zivildienst? Erstaunlich das so ein gravierender Einschnitt stillschweigend hingenommen wurde.
 
Holzkopp
Beitrag 27. Apr 2011, 14:19 | Beitrag #7
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ZITAT(Nachdenker @ 27. Apr 2011, 14:59) *
Und was würde denn dagegen sprechen den Zivildienst anstatt der Wehrpflicht auszuweiten? Dann können dort auch angeblich halbtoten ihren Dienst an der Allgemeinheit verrichten...


Dagegen spricht, dass der Zivildienst ein Ersatzdienst ist.

Die Begründung für staatliche Zwangsdienste war stets die Notwendigkeit der Landesverteidigung. Sprich die Sicherung der Existenz der Bundesrepublik gegen eine existenzielle Bedrohung. Und dieser Zustand droht nun bei Abschaffung des Zivildienstes weiß Gott nicht.

Es ist eine bequeme Begehrlichkeit, nachdem man Jahrzehnte die Zivis als "Drückeberger" angepöbelt hat ihren Dienst ex post quasi zum Hauptzweck des Zwangsdienstes zu erheben.

Für einen Zivildienst, der nicht als gewissensinduzierte Alternative zum bewaffneten Wehrdienst konzipiert ist gibt es verfassungsrechtlich auch gar keine Grundlage.

Übrigens halte ich die Wehrpflicht bei einer Reduktion der Bundeswehr auf die jetzt diskutierte Stärke selbst für verfassungsrechtlich problematisch: wenn der Bedarf an Soldaten so gering geschätzt wird dann ist ein Zwangsdienst für alle -männlichen- Bürger offensichtlich gar nicht erforderlich, um den Bedarf an wehrfähigem Personal zu decken. Denn die Wehrpflicht begründet sich nicht aus dem Unwillen, Soldaten zu bezahlen.

Weiterhin: bisher betrifft die Wehrpflicht nur die männliche Bevölkerung. Entweder verpüflichtzen verpflichten wir alle Damen, bis zum 25. Lebensjahr mindestens ein Kind zu bekommen und zu erziehen oder wir reden über Geschlechtergerechtigkeit. Der Punkt kommt mir momentan immer noch viel zu kurz bei der entspannten Art, wie man hier Leute ein Jahr in staatlichen Zwangsdienst stecken will.

Und noch was: bei der Musterung wird die Wehr- und Zivildiensttauglichkeit festgestellt. Die Pflegefälle statt zum Bund ins Altenheim stecken geht also auch nicht. Wobei die Tauglichkeitskriterien ja nun nachweislich vom Bedarf der Bundeswehr beeinflusst werden, wer nen krummen Rücken oder Plattfüße hat kann durchaus in der Etappe Urlaubsscheine stempeln. Die Leute sitzen ja im Zivilleben auch nicht im Rollstuhl und müssen gefüttert werden.
Fragt sich, ob man jeden Soldaten auslandsverwendungsfähig bekommt, aber das darf ja zum Zwecke der Heimatverteidigung (und das ist die einzige Legitimation der Wehrpflicht) nicht Voraussetzung sein.

edit: nicht mit einer Hand tippen und gleichzeitig telefonieren, das ergibt komische Rechtschreibung...

Der Beitrag wurde von Holzkopp bearbeitet: 27. Apr 2011, 14:50


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Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
 
Hummingbird
Beitrag 27. Apr 2011, 14:38 | Beitrag #8
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ZITAT(Holzkopp @ 27. Apr 2011, 15:19) *
Entweder verpüflichtzen wir alle Damen, bis zum 25. Lebensjahr mindestens ein Kind zu bekommen
Wir tun was? biggrin.gif

Was spricht eigentlich gegen "staatlichen Zwangsdienst"? Du hast das sehr drastisch formuliert, aber ich sehe beim Dienst an der Gemeinschaft nichts verwerfliches.
 
Holzkopp
Beitrag 27. Apr 2011, 15:12 | Beitrag #9
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Gegen den Zwangsdienst spricht Art. 14 GG: Art. 4 EMRK:

ZITAT
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt

a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.


Also Möglichkeit 1: Zwangsdienst als Wehrdienst oder als Ersatzdienst aus Gewissensgründen. Bei Abschaffung der Wehrpflicht nicht zutreffend und als alleiniger ziviler Ersatzdienst ohne Wehrpflicht unzulässig.

oder Möglichkeit 2: im Rahmen üblicher Bürgerpflichten. Ist das Ableisten eines Zwangsdienstes von einem Jahr etwa eine Bürgerpflicht? Das darf bezweifelt werden. Die Tätigkeit als Schöffe, Wahlhelfer, Feuerwehrmann einer Pflichtfeuerwehr etc. wohl schon.

Dreist finde ich, dass man aus geistiger Bequemlichkeit auf einen Zwangsdienst zurückgreifen will ohne sich vorher die Frage zu stellen, ob der Bedarf an Personal nicht ohne diesen massiven Grundrechtseingriff zu decken ist.
Mit der Geisteshaltung fällt man bei jeder verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung hinten runter.

Man kann die Anreize für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement erhöhen, das muss nicht finanzieller Natur sein. Aber als Erstmaßnahme "Zwangsarbeit für alle" zu fordern mag reizvoll sein, ist aber dreist und bequem.

Im Rahmen verfassungsrechtlicher überlegungen hat es übrigens keine Rolle zu spielen, ob ein sozialer Pflichtdienst der Entwicklung junger Menschen dienlich ist. Genauso hat niemand zu schwadronieren, ob nicht die Wehrpflicht dem einen oder anderen Müßiggänger gut täte. Das ist nunmal kein legitimer Zweck für einen Zwangsdienst.

Also nochmal: welcher existenzielle, durch Freiwilligkeit nicht abzudeckende Bedarf rechtfertigt die Einführung eines generellen Zwangsdienstes nach Wegfall der verteidigungspolitischen Begründung der Wehrpflicht?

Der Beitrag wurde von Holzkopp bearbeitet: 27. Apr 2011, 15:14


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Havoc
Beitrag 27. Apr 2011, 15:14 | Beitrag #10
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ZITAT(Hummingbird @ 27. Apr 2011, 13:38) *
ZITAT(Holzkopp @ 27. Apr 2011, 15:19) *
Entweder verpüflichtzen wir alle Damen, bis zum 25. Lebensjahr mindestens ein Kind zu bekommen
Wir tun was? biggrin.gif

Was spricht eigentlich gegen "staatlichen Zwangsdienst"? Du hast das sehr drastisch formuliert, aber ich sehe beim Dienst an der Gemeinschaft nichts verwerfliches.



Im Prinzip ist auch nichts verwerfliches daran, wenn alle antreten müssen. Wir haben/ hatten aber einen selektiven Zwangsdienst, da ein großer Teil wegen Geschlecht oder Tauglichkeitsgrad nicht eingezogen wird/ wurde.
 
Hummingbird
Beitrag 27. Apr 2011, 16:02 | Beitrag #11
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ZITAT(Holzkopp @ 27. Apr 2011, 16:12) *
Also nochmal: welcher existenzielle, durch Freiwilligkeit nicht abzudeckende Bedarf rechtfertigt die Einführung eines generellen Zwangsdienstes nach Wegfall der verteidigungspolitischen Begründung der Wehrpflicht?
Da frage ich mich nur warum die Wehrpflicht nur ausgesetzt wurde.
 
Nite
Beitrag 27. Apr 2011, 16:04 | Beitrag #12
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Weil die politische Situation in 10 Jahren wieder eine völlig andere sein kann?


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Beitrag 27. Apr 2011, 16:16 | Beitrag #13
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ZITAT(Nite @ 27. Apr 2011, 17:04) *
Weil die politische Situation in 10 Jahren wieder eine völlig andere sein kann?
Jo, lies mal was Holzkopp geschrieben hat. Art. 4 EMRK definiert in welche Fällen Zwangsarbeit legitim ist. Wozu braucht man dann noch den Begriff der Werhrpflicht die eingesetzt oder ausgesetzt, oder was auch immer ist?
 
Nite
Beitrag 27. Apr 2011, 16:21 | Beitrag #14
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Wozu? Weil eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht erheblich einfacher ist als eine Neueinführung.
Abseits der EMRK gibt es hier auch noch deutsches Recht, vor allem in verwaltungsrechtlichem Bereich zu beachten.


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Hummingbird
Beitrag 27. Apr 2011, 16:24 | Beitrag #15
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ZITAT(Nite @ 27. Apr 2011, 17:21) *
Wozu? Weil eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht erheblich einfacher ist als eine Neueinführung.
Abseits der EMRK gibt es hier auch noch deutsches Recht, vor allem in verwaltungsrechtlichem Bereich zu beachten.
Kann das jemand genauer erklären. Vielleicht gibt es ja auch einen Zeitungsartikel dazu, als Guttenberg die heilige Kuh geschlachtet hat.
 
Nite
Beitrag 27. Apr 2011, 16:28 | Beitrag #16
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Aussetzen der Wehrpflicht:
Reiner Verwaltungsakt, es werden schlicht und einfach keine Wehrpflichtigen mehr einberufen, die rechtliche Grundlage bleibt davon unberührt. Dementsprechend bedarf es lediglich eines weiteren Verwaltungsakts um wieder Rekruten einzuziehen.

Abschaffung der Wehrpflicht:
Man geht sehr viel weiter und schafft die rechtliche Grundlage für die Wehrpflicht ab.

Dementsprechend hat kaum ein Staat die Wehrpflicht wirklich abgeschafft, selbst in den USA ist Wehrpflicht lediglich ausgesetzt.


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Hummingbird
Beitrag 27. Apr 2011, 16:51 | Beitrag #17
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Was braucht es denn um die Wehrpflicht wieder einzusetzen, was so viel einfacher ist als eine Neueinführung?
 
General Gauder
Beitrag 27. Apr 2011, 16:57 | Beitrag #18
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Einen Regierungsbeschluss?

General Gauder
 
anderleSanOA
Beitrag 27. Apr 2011, 16:59 | Beitrag #19
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Keinen Bundestagsbeschluss?

Der Beitrag wurde von anderleSanOA bearbeitet: 27. Apr 2011, 16:59
 
Nite
Beitrag 27. Apr 2011, 17:00 | Beitrag #20
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ZITAT(Hummingbird @ 27. Apr 2011, 17:51) *
Was braucht es denn um die Wehrpflicht wieder einzusetzen, was so viel einfacher ist als eine Neueinführung?

Wie Gauder schon geschrieben hat, lediglich einen Beschluss im Gegensatz zu einer neuen Gesetzgebung welche sämtliche demokratischen Instanzen passieren muss.


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Hummingbird
Beitrag 27. Apr 2011, 17:07 | Beitrag #21
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Ich hatte eigentlich darauf gehofft das jemand die relevanten Gesetzestexte kennt.

Ich habe jetzt nicht die Zeit das rauszusuchen. Ich werde dem aber später mal nachgehen.

Auf die Schnelle vermutet: Einfache Mehrheit im Bundestag. Das war es ja auch was es zum Aussetzen bedurfte.
 
Schwabo Elite
Beitrag 27. Apr 2011, 20:16 | Beitrag #22
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ZITAT
1968 wurde im Grundgesetz verankert:
Art. 12a [Wehr- und Dienstpflicht]
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.
Wichtig ist, dass es sich dabei um eine Kann-Vorschrift handelt. Die Wehrpflicht kann daher jederzeit vom Bundestag mit einfacher Mehrheit ausgesetzt werden, ohne dass dafür das Grundgesetz geändert werden müsste.


Nachweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht_in_Deutschland

Das Abschaffen der Wehrpflicht ist demnach eine Änderung des Grundgesetzes, mit all seinen Hindernissen im Parlament. Die Wiedereinführung ist nicht nur die Wiederholung des Vorgangs im Umgekehrten, man muss darüber hinaus auch eine gesellschaftliche Debatte führen, wenn man sie denn wieder haben will. Wie Wiki korrekt erklärt, kann die Aussetzung jederzeit erfolgen, eine einfache Mehrheit kriegt nämlich eine Regierung in der Regel hin (Ausnahme Minderheitsregierung). Damit ist die Wiedereinsetzung auch recht einfach, Ausnahme wäre wohl eine Regierung unter Beteiligung oder Duldung der Linken. Die bräuchte man aber bei einer GG-Änderung wohl in jedem Fall (zumindest teilweise).

Soweit sollte das ein kompletter Selbstgänger sein, der sich mit Google erledigen lässt. Hinzu kommt noch, das die GG-Änderung zur Abschaffung der CDU-Basis verkauft werden muss, die damit erhebliche Probleme hätte. Nicht nur, weil die Wehrpflicht ein Kind der CDU ist, sondern auch, weil viele Stützpunkte in CDU-Ländern liegen (Bayern und Ba-Wü).


Was den Zwangsdienst angeht, so fände ich persönlich das durchaus okay ein Freiwilliges Jahr mit starken Vergünstigungen für Teilnehmer anzubieten (Wartesemester anrechnen, gerne auch 2:1; o.ä.), ein Zwang ist aber politisch nicht wirklich praktikabel. Das wäre eine riesen Debatte, die nicht zu Unrecht in die Diktatur verweisen würde. Abgesehen muss man dafür Strukturen schaffen, die es (nicht mehr) gibt. Fair wäre es nur, auch Frauen zu zwingen, das ist aber wohl noch weniger durchsetzbar. Um den Wegfall des Zivildienstes würde ich mich weniger sorgen. In Zeiten von Hartz IV sind so viele Kräfte für den Staat verfügbar, dass Mangel nicht herrscht. Da die Zivis bestimmte Dinge ebenfalls nicht tun durften, und de jure keine Arbeitsplätze wegnehmen durften, so wie auch 1€-Jobber, wird die ARGE wohl in die Bresche springen, wo der Ersatzdienst weicht. Das ist nicht fair, das ist vielleicht auch juristisch anfechtbar, aber ich sehe es so kommen. Zudem hat der Zivildienst erheblich an Bedeutung verloren in den letzten 10 Jahren, denn auch Krankenhäuser können wenig mit 6-Monats-Praktikanten anfangen, die auf Lehrgänge müssen, keine Ausbildung haben und nach dem Anlernen gehen.


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Waldteufel
Beitrag 27. Apr 2011, 20:48 | Beitrag #23
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Nur mal zur Klarstellung: Die Wehrpflicht wurde einfachgesetzlich abgeschafft (gemeinhin kann man dies als "ausgesetzt" bezeichnen), die entsprechende Anpassung des WPflG erfolgte durch das WehrRÄndG 2011. Die Frage nach GG-Änderungen stellt sich also nicht, da die verfassungsrechtliche Grundlage unangetastet bleibt. Ebenso einfachgesetzlich bleiben die Hürden für eine Wiederaufnahme der Wehrpflicht, also eine einfach Mehrheit im Deutschen Bundestag. Zu unterscheiden ist dies von einer Aussetzung der Einberufung, wie wir sie in den letzten Monaten hatten. Hierbei handelt es sich in der Tat um einen einfachen Verwaltungsakt.


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"For £3 million you could give everyone in Scotland a shovel, and we could dig a hole so deep we could hand her over to Satan in person." (Frankie Boyle)

 
Autolyse
Beitrag 29. Apr 2011, 08:46 | Beitrag #24
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ZITAT(Hummingbird @ 26. Apr 2011, 17:16) *
ZITAT(Nachdenker @ 26. Apr 2011, 14:38) *
Und ist mit der Abschaffung der Wehrpflicht das Zivildienst auch abgeschafft? Und wenn ja, werden die Mehrkosten im Bereich des sozialen auf Einsparungen bei der Bundeswehr aufgerechnet? Frage über fragen...
Der Zivildienst ist damit auch dahin. Frag mal im Krankenhaus bei dir um die Ecke wie viele Zivistellen es da gab und wie die jetzt besetzt bzw. bezahlt werden...

Sehr wenige, die Aufgaben, die ein Zivi im Krankenhaus hatte waren doch sehr beschränkt, da kein Einsatz in der Patientenversorgung, sondern nur in einfachsten Unterstützungstätigkeiten, ein Einsatz von FSJlern und Jahrespraktikanten lohnt sich weit mehr, da man die als halbe Kraft auf den Dienstplan schreiben darf, und zudem nochmal billiger sind. rolleyes.gif
Fehlt einem dann immer noch billiges Personal kann man ja nochmal die Dauer des Pflegepraktikums durch eine Änderung der Approbationsordnung anheben...


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Man stelle sich mal vor Wilhelm Conrad Röntgen hätte mit Nachnamen Leutheusser-Schnarrenberger geheißen. Wieviel Arbeitszeit jeden Tag im Gesundheitssystem verlorenginge.
ZITAT(Goschi)
Und für echte Männer und überhaupt, DAMALS™ war alles besser!
 
kato
Beitrag 29. Apr 2011, 12:43 | Beitrag #25
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ZITAT(Autolyse @ 29. Apr 2011, 09:46) *
Sehr wenige, die Aufgaben, die ein Zivi im Krankenhaus hatte waren doch sehr beschränkt, da kein Einsatz in der Patientenversorgung, sondern nur in einfachsten Unterstützungstätigkeiten

Soso. Das Universitätsklinikum Heidelberg als größter Abnehmer in der Gegend listet für die derzeitige letzte Charge:
- 115 Zivildienststellen im Pflege- und Betreuungsdienst (Aufgabenbereiche: Stationsdienst, Intensivpflege, OP-Bereich, Ambulanz/-leitstellen, Radiologie, Medizintechnischer Bedarf)
- 29 Zivildienststellen in Labortätigkeit
- 10 sonstige Zivildienststellen (Apotheke, Hausdienst, Büro, Koch, Zahntechniker, Sportförderung)

Und insbesondere im Bereich Stationsdienst und Intensivpflege (aber auch im OP-Bereich) gehören hierzu durchaus auch Tätigkeiten am Patienten. Sicher, unterstützend, aber irgendeiner muß schließlich den Patienten auf den OP-Tisch hieven. Oder auf der Intensiven seine Vitalwerte überwachen. Oder ihm auch nur die Scheiße abwischen.
Zivis die an obiger Klinik ihren Dienst in diesen Bereichen (nicht OP) ableisteten bekamen dabei übrigens auch das Krankenpflegepraktikum bescheinigt.
 
Autolyse
Beitrag 29. Apr 2011, 16:25 | Beitrag #26
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Hast du einfach nur Google angeschmissen und bist hierhin gekommen oder kennst du auch aus eigener Anschauung die zeitliche Verteilung der Aufgaben?


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kato
Beitrag 29. Apr 2011, 22:01 | Beitrag #27
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Ich kenne die Verhältnisse dort von Freunden, die dort ihren Zivi gemacht haben. Sowohl in der die Allgemeinpflege ("die ganze Zeit die Scheisse wegputzen und die Fetten rumrollen") als auch der Intensivpflege ("hab eigentlich nix gemacht als fünfzig mal am Tag Blutdruck messen") als auch in Funktionstätigkeiten im Labor ("den ganzen Tag vor der Zentrifuge sitzen und/oder Blutbeutel sortieren").

Ein Großteil der Zivis, die dort ihren Dienst leisten, tun (taten) dies wegen des Pflegepraktikums, weil sie selbst in die Medizin gehen woll(t)en. Und anscheinend gabs ne Zeitlang vor einer Weile Spekulationen, dass einem ein "an der Uni" abgeleistetes Pflegepraktikum (im Sinne: Zivi) Vorteile im Auswahlverfahren der Uni HD für Medizin verschaffen würde (da HD die Prestige-Uni für Med ist haben die entsprechend viel Bewerber). Reine Spekulationen natürlich, Abiturienten glauben einfach alles.

Im Kontext sind in Heidelberg allerdings die Zivis vergleichsweise leicht ersetzbar. Durch freiwillige studentische Praktika und ähnliches. Bei 5000 Studenten im Fachbereich (und 12000 Bewerbern jährlich) sollte das kein Problem sein da 100-200 Leute zu kriegen.

Es gibt Zivistellen, die sind nicht so leicht aufzufüllen. Die Malteser hier in der Gegend haben z.B. durchaus Probleme ihr Zivi-Personal für Essen auf Rädern zu ersetzen - vor allem Leute zu finden die so blöd sind sich für rund 7 Euro die Stunde (= zwei 400-Euro-Jobs pro Zivistelle) so rumschikanieren zu lassen wie n Zivi.

Der Beitrag wurde von kato bearbeitet: 29. Apr 2011, 22:03
 
Autolyse
Beitrag 30. Apr 2011, 09:45 | Beitrag #28
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Dieser Einsatz in der Patientenversorgung ist leicht zu ersetzen, allein durch technische Maßnahmen(kostet zwar etwas, spart aber Zeit).

Jedenfalls zeigt das vor allen Dingen, dass sich sinnigerweise die ehemaligen Dienststellen in ihrer Führungskultur anpassen müssen, die es vor allen Dingen bei den Hilfsorganisationen so gut wie nie gibt...


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Madner Kami
Beitrag 30. Apr 2011, 10:23 | Beitrag #29
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ZITAT(kato @ 29. Apr 2011, 23:01) *
Es gibt Zivistellen, die sind nicht so leicht aufzufüllen. Die Malteser hier in der Gegend haben z.B. durchaus Probleme ihr Zivi-Personal für Essen auf Rädern zu ersetzen - vor allem Leute zu finden die so blöd sind sich für rund 7 Euro die Stunde (= zwei 400-Euro-Jobs pro Zivistelle) so rumschikanieren zu lassen wie n Zivi.


Tja, dann müssen sie halt anständige Löhne zahlen. Sollte in einer Marktwirtschaft ohne Sklaven- und Frondienst eigentlich Gang und Gäbe sein...


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kato
Beitrag 30. Apr 2011, 13:03 | Beitrag #30
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ZITAT(Madner Kami @ 30. Apr 2011, 11:23) *
Sollte in einer Marktwirtschaft ohne Sklaven- und Frondienst eigentlich Gang und Gäbe sein...

Solange die ARGEn Arbeitgebern mit solchen Löhnen Bewerber zwangsverschicken können wird das kaum der Fall sein. Zumal das gerade mit der "Bürgerarbeit" ja geradezu institutionalisiert wird...
 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26. April 2024 - 13:52