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muckensen
Beitrag 3. Jul 2022, 22:43 | Beitrag #91
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ZITAT(goschi @ 3. Jul 2022, 14:38) *
Ein unpassender vergleich hilft nicht als Argumentation.
Weder trat die Frau irgendwie im bezug auf ihren Arbeitgeber auf, noch tat sie etwas straffälliges (Rassismus)

Nur weil man Analogien immer weiter ausweitet, wird sie nicht treffender, das ist das Problem an Analogien, sie muss gut gewählt sein und das sind sie selten wink.gif
Dass Du Analogien nicht magst, habe ich mittlerweile gemerkt, das heißt aber nicht, dass Du Recht hast.

1. Ich habe nichts von strafrechtlicher Relevanz geschrieben, so lautete lediglich Deine Interpretation. Eine strafrechtliche Relevanz wird nach deutscher Rechtsprechung auch nicht mehr durchgehend verlangt. Nochmals: Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer sanktionieren, die seinen Wertvorstellungen zuwiderhandeln, falls und insofern er darlegen kann, dass ihm aus dem Verhalten des Arbeitnehmers ein potentiell geschäftlich relevanter Reputationsschaden entsteht. Und das ist ja der ganze Witz: Einerseits haben wir in diesem Land einen Kündigungsschutz und Arbeitnehmerrechte, die mitunter selbst ernste Pflichtverletzungen verzeihen, andererseits explodiert durch die sozialen Medien der Umfang der Wohlverhaltenspflicht, die der Arbeitgeber verlangen darf – weil wir nun mal in Zeiten leben, in denen sich ruck, zuck tausend Leute auf Twitter echauffieren nach dem Motto: "Ich kann nicht guten Gewissens bei Musterfirma einkaufen, solange Max Mustermann da arbeiten darf."

2. Genauso fehl geht Dein Einwand, OTL Bierfang sei nicht im Bezug auf ihren Arbeitgeber aufgetreten, denn, wie gesagt, einem Arbeitsgericht wird regelmäßig die Feststellung genügen, dass ein nicht unerheblicher Personenkreis weiß, wo die fragliche Person beschäftigt ist. Ein weit besseres Gegenargument wäre die Frage gewesen, ob Bierfang wirklich so allgemein bekannt ist, wie die Begründung der Sanktion unterstellt.


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ZITAT(ramke @ 13. Jan 2023, 20:09) *
Bald heisst es, Leopard Panzer werden nur geliefert wenn der Jadeaffe vor Vollmond zurück im Tempel ist.

 
Thomas
Beitrag 3. Jul 2022, 23:04 | Beitrag #92
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ZITAT
Ich kann nicht guten Gewissens bei Musterfirma einkaufen, solange Max Mustermann da arbeiten darf


Du vergisst zu erwähnen, dass dazu der AG nachweisen muss, dass besagter Kreis potentiell zu seinen Kunden gehört hätte und was ihm an Schaden dadurch tatsächlich entstanden ist.

Wie viele Konzerne haben das in den letzten 10 Jahren nochmal erfolgreich und rechtssicher nachweisen können???

Die Zahl lag irgendwo im einstelligen Bereich. Bei einem Großteil der Verfahren zahlt der AG irgendwann einen nicht unerheblichen Betrag. Und dann wird das Verfahren geschlossen. So wie meines.


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03.03.1980 - 03.02.2024 RIP
verstorben in der Charite Berlin
 
SailorGN
Beitrag 4. Jul 2022, 09:55 | Beitrag #93
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ZITAT(kato @ 3. Jul 2022, 20:10) *
Der Form halber, zum Fall an sich äußere ich mich hiermit nicht:

ZITAT(SailorGN @ 3. Jul 2022, 16:21) *
Denn aus gutem Grund hat das zivile Arbeitsrecht sehr hohe Schranken für derart disziplinare Maßnahmen gesetzt... an denen man als AG-Vertreter bei Covidioten schier verzweifelt (und hier ist besonders im sozialen Bereich eine direkte Schädigung Dritter möglich^^).

Allerdings unterscheiden deutsche Arbeitsgerichte schon sehr genau danach ob das bemängelte Tun eine (für den Arbeitgeber negative) Außenwirkung hatte, oder ob die handelnde Person aufgrund ihrer Stellung im Betrieb eine Vorbild- oder Außendarstellungsfunktion hat. Erst recht wenn ggf. verkomplizierende schwammige Loyalitätspflichten verschiedener Couleur aufgrund einer rechtlichen Sonderstellung des Arbeitgebers und des Arbeitsverhältnisses betroffen sind.


Natürlich. Aber auch dann hat man als AG, insbesondere im Geltungsbereich des TVÖD, nur selten ein gutes Blatt. Versuche einmal, eine covidiotische Kita-Leitung loszuwerden^^ Die Diskrepanz zwischen der disziplinarrechtlichen und arbeitsrechtlichen Auslegung ist in diesem besonderen Fall hier erheblich und kein gutes Beispiel für den Gleichbehandlungsgrundsatz...

Ich kann mich da nur Thomas anschließen: In der Regel zahlt ein AG, der sowas im zivilen Arbeitsrecht versucht, drauf. Aber bei Verwaltungsgerichten schockt mich gar nix mehr, die schaffen es auch, am konkreten Sachverhalt vorbei zu urteilen und über Begründungen zu gehen, die mit dem Sachverhalt und den Sachvorträgen auch aus Vorinstanzen nix mehr gemeinsam haben...


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Dans ce pays-ci, il est bon de tuer de temps en temps un amiral pour encourager les autres - Voltaire
Im Gegensatz zum Hirn meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
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Deutsche Waffe mit großer Reichweite: NICHT Taurus
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