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> Todesstrafe, ja oder Nein
Pille 2
Beitrag 23. Jan 2006, 17:27 | Beitrag #1
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Fähnrich
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Soll die Todestrafe wieder eingeführt werden?

Ich soll ein Referat über die Todesstrafe in der Schule machen und wollte mir hier Meinungen und Disskusionen sammeln
 
Cyruz
Beitrag 23. Jan 2006, 17:31 | Beitrag #2
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Darüber gabs schon ewig lange Diskussionen, such mal hier oder im Allgemeinen Forum.


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Holzkopp
Beitrag 23. Jan 2006, 17:43 | Beitrag #3
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Also, das könnte ja ein Riesenthread werden...

Ich hab mal woanders mich dazu ausgelassen, ich suchs mal und kopiers hier rein.


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Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
 
Cyruz
Beitrag 23. Jan 2006, 17:46 | Beitrag #4
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QUOTE(Holzkopp @ 23.01.2006, 17:43)
Also, das könnte ja ein Riesenthread werden...

Ich hab mal woanders mich dazu ausgelassen, ich suchs mal und kopiers hier rein.

Die bestehenden Threads hier umfassten auch mehrere Seiten  ;)


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Seydlitz
Beitrag 23. Jan 2006, 17:50 | Beitrag #5
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Ja,das Thema war schonmal sehr groß,und wird es wohl auch ewig bleiben.


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Jethro Tull hätten in Woodstock auftreten sollen…
Ian Anderson: …und ich wollte nicht, weil ich einfach keine Hippies mag.
 
Hummingbird
Beitrag 23. Jan 2006, 17:55 | Beitrag #6
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Wenn es aktuell Leute gibt die dieses Thema diskutieren möchten, dann spielt es doch überhaupt keine Rolle dass dies in der Vergangenheit bereits geschehen ist.

Wenn wir uns hier nur noch über Themen unterhalten sollen die noch nicht da waren, dann können wir den Laden hier bald ganz dicht machen.

Sorry, aber mir geht es echt auf den Sack wenn hier jemand einen thread aufmacht und dann kommt der Nörgelfritze vom Dienst und jammert so lange „gab’s schon“ bis der thread tot ist.

Wen’s nicht interessiert der brauch hier doch weder lesen noch posten.
 
Cyruz
Beitrag 23. Jan 2006, 18:03 | Beitrag #7
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Vielleicht findet der Threadersteller ja genug Anregungen in den Threads die schon da waren und muss nicht erst hoffen, dass sich hier was halbwegs sinnvolles ergibt.

Also ganz flach durch die Hose atmen, Herr Vorredner...  :rolleyes


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Hummingbird
Beitrag 23. Jan 2006, 18:12 | Beitrag #8
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Ich weiß nicht wie das bei dir funktioniert, aber ich atme durch Mund und Nase.

Hilfreich wäre es für den Threadsteller gewesen wenn hier jemand einen link zu alten threads gepostet hätte.
Aber hier wurde nur 3x gesagt: "ewig lang", "mehrere Seiten", "sehr groß".

Das empfinde ich als nicht besonders hilfreiches gejammere.

Es ist doch so, dass wenn man in der Threaderoffnung ausdrücklich genug darauf hinweist das der thread hinfällig ist, potenzielle poster abgeschreckt werden und der thread stirbt.
 
osaka
Beitrag 23. Jan 2006, 18:14 | Beitrag #9
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QUOTE(Hummingbird @ 23.01.2006, 17:55)
Wen’s nicht interessiert der brauch hier doch weder lesen noch posten.

Und genau deshalb fang ich mal an:

Abschreckung der Allgemeinheit (=Generalprävention) is zwar auch in Deutschland anerkannter Strafzweck (§ 46 I StGB), aber eben nicht durch Todesstrafe (Art. 102 GG). Das Gewaltmonopol ist zwar beim Staat, aber ich finde die Todesstrafe schadet mehr, als daß sie nützt. In der Sanktionsforschung ist schon ewig empirisch bewiesen, daß hohe Strafandrohungen überhaupt nicht von der Tatbegehung abhalten (an alle Vertreter von: "Die Gesetze sind zu lasch; die Richter sowieso; Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze am besten auf 7 Jahre...."), sondern im Wesentlichen das Entdeckungsrisiko.
Da die Androhung und Vollstreckung der Todesstrafe also nicht von Straftaten abschreckt, scheint sie überflüssig.
Weiterhin sagt die Theorie des fließenden Übergangs, daß je häufiger eine Gesellschaft Gewalt anwendet,um kulturell anerkannte Ziele (=Bestrafung) zu erreichen, desto größer ist auch die Neigung des potentiellen Rechtsbrechers, seinerseits Gewalt zur Erreichung seiner Ziele einzusetzen (geiler Satzbau, oder?) Nach der Brutalisierungstheorie hat die Todesstrafe außerdem verrohende Wirkung.

Als letztes noch ein weniger rechtliches Argument: warum soll man es dem Mörder/Vergewaltiger/... so einfach machen und ihn töten? ER hat es dann hinter sich. Das Opfer hat da nix von. Der kann doch ruhig lebenslang in der JVA malochen, für das was er getan hat (an alle Stammtischrichter: Strafvollzug in D ist entgegen der Bildzeitung kein "Hotelvollzug"; Lebenslang heißt lebenslang. Nix mit nach 15 Jahren isser eh wieder draußen. Er kann eine Strafrestaussetzung nach § 57a StGB bekommen, bei günstiger Legalprognose).
 
Hummingbird
Beitrag 23. Jan 2006, 18:48 | Beitrag #10
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Ein bemerkenswertes Zitat dessen Ursprung ich nicht mehr nachvollziehen kann:

Den Entwicklungsgrad einer Kultur erkennt man an ihren Strafen.
 
DarkmanSB
Beitrag 23. Jan 2006, 18:56 | Beitrag #11
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Ich habe auch bereits daran gedacht einen Thread über dieses Thema zu eröffnen, habe mich aber bißchen davor gescheut ... wegen des möglichen Umfangs und der weitgehenden Diskussion ... Aber wenn er da ist ...

---
QUOTE
warum soll man es dem Mörder/Vergewaltiger/... so einfach machen und ihn töten?

Der Meinung bin ich auch ... lieber lebenslänglich einsperren als ihn/sie hinrichten.

QUOTE
Das Opfer hat da nix von

... Genugtuung?

Ich kann es gut verstehen, wenn ein Angehöriger eines Opfers für den Mörder, Vergewaltiger usw. die Todesstrafe will, aber für eine moderne Gesellschaft, die ihre \"überlegenen moralischen Werte\" immer wieder in die höchsten Weiten des Himmels lobt, ist eine Exekution einer der niedersten Akte der Barbarei (egal wa er gemacht hat oder nicht) ... lieber lebenslang einsperren, als töten.

Zitate zur Todesstrafe:

QUOTE
Die Todesstrafe ist rasch verbüßt.
© Germund Fitzthum  (*1938), österreichischer Aphoristiker
Quelle : »Der Literat im Caféhaus«, Selbstverlag, Wien


QUOTE
Todesstrafe ist die Perfektionierung
der Verdrängung der Mitschuld der Gesellschaft
an der Entstehung von Verbrechen
© Dr. phil. Gerald Dunkl (*1959), österreichischer Geronto-Psychologe, Aphoristiker, Lyriker und Schriftsteller


QUOTE
Die Rolltreppe zum Galgen macht die Todesstrafe auch nicht humaner.
© Werner Mitsch (*1936), deutscher Aphoristiker
Quelle : © Copyright by Werner Mitsch


QUOTE
Bedauerlicherweise ist es nicht gelungen, mit der Todesstrafe auch das Töten und Morden abzuschaffen.
© Robert Muthmann (*1922), deutscher Rechtsanwalt und Publizist
Quelle : »Bagatellen«, Aphorismen. Kapitel: Justiz, Lippmann Verlag Passau.


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Schwabo Elite
Beitrag 23. Jan 2006, 19:00 | Beitrag #12
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Hinzu kommt, dass die Todesstrafe jegliche Justizirrtümer zu einem Todschlag werden lässt. Außerdem geht es bei Strafe nur zum Teil um Bestrafung, weil dies den Zweck der Abschreckung erfüllt, der ja hinlänglich anzweifelbar ist. Bei dem Strafmaß geht es auch darum, den Delinquenten zum Umdenken zu bewegen und zur Einsicht zu bekehren. Außerdem soll die Öffentlichkeit in bestimmten Fällen geschützt werden. Die Todesstrafe nimmt sich jedoch das Recht heraus eine Person zu töten, was generell anathem ist. Sie erfüllt praktisch gesehen nur folgende Aspekte:
Sie ist verhältnismäßig billig, da eine lange Inhaftierung (lebenslang) ausgeschlossen ist. Allerdings gibt es bei Prozessen mit dem Urteil "Todesstrafe" mehr Revisionen, in denen der Verurteile der Strafe zu entgehen versucht. Die Kosten fallen auf den Staat zurück, da für gewöhnlich die Prozesskosten die Liquidität des Angeklagten übersteigen. Des weiteren sollte UNS ein Leben nicht so wenig wert sein, wie es kostet es in einer Zelle zu erhalten, schlimm genug, das es dem Täter anscheinend zu wenig wert war. Wir vergelten nicht Feuer mit Feuer, weshalb Tötung auf Tötung zu setzen nicht legitiim ist.
Die Todesstrafe schützt desweiteren vor Wiederholungstaten. Dies kann jedoch auch erreicht werden, indem man den Täter lebenslänglich einsperrt und Haftgnade ausschließt oder den Täter später in Verwahrung belässt.
Die Todesstrafe ist eine "gerechte Strafe" für Mord: Gerechtigkeit ist subjektiv und kulturell bedingt. Wir sind über den Punkt hinaus, wo wir "Feuer mit Feuer" vergelten und zeichnen uns dadurch aus, dass wir einen Fehltritt mit Bußstrafen und erneuter Chance belegen. Die Begründung für Todesstrafe sie sei "angemessene Vergeltung" hat zudem Rachecharakter und Rache ist wiederum ein "niederes Motiv" und belegt in der Regel einen Mord. Wer also damit argumentiert für staatlichen Mord.

SE


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"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912)
"Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I
Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia
 
DarkmanSB
Beitrag 23. Jan 2006, 19:14 | Beitrag #13
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QUOTE
anathem

confused.gif
---
Das schlimme ist bei der Todesstrafe auch, daß man bei einem Justizirrtum (und bei vollstreckter Strafe) kein Zurück mehr gibt. Der Delinquent ist tot ... und was dann? Wer wird dafür bestraft? Bekommen die Angehörigen eine Entschädigungszahlung (wie krank)? Solche Fälle gab/gibt es immer wieder!

Man muß sich bloß Fotos von Hinrichtungen anschauen ... das hat mit einer humanen Werte- und Gesellschaftordnung nichts mehr zu tun.

Außerdem bin ich der Meinung, daß jedwede Strafen verboten sein müssen, die den vermeitlichen Täter in irgendeiner Art zu züchtigen versuchen ... sei es Auspeitschen oder (wie in Saudi-Arabien) Füße oder Hände abschneiden ... wer sich mal Videos von soetwas angeschaut hat, der wird verstehen wieso daß reine und hirnlose Barbarei ist ... *ich habe gesprochen*


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Honest Abe
Beitrag 23. Jan 2006, 19:40 | Beitrag #14
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Sorry, aber jeder der schon mal ne Vollnarkose gehabt hat weiss im Grunde wie`s ist mit der Giftspritze hingerichtet zu werden. Ist genau dasselbe mit Ausnahme des Aufwachens das halt nicht mehr stattfindet.thefinger.gif

Von inhuman zu reden ist in dem Fall sicher Schwachsinn, wir reden hier ja nicht übers Pfählen.

Und wenn ihr ANgst vor Fehluverurteilungen habt solltet ihr niemanden mehr verurteilen. 20 Jahre unschuldig im Knast sind auch nicht gerade ein Zuckerschlecken.
 
Iceman
Beitrag 23. Jan 2006, 19:55 | Beitrag #15
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QUOTE
Sorry, aber jeder der schon mal ne Vollnarkose gehabt hat weiss im Grunde wie`s ist mit der Giftspritze hingerichtet zu werden. Ist genau dasselbe mit Ausnahme des Aufwachens das halt nicht mehr stattfindet.thefinger.gif

Von inhuman zu reden ist in dem Fall sicher Schwachsinn, wir reden hier ja nicht übers Pfählen.


Jemanden umzubringen, finde ich höchst inhuman.

Zumal man sich als Regierung, welche bestimmte Werte vertritt, überlegen sollte wie sie mit eben Diesen umgeht.

Wie kann ich auf der einen Seite von mir als Regierung behaupten humanistisch und aufgeklärt zu sein, und andererseits Leute "totspritzen".

Der Vergleich mit der Narkose hinkt.  :rolleyes


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"Vor lauter Globalisierung und Computerisierung dürfen die schönen Dinge des Lebens wie Kartoffeln oder Eintopf kochen nicht zu kurz kommen."
-CDU-Chefin Angela Merkel (Vor Landfrauen auf dem Hessentag)
"Ordnung, Eintracht, Frohsinn!"
 
Hummingbird
Beitrag 23. Jan 2006, 19:56 | Beitrag #16
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QUOTE(Honest Abe @ 23.01.2006, 19:40)
Von inhuman zu reden ist in dem Fall sicher Schwachsinn, wir reden hier ja nicht übers Pfählen.

Humanes töten, soso. hmpf.gif

Ich glaube ein kurzer Schmerz ist das geringste Problem für den der hingerichtet wird.
 
osaka
Beitrag 23. Jan 2006, 20:04 | Beitrag #17
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QUOTE(Iceman @ 23.01.2006, 19:55)
Wie kann ich auf der einen Seite von mir als Regierung behaupten humanistisch und aufgeklärt zu sein, und andererseits Leute \"totspritzen\".

Eben.
Der Rechtsstaat is ja deshalb so toll, weil er gerade nicht Feuer mit Feuer vergilt. Das BVerfG hat irgendwann mal gesagt, dass jeder ne zweite Chance verdient. Will man gem. der Schweinehundtheorie zwar nicht recht einsehen, aber auch der Täter (und hat er sich in noch so unerträglicher Weise an der Rechtsordnung vergangen) hat seine Rechte. Sonst könnten wir auch foltern und bräuchten eigentlich auch keine Hauptverhandlung mehr.
 
Cyruz
Beitrag 23. Jan 2006, 20:17 | Beitrag #18
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QUOTE(Honest Abe @ 23.01.2006, 19:40)
Sorry, aber jeder der schon mal ne Vollnarkose gehabt hat weiss im Grunde wie`s ist mit der Giftspritze hingerichtet zu werden. Ist genau dasselbe mit Ausnahme des Aufwachens das halt nicht mehr stattfindet.thefinger.gif

Soso, du hast also schonmal den selben Cocktail zu spüren bekommen, wie einn Todeskandidat?  mata.gif

Niemand weiß, wie es sich anfühlt, und nur weil der Delinquent am Ende meist ein leichtes Lächeln auf den Lippen hat, heißt das nicht, dass es ihm gut geht. Es könnten vielmehr auch Krämpfe sein oder er kann sonstige Qualen leiden, aber er ist zu betäubt, als dass er sich äußern kann!
Niemand weiß es, darum ist der Vergleich mit der Narkose wohl doch etwas weit her geholt.


/edit:
Für Hummingbird:
Dies´erwähnte ich bereits in den vergangenen Threads, und ich lasse mich jetzt mal zu der Aussage hinreißen, dass Alles zu den Thema schon gesagt wurde. Ich hätte es für sinnvoller gehalten, die alten Threads auszugraben, die Interessierten hätten sich durchackern können und wenn sie einen Punkt gefunden hätten, der nicht genannt wurde, so hätten sie die Diskussionen ergänzen können.

Hier noch ein paar Diskussionen:
Ich hoffe man wird sie schnappen!

Ist die deutsche Justiz zu weich?

Todesstrafe?

Leider fehlt meines Erachtens nach noch die ein oder andere Diskussion, irgendwie nicht auffindbar  :(


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DarkmanSB
Beitrag 23. Jan 2006, 20:21 | Beitrag #19
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QUOTE
Sorry, aber jeder der schon mal ne Vollnarkose gehabt hat weiss im Grunde wie`s ist mit der Giftspritze hingerichtet zu werden. Ist genau dasselbe mit Ausnahme des Aufwachens das halt nicht mehr stattfindet.thefinger.gif

lol.gif  Das kannst du ja nur schwer beurteilen (du lebst ja noch) ... woher bist du dir so sicher, daß die Giftspritze doch nicht irgendwelche Qualen verursacht ... ???????


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Holzkopp
Beitrag 23. Jan 2006, 20:26 | Beitrag #20
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QUOTE(Honest Abe @ 23.01.2006, 19:40)
Sorry, aber jeder der schon mal ne Vollnarkose gehabt hat weiss im Grunde wie`s ist mit der Giftspritze hingerichtet zu werden. Ist genau dasselbe mit Ausnahme des Aufwachens das halt nicht mehr stattfindet.thefinger.gif

Von inhuman zu reden ist in dem Fall sicher Schwachsinn, wir reden hier ja nicht übers Pfählen.

Also, im Grunde ist die "Giftspritze" tatsächlich eine Narkose ohne Wiederkehr, allerdings gibts da noch ne Ladung Kaliumchlorid dazu, das verursacht letale Herzrhythmusstörungen. Narkose= Schlafen + Analgesie + Relaxierung.

Verwendete Substanzen: zumeist Barbiturate (geht auch was anderes, Ketamin, Benzodiazepine), Curare (ja, das Pfeilgift, z.B. Norcuron) und dann Opiate wie Fentanyl.

Insofern ist das Einschlafen tatsächlich schmerzfrei. Nur wie würdest du dich bei einer Narkose fühlen, bei der du weißt, dass du daraus mit Sicherheit nicht mehr aufwachst?
Nicht nur physischer Schmerz ist fühlbar. Leiden kann man auch ohne Schmerzen.
Wobei mir jemand erklären muß, weshalb er für die Todesstrafe ist, aber meint, da würde niemand leiden. Das ist Unsinn. Denn Strafe ist immer die Zufügung eines Übels, schon im Sinne des Strafrechts. Welchen Sinn sollte Todesstrafe haben, wenn sie nicht Leiden verursacht? Wo läge ihre Wirkung?

***Hier der Text, den ich in einem anderen Forum mal verfasst habe:***


Vorweg verkünde ich meine Meinung: ich bin gegen die Todesstrafe, unter allen denkbaren Umständen.

Die Todesstrafe ist nur unter einem einzigen Gesichtspunkt effektiv: im Bereich der Spezialprävention. Oder auf deutsch: der tut sowas nie wieder.

Im Bereich der Generalprävention ist Todesstrafe völlig wirkungslos. Denn wäre es anders müßten in Ländern in denen die Todesstrafe verhängt wird die Zahl der Straftaten die mit dieser Strafe belegt werden geringer sein als in Ländern ohne Todesstrafe. Dem ist aber nicht so.

Weiter vorn schon angeführt, aber nochmals erwähnenswert: Kapitalverbrechen werden oftmals nicht langwierig geplant sondern aufgrund eines dynamischen Tatverlaufs mehr oder weniger ungeplant begangen. Das bedeutet nicht das es sich um Affekttaten handelt, aber es bedeutet das eine Strafandrohung den Täter nicht von der Tatbegehung abhält.
Kriminologen bestätigen uns immer wieder das das entscheidende und von einem Täter abgewogene Risiko immer das Entdeckungsrisiko ist und nicht die Höhe der angedrohten Strafe.
Aus der Sicht eines Straftäters: wer in Deutschland einen Mord -§211 StGB- begeht wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Nach frühestens 15 Jahren kann eine Strafausseztung zur Bewährung geprüft werden. 15 Jahre sind eine ziemlich lange Zeit. Ich bezweifle das jemand einen Mord begeht weil er rational abgewogen hat das es ihn "nur" 15 Jahre kostet.
Die Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten liegt bei über 90 Prozent, das bedeutet die Chance nicht bestraft zu werden ist äußerst gering, zumal die meisten Tötungsdelikte von Personen begangen werden die in einer nachvollziehbaren Beziehung zum Opfer stehen. Die meisten Tötungsdelikte sind Beziehungstaten.
Kriminalpolitisch ist die Todesstrafe daher sinnlos. Sie verhindert keine Taten und sie schützt keine Opfer.

Das wesentliche Argument gegen die Todesstrafe ist jedoch ethischer Natur. Eine Tat mit dem Tod zu vergelten befriedigt lediglich das Rachebedürfnis der Geschädigten. Rache ist aber in unserem Rechtswesen kein legitimer Strafzweck. Es ist das alttestamentarische "Auge um Auge, Zahn um Zahn". So ein archaisches Strafverständnis findet sich heute nur noch bei Fundamentalisten, christlichen und moslemischen. Mit dem gleichen Argument könnten wir wieder die Verstümmelungsstrafen einführen als Sanktion für Körperverletzungsdelikte.

(In dem Zusammenhang empfehle ich ein Buch, geschrieben um 1900: Richard Wrede, Die Körperstrafen)

Die von uns als barbarisch empfundene islamische Scharia geht genau diesen Weg: Für Untaten des Täters büßt dieser mit seinem Körper. Juristisch- methodisch gehört die Todesstrafe zwar nicht zu den Körperstrafen, sie ist aber in gewissem Sinne ihre schärfste Form, da dabei die körperliche Existenz ausgelöscht wird.

Weiterhin frage ich mich wie schwach ein Staatswesen sein muß wenn es sich nicht in der Lage fühlt die Sicherheit im Land ohne das Töten der Untertanen zu gewährleisten. Länder ohne Todesstrafe sind erwiesenermaßen nicht unsicher als solche mit Todesstrafe.

Der wesentliche Ansatz ist aber die Argumentation des "du sollst nicht töten". Mittlerweile gehen wir in unseren westlichen Gesellschaftsordnungen davon aus das die Würde des Menschen das höchste Rechtsgut ist. Der Artikel 1 GG heißt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Das BVerfG hat in seiner Objektformel entschieden, das der Wesensgehalt dieses Grundrechts bedeutet das niemand "zum Objekt staatlichen Handelns" werden darf. Zwar ist in Art. 103 GG die Todesstrafe explizit abgeschafft und sie könnte durch Abschaffung dieses Artikels vermeintlich wieder eingeführt werden. Verfassungsjuristen sind sich aber weitgehend einig das eine Wiedereinführung der Todesstrafe definitiv am art. 1 GG scheitern würde.
Und der art. 1 und der Art. 20 GG sind nur durch eine Revolution abschaffbar, der verfassungändernde Gesetzgeber ist dazu nicht berechtigt. Das ergibt sich ganz eindeutig aus der Regelung des Art. 79 Abs. 3, der sog. Ewigkeitsklausel.

Das bedeutet das in unserer Rechtsordnung der Wert menschlichen Lebens weit über die Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit hinausgeht.

Die Argumente gegen die Todesstrafe sind auch gar nicht strafprozessualer Art. Oft wird eingewendet das ein vollstrecktes Todesurteil nicht rückgängig zu machen sei. Das stimmt zweifelsohne, aber eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Vollstreckung von 15 Jahren Freiheitsentzug ist auch irreversibel. Gleichzeitig eröffnet diese Argumentation -meist ungewollt- den Einwand, das man wohl für die Todesstrafe wäre wenn man die Schuld des Täters mit mehr als der Überzeugung des erkennenden Gerichts belegen könnte. Das ist jedoch faktisch unmöglich.

Aufgabe des Staates als Inhaber der Staatsgewalt ist es nicht, zu vergelten sondern rechtsfrieden zu schaffen. Das ist der wesentliche Fortschritt der mit der Einführung des demokratischen Rechtsstaates erreicht wurde. Kleiner Exkurs: in altgermanischer Zeit gab es überhaupt kein staatlich geführtes Strafrecht, sondern die Ahndung von Straftaten unterlag einem weitgehenden System von zivilrechtlichem Schadenersatz. Da war für einen getöteten ernährer einer Familie ein "Wehrgeld" in einer Höhe zu zahlen, das das Überleben der Hinterbliebenen sicherte. das bedeutete nicht selten den wirtschaftlichen und damit auch physischen Ruin des Täters. Er war seiner Lebensgrundlage beraubt, indem er beispielsweise sein gesamtes Vieh herausgeben mußte.

Dieses frühe "Fehderecht" wurde dann ersetzt durch die Strafgewalt eines legitimierten Staatswesens, welches sich als objektiver Mittler zwischen Täter und Opfer stellte und einen geregelten Ausgleich zu erreichen suchte. Dieser Ausgleich bestand zwar bis Anfang des 20. Jahrhunderts meist in der Hinrichtung des Täters, aber der wesentliche Schritt war, den ausgleich nicht mehr Täter und Opfer allein zu überlassen.

Die exzessive Anwendung von Leibes- und Lebensstrafen bis dato erkärt sich aus der Vorstellung, das straftaten zumeist auch als Verfehlung gegen die göttliche Ordnung angesehen wurden und derlei Sünder von Gottes Erdboden getilgt werden müßten. Daher wurden in der "Carolina" Kaiser Karls auch Diebe mit dem Tode bestraft, weil Diebstahl ein Verstoß gegen Gottes Gebote war. Strafgrund war daher nicht die Sozialschädlichkeit des Verhalten, so wie wir es heute definieren sondern eine Versündigung gegen eine höhere Ordnung.

Wer will denn jetzt noch behaupten das diese Sichtweise auf unser heutiges Selbstverständnis zutrifft?

Ich will damit behaupten das die Todesstrafe niemals krimalpolitische Notwendigkeit war sondern über Jahrtausende ein Ergebnis religiöser Überzeugung. Diese Art von Überzeugung ist heute jedoch einer weit liberaleren Einstellung gewichen, die nicht mehr göttliche, sondern aus eigener ethischer Überzeugung erwachsene Werte zur Grundlage des Strafrechts macht.

Unser gegenwärtiges Strafrecht stammt aus dem Jahre 1871, damals noch Reichsstrafgesetzbuch. Darin kam noch ganz eindeutig die überholte Ünerzeugung zum ausdruck, das gewisse Menschen weniger oder mehr strafrechtlichen Schutz verdienten. Erst vor wenigen Jahren (1998 oder so) wurde der minderschwere Fall des Toschlags abgeschafft, bei dem eine Mutter. die ihr uneheliches Kind während oder kurz nach der Geburt tötet, wesentlich milder bestraft wurde als der Regelfall des Totschlags. Diese Vorschrift war Ausdruck der Überzeugung das ein nichteheliches Kind Schande für die Mutter bedeutet und es daher geringeren strafrechtlichen Schutz verdient. Erstaunlicherweise ist dagegen niemand vor das BVerfG gezogen, denn er hätte im Lichte des Art. 3 GG mit Sicherheit dort im Wege einer abstrakten oder konkreten Normenkontrolle Recht bekommen. Diese Vorschrift war schlicht verfassungswidrig.
Gleiches kommt zum Ausdruck in den vielbeachteten Entscheidungen des BVerfG zum Schwangerschaftsabbruch, in denen der Staat ausdrücklich zum Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet wurde und das Recht des Kindes auf Leben nicht in das Ermessen der Mutter stellt.

Ebenso kann man das am § 175 festmachen, der homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte. Heute können gleichgeschlechtliche Lebenspartner staatlich sanktioniert eine rechtsverbindliche Partnerschaft eingehen. Noch bis Ende der Sechziger wären sie dafür mit Freiheitsentzug bestraft worden.
Diese Vorschrift war auch ein Ausdruck fundamental- religiöser Überzeugung, nicht aber einer befürchteten Gefährdung der Sicherheit der Staatsbürger.

Wir haben heute sehr wohl die rechtlichen Möglichkeiten um gefährliche straftäter bis an ihr Lebensende hinter Gittern zu halten. Es ist keineswegs so das ein Täter nach 15 Jahren zu entlassen ist wenn er zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Diese Überprüfungspflicht durch die Strafvollstreckungskammern beruht auf einem Urteil des BVerfg, das festgestellt hat das die ungeprüfte Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe gegen Art. 1 GG verstößt. Es muß zumindest geprüft werden ob der Täter entlassen werden kann. Eine Entlassungspflicht besteht jedoch nicht.
Es gibt eigens dafür eingerichtete Justizvollzugsanstalten, die Täter aufnehmen, die ihre lebenslange Strafe auch tatsächlich absitzen. Zum Teil hat das dann den Charakter eines vergitterten Pflegeheims.
Wenn heute Täter früh entlassen werden dann ist das kein Fehler des Rechts sondern der Rechtsanwendung und Rechtsprechung. Gerade haben wir die Diskussion um die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Dieses Element des Strafrechts gibt uns die Möglichkeit, gefährliche Täter tatsächlich so lange wegzusperren wie es zur Sicherung erforderlich ist. Sicherungsverwahrung ist keine Strafe! Systematisch gehört sie eher ins Polizeirecht denn ins Strafrecht, aber da aus Anlaß einer Straftat verhängt ist sie dort untergebracht.

Da kommen wir schnell zur Diskussion über die Strafhöhe, ein Teil der Diskussion um die Todesstrafe: Wie lange muß ein Täter im Gefängnis sitzen um sich zu bessern? Meint denn jemand ernsthaft, das ein Täter, der nach 15 Jahren das Unrecht seiner Tat noch nicht eingesehen hat dies dann nach 20 Jahren tut?

Mit den Strafrechtsreformen in den späten sechziger und siebziger JJahren hat man die kurze Freiheitsstrafe zugunsten der tagessatzbasierten Geldstrafe weitgehend abgeschafft.
Mittlerweile bin ich der Auffassung das bei bestimmten Delikten eine kurze vollstreckte Freiheitsstrafe kriminalpolitisch viel sinnvoller ist als die Geldstrafe oder auch Ersatzfreiheitsstrafe.

Kleines Beispiel aus der Praxis: (aber nur der Berichterstattung entnommen) Ein junger Mann fährt mit über 2 Promille Alkohol im Blut drei Personen in seinem PKW tot weil er mit über 100 km/h durch die Stadt rast. Die Jugendkammer verurteilt ihn zu einer Jugendstrafe ausgesetzt zur Bewährung. der BGH hebt das Urteil auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit der Begründung auf, das Tatgericht hätte nicht ausreichend geprüft ob nicht auch eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge vorliege. Hintergrund war das einige Zeugen ausgesagt haben das der Täter die Insassen durch Verriegeln der Autotüren am Aussteigen gehindert habe.
Bei solch einem Täter habe ich kein Verständnis für eine Strafaussetzung zur Bewährung! Denn damit wird der Täter von der Verpflichtung entbunden Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Wer auf diese Weise drei Menschen in den Tod befördert muß vom Rechtssystem eindringlich dazu angehalten werden sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen.

Übrigens, hätten wir ein antiquiertes Tat- und kein Täterstrafrecht nach dem Schuldprinzip, dann würde auch dieser Täter der Todesstrafe anheimfallen.

Ohne das jetzt noch weiter ausdehnen zu wollen: Die Frage nach der Todesstrafe endet nicht damit das man den Täter verachtet. Man muß die Frage schon einbetten in eine Diskussion über Grundlagen und Werte eines Strafrechtssystems. Und man sollte sich fragen warum man für oder gegen die Todesstrafe ist.
Bloße Empörung über die Tat ist ein schlechter Ratgeber.


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Cyruz
Beitrag 23. Jan 2006, 20:33 | Beitrag #21
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Es sei hier außerdem noch eingeworfen, dass die europäische Mentalität sich mehr von der amerikanischen unterscheidet, als man glauben mag. Bloß weil beide Systeme(EU & USA) als ´westlich´gelten, hat man doch eine andere Auffassung von rechtmässigem Strafmaß. Das hat wiederum Auswirkungen auf das Waffenrecht etc. (´Erschieß jeden Einbrecher, auch wenn er nur deinen Fernseher haben will!´)


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The first law of physics: Everything thats fun costs at least eight dollars.
 
Pille1234
Beitrag 23. Jan 2006, 20:41 | Beitrag #22
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Nun ist das BVerfG aber nicht der Nabel der göttlichen Ordnung und unangreifbar und ausschliesslich richtig, während alle anderen Sichtweisen falsch sind.
Wenn eine Gesellschaft mehrheitlich für sich beschliesst, die Todesstrafe unter genau spezifizierten Aspekten zu ermöglichen oder zu erzwingen, weiß ich nicht, was daran falsch sein soll.
Auch der Einwand Humanismus und Aufklärung verstehe ich nicht ganz. Wie steht das der Todesstrafe entgegen? Die angesprochenen Konzepte stellen doch gerade die Selbstverantwortlichkeit des Menschen und den 'gesunden Menschenverstand' in den Fordergrund, folglich also auch die Verantwortung für das eigene Handeln. Wenn die Folgen für Deine Handlung nunmal Gefängnis oder Tod sind, so hast Du sie selbst gewählt.
Auch der Aspekt Menschenrechte der mit der Aufklärung verbunden ist, steht der Todesstrafe nicht im Weg. Wir haben ja schliesslich kein Problem damit, das Recht auf Freiheit für einen Verbrecher komplett aufzuheben, wenn wir ihn in ein Gefängnis sperren. Der Freiheit berauben darf man, aber hinrichten nicht? Welche Grundrechte darf man einschränken oder aufheben und welche nicht? Gibt es da ein System oder ist das vielleicht nur eine völlig subjektive Wertung die hier vorgenommen wird? Ein Geiselnehmer darf in Deutschland gezielt getötet werden, wenn es der einzig gangbare Weg ist, eine Geisel zu retten. Also nehmen wir uns auch manchmal das Recht heraus, einen anderen MEnschen aller seiner Menschenrechte zu berauben, in dem wir ihn gezielt töten. Trotzdem sind wir humanistisch und aufgeklärt. Aber wenn die z.B. die Amis eine andere Wertung als wir vornehmen dann sprechen wir ihnen Humanismus und Aufklärung ab?


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DarkmanSB
Beitrag 23. Jan 2006, 20:41 | Beitrag #23
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QUOTE
Giftinjektion – die humane Alternative?

Die Giftinjektion wurde in den USA als eine humanere Alternative zu anderen Hinrichtungsmethoden eingeführt. Obwohl das Verfahren anscheinend weniger grausam für den Betreffenden ist als Erhängen, Erschießen oder die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl oder in der Gaskammer, läuft auch die Tötung durch die Giftspritze nicht ohne Probleme ab. Manchmal können keine geeigneten Venen für die Injektion gefunden werden; Überreaktionen auf die Chemikalien führen aber auch immer wieder zu einem qualvollen Tod der Verurteilten.

Stephen Peter Morin, Texas, 13. März 1985
Das Hinrichtungsteam suchte 45 Minuten lang in beiden Armen und Beinen nach einer geeigneten Vene.

Raymond Landry, Texas, 13. Dezember 1988
Zwei Minuten nach der ersten Injektion1 rutschte die Kanüle aus seiner Vene und die tödlichen Chemikalien spritzten durch den Raum. Das Hinrichtungsteam führte die Nadel erneut ein und setzte die Exekution fort. Der Todeskampf dauerte 24 Minuten.

Stephen McCoy, Texas, 24. Mai 1989
Stephen McCoy zeigte eine hefte Überreaktion auf die Chemikalien. Sein Brustkorb hob sich, er rang nach Luft und schien zu ersticken. Einer der Hinrichtungszeugen fiel beim Anblick in Ohnmacht. Der texanische Justizminister gab zu, der \"Gefangene schien eine etwas heftige Reaktion gehabt zu haben\" und fügte hinzu, \"die Chemikalien könnten in einer stärkeren Dosis oder schneller als üblich verabreicht worden sein.\" Wahrscheinlich stellte die erste Chemikalie Stephen McCoy nicht weit genug ruhig. Er war noch bei vollem Bewusstsein als die zweite Injektion zu wirken begann, seine Lungenfunktion stoppte und er erstickte.

Charles Walker, Illinois, 12. September 1990
Sein Tod wurde durch einen Knick in der Kanüle hinausgezögert.

Rickey Ray Rector, Arkansas, 24. Januar 1992
Das Hinrichtungsteam bemühte sich 50 Minuten lang vergeblich, eine geeignete Vene in Rickey Ray Rectors (der an einem schweren Gehirnschaden litt) Arm zu finden. Er klagte über Schmerzen. Er bot an, bei der Suche nach einer Vene zu helfen und als die 5 Hinrichtungstechniker seinen Arm schon aufschneiden wollten, um an eine Vene zu gelangen, wurde in seiner rechten Hand eine gefunden.

Robyn Lee Parks, Oklahoma, 10. März 1992
Robyn Lee Parks zeigte eine Überreaktion auf die Chemikalien. Zwei Minuten nach der Injektion begannen die Muskeln seines Kiefers, Halses und Unterleibes fast eine Minute lang zu krampfen. Parks keuchte und schien zu ersticken, bis er 11 Minuten nach Verabreichung der Chemikalien starb. Ein Reporter beschrieb die Hinrichtung als \"erschreckend und hässlich\".

Justin Lee May, Texas, 7. Mai 1992
Beim Eintritt der Chemikalien in seinen Blutkreislauf keuchte Justin Lee May, hustete und stemmte sich gegen die ihn fesselnden Ledergurte2. Als er schließlich aufhörte, zu atmen, blieben seine Augen und sein Mund weit offen. Der Reporter Michael Graczyk schrieb: \" Er fiel in einen Hustenkrampf, stöhnte und keuchte, hob seinen Kopf und hätte seinen Rücken gebogen, wäre er nicht an der Liege festgeschnallt gewesen.\"

Emmitt Foster, Missouri, 3. Mai 1995
Nach Aussage des Leichenbeschauers wurde Emmitt Fosters Tod auf äußerst schmerzvolle Weise hinausgezögert, weil die Ledergurte, die ihn an die Liege fesselten, zu eng waren, um einen freien Blutfluss zu gewährleisten. Erst 30 Minuten nach der Injektion wurde er für tot erklärt.

Michael Eugene Elkins, South Carolina, 13. Juni 1997
Es dauerte eine Stunde bis eine geeignete Vene in seinem Hals gefunden werden konnte.

Scott Dawn Carpenter, Oklahoma, 8. Mai 1997
Carpenter wurde erst 11 Minuten nach Hinrichtungsbeginn für tot erklärt. Als die Wirkung der Chemikalien einsetzte, begann Carpenter zu keuchen und zu zittern. Dem folgte ein kehliger Laut, mehrfache Krämpfe und Ringen nach Luft bis jede Regung seines Körpers endete.

Bennie Demps, Florida, 8. Juni 2000
Die Hinrichtungstechniker benötigten 33 Minuten, um eine geeignete Vene zu finden. \"Sie haben mich geschlachtet,\" waren Demps letzte Worte. \"Ich hatte heftige Schmerzen. Sie haben mich in die Leiste und ins Bein geschnitten und ich habe stark geblutet. Das ist keine Hinrichtung, das ist Mord.\" Eigentlich hätten die Scharfrichter keine Probleme gehabt. Da eine Vorschrift in Floridas Gesetz jedoch einen zweiten intravenösen Zugang verlangt, mussten sie ihre vergeblichen Versuche, eine weitere Nadel einzuführen, fortsetzen.

Bert Leroy Hunter, Missouri, 28. Juni 2000
Hunter zeigte eine ungewöhnliche Reaktion auf die tödlichen Chemikalien, hustete wiederholt und rang nach Luft bevor er das Bewusstsein verlor. Ein Anwalt, der der Hinrichtung als Zeuge beiwohnte, berichtete: \"Hunter hatte heftige Zuckungen. Er riss seinen Kopf und Brustkorb schnell nach oben soweit es die Fesseln ermöglichten und fiel wieder zurück. Sein Körper zuckte wiederholt vor und zurück. Er starb einen gewaltsamen und qualvollen Tod.\"

Jose High, Georgia, 7. November 2001
High wurde erst eine Stunde und 9 Minuten nach Hinrichtungsbeginn für tot erklärt. Nach 15 bis 20 Minuten vergeblicher Bemühungen, eine brauchbare Vene zu finden, gaben die Hinrichtungstechniker auf. Schließlich wurde eine Nadel in Highs Hand eingeführt und ein Arzt wurde gerufen, der eine zweite Nadel zwischen Schulter und Hals befestigte.

Quelle: Death Penalty Information Center


Edit: auch eine Giftspritze kann ein schrecklicher Tod sein!!!  :wall  :rolleyes


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General Gauder
Beitrag 23. Jan 2006, 20:47 | Beitrag #24
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Also ich persönlich bin gegen die Todesstrafe.
Da sie meiner meinung nach keinen Sinn macht.
Verbrechen werden durch sie nicht verhindert.
Und im falle eines Fehlurteils läst es sich nicht mehr rückgängig machen.
Allerdings bin ich darfür das Mörder, Vergewaltiger oder Kinderschänder zu Lebenslanger Einzelhaft Verurteil werden,
auf das sie sich ihrer tat bewust werden und darüber nachdenken das sie durch ihre Tat ein Leben zerstört haben.

General Gauder
 
DarkmanSB
Beitrag 23. Jan 2006, 20:50 | Beitrag #25
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Information und Statistik

Seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 sind in den USA 794 (Stand August 2002) Menschen hingerichtet worden.

1999 wurden 98 Menschen hingerichtet. Das war die höchste Zahl seit dem Jahre 1954, in dem 81 Exekutionen durchgeführt wurden.

Seit Wiedereinführung der Todesstrafe hat Texas 279* Menschen hingerichtet. 1997 starben dort 4 Gefangenen in einer Woche, 8 in einem Monat und 37 im ganzen Jahr.

Es befinden sich ca. 3.800 Gefangene in US-Todestrakten.

Der durchschnittliche Zeitraum zwischen Verurteilung und Hinrichtung beträgt 9 ½ Jahre.

102* Menschen wurden aus den Todestrakten entlassen, nachdem ihre Unschuld nachgewiesen werden konnte.

1999 wurden 8 unschuldige Männer aus den Todeszellen entlassen.

Jedes Jahr werden mindestens 4 unschuldige Menschen zum Tode verurteilt.

Seit Wiedereinführung der Todesstrafe hat Illinois 12 Männer hingerichtet – 13 Menschen wurden aus dem Todestrakt entlassen, nachdem sie ihre Unschuld beweisen konnten. In Florida wurden 20 Unschuldige entlassen.

67 % der Justizbeamten glauben nicht, dass die Todesstrafe die Mordrate senkt.

Eine Umfrage unter führenden Polizeibeamten ergab, dass sie die Todesstrafe als am wenigsten effektiv einstufen, um Gewaltverbrechen zu reduzieren.

In Bundesstaaten mit Todesstrafe beträgt die Mordrate 7,9 Morde pro 100.000 Einwohner, in Staaten ohne Todesstrafe beträgt die Mordrate 5,1 Morde pro 100.000 Einwohner.

Die Verhängung der Todesstrafe kostet den Steuerzahler wesentlich mehr als lebenslängliche Haft. Eine Verurteilung zum Tode – von der Urteilsverkündung bis zur Hinrichtung – kostet zwischen 1 und 7 Millionen Dollar je Fall, lebenslängliche Haft kostet durchschnittlich 500.000 Dollar je Fall.

Seit 1976 gab es 34* Fälle, in denen Hinrichtungen nicht planmäßig abliefen: geplatzte Kanülen bei Giftinjektionen; Überreaktionen auf die Chemikalien; Verurteilte, die auf dem elektrischen Stuhl bei lebendigem Leib verbrannten.

Seit 1976 wurden in den USA mehr als 160 Kinder zum Tode verurteilt. Das ist mehr als in jedem der 5 anderen Staaten (Iran, Nigeria, Pakistan, Saudi Arabien und Jemen), die Jugendliche zum Tode verurteilen.

2 von 3 zum Tode verurteilte Kinder sind Schwarze.

Schätzungsweise 10 % der gegenwärtigen Todestraktinsassen leiden an Geisteskrankheiten.

Über 40 geistig Kranke wurden seit 1976 hingerichtet.

Für die Tötung eines Weißen wird die Todesstrafe 3,4 mal häufiger verhängt als für die Tötung eines Schwarzen.

42 % der Todestraktinsassen sind Schwarze, obwohl ihr Anteil an der Bevölkerung nur 13 % ausmacht.

98 % der Staatsanwälte sind Weiße, nur 1 % ist schwarz.


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DarkmanSB
Beitrag 23. Jan 2006, 20:51 | Beitrag #26
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Unschuldige und die Todesstrafe

Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 wurden 102 Unschuldige aus Amerikas Todestrakten entlassen. Die Tatsache, dass bereits so viele Todesurteile aufgehoben wurden, könnte den Eindruck erwecken, dass das System des Berufungsverfahrens so gut funktioniert, dass die versehentliche Hinrichtung eines Unschuldigen ausgeschlossen ist. Bei näherer Betrachtung der aufgedeckten Fehler ergibt sich jedoch ein vollkommen anderes Bild. Es gibt verschiedene Bestandteile, deren Kombination zur Verurteilung Unschuldiger und schlimmstenfalls auch zu deren Hinrichtung führen kann.

Vermutung der Schuld: Ein Angeklagter sollte solange als unschuldig gelten, bis seine Schuld zweifelsfrei erwiesen ist. Es liegt jedoch in der menschlichen Natur, bewusst oder unbewusst davon auszugehen, dass ein Mensch, der vor Gericht steht, sich sicher nicht ohne Grund dort befindet. Besonders Mordfälle werden auch vielfach von den Medien so weit aufgebauscht, dass sich bereits vor einer Gerichtsverhandlung bestimmte Meinungen in der Öffentlichkeit, aus der schließlich auch die Geschworenen ausgewählt werden, gebildet haben. Das kann besonders fatale Folgen haben, wenn Fernsehberichte oder Zeitungsartikel nicht objektiv verfasst werden, sondern die Ansicht des Staatsanwalts wiedergeben.

Falschaussagen der Belastungszeugen: Um eine Verurteilung zu erwirken, ist vielen Staatsanwälten jedes Mittel recht. Nicht nur Polizeibeamte lügen gelegentlich vor Gericht, sondern auch andere Belastungszeugen leisten Meineid – auf Anweisung des Staatsanwalts. Für ihre Falschaussagen erhalten sie vielfach Geld, Geschenke oder, sollte der \"Zeuge\" selbst einmal irgendwann, irgendwo mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, wird die Anklage gegen ihn fallengelassen. Die Geschworenen gehen nicht davon aus, dass ein Gesetzesvertreter oder ein Gerichtsmediziner lügt, sie glauben einem angeblichen Augenzeugen, der sogar Einzelheiten der Straftat schildert und sie ahnen nicht, dass der Staatsanwalt einen Zeugen soweit eingeschüchtert hat, bis dieser zu einer Falschaussage bereit ist.

Zurückhalten von Beweisen: Ein weiteres verbreitetes Merkmal unrechtmäßiger Verurteilung ist die Zurückhaltung von entlastendem Beweismaterial durch den Staatsanwalt, obwohl er verpflichtet ist, Beweise gegenüber dem Angeklagten offenzulegen. Auf diese Art ist der Staat dem Angeklagten und seinem Verteidiger während der Gerichtsverhandlung vielfach weit überlegen. Diese Machenschaften verlaufen unkontrolliert, da der Staatsanwalt Immunität genießt und wegen Amtsmissbrauchs praktisch nicht belangt werden kann.

Mangelhafte Polizeiermittlung: Die Polizei steht in vielerlei Hinsicht unter Druck, insbesondere in den USA, wo eine hohe Zahl an Gewaltverbrechen einer Politik gegenübersteht, die Straftaten schnell aufklären und hart bestrafen will. Das führt nicht nur zu oberflächlicher Ermittlungsarbeit, sondern lässt darüber hinaus auch fragwürdige Ermittlungsmethoden zu. Nur allzu oft konzentriert sich die Polizei blind auf ein \"Ziel\" und konstruiert einen Fall um diesen \"Verdächtigen\" herum. Entlastende Beweise, die nicht in dieses Schema passen, werden ignoriert. So werden oft wichtige Zeugen bewusst nicht befragt, während andere dazu verleitet oder sogar gezwungen werden, auszusagen, was die Polizei hören möchte. Wieder andere Beweismittel werden solange verdreht, bis sie doch irgendwie \"passen\" und die Geschworenen von der Schuld des Angeklagten überzeugen.

Unzureichende Verteidigung: Während die Entscheidung der Geschworenen von einer fairen Anklagevertretung abhängt, entscheiden auch die Fähigkeiten des Rechtsanwalts über Leben oder Tod des Angeklagten. Allein unter den 30.000 Anwälten New Jerseys befassen sich nur ein paar hundert mit Strafrecht. Neben den Fähigkeiten fehlen vielen Pflichtverteidigern auch die finanziellen Mittel, um einen Klienten kompetent zu vertreten und wegen sehr geringer Entlohnung für übernommene Verteidigungen mangelt es oftmals auch an Interesse.

Im Oktober 1989 wurde Aaron Patterson wegen der Ermordung eines älteren Ehepaars in Illinois zum Tode verurteilt. Der genaue Tag und Zeitpunkt ihres Todes wurden nie ermittelt, es wurde keine Mordwaffe gefunden und Aaron Pattersons Schuh- und Fingerabdrücke passten nicht zu denen, die die Polizei am Tatort fand. Die Verurteilung basierte lediglich auf der Aussage einer Frau, die zwar keine Augenzeugin war, aber behauptete, Patterson habe ihr gegenüber die Morde gestanden und einem bis zum heutigen Tage ununterschriebenen, von der Polizei verfassten \"Geständnis\". Patterson wurde 25 Stunden ohne Anwesenheit eines Anwalts verhört, ihm wurde gedroht, er wurde getreten und schließlich sollte ihn eine über seinen Kopf gestülpte Plastiktüte zur Unterzeichnung des \"Geständnisses\" bewegen.

Am 22. Juni 2000 wurde Shaka Sankofa in Texas hingerichtet. Seine Verurteilung basierte lediglich auf der höchst fragwürdigen \"Identifikation\" durch eine einzige Zeugin, die behauptete, den Schwarzen Sankofa in der Nacht auf einem schwach beleuchteten Parkplatz aus einer Entfernung von 13 Metern erkannt zu haben. Die Aussagen mindestens fünf weiterer Zeugen, die einen Verdächtigen aus weitaus kürzerer Distanz sahen, jedoch einstimmig versicherten, es sei nicht Sankofa gewesen, wurden ignoriert.

Derek Barnabei war sich sicher, dass elf Beweisstücke seines Falles, die vom Bundesstaat Virginia zurückgehalten und nie untersucht wurden, seine Unschuld belegen würden. Als sein Anwalt schließlich entsprechende Tests erkämpft hatte, verschwand ein Umschlag mit mehreren Beweisstücken wie Fingernagelproben des Mordopfers vorübergehend auf mysteriöse Weise aus der mehrfach gesicherten Asservatenkammer des Gerichtsgebäudes, zu der nur Gerichtsbedienstete, Staats- und Rechtsanwalt Zugang hatten, jedoch nie einer von ihnen alleine. Die Tests konnten schließlich Barnabeis Unschuld nicht beweisen und bis heute besteht der Verdacht, dass die Beweismittel während ihres Verschwindens entsprechend manipuliert wurden. Derek Barnabei wurde am 14. September 2000 hingerichtet. Es wurde nie aufgeklärt, wie die Beweisstücke verschwinden und einige Tage später wieder auftauchen konnten.

Der Staatsanwalt Missouris drohte seinem Assistenten mit Kündigung, sollte dieser Mose Youngs neuem Anwalt Einzelheiten über die unzureichende Verteidigung des Angeklagten bei dessen Verurteilung zukommen lassen. Mose Young wurde am 25. April 2001 hingerichtet.

Bob Coulson wurde des Mordes an fünf seiner Familienmitglieder angeklagt. Einem Alibizeugen, der sich meldete und versicherte, er habe den Angeklagten zum Zeitpunkt der Morde kilometerweit entfernt in einem Restaurant gesehen, wurde von der Polizei gesagt, seine Aussage sei nicht wichtig und würde in dem Fall nicht benötigt. Bob Coulson starb am 25. Juni 2002 durch Texas' Giftspritze.

Der Bundesstaat Alabama zahlte Judith Ann Neelleys Pflichtverteidiger einen Stundenlohn von 50 Cents, um sie vor der Todesstrafe zu bewahren. Ohne das gesetzlich verankerte Recht auf einen Anwalt, werden etwa 40 der 185 Todestraktinsassen Alabamas im Berufungsprozess nicht mehr rechtlich vertreten.

Quelle: \"Convicting the Innocent\" von James McCloskey, Centurion Ministries, New Jersey, Stand August 2002




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Missglückte Hinrichtungen

Im Laufe der Jahrhunderte ließen sich die Menschen die unterschiedlichsten Methoden einfallen, um Straftäter hinzurichten. Verurteilte wurden erschlagen, gepfählt, ertränkt, verbrannt, hinter Pferde gebunden zu Tode geschleift oder aus großen Höhen in den Tod gestürzt. Enthauptungen, Steinigungen, Erhängen, Erschießungen oder Kreuzigungen finden auch heute in einigen Ländern der Welt noch statt.
Um einen schnellen und \"sauberen\" Tod der Verurteilten zu garantieren, wurden schließlich der elektrische Stuhl, die Gaskammer und die Giftspritze eingeführt. Aber auch diese Hinrichtungsmethoden erweisen sich immer wieder als grausame Folterwerkzeuge. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA 1976 wurden 34 Fälle missglückter Hinrichtungen bekannt.

22. April 1983, Alabama, John Evans, elektrischer Stuhl: Nach dem ersten Stromstoß schossen Funken und Flammen aus der Elektrode an Evans Bein. Die Elektrode löste sich aus der Halterung und fing Feuer. Rauch und Funken kamen auch aus der Haube auf Evans Kopf in der Nähe seiner linken Schläfe. Zwei Ärzte betraten den Raum und stellten noch einen Herzschlag fest. Die Elektrode wurde wieder an seinem Bein befestigt und ein zweiter Stromstoß verabreicht. Das führte nur zu mehr Rauch und brennendem Fleisch. Die Ärzte fanden immer noch einen Herzschlag. Ungeachtet der Bitten von Evans Anwalt, wurde ein dritter Stromstoß verabreicht. Die Hinrichtung dauerte 14 Minuten und hinterließ Evans Körper verkohlt und rauchend.

2. September 1983, Mississippi, Jimmy Lee Gray, Gaskammer: Beamte ließen den Raum der Hinrichtungszeugen räumen, als Gray 8 Minuten nach Freisetzung des Gases1 verzweifelt keuchte und der Anblick die anwesenden Zeugen erregte. Grays Anwalt David Bruck berichtete: \"Jimmy Lee Gray starb während er seinen Kopf gegen einen Stahlpfosten in der Gaskammer schlug und die Reporter zählten sein Stöhnen - elf mal.\" Später wurde enthüllt, dass der Scharfrichter, Barry Bruce, betrunken war.

12. Dezember 1984, Georgia, Alpha Otis Stephens, elektrischer Stuhl: Der erste Stromstoß tötete ihn nicht und er rang 8 Minuten lang nach Luft bevor der zweite Stromstoß ihn von seinen Qualen erlöste. Nach dem ersten zweiminütigen Stromstoß musste eine
6-minütige Pause eingelegt werden, um seinen Körper so weit abkühlen zu lassen, dass Ärzte ihn untersuchen konnten. Während dieser Unterbrechung machte Stephens 23 Atemzüge. Ein Gefängnisbeamter sagte: \" Stephens war einfach kein guter Stromleiter.\"

16. Oktober 1985, Indiana, William E. Vandiver, elektrischer Stuhl: Nach der ersten Verabreichung von 2.300 Volt atmete Vandiver noch. Die Hinrichtung dauerte schließlich 17 Minuten und fünf Stromstöße waren erforderlich, um ihn zu töten.

24. Mai 1989, Texas, Stephen McCoy, Giftinjektion: Stephen McCoy zeigte eine hefte Überreaktion auf die Chemikalien. Sein Brustkorb hob sich, er rang nach Luft und schien zu ersticken. Einer der Hinrichtungszeugen fiel beim Anblick in Ohnmacht. Wahrscheinlich stellte die erste Chemikalie Stephen McCoy nicht weit genug ruhig. Er war noch bei vollem Bewusstsein als die zweite Injektion zu wirken begann, seine Lungenfunktion stoppte und er erstickte.

14. Juli 1989, Alabama, Horace Franklin Dunkins, Jr., elektrischer Stuhl: Zwei Stromstöße mit einer 9-minütigen Unterbrechung waren erforderlich, um die Hinrichtung auszuführen. Nachdem der erste Stromstoß den Gefangenen (der leicht geistig behindert war) nicht tötete, wandte sich ein Gefängnisbeamter den Hinrichtungszeugen zu und sagte: \"Ich glaube, wir haben die Anschlüsse falsch befestigt.\" Da die Kabel falsch verbunden waren, war es unmöglich, genügend Strom zu erzeugen, um den Tod herbeizuführen. Die Kabel wurden erneut angeschlossen, bevor der zweite Stromstoß verabreicht wurde. Nach 19 Minuten wurde der Gefangene für tot erklärt.

4. Mai 1990, Florida, Jesse Joseph Tafero, elektrischer Stuhl: Während der Hinrichtung schossen 15 cm lange Flammen aus Taferos Kopf und drei Stromstöße waren erforderlich, um die Atmung zu stoppen. Die Behörden sagten, dass die missglückte Hinrichtung auf menschliches Versagen zurückzuführen sei – ein synthetischer Schwamm, der statt des üblichen Naturschwamms unter der Kopfhaube benutzt wurde. Sie versuchten, diese Theorie zu untermauern, indem sie einen synthetischen Schwamm in einen gewöhnlichen Toaster steckten, der auch rauchte und zu brennen begann.

6. April 1992, Arizona, Donald Eugene Harding, Gaskammer: Erst 10 ½ Minuten nach Freisetzung des Gases konnte der Tod festgestellt werden. Während der Hinrichtung wehrte sich Harding und stemmte sich gegen die ihn fesselnden Gurte. Die Farbe seines Körpers wurde erst rot, dann purpurn. Ein Fernsehreporter, Cameron Harper, der der Hinrichtung beiwohnte, sagte: \"Hardings Krämpfe und Zuckungen dauerten 6 Minuten und 37 Sekunden an. Es war offensichtlich, dass dieser Mann litt.\"

25. März 1997, Florida, Pedro Medina, elektrischer Stuhl: Ein Kranz aus 30 cm langen Flammen schoss während der Hinrichtung aus der Kopfhaube und der Raum füllte sich mit dem Gestank von dickem Rauch. Der zweiminütige 2.000-Volt-Stromstoß wurde vorzeitig gestoppt. Media atmete noch, bis die Flammen erloschen und der Tod eintrat. Nach der Hinrichtung erklärte das Gefängnispersonal, dass das Feuer durch ein korrodiertes Kupfergitter in der Kopfhaube des elektrischen Stuhls verursacht worden sei, aber zwei vom Gouverneur beauftragte Experten schlossen, dass die nicht ordnungsgemäße Anbringung des Schwammes an Medinas Kopf das Feuer verursachte.

8. Juli 1999, Florida, Allen Lee Davis, elektrischer Stuhl: Das aus seinem Mund tropfende Blut erzeugte ein zischendes Geräusch und bildete auf seinem T-Shirt einen Fleck vom Durchmesser eines Esstellers und selbst unter den Ledergurten quoll Blut hervor. Seine Hinrichtung war die erste auf Floridas neuem elektrischem Stuhl, der speziell gebaut wurde für Personen von Davis' Gewicht (etwa 130 kg). Später, als ein anderer Todestraktinsasse Floridas die Verfassungsmäßigkeit des elektrischen Stuhls gerichtlich anfocht, sagte Richter Leander Shaw vom Obersten Gericht des Staates, dass \"die Farbfotos von Davis einen Mann darstellen, der von den Bürgern Floridas brutal zu Tode gefoltert wurde.\" Richter Shaw beschrieb auch die missglückten Hinrichtungen von Jesse Tafero und Pedro Medina und nannte die drei Exekutionen \"barbarische Schauspiele\" und \"Taten, die mehr zu einem gewalttätigen Mörder als zu einem zivilisierten Staat passen.\"


Quelle: Death Penalty Information Center





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Hinrichtungsmethoden in den USA

Die am häufigsten angewandte Exekutionsmethode in den USA ist die Giftspritze, mit der Texas 1982 erstmals tötete. Nur noch ein Bundesstaat, Nebraska, verlangt Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl. In einzelnen US-Staaten erlangen jedoch elektrischer Stuhl, Gaskammer, Erschießungskommando oder Strang wieder Gültigkeit, sollte die Giftinjektion einmal als verfassungswidrig erklärt werden bzw. sollte der Verurteilte eine dieser Hinrichtungsmethoden wählen.


Giftspritze

Bei der Hinrichtung durch die Giftspritze werden nacheinander intravenöse Injektionen bestehend aus einem schnellwirkenden Barbiturat in Verbindung mit lähmenden Chemikalien verabreicht, jede in einer tödlichen Dosis. Das Barbiturat betäubt, die zweite Chemikalie lässt Lungen und Zwerchfell kollabieren, die dritte stoppt den Herzschlag. Eine Reihe von Ärzten hat bereits Befürchtungen geäußert, dass die Drogen nicht richtig wirken, falls der Betreffende Diabetiker ist oder Drogen konsumierte und seine Venen schwer zu finden sind. Nach Ansicht der Mediziner kann daher in einzelnen Fällen eine kleine Operation erforderlich sein, um eine tieferliegende Vene zu erreichen.


Elektrischer Stuhl

Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl, bei der tödlicher Gleichstrom durch den Körper des Verurteilten geschickt wird, hat sichtbare zerstörende Wirkungen. Innere Organe und Gewebe werden verbrannt. Die Elektroden werden am Kopf und an den Beinen des Gefangenen befestigt. Mit Einschalten des Stromes schießt der Körper des Verurteilten nach vorne gegen die Ledergurte, die ihn an den Stuhl fesseln. Der Darm des Gefangenen kann sich entleeren, er kann urinieren oder Blut erbrechen. Der Körper verändert die Farbe, das Fleisch schwillt an und Haut und Haare können Feuer fangen. Die Körpertemperatur steigt auf bis zu 60° C an und um feststellen zu können, ob der Tod eingetreten ist, muss der Körper des Verurteilten erst einmal abkühlen. Zeugen berichten stets, dass ein Geruch nach verbranntem Fleisch entsteht. Es ist nicht bekannt, wie lange Menschen auf dem elektrischen Stuhl noch bei Bewusstsein sind.


Gaskammer

Der Verurteilte wird in eine hermetisch abgeschlossene Stahlkammer gesperrt. Auf ein Signal des Henkers hin öffnet sich ein Ventil, aus dem Salzsäure in eine unter dem Sitz des Gefangenen befindliche Mulde fließt. Nach einem weiteren Signal fallen etwa 230 Gramm Zyankalikristalle oder –kapseln in die Säure. Das entstehende Blausäuregas, das leichter als Luft ist und langsam nach oben stiegt, verhindert die Bildung von Hämoglobin1 im Blut. Atemlähmung ist die Folge. Nach einigen Sekunden tritt Bewusstlosigkeit ein, falls der Verurteilte tief einatmet. Hält er jedoch die Luft immer wieder an, dauert der Todeskampf mehrere Minuten. Nachdem der Gefangene für tot erklärt wurde, reinigen Filter die Stahlkammer von Gasrückständen. Unter Gasmasken entgiftet ein Team den toten Körper mit einer Bleichlösung und entgast ihn. Würde das nicht geschehen, könnte ein nichtsahnender Leichenbestatter ebenfalls getötet werden.


Strang

Vor der Hinrichtung wird der Verurteilte gewogen. Der \"Fall\" hängt von seinem Gewicht ab2, damit 1.260 foot-pounds3 auf den Hals einwirken. Dadurch wird ein nahezu sofortiger Tod und ein Minimum an Blutergüssen gewährleistet sowie Strangulation (langsames Ersticken) oder Enthauptung ausgeschlossen. Wird das Erhängen ordnungsgemäß ausgeführt, verursacht eine gewaltsame Trennung des dritten oder vierten Halswirbels den Tod. Ist der Fall in die Schlinge jedoch zu kurz, stirbt der Gehängte einen langsamen und qualvollen Tod durch Ersticken; ist er zu lang, wird der Kopf abgetrennt. Gewöhnlich wird die Wicklung des Seils hinter dem linken Ohr des Verurteilten platziert, damit der Hals nach dem Fallen zur Seite knickt.


Erschießungskommando

Es existiert kein Protokoll über das Verfahren. Informationen zufolge besteht das Exekutionsteam aus 5 Personen. Der Verurteilte wird an einen Stuhl gefesselt und mit einer Kopfhaube bedeckt. Eine Zielscheibe wird auf seiner Brust befestigt. Eine der Schusswaffen enthält eine Platzpatrone, damit keiner der Schützen weiß, wer einen tödlichen Schuss abgibt. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe wurden zwei Personen auf diese Art hingerichtet, Gary Gilmore 1977 und John Taylor 1996.


(Quelle der Hinrichtungsmethoden: Amnesty International)



 


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DarkmanSB
Beitrag 23. Jan 2006, 20:52 | Beitrag #27
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Pro und kontra Todesstrafe

Abschreckung
Pro:

Die Todesstrafe wirkt abschreckend. Unter Androhung der Todesstrafe überlegt sich mancher Täter seine Tat zweimal. Kontra:

Keine wissenschaftliche Untersuchung konnte bisher belegen, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat. Im Gegenteil: In US-Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, ist die Mordrate niedriger, als in Staaten, die noch an ihr festhalten.

Im 18. Jahrhundert wurde in England sogar Taschendiebstahl mit dem Tode durch den Strang bestraft. Während der öffentlichen Hinrichtungen von Taschendieben nutzten immer wieder \"Berufskollegen\" die günstigen Gelegenheiten im Gedränge, um die Taschen der Schaulustigen zu leeren. Besser kann man die Unwirksamkeit der Abschreckung wohl nicht belegen.
Ursachen für kriminelles Verhalten sind in den komplexen seelischen und gesellschaftlichen Bedingungen des menschlichen Daseins zu suchen. Es ist naiv, zu glauben, diese Problematik sei mit der Todesstrafe zu lösen.

Vergeltung

Pro:

\"Auge um Auge, Zahn um Zahn\". Gerechtigkeit heißt, Gleiches mit Gleichem zu vergelten.


Kontra:

Wer sich schon aufs Alte Testament beziehen will, sollte das 6. Gebot, das ebenso dort steht, nicht übersehen: Du sollst nicht töten.


Das Verbrechen wird durch die Hinrichtung des Täters weder gemindert noch ungeschehen gemacht. Der einzige Zweck einer Hinrichtung liegt in der Befriedigung moralisch nicht zu rechtfertigender Rachebedürfnisse.
Will der Staat einer Straftat moralisch überlegen sein, darf er sie unter dem Deckmantel eines Gesetzes auch nicht nachvollziehen.

Terrorismus als Sonderfall

Pro:

Terroristen greifen den Staat und die menschliche Gesellschaft an den Wurzeln an.


Kontra:

Die Todesstrafe hält Terroristen nicht von ihren Taten ab. Sie sind von ihren Taten überzeugt und bei der Brutalität, mit der sie meistens vorgehen, setzen sie ihr Leben immer aufs Spiel oder beabsichtigen sogar ihren eigenen Tod (Selbstmordattentäter).

Wenn man argumentieren würde, dass ein Verbrecher nicht wegen der Grausamkeit seiner Tat, sondern wegen der politischen Motivation der Tat hingerichtet werden soll (d.h. andere Verbrecher, die gleich grausame Taten aus privaten Motiven ausführen, könnten nicht hingerichtet werden), wäre das gleichbedeutend damit, den Täter vielmehr wegen seiner politischen Meinung als wegen seiner Tat zu bestrafen. (Douwe Korff, Max-Planck-Institut, Freiburg)




Schutz der Gesellschaft

Pro:

Wer \"die Rübe ab\" hat, bringt keinen mehr um. Wer potentiell dazu veranlagt ist, Menschenleben zu vernichten, muss aus der Gesellschaft eliminiert werden.


Kontra:

Die Meinung, 'wer einmal tötet, tötet immer wieder', lässt sich statistisch nicht belegen. Ist eine Gesellschaft von Gewaltkriminalität bedroht, ist die Todesstrafe nur eine Pseudoschutzmaßnahme gegen Gewaltstrukturen, die tiefer angesiedelt sind.

Ohne Zweifel muss die Gesellschaft vor gefährlichen Menschen geschützt werden. Die Inhaftierung gefährlicher Individuen ist heute weitgehend lösbar.
Der Staat erkennt das Recht auf Leben an und verlangt die Respektierung dieses Grundsatzes von allen seinen Bürgern. Es steht ihm daher nicht zu, das Recht auf Leben zur Befriedigung irgendwelcher Sicherheitsbedürfnisse zu verletzen.

Kosten einer lebenslangen Haft

Pro:

Schwerverbrecher können als 'Staatspensionäre' auf Kosten der Steuerzahler ein sorgenfreies Leben führen und werden mit unseren Steuergeldern durchgefüttert


Kontra:

Die gegenwärtigen Kosten einer Hinrichtung (von der Urteilsverkündung bis zur Vollstreckung des Todesurteils) übersteigen die Kosten für eine lebenslängliche Haft um ein vielfaches.

Die humane Gesellschaft ist eine Solidargemeinschaft, die auch die Mittel zur Behandlung von Straftätern bereitzustellen hat. Finanzielle Erwägungen – wenn sie zudem noch von niederen Motiven wie Missgunst und Rachsucht provoziert werden – und der Rechtsgrundsatz von der Unantastbarkeit des Lebens können ganz gewiss nicht auf derselben Ebene liegen.

Die öffentliche Meinung

Pro:

Eine Demokratie muss auf den Volkswillen Rücksicht nehmen; in den meisten US-Staaten sprichtsich eine Mehrheit für die Todesstrafe aus.


Kontra:

Die öffentliche Meinung ist immer gefährlich, da 'Meinung' nicht Wissen ist. Der menschliche Instinkt kann nicht in Abrede gestellt werden, er kann aber niemals Entscheidungsgrundlage für eine Institution wie die Justiz sein.



Die Öffentlichkeit urteilt um so radikaler, je weniger und oberflächlicher sie informiert ist. Eine große Mehrheit der Fachleute (Kriminologen, Strafrechtler, Rechtsanwälte, Soziologen, Psychologen, Richter und Staatsanwälte) befürwortet die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.






QUOTE
Die Todesstrafe weltweit

Im Jahresbericht über die Todesstrafe 2001 gab Amnesty International bekannt, dass sich die Zahl der – bekannt gewordenen – Hinrichtungen weltweit verdoppelt hat. In 31 Ländern wurden mindestens 3.048 Menschen hingerichtet, 2.468 davon allein in China. Nur vier Länder weltweit waren im vergangenen Jahr für 90 % der Hinrichtungen verantwortlich: China, Iran, Saudi Arabien und die USA.

Sudan
Wegen Stammesstreitigkeiten, die 54 Menschenleben forderten, wurden 88 Personen zum Tode durch den Strang oder Kreuzigung verurteilt. Nach Angaben einer Organisation gegen Folter sind zwei der zum Tode Verurteilten erst 14 Jahre alt, 35 Verurteilte wurden gefoltert.
(All Africa News)

Saudi Arabien
Hussein Ahmad al-Ramahi, verurteilt wegen bewaffneten Raubüberfalls, wurde mit dem Schwert enthauptet. Das Land, das strikt das islamische Gesetz (Shari'ah) befolgt, hat in diesem Jahr bereits 6 Menschen hingerichtet, im letzten Jahr waren es 113. Die Todesstrafe steht auch auf Mord, Vergewaltigung, Abfall vom Glauben, Drogenhandel und wiederholten Drogenkonsum. (Agence France Presse)

China
Medienberichten zufolge wurden bereits in der ersten Woche des neuen Jahres 2002 mehr als 40 Menschen hingerichtet. Es sei normal, dass keine offiziellen Informationen vorlägen, sagte Amnesty International, dass jedoch auch keine Gerichtsakten existierten, mache die Exekutionen um so besorgniserregender. (One World)
Viele Exekutierte werden nach ihrem Tod regelrecht \"ausgeschlachtet\" und Nieren, Leber, Hornhaut der Augen und andere Körperteile werden für Organtransplantationen – zunehmend auch an US-Bürger – weitergegeben. Exekutierte sind Chinas Hauptquelle für Organe, obwohl nur die allerwenigsten der zum Tode Verurteilten einer Organentnahmen zustimmen. (New York Times)

Pakistan
Ali Sher, 21, wurde im Bezirksgefängnis in Timergarah gehängt, nachdem Präsident Musharraf sein Gnadengesuch ablehnte. Ali war erst 13 Jahre alt, als er ein ebenfalls minderjähriges Mädchen tötete. (Dawn)

Iran
Maryam Ayoubi, 35, beschuldigt, ihren Mann ermordet zu haben, wurde gesteinigt. Eine Steinigung bedeutet einen langsamen, qualvollen Tod. Die Größe der Steine ist gesetzlich festgelegt: sie sind groß genug, um zu verletzen, aber zu klein, um gleich zu töten. Wer es schafft, eine Steinigung zu überleben, erhält 15 Jahre Freiheitsstrafe (Associated Press)

Stand August 2002, Quelle: Amnesty International, Medienberichte




QUOTE
Hinrichtungsmethoden weltweit


Die Mehrheit der Länder der Welt hat die Todesstrafe abgeschafft. In 112 Ländern wurde sie ganz aus den Gesetzbüchern gestrichen oder wird nicht mehr angewandt. In 83 Ländern werden noch Hinrichtungen vorgenommen.

Hinrichtungsmethode


Erschießungskommando
Strang
Steinigung
Giftinjektion
Enthauptung
elektrischer Stuhl
Gaskammer
Kreuzigung


praktiziert in


73 Ländern
57 Ländern
6 Ländern
5 Ländern
3 Ländern
1 Land
1 Land
1 Land

Zahlreiche Länder verfügen über unterschiedliche Hinrichtungsmethoden. Im Iran z.B. werden zum Tode Verurteilte entweder erschossen, erhängt oder gesteinigt. In Saudi Arabien werden Exekutionen durch Enthauptung oder Steinigung durchgeführt. Neben dem Tod durch den Strang, die Steinigung oder das Erschießungskommando, gibt es im Sudan auch noch die Kreuzigung.

Bei der Steinigung werden die Verurteilten entweder bis zur Taille oder bis zu den Schultern in die Erde eingegraben und so lange mit faustgroßen Steinen beworfen, bis der Tod eintritt. Die Steine müssen eine gesetzlich festgelegte Größe haben: Sie müssen groß genug sein, um Verletzungen und Schmerzen zu verursachen, dürfen jedoch nicht zu groß sein, damit sie den Gefangenen nicht gleich töten. Vielfach beteiligen sich Mitbewohner des Dorfes oder der Gemeinde des Verurteilten aktiv an der Steinigung. Da sie öffentlich und im Freien stattfindet, sehen vielfach zahlreiche Schaulustige zu.

Enthauptungen, die heute mit dem Schwert ausgeführt werden und kurz und schmerzlos erscheinen, verursachen nach Ansicht verschiedener Experten erhebliche Qualen des Verurteilten. Die Sauerstoffreserven im Gehirn, das bei der Enthauptung nicht verletzt wird, reichen noch für etwa 10 Sekunden. Drei Minuten später sterben die Großhirnzellen ab und erst nach acht Minuten tritt der Tod ein. Vermutlich dauert es eine gewisse Zeitspanne, bevor der Geköpfte Bewusstsein und Schmerzempfinden verliert. Aus der Geschichte ist bekannt, dass abgeschlagene Köpfe noch Augen und Mund bewegten, auf Zurufe reagierten und sogar Tränen aus den Augen flossen.

Quelle: Amnesty International, Ingo Wirth \"Todesstrafen – Eine geschichtliche Spurensuche\"


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Autolyse
Beitrag 23. Jan 2006, 20:55 | Beitrag #28
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QUOTE(Honest Abe @ 23.01.2006, 19:40)
Sorry, aber jeder der schon mal ne Vollnarkose gehabt hat weiss im Grunde wie`s ist mit der Giftspritze hingerichtet zu werden. Ist genau dasselbe mit Ausnahme des Aufwachens das halt nicht mehr stattfindet.thefinger.gif

[...]

Jeder der schon mal eine Narkose bekommen "durfte" kennt auch den Aufklärungsbogen, der mehrere Seiten umfasst und reichlich möglichen Komplikationen aufzählt, die zum einen durch die Medikation(es handelt sich um Arzeneimittel, Überreaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock, paradoxe Reaktionen, etc. sind grundsätzlich möglich), als auch die Maßnahmen die zur Applikation der Medikation sowie beispielsweise bei der Sicherung der Atemwege entstehen können.

Es reicht schon eine simple Unterdosierung, und schon ist der Delinquent statt in einer Narkose nur in einer leichten Sedierung und wird dann relaxiert, bei Bewusstsein, und hat zusätzlich Schmerzen, da das Analgetikum in der vorliegenden Konzentration maximal zur parenteralen Ernährung taugt, jedoch nicht zu einer suffizienten Analgesie, ganz großes Tennis also(siehe auch die Beispiele meines Vorposters).


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Man stelle sich mal vor Wilhelm Conrad Röntgen hätte mit Nachnamen Leutheusser-Schnarrenberger geheißen. Wieviel Arbeitszeit jeden Tag im Gesundheitssystem verlorenginge.
ZITAT(Goschi)
Und für echte Männer und überhaupt, DAMALS™ war alles besser!
 
Iceman
Beitrag 23. Jan 2006, 21:00 | Beitrag #29
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Respekt an Holzkopp.

QUOTE
Übrigens, hätten wir ein antiquiertes Tat- und kein Täterstrafrecht nach dem Schuldprinzip, dann würde auch dieser Täter der Todesstrafe anheimfallen.



Könntest du mir kurz darlegen was Täter- und Tatstrafrecht ist?


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"Vor lauter Globalisierung und Computerisierung dürfen die schönen Dinge des Lebens wie Kartoffeln oder Eintopf kochen nicht zu kurz kommen."
-CDU-Chefin Angela Merkel (Vor Landfrauen auf dem Hessentag)
"Ordnung, Eintracht, Frohsinn!"
 
Wodka
Beitrag 23. Jan 2006, 21:04 | Beitrag #30
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Oberstleutnant
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Der Unterschied zwischen den beiden Theorien.


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
 
 

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