Die Bundespolizei verlangt von einer ihrer Hubschrauberbesatzungen über eine Million Euro Schadenersatz, weil die Knallköppe ihre EC-135 mit AvGas betankt haben und dann damit die Turbinen durchgeglüht haben. Versichert sind zwei von dreien bis 100k. Da weiß man nicht ob man lachen oder weinen soll.
https://www.spiegel.de/plus/bundespolizei-beamte-tankten-falschen-sprit-bp-fordert-schadensersatz-a-00000000-0002-0001-0000-000165579685
Und für soetwas meine Damen und Herren braucht man eine Dienst-Haftpflicht.
Sollte man in der Tat haben.
Bestraft gehören die ja schon für derart fahrlässige Dämlichkeit. Wenn die BPol allerdings auf das Geld besteht, dann ist die Investition in die Ausbildung auch futsch. Ich erwarte nicht wirklich, das die Forderungen letztendlich geltend gemacht werden. Die Jungs werden jetzt erst mal schwitzen gelassen. Und das mit Recht.
Das ist schon wirklich Inkompetenz und Fahrlässigkeit, da muss im Flug auch einiges geleuchtet haben betreffend Temperaturen in den Triebwerken.
vermutlich ist die Schadenersatzforderung auch notwendig um immerhin das Maximum aus den Haftpflichtversicherungen zu erhalten und generell Regressforderungen stellen zu können und etwas greifbares zu haben.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie sich AvGas in einer Turbine auswirkt, aber selbst mit dem richtigen Kraftstoff, kann es recht schnell zu Überhitzungen kommen. Besonders beim Anlassen. Ich vermute die haben beim ersten Tanken nur ein bisschen getankt und das hat sich nicht groß ausgewirkt. Dann haben sie beim zweiten Mal viel mehr getankt und beim Anlassen waren dann ruckzuck die Öfen durch.
Nein, die Übung wurde wohl abgeschlossen und erst im Anschluss wurde es bemerkt.
Es gibt, wird anderswo berichtet, durchaus die reguläre Möglichkeit im Notfall mit AvGas zu fliegen, wenn man dann besondere Vorsichtsmassnahmen trifft. Hier wurden diese aber nicht getroffen und am Ende waren die Turbinen komplett durch.
Aber ja, es ist wohl wahrscheinlich, dass zuerst davon gar nichts bemerkt wurde (es wird ja selten vollständig nachgetankt, nur aufgefüllt) und sich dies erst gegen Ende katastrophal auswirkte, nichtsdestotrotz sagen viele Kenner, das man es wohl bemerken müsste, sass etwas nicht stimmt.
Viele Gasturbinen können durchaus eine Weile mit AvGas betrieben werden, in der Regel gibt es Betriebsstundenkontingente zwischen Wartungsintervallen. Kernprobleme sind das Fehlen von Schmierstoffen im AvGas und höhere Brennkammertemperaturen, dazu kommt mit der Zeit (weil AvGas nach wie vor leicht verbleit ist) eine Bleikontamination der metallischen Werkstoffe der Turbine, insbesondere der Schaufeln.
Was hier noch dazukommt, es handelt sich um eine EC135T2 mit Turboméca Arrius 2B2. Für die ist ein Betrieb mit AvGas oder ähnlich abweichenden Kraftstoffen grundsätzlich nicht zugelassen - anders als bei der zweiten Triebswerksoption PW206B2 der EC135P2, da Pratt&Whitney da wohl etwas flexibler ist.
Aus dem Flughandbuch der EC135T2:
(Jet B und TS-1 sind auch Kerosine, aber mit deutlich geringeren Gefrierpunkten für den Einsatz in arktischen Gebieten)
Hier ein Artikel ohne Paywall: https://amp.heute.at/s/falsch-getankt-polizisten-sollen-1-mio-euro-zahlen-43310805
hier mal schnell was rausgesucht zum Thema Haftung des Beamten bei Falschbetankung, allerdings immer Autos:
https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/falschtanken.htm
Im Arbeitsrecht gibt es im Fall der groben Fahrlässigkeit eine Haftungsbeschränkung zur Vermeidung existenzbedrohender Haftungsrisíken. Die soll lediglich die Existenzvernichtung verhindern, darf aber trotzdem eine erhebliche Belastung darstellen. Ob das analog auch im Beamtendienstrecht so gilt hab ich spontan nicht rausgefunden.
Sprich: ob die Million fällig wird wird sich bei Aufrechterhaltung der Forderung vor Gericht klären. Und auch ob die Besatzung gesamtschuldnerisch haftet oder nur ein Teil. Das wird von den konkreten Dienstpflichten abhängen.
Drei Monatsgehälter sind für sowas übrigens ziemlich wenig, das sich die Gewerkschaft damit durchsetzt würde ich nicht wetten.
Wenn das Gericht hier grobe Fahrlässigkeit erkennt spekuliere ich eher in Richtung Jahresgehalt.
Das mag faktisch richtig sein, aber das müsste man erstmal plausibel durchargumentieren. Zumindest in meiner laienhaften Vorstellung sind die Zapfanlagen gut gekennzeichnet. Keine Ahnung, ob die Tankstutzen ohne weitere austauschbar sind.
Fehler sind durchaus möglich und die Übung war offenbar bei Nacht.
Da wird aber dann gerne mal mit der entsprechenden Ausbildung und sorgfaltspflicht argumentiert, das sind ja keine Laien.
Gerade in der Luftfahrt sind Treib- und Schmierstoffe peinlichst einzuhalten, weit strenger als beim Auto. Man kann davon ausgehen, dass die Piloten entsprechendes Fachwissen vermittelt bekommen haben.
Und, man riecht es ausgesprochen gut was man tankt. Hatten die Piloten vielleicht was geraucht?
Ah. War "Selbstbedienung" oder mit Tankpersonal? Wie kennen ja den vollen Hintergrund nicht, nur das Ergebnis. Irgendwas ist da faul.
Selbstbedienung, bei einer Nachtübung.
Ich finde es ein wenig schwirig hier im Forum darüber zu urteilen wie fahrlässig die Typen nun gewesen sind, keiner von uns war dabei, warten wir die Untersuchung doch ab.
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