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> Jugendgesetz, Geschlechtsverkehr
Der Neue
Beitrag 28. Feb 2003, 14:10 | Beitrag #1
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Feldwebel
Beiträge: 273



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Mitglied seit: 05.02.2002


Ich hoffe dass das hier im richtigen Forum ist.

Zu erst einmal möchte ich dass dies völlig ernst gemeint ist und mir die Sache wichtig ist und daher sehr erfreut wäre wenn ich sinnvolle Antworten bekäme. Danke!

Ich hätte eine Frage zum Rechtlichen Standpunkt im Deutschen Gesetz zu dem Thema Sexuelle Handlungen Minderjähriger untereinander. Mich würde interessieren wie es dort mit den Altersbegrenzungen aussieht. Mann hört von allen Möglichen Seiten das es zum Beispiel verboten sei wenn Sie unter 14 und er über 18 ist und alle Möglichen anderen Varianten. Wie sieht es bei diesen Situationen im Alter zwischen 12 und 20 aus?? Ich habe jetzt gerade 45min lange im Netz gesucht aber immer nur Gesetztexte zu Vergewaltigung Minderjähriger gefunden.

Ach ja, ihr könnt jetzt gerne die wildesten Überlegungen anstellen warum ich das Frage, aber ich fände es sehr nett wen dies nicht hier Diskutiert wird.

mfg Der Neue


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Man muss nur wollen und daran glauben,  dann wird es gelingen!

Ferdinand Graf von Zeppelin
(1838 - 1917)
 

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