Teleskopschlagstock, zur Selbstverteidigung |
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Teleskopschlagstock, zur Selbstverteidigung |
21. Mar 2004, 14:29 | Beitrag
#1
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Leutnant Beiträge: 693 Gruppe: Members Mitglied seit: 15.06.2003 |
aus gegebenem Anlass ,ein Bekannter wurde krankenhausreif geschlagen (is jetzt schon der zweite) interessiere ich mich fuer
selbstverteidigungs mittel. wuenschenswerte eigenschaften: klein leicht verdeckt zu tragen effektiv auch bei mehreren Gegnern (2-3) absolute funktionssicherheit keine waffe die toeten kann (also kein messer) ausscheiden tun folgende waffen: Gaspistole/revolver/Gasspray wegen wetterabhaengikeit und weil bei alkoholisierung des Gegners die wirkung gemindert wird (nur bei cs-Gas, pfeffergas is gegen Menschen nich erlaubt) Messer weil zu gefaehrlich E-Schocker weil gegner zu nahe kommen muss ausserdem sieht es vor Gericht besser aus wenn ich mich mit einem Schlagstock verteidigt habe und nicht mit einem Messer. achja ich dachte an folgendes Modell Bild: http://www2-dug.websale.net/kotte-zeller-shop/websale-kotte-zeller-shop/product-img/large/18035.jpg (Bild automatisch entfernt) gibbets bei kotze fuer 109 euronen. 18 jahre alt bin ich auch schon so nu schreibt mal eure Meinung dazu Mfg sp -------------------- BADEN RUUULT :-)
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21. Mar 2004, 14:38 | Beitrag
#2
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Major Beiträge: 7.457 Gruppe: Banned Mitglied seit: 06.07.2002 |
teleskopschlagstöcke sind bei euch erlaubt?
ich verlass mich auf pfefferspray und meine fäuste. mit allen anderen mitteln bist du mit einem fuss im kriminal . obwohl du mit fäusten jemanden schwerst verletzen kannst. gewusst wie : es gibt einige techniken die sauwehtun, den gegner aber net ernstlich verletzten. besser ist es , sich aus dem staub zu machen. mach ich aber net. nikko -------------------- DON `T MESS WITH THE TEDS
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21. Mar 2004, 14:38 | Beitrag
#3
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Hauptmann Beiträge: 3.176 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.01.2002 |
Das Thema hatten wir vor einiger zeit schonmal im Allgemeinen. Da findest du vielleicht ein paar nüztliche Infos. http://213.239.201.139/cgi-bin....50;st=0
Ich hab zwar nicht viel Ahnung von solchn Sachen, aber 109 € für einen Teleskopschlagstock scheint mir ein bisschen viel zu sein. -------------------- Saying that Java is nice because it works on all platforms is like saying that anal sex is nice because it works on all genders
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21. Mar 2004, 14:40 | Beitrag
#4
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Feldwebel Beiträge: 379 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.10.2002 |
Groß die Erfahrung hab ich auch nicht, aber Schlagstöcke sind nicht gerade harmlos. Ein kräftiger Schlag auf den Kopf kann ziemlich heftige Auswirkungen haben. Beim Rumspielen hab ich mir selber (relativ leicht) in die Kniekehle geschlagen und konnt ein paar Tage nicht richtig laufen... selber schuld
Darf man die eigentlich einfach so in der Stadt rumtragen? |
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21. Mar 2004, 15:19 | Beitrag
#5
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Fähnrich Beiträge: 126 Gruppe: Members Mitglied seit: 12.01.2004 |
QUOTE(sportschuetze @ 21.03.2004, 14:29) (nur bei cs-Gas, pfeffergas is gegen Menschen nich erlaubt) Kleine Richtigstellung- im Notwehrfall ist der (natürlich nur zur Verteidigung gegen Vierbeiner mitgeführte) OC Spray klarerweise auch zur Abwehr eines Zweibeiners erlaubt! Sieh nur zu, daß Du Dir ein Qualitätsprodukt zulegst- meine Amifreunde sind von der Qualitätskontrolle der FOX Sprays (mit 5.3 Scoville Heat Units auch einer der "heißesten") begeistert (nur nicht, wenn sie die jährliche Qualifikation über sich ergehen lassen müssen...). Hab vor Jahren welche über Atlanta Security (Elisabethstr. 42, 40217 Düsseldorf,Tel.: 211-371937) bezogen- keine Ahnung ob die FOX noch führen/ noch existieren. In Ö. gibt es sie bei Fa. Seidler in Wien. MfG Cato -------------------- "They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety." - Benjamin Franklin (1706-1790), Letter to Josiah Quincy, Sept. 11, 1773.
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21. Mar 2004, 15:24 | Beitrag
#6
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Generalleutnant a. D. Beiträge: 21.711 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 08.05.2001 |
QUOTE(nikko @ 21.03.2004, 14:38) teleskopschlagstöcke sind bei euch erlaubt? ich verlass mich auf pfefferspray und meine fäuste. mit allen anderen mitteln bist du mit einem fuss im kriminal . obwohl du mit fäusten jemanden schwerst verletzen kannst. gewusst wie : es gibt einige techniken die sauwehtun, den gegner aber net ernstlich verletzten. besser ist es , sich aus dem staub zu machen. mach ich aber net. nikko Bild: http://www.legendarydaltons.com/modules/gallery/albums/mrpeople/mr028.jpg (Bild automatisch entfernt) Wenn ich dir des Nachts begegnen würde, ging ich flitzen. :kma |
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21. Mar 2004, 15:55 | Beitrag
#7
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Oberleutnant Beiträge: 1.750 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.12.2001 |
Endlich seh ich das Bild in Groß
-------------------- After three falls off the barstool it's best to just keep drinking on the floor...
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21. Mar 2004, 16:11 | Beitrag
#8
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Grenadier Beiträge: 21 Gruppe: Banned Mitglied seit: 19.03.2004 |
teleskopschlagstöcke zählen zu den verbotenen waffen, und das ist auch gut so!
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21. Mar 2004, 16:17 | Beitrag
#9
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Oberst Beiträge: 14.977 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
QUOTE(Frau_Loth @ 21.03.2004, 16:11) teleskopschlagstöcke zählen zu den verbotenen waffen, und das ist auch gut so! Teleskopschlgstöcke sind in Deutschland erlaubt. Schon alleine das angebot in diversen Online und Offlineshops sollte dich davon überzeugen. -------------------- /EOF
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21. Mar 2004, 16:18 | Beitrag
#10
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Generalleutnant Beiträge: 836 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
In welchem Land? Es gibt an die 193 davon.
-------------------- Es gibt viele Wege einer Verantwortung zu entkommen; Flucht in den Tod, Flucht in Krankheit und Flucht in Dummheit.
Die letztere ist der sicherste und einfachste, denn selbst intelligente Menschen sind diesem Ziel meist näher, als sie selbst annehmen möchten. Arthur Schnitzler (1862-1931) |
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21. Mar 2004, 16:18 | Beitrag
#11
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Generalleutnant Beiträge: 10.518 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
QUOTE(Frau_Loth @ 21.Mar..2004, 16:11) teleskopschlagstöcke zählen zu den verbotenen waffen, und das ist auch gut so! 1. Wenn dann Verbotener Gegenstand. 2. Der Besitz und Erwerb eines Telekskopschlagstockes ist legal. Nur mit mir führen darf ich den nicht überall. €dith/ - gilt für Deutschland [...] -------------------- Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig. #flapjackmafia |
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21. Mar 2004, 16:27 | Beitrag
#12
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Grenadier Beiträge: 21 Gruppe: Banned Mitglied seit: 19.03.2004 |
quelle: www.bmi.bund.de
auszug: < Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3999 - 4002 > Abschnitt 1: Verbotene Waffen :D Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: blabla 1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe; also, schreibt hier nicht solch einen gesetzeswidrigen unsinn! |
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21. Mar 2004, 16:32 | Beitrag
#13
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Grenadier Beiträge: 21 Gruppe: Banned Mitglied seit: 19.03.2004 |
noch ein hinweis:
allein der oben beschriebene hinweis, eine waffe verdeckt tragen zu wollen, ist in diesem zusammenhang ebenfalls nicht gesetzeskonform! |
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21. Mar 2004, 16:32 | Beitrag
#14
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Leutnant Beiträge: 611 Gruppe: Members Mitglied seit: 15.04.2002 |
hat sich erledigt. dachte teleskopschlagstock gehört zu totschlägern...
-------------------- "I don't trust any bastard who doesn't drink" Humphrey Bogart
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21. Mar 2004, 16:32 | Beitrag
#15
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Major Beiträge: 7.457 Gruppe: Banned Mitglied seit: 06.07.2002 |
ich weiss das ich anders als der ottonormalverbraucher ausschau. deswegen sollte sich trotzdem niemand so bewaffnen das er jemanden schwer, verletzten oder töten könnte.ein pfefferspray sollte das höchste der gefühle sein. oder eine brauchbare erfahrung im strassenkampf.trotzdem ist das füsseindiehandnehmen für den grossteil die beste lösung. man kann jemandenb so schnell übern jordan schicken als es einem lieb ist.
ich weiss noch immer net ob die teleskopschlagstöcke bei euch legal sind. @kreuz as ich komm dich in deinen träumen besuchen. mit schlagbohrmaschine, lötkolben und viel phantasie :D ;) ;) nikko -------------------- DON `T MESS WITH THE TEDS
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Gast_pinkinson_* |
21. Mar 2004, 16:39 | Beitrag
#16
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Gast |
@Frau_Loth
mit Verlaub, du schreibst Bullshit. Ein Telekopschlagstock ist weder Stahlrute, ein Totschläger oder gar ein Schlagring. und wie bereits angepsrochen, wenn es ein verbotener Gegenstand wäre, würde es mir Sicherheit nicht an jeder Ecke verkauft werden. |
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21. Mar 2004, 16:47 | Beitrag
#17
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Generalleutnant Beiträge: 10.518 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
QUOTE(nikko @ 21.Mar..2004, 16:32) [...] mit schlagbohrmaschine, lötkolben und viel phantasie nikko Du montierst Regale und reparierst Autoradios ? -- Frau Loth: QUOTE Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3999 - 4002 Zwei Jahre und WafR Reform alt. Aber das macht nix, auch nach dem alten WaffG waren die erlaubt. Das einzige was nicht sein dürfte war und ist die Kombination mit bspw. einer Taschenlampe oder bspw. einem Reizstoffsprühgerät (CS, CN, OG, ...). In der Schweiz sind Teleksopschlagstöcke verboten. QUOTE noch ein hinweis: allein der oben beschriebene hinweis, eine waffe verdeckt tragen zu wollen, ist in diesem zusammenhang ebenfalls nicht gesetzeskonform! Du schreibst weiter oben das der TS-Stock deiner Meinung nach verboten sei, demnach ist es egal ob er nun verdeckt getragen wird oder nicht, denn man würde lt. deiner schon mit dem Besitz und des führens des Stockes eine Straftat begehen. fc -------------------- Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig. #flapjackmafia |
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21. Mar 2004, 16:57 | Beitrag
#18
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Grenadier Beiträge: 21 Gruppe: Banned Mitglied seit: 19.03.2004 |
an die experten:
http://www.polizei.bremerhaven.de/service....11.html oder anders gefragt, weshalb finde ich den begriff telekopschlagstock dann nicht bei den zulässigen waffen? |
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Gast_pinkinson_* |
21. Mar 2004, 17:06 | Beitrag
#19
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Gast |
und was soll uns dieser Link sagen?
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21. Mar 2004, 17:06 | Beitrag
#20
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Major Beiträge: 7.457 Gruppe: Banned Mitglied seit: 06.07.2002 |
@frau loth
ich hab mir gerade einige deutsche kataloge angeschaut. überall sind teleskopschlagstöcke ab 18 jahren drin. nur liefern die ne sie nach österreich. frau expertin, klär mich jetzt bitte auf. verkaufen die alle illegale waffen? nikko -------------------- DON `T MESS WITH THE TEDS
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21. Mar 2004, 17:07 | Beitrag
#21
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Oberst Beiträge: 14.977 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
QUOTE(Frau_Loth @ 21.03.2004, 16:57) an die experten: http://www.polizei.bremerhaven.de/service....11.html oder anders gefragt, weshalb finde ich den begriff telekopschlagstock dann nicht bei den zulässigen waffen? Wo steht denn da das sie nicht erlaut sind? -------------------- /EOF
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21. Mar 2004, 17:08 | Beitrag
#22
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Hauptmann Beiträge: 3.247 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.07.2002 |
Hallo, kannst Du lesen? Da steht doch ganz klar "Anforderungen: Alter > 18 Jahre, kein Führen auf öffentlichen Veranstaltungen". Noch Fragen?
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21. Mar 2004, 17:09 | Beitrag
#23
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Hauptmann Beiträge: 2.656 Gruppe: Members Mitglied seit: 24.06.2002 |
willst du nicht einfach einsehen, das teleskop-schlagstöcke (solange sie nicht mit einer feder oder gas ausgefahren werden) nicht verboten sind - ich meine, warum kann man die sonst in jedem gut sortierten waffengeschäft kaufen
hat bigbrother seinen bewohnern etwa internet gegeben :D |
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21. Mar 2004, 17:12 | Beitrag
#24
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Generalleutnant Beiträge: 10.518 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
QUOTE(Frau_Loth @ 21.Mar..2004, 16:57) an die experten: http://www.polizei.bremerhaven.de/service....11.html oder anders gefragt, weshalb finde ich den begriff telekopschlagstock dann nicht bei den zulässigen waffen? Ich suche noch immer den verbotenen TS-Stock. -------------------- Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig. #flapjackmafia |
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21. Mar 2004, 17:15 | Beitrag
#25
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Oberleutnant Beiträge: 1.105 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.07.2002 |
QUOTE(pinkinson @ 21.03.2004, 17:06) und was soll uns dieser Link sagen? Dass Teleskopschlagstöcke Waffen im Sinne des Gesetzes sind,für deren Erwerb und Umgang das 18.LJ erreicht sein muß und das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen verboten ist. |
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21. Mar 2004, 17:16 | Beitrag
#26
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Hauptmann Beiträge: 3.247 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.07.2002 |
@Andre: genau das, was ich geschrieben habe...
QUOTE §42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen Zählt eine Disco/ "kommerzielle Party"... eigentlich zu einer öffentlichen Veranstaltung?(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Und ein Schwert (Katana) wird im Prinzip genauso eingestuft wie ein TS, ich meine jetzt nur was Besitz und "Führen" betrifft? |
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21. Mar 2004, 17:18 | Beitrag
#27
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Hauptmann Beiträge: 2.656 Gruppe: Members Mitglied seit: 24.06.2002 |
denke mal schon, die meisten türstehen klopfen einen ja net umsonst ab - aber ich glaub, wenn man des teil im rucksack hat und den abgibt, dann sollte es keine probs geben
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Gast_pinkinson_* |
21. Mar 2004, 17:22 | Beitrag
#28
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Gast |
QUOTE(André1 @ 21.03.2004, 17:15) QUOTE(pinkinson @ 21.03.2004, 17:06) und was soll uns dieser Link sagen? Dass Teleskopschlagstöcke Waffen im Sinne des Gesetzes sind,für deren Erwerb und Umgang das 18.LJ erreicht sein muß und das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen verboten ist. |
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21. Mar 2004, 17:22 | Beitrag
#29
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Oberst Beiträge: 14.977 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
QUOTE(ewood223 @ 21.03.2004, 17:16) < snip > Und ein Schwert (Katana) wird im Prinzip genauso eingestuft wie ein TS, ich meine jetzt nur was Besitz und \"Führen\" betrifft? Jep, sieht nur etwas merkwürdig aus wenn du damit durch die Stadt läufst. -------------------- /EOF
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21. Mar 2004, 17:29 | Beitrag
#30
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Hauptmann Beiträge: 3.247 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.07.2002 |
Danke.
Und wenn wir schon mal dabei sind, was ist von dieser Seite zu halten, irgendjemandem bekannt, der dazu eine Stellungnahme abgeben kann ähnlich wie damals zu Aermeldolm.net :rolleyes |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19. April 2024 - 11:43 |