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> Teleskopschlagstock, zur Selbstverteidigung
sportschuetze
Beitrag 21. Mar 2004, 14:29 | Beitrag #1
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aus gegebenem Anlass ,ein Bekannter wurde krankenhausreif geschlagen (is jetzt schon der zweite) interessiere ich mich fuer
selbstverteidigungs mittel.

wuenschenswerte eigenschaften:
klein
leicht
verdeckt zu tragen
effektiv auch bei mehreren Gegnern (2-3)
absolute funktionssicherheit
keine waffe die toeten kann
(also kein messer)

ausscheiden tun folgende waffen:

Gaspistole/revolver/Gasspray wegen wetterabhaengikeit
und weil bei alkoholisierung des Gegners die wirkung gemindert wird (nur bei cs-Gas, pfeffergas is gegen Menschen nich erlaubt)

Messer weil zu gefaehrlich

E-Schocker weil gegner zu nahe kommen muss

ausserdem sieht es vor Gericht besser aus wenn ich mich mit einem Schlagstock verteidigt habe und nicht mit einem Messer.


achja ich dachte an folgendes Modell
Bild: http://www2-dug.websale.net/kotte-zeller-shop/websale-kotte-zeller-shop/product-img/large/18035.jpg (Bild automatisch entfernt)
gibbets bei kotze fuer 109 euronen. 18 jahre alt bin ich auch schon

so nu schreibt mal eure Meinung dazu
Mfg
sp


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nikko
Beitrag 21. Mar 2004, 14:38 | Beitrag #2
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teleskopschlagstöcke sind bei euch erlaubt?
ich verlass mich auf pfefferspray und meine fäuste.
mit allen anderen mitteln bist du mit einem fuss im kriminal wink.gif .
obwohl du mit fäusten jemanden schwerst verletzen kannst.
gewusst wie biggrin.gif : es gibt einige techniken die sauwehtun, den gegner aber net ernstlich verletzten.
besser ist es , sich aus dem staub zu machen.
mach ich aber net.
nikko


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Thermit
Beitrag 21. Mar 2004, 14:38 | Beitrag #3
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Das Thema hatten wir vor einiger zeit schonmal im Allgemeinen. Da findest du vielleicht ein paar nüztliche Infos. http://213.239.201.139/cgi-bin....50;st=0

Ich hab zwar nicht viel Ahnung von solchn Sachen, aber 109 € für einen Teleskopschlagstock scheint mir ein bisschen viel zu sein.


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sebbo
Beitrag 21. Mar 2004, 14:40 | Beitrag #4
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Groß die Erfahrung hab ich auch nicht, aber Schlagstöcke sind nicht gerade harmlos. Ein kräftiger Schlag auf den Kopf kann ziemlich heftige Auswirkungen haben. Beim Rumspielen hab ich mir selber (relativ leicht) in die Kniekehle geschlagen und konnt ein paar Tage nicht richtig laufen... rolleyes.gif selber schuld

Darf man die eigentlich einfach so in der Stadt rumtragen?
 
Cato
Beitrag 21. Mar 2004, 15:19 | Beitrag #5
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QUOTE(sportschuetze @ 21.03.2004, 14:29)
(nur bei cs-Gas, pfeffergas is gegen Menschen nich erlaubt)

Kleine Richtigstellung- im Notwehrfall ist der (natürlich nur zur Verteidigung gegen Vierbeiner mitgeführte) OC Spray klarerweise auch zur Abwehr eines Zweibeiners erlaubt!

Sieh nur zu, daß Du Dir ein Qualitätsprodukt zulegst- meine Amifreunde sind von der Qualitätskontrolle der FOX Sprays (mit 5.3 Scoville Heat Units auch einer der "heißesten") begeistert (nur nicht, wenn sie die jährliche Qualifikation über sich ergehen lassen müssen...). Hab vor Jahren welche über Atlanta Security (Elisabethstr. 42, 40217 Düsseldorf,Tel.: 211-371937) bezogen- keine Ahnung ob die FOX noch führen/ noch existieren. In Ö. gibt es sie bei Fa. Seidler in Wien.

MfG

Cato


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"They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety." - Benjamin Franklin (1706-1790), Letter to Josiah Quincy, Sept. 11, 1773.
 
Kreuz As
Beitrag 21. Mar 2004, 15:24 | Beitrag #6
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QUOTE(nikko @ 21.03.2004, 14:38)
teleskopschlagstöcke sind bei euch erlaubt?
ich verlass mich auf pfefferspray und meine fäuste.
mit allen anderen mitteln bist du mit einem fuss im kriminal wink.gif .
obwohl du mit fäusten jemanden schwerst verletzen kannst.
gewusst wie biggrin.gif : es gibt einige techniken die sauwehtun, den gegner aber net ernstlich verletzten.
besser ist es , sich aus dem staub zu machen.
mach ich aber net.
nikko

Bild: http://www.legendarydaltons.com/modules/gallery/albums/mrpeople/mr028.jpg (Bild automatisch entfernt)

Wenn ich dir des Nachts begegnen würde, ging ich flitzen.  :kma
 
Deadhead
Beitrag 21. Mar 2004, 15:55 | Beitrag #7
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Endlich seh ich das Bild in Großxyxthumbs.gif


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Frau_Loth
Beitrag 21. Mar 2004, 16:11 | Beitrag #8
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teleskopschlagstöcke zählen zu den verbotenen waffen, und das ist auch gut so!
 
Ta152
Beitrag 21. Mar 2004, 16:17 | Beitrag #9
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QUOTE(Frau_Loth @ 21.03.2004, 16:11)
teleskopschlagstöcke zählen zu den verbotenen waffen, und das ist auch gut so!

Teleskopschlgstöcke sind in Deutschland erlaubt. Schon alleine das angebot in diversen Online und Offlineshops sollte dich davon überzeugen.


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verci
Beitrag 21. Mar 2004, 16:18 | Beitrag #10
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In welchem Land? Es gibt an die 193 davon.


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Es gibt viele Wege einer Verantwortung zu entkommen; Flucht in den Tod, Flucht in Krankheit und Flucht in Dummheit.
Die letztere ist der sicherste und einfachste, denn selbst intelligente Menschen sind diesem Ziel meist näher, als sie selbst annehmen möchten.
Arthur Schnitzler (1862-1931)
 
Father Christmas
Beitrag 21. Mar 2004, 16:18 | Beitrag #11
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QUOTE(Frau_Loth @ 21.Mar..2004, 16:11)
teleskopschlagstöcke zählen zu den verbotenen waffen, und das ist auch gut so!

1.
Wenn dann Verbotener Gegenstand.
2.
Der Besitz und Erwerb eines Telekskopschlagstockes ist legal.
Nur mit mir führen darf ich den nicht überall.

€dith/
- gilt für Deutschland

[...]


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Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.

ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
Frau_Loth
Beitrag 21. Mar 2004, 16:27 | Beitrag #12
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quelle: www.bmi.bund.de
auszug:
< Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3999 - 4002 >



Abschnitt 1:

Verbotene Waffen  :D   wink.gif

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

blabla

1.3.2

Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;

also, schreibt hier nicht solch einen gesetzeswidrigen unsinn!
 
Frau_Loth
Beitrag 21. Mar 2004, 16:32 | Beitrag #13
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noch ein hinweis:
allein der oben beschriebene hinweis, eine waffe verdeckt tragen zu wollen, ist in diesem zusammenhang ebenfalls nicht gesetzeskonform!
 
-gorsch-
Beitrag 21. Mar 2004, 16:32 | Beitrag #14
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hat sich erledigt. dachte teleskopschlagstock gehört zu totschlägern...


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nikko
Beitrag 21. Mar 2004, 16:32 | Beitrag #15
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ich weiss das ich anders als der ottonormalverbraucher ausschau. deswegen sollte sich trotzdem niemand so bewaffnen das er jemanden schwer, verletzten oder töten könnte.ein pfefferspray sollte das höchste der gefühle sein. oder eine brauchbare erfahrung im strassenkampf.trotzdem ist das füsseindiehandnehmen für den grossteil die beste lösung. man kann jemandenb so schnell übern jordan schicken als es einem lieb ist.

ich weiss noch immer net ob die teleskopschlagstöcke bei euch legal sind.

@kreuz as
ich komm dich in deinen träumen besuchen. mit schlagbohrmaschine, lötkolben und viel phantasie thefinger.gif  :D  ;)  ;)
nikko


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Gast_pinkinson_*
Beitrag 21. Mar 2004, 16:39 | Beitrag #16
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Gast



@Frau_Loth

mit Verlaub, du schreibst Bullshit.

Ein Telekopschlagstock ist weder Stahlrute, ein Totschläger oder gar ein Schlagring.

und wie bereits angepsrochen, wenn es ein verbotener Gegenstand wäre, würde es mir Sicherheit nicht an jeder Ecke verkauft werden.
 
Father Christmas
Beitrag 21. Mar 2004, 16:47 | Beitrag #17
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QUOTE(nikko @ 21.Mar..2004, 16:32)
[...]
mit schlagbohrmaschine, lötkolben und viel phantasie thefinger.gif  biggrin.gif  wink.gif  wink.gif
nikko

Du montierst Regale und reparierst Autoradios ?


--
Frau Loth:
QUOTE
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3999 - 4002

Zwei Jahre und WafR Reform alt.
Aber das macht nix, auch nach dem alten WaffG waren die erlaubt.
Das einzige was nicht sein dürfte war und ist die Kombination mit bspw. einer Taschenlampe oder bspw. einem Reizstoffsprühgerät (CS, CN, OG, ...).

In der Schweiz sind Teleksopschlagstöcke verboten.

QUOTE
noch ein hinweis:
allein der oben beschriebene hinweis, eine waffe verdeckt tragen zu wollen, ist in diesem zusammenhang ebenfalls nicht gesetzeskonform!

Du schreibst weiter oben das der TS-Stock deiner Meinung nach verboten sei, demnach ist es egal ob er nun verdeckt getragen wird oder nicht, denn man würde lt. deiner schon mit dem Besitz und des führens des Stockes eine Straftat begehen.

fc


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
Frau_Loth
Beitrag 21. Mar 2004, 16:57 | Beitrag #18
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an die experten:

http://www.polizei.bremerhaven.de/service....11.html

oder anders gefragt, weshalb finde ich den begriff telekopschlagstock dann nicht bei den zulässigen waffen?
 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 21. Mar 2004, 17:06 | Beitrag #19
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Gast



und was soll uns dieser Link sagen?
 
nikko
Beitrag 21. Mar 2004, 17:06 | Beitrag #20
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@frau loth
ich hab mir gerade einige deutsche kataloge angeschaut.
überall sind teleskopschlagstöcke ab 18 jahren drin. nur liefern die ne
sie nach österreich. frau expertin, klär mich jetzt bitte auf.
verkaufen die alle illegale waffen?
biggrin.gif
nikko


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Ta152
Beitrag 21. Mar 2004, 17:07 | Beitrag #21
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QUOTE(Frau_Loth @ 21.03.2004, 16:57)
an die experten:

http://www.polizei.bremerhaven.de/service....11.html

oder anders gefragt, weshalb finde ich den begriff telekopschlagstock dann nicht bei den zulässigen waffen?

Wo steht denn da das sie nicht erlaut sind?


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/EOF
 
ewood223
Beitrag 21. Mar 2004, 17:08 | Beitrag #22
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Hallo, kannst Du lesen? Da steht doch ganz klar "Anforderungen: Alter > 18 Jahre, kein Führen auf öffentlichen Veranstaltungen". Noch Fragen?
 
MalcomME45
Beitrag 21. Mar 2004, 17:09 | Beitrag #23
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willst du nicht einfach einsehen, das teleskop-schlagstöcke (solange sie nicht mit einer feder oder gas ausgefahren werden) nicht verboten sind - ich meine, warum kann man die sonst in jedem gut sortierten waffengeschäft kaufen

hat bigbrother seinen bewohnern etwa internet gegeben  :D
 
Father Christmas
Beitrag 21. Mar 2004, 17:12 | Beitrag #24
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QUOTE(Frau_Loth @ 21.Mar..2004, 16:57)
an die experten:

http://www.polizei.bremerhaven.de/service....11.html

oder anders gefragt, weshalb finde ich den begriff telekopschlagstock dann nicht bei den zulässigen waffen?

Ich suche noch immer den verbotenen TS-Stock.


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
André1
Beitrag 21. Mar 2004, 17:15 | Beitrag #25
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QUOTE(pinkinson @ 21.03.2004, 17:06)
und was soll uns dieser Link sagen?

Dass Teleskopschlagstöcke Waffen im Sinne des Gesetzes sind,für deren Erwerb und Umgang das 18.LJ erreicht sein muß und das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen verboten ist. biggrin.gif
 
ewood223
Beitrag 21. Mar 2004, 17:16 | Beitrag #26
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@Andre: genau das, was ich geschrieben habe...  wink.gif

QUOTE
§42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
Zählt eine Disco/ "kommerzielle Party"... eigentlich zu einer öffentlichen Veranstaltung?


Und ein Schwert (Katana) wird im Prinzip genauso eingestuft wie ein TS, ich meine jetzt nur was Besitz und "Führen" betrifft?
 
MalcomME45
Beitrag 21. Mar 2004, 17:18 | Beitrag #27
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denke mal schon, die meisten türstehen klopfen einen ja net umsonst ab - aber ich glaub, wenn man des teil im rucksack hat und den abgibt, dann sollte es keine probs geben
 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 21. Mar 2004, 17:22 | Beitrag #28
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Gast



QUOTE(André1 @ 21.03.2004, 17:15)
QUOTE(pinkinson @ 21.03.2004, 17:06)
und was soll uns dieser Link sagen?

Dass Teleskopschlagstöcke Waffen im Sinne des Gesetzes sind,für deren Erwerb und Umgang das 18.LJ erreicht sein muß und das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen verboten ist. biggrin.gif

thefinger.gif
 
Ta152
Beitrag 21. Mar 2004, 17:22 | Beitrag #29
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QUOTE(ewood223 @ 21.03.2004, 17:16)
< snip >


Und ein Schwert (Katana) wird im Prinzip genauso eingestuft wie ein TS, ich meine jetzt nur was Besitz und \"Führen\" betrifft?

Jep, sieht nur etwas merkwürdig aus wenn du damit durch die Stadt läufst.


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/EOF
 
ewood223
Beitrag 21. Mar 2004, 17:29 | Beitrag #30
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Danke.

Und wenn wir schon mal dabei sind, was ist von dieser Seite zu halten, irgendjemandem bekannt, der dazu eine Stellungnahme abgeben kann ähnlich wie damals zu Aermeldolm.net  :rolleyes
 
 
 

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