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> Rückgabe eine Dachrollos
Black Hawk
Beitrag 27. Oct 2022, 11:19 | Beitrag #1
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Moin,
ja,das ist nicht das klassische Waffenwixxer Thema,aber vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Folgendes Problem:
Ich habe von einem Fachmarkt ein Dachfensterrollo einbauen lassen. Entgegen, der im Vorgspräch gemachten Versprechungen, lässt das Ding nach Einbau doch so viel Licht durch,dass ich den Fernseher net nutzen kann.

Frage: Kann ich ein solches Rollo einfach zurück geben? Oder könnte irgendwas bezüglich Sondermaß oder so dagegen sprechen? Es handelt sich um ein Velux Fenster mit entsprechenden "Standard". (Typenschild)

Müssen die das Ding bei nicht gefallen also zurücknehmen?

Der Beitrag wurde von Black Hawk bearbeitet: 27. Oct 2022, 11:25


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Ta152
Beitrag 27. Oct 2022, 12:49 | Beitrag #2
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ZITAT(Black Hawk @ 27. Oct 2022, 12:19) *
< snip >
Müssen die das Ding bei nicht gefallen also zurücknehmen?


Im gegensatz zum Onlinehandel hat man im stationären Handel kein generelles Rückgaberecht.


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Merowinger
Beitrag 27. Oct 2022, 12:54 | Beitrag #3
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Du konntest eine zweite dünne Schicht (Stoff, Folie...) auf das Rollo aufbringen, ich hatte hier ein ähnliches Problem mit einer kleinen Markise. Zurücknehmen bei Einbau: Eher nicht, hängt von der Kulanz ab.

Der Beitrag wurde von Merowinger bearbeitet: 27. Oct 2022, 12:55
 
Reitlehrer
Beitrag 27. Oct 2022, 12:58 | Beitrag #4
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Der Begriff "müssen" stellt auf eine rechtliche Verpflichtung ab, wobei "nicht gefallen" als Grund vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist.
Hier wäre eine entsprechende Vereinbarung im Kaufvertrag nötig.

Allerdings geht es ja um das Fehlen einer Eigenschaft. In diesem Fall das Verdunkeln eines Zimmers, so dass ungestörtes Fernsehen möglich ist.
Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist ein Grund vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Allerdings stellt sich die Frage, ob es einen Kaufvertrag gibt, in dem dies zugesichert wurde. Bei einer rein mündlichen Beratung, wäre theoretisch zwar auch die gewünschte Eigenschaft, Bestandteil des Kaufvertrages, aber in der Praxis wohl ehr schwer zu beweisen. Daher wird das am ehesten duch Kulanz zu lösen sein.

Der Beitrag wurde von Reitlehrer bearbeitet: 27. Oct 2022, 12:59
 
Camouflage
Beitrag 27. Oct 2022, 13:00 | Beitrag #5
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Wenn vorher eine bestimmte Leistung vereinbart war (und Du das idealerweise auch nachweisen kannst), die nun nicht erfüllt wird, liegt m. E. ein Sachmanfel vor. Hast Du denn schon zur Nachbesserung aufgefordert?


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xena
Beitrag 27. Oct 2022, 13:20 | Beitrag #6
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Zurück geben ist in solchen Fällen meist nicht. Wie Camouflage schon sagte, geht das nur über Aufforderung zur Beseitigung des Mangels. Die Frage ist ja auch was genau vereinbart wurde. Klingt so, als ob Du es in einem Baumarkt schon angesehen hast und genau dieses bestellt hat. Damit kanntest Du die Eigenschaften. Ob es dann ein Mangel ist, ist fraglich. Wegen eines Rollos zu einem Anwalt gehen lohnt sich auch nicht.

Man sollte Aufträge und Eigenschaften immer vorher schriftlich fixieren. Wenn Du ein bestimmtes Produkt in Auftrag gibst, dann geht man davon aus, dass Du die Eigenschaften dieses Produktes kennst. Beauftragst Du hingegen ein lichtdichtes Rollo, ohne bestimmtes Produkt, dann hast Du eine Eigenschaft beauftragt und hast das Recht auf Nachbesserung. Letzteres dürfte für ein Baumarkt kaum gehen, weil man dort Produkte kauft. Du hast eher das Recht auf Nachbesserung wenn es nicht richtig eingebaut wurde.

Der Beitrag wurde von xena bearbeitet: 27. Oct 2022, 13:28


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Black Hawk
Beitrag 27. Oct 2022, 13:28 | Beitrag #7
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Verdammt eure Ausführungen hören sich grad schwer nach den BGB Fällen aus dem Anwärterlehrgang an rofl.gif

Tatsächlich hat mich die Chefin mehr oder weniger ausgelacht,als ich ihr das geschildert hab. Trotz der,meiner Meinung nach,falschen Beratung. ( An die sich keiner erinnern kann)



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Delta
Beitrag 27. Oct 2022, 15:04 | Beitrag #8
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Du kannst das Ding natürlich auch selbst ausbauen und ihr um die Ohren hauen, wenn dir das als Genugtuung und Kompensation bei "Rückgabe" reicht. biggrin.gif


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Black Hawk
Beitrag 27. Oct 2022, 15:40 | Beitrag #9
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Mich macht sowas halt wütend. Du artikulierst deine Anforderungen,lässt dich extra beraten und die verarschen dich trotzdem. 330 Euro ist halt auch nicht ohne.

Ich hab nur eine Stoffprobe des Rollos in einem Ordner gesehen, nicht aber das komplette Teil und auch nicht gegen die Sonne. Deswegen ja die explizite Frage bei der Verkäuferin.

Aber ganz blöd gefragt,wenn ich z.B bei Obi etwas für die Wohnung kaufe und es passt nicht,dann kann ich es doch auch zurück geben.




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Sumu
Beitrag 27. Oct 2022, 15:47 | Beitrag #10
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Das das wütend macht ist nachvollziehbar, aber das ist der preis den man bezahlt wenn man diesen Weg geht. Bei der Bestellung über einen Fachhandwerker ist die Wahrscheinlichkeit deutlich kleiner das etwas schief geht und man hat eine klare Ansprechperson. Insgesamt wird es damit aber auch teurer. Beratung ist ein essentieller teil des Geschäftes und da gibt es sehr unterschiedliche Qualitäten, das schlägt sich in Presi und Qualität nieder.
 
Delta
Beitrag 27. Oct 2022, 15:49 | Beitrag #11
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Da gibts doch meist so Klauseln, dass 8Sonder-)Anfertigungen von Rücknahme und Austausch ausgeschlossen sind.... und ja, sowas ist ärgerlich, vor allem, wenn man erst verarscht und dann noch ausgelacht wird.


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Ta152
Beitrag 27. Oct 2022, 16:06 | Beitrag #12
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ZITAT(Black Hawk @ 27. Oct 2022, 16:40) *
< snip >

Aber ganz blöd gefragt,wenn ich z.B bei Obi etwas für die Wohnung kaufe und es passt nicht,dann kann ich es doch auch zurück geben.


Das ist aber halt Kulanz. Und bei Sonderanfertigungen werden die das vermutlich auch nicht machen.


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Black Hawk
Beitrag 27. Oct 2022, 16:29 | Beitrag #13
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Danke Leute. Ich habe jetzt einen groben Eindruck, wie weitere Gespräche verlaufen könnten.
Alles, was ich jetzt noch dazu schreiben könnte, würde jetzt nur noch in einer Art Selbsthilfegruppe enden. biggrin.gif

Dann schauen, wir mal, wie die Dame auf meine Mail reagiert.



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Thomas
Beitrag 27. Oct 2022, 17:03 | Beitrag #14
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Ein wirklich gut gemeinter Rat für die Zukunft aufgrund eigener Erfahrungen: Heim+Haus. Lass dir sowas von denen liefern und einbauen. Spart viel Ärger und unterm Strich Geld.


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03.03.1980 - 03.02.2024 RIP
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Wodka
Beitrag 27. Oct 2022, 17:57 | Beitrag #15
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ZITAT(Black Hawk @ 27. Oct 2022, 16:40) *
Mich macht sowas halt wütend. Du artikulierst deine Anforderungen,lässt dich extra beraten und die verarschen dich trotzdem. 330 Euro ist halt auch nicht ohne.

Ich hab nur eine Stoffprobe des Rollos in einem Ordner gesehen, nicht aber das komplette Teil und auch nicht gegen die Sonne. Deswegen ja die explizite Frage bei der Verkäuferin.

Aber ganz blöd gefragt,wenn ich z.B bei Obi etwas für die Wohnung kaufe und es passt nicht,dann kann ich es doch auch zurück geben.


Im BGB-Ãœbungsfall hast du eine Chance. Ich der Praxis bin ich eher im Bereich von Delta.


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
Black Hawk
Beitrag 27. Oct 2022, 18:00 | Beitrag #16
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Ich merke grad, dass die Ausgangssituation vielleicht nicht ganz klar ist.

Ich war bei Firma P. (Mittelständisches Unternehmen, Fachmarkt für Wohnen. Produkte: Tapeten,Rollos, Teppich, Farben. Also kein klassischer Vollbaumarkt)
Dort besagtes Rollo anhand des Stoffmusters für ein Fenster des Typs GPU xyz von Velux ausgesucht.
Angeblich kein Problem. (s.o.)
Rollo wurde durch Handwerker der Firma P. eingebaut.
Lief also alles aus einer Hand (Beratung, Bestellung, Einbau).
Kosten 260 Rollo+80 Handwerker.
Ergebnis: Nicht geeignet für das Problem.

Ich hatte nämlich genau darauf gehofft, dass es nicht in einer Katastrophe endet, wenn ich alles aus einer Hand und bei einem kleinen Fachgeschäft machen lasse.
Nope,leider net

Natürlich ändert die Ausgangssituation nichts an euren Ausführungen zu BGB.

Der Beitrag wurde von Black Hawk bearbeitet: 27. Oct 2022, 18:19


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xena
Beitrag 27. Oct 2022, 20:00 | Beitrag #17
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Ja schon. Nur die Ansichten was dunkel ist sind sehr unterschiedlich.


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Wodka
Beitrag 31. Oct 2022, 19:27 | Beitrag #18
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ZITAT(xena @ 27. Oct 2022, 21:00) *
Ja schon. Nur die Ansichten was dunkel ist sind sehr unterschiedlich.


Tatsächlich gibt es eine DIN-Norm (14501), danach werden wohl fünf Sonnenschutzklassen eingeteilt. Hier ist eine Übersicht, die ich nicht auf ihre Richtigkeit geprüft habe.
Jetzt kann er mal schauen was er da überhaupt gekauft hat und wie das einzustufen ist und ob eine Abweichung gegeben ist. Ich vermute aber eher das er falsch beraten wurde (oder überhaupt nicht).


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Black Hawk
Beitrag 31. Oct 2022, 19:51 | Beitrag #19
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Tatsächlich kam heute eine sehr kleinlaute Mail.
Meine Argumentation hat wohl gefruchtet. Beonders der Aspekt, dass die Beratung eher nicht so gut war UND dass die angebliche 2% Lichtdurchlässigkeit anhand der Fotos definitiv net gegeben ist.

"Aus Kulanz" rolleyes.gif gibt es jetzt ein angeblich dunkles Rollo.
Aber nach dem Auftritt der Geschäftsführerin will ich die Sache nur noch über die Bühne bringen und den Laden auf meine persönliche "Nope-Liste" setzen.


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Thomas
Beitrag 31. Oct 2022, 20:27 | Beitrag #20
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Dann wünsche ich dir viel Glück und daß es bald durch sein möge. Ausgerechnet bei einem Fachbetrieb so in die Scheiße zu greifen nervt hart.


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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25. April 2024 - 01:24