Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage? |
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Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage? |
21. Sep 2022, 22:12 | Beitrag
#31
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Generalleutnant Beiträge: 10.534 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
2019 war in Berlin mal ein Bagger gegen zwei Stromkabel angetreten. In der Folge waren 30k Haushalte für mehr als einen Tag ohne Strom.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/ein-ja...t-halt-100.html Das Leben ging weiter und es gab keine marodierenden Banden. -------------------- Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig. #flapjackmafia |
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22. Sep 2022, 07:09 | Beitrag
#32
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Oberleutnant Beiträge: 1.677 Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.01.2002 |
Solange eine Versorgung von Extern geregelt ist und die Bewohner größtenteils in ihren Häusern/Wohnungen bleiben wird das auch nicht passieren. Bricht aber eben diese Versorgung zusammen und/oder die Leute müssen ihre Häuser räumen kann(!) das anders aussehen. Ansätze dazu gab es an der Ahr und da war nach Anbruch der Dunkelheit eine massive Polizeipräsenz in den Orten.
-------------------- Es gibt drei Dinge auf dieser Welt die immer die Wahrheit sagen: Kleine Kinder, Betrunkene und Leggings.
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22. Sep 2022, 12:41 | Beitrag
#33
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Oberstleutnant Beiträge: 12.202 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.10.2002 |
Wie kam die Polizei da hin, wenn teilweise nicht mal Rettungskräfte dahin kamen und die Bewohner weg?
-------------------- Schon seit 20 Jahren: Waffen der Welt
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22. Sep 2022, 14:09 | Beitrag
#34
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Oberleutnant Beiträge: 1.677 Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.01.2002 |
Mit dem Auto....
An dem Samstag war zumindest in Bad-Neuenahr noch mindestens eine Brücke befahrbar und somit die Verbindung zur anderen Ahrseite gewährleistet. Die Straßen waren soweit beräumt. Dienstags kamen wir "ganz normal" via Straße nach Kreuzberg, auch da war soweit beräumt. An anderen Orten sah das zumindest bis nach dem Wochenende anders aus, aber die z.b. war die Zufahrt nach Schuld spätestens Freitag am späten Abend wieder gewährleistet. Das weiß ich recht genau weil ein Freund von mir die mit einem befreundeten Bauunternehmer wieder provisorisch hergestellt hat. -------------------- Es gibt drei Dinge auf dieser Welt die immer die Wahrheit sagen: Kleine Kinder, Betrunkene und Leggings.
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23. Sep 2022, 10:41 | Beitrag
#35
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Hauptmann Beiträge: 2.671 Gruppe: Members Mitglied seit: 15.04.2022 |
Beim Nachbarn marodiert und klaut man in Dörfern und Kleinstädten ganz selten, so daß unpassierbare Straßen nicht nur die Polizei sondern auch (externe) Plünderer hemmt.
In anonymen Großsiedlungen ist es sicher anders. neben dn Pariser Vorstädten ist das die letzte mir bekannte Großplünderungslage in Europa: https://de.wikipedia.org/wiki/Unruhen_in_England_2011 |
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23. Sep 2022, 10:49 | Beitrag
#36
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Generalmajor d.R. Beiträge: 8.780 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 20.10.2004 |
Beim Nachbarn marodiert und klaut man in Dörfern und Kleinstädten ganz selten, so daß unpassierbare Straßen nicht nur die Polizei sondern auch (externe) Plünderer hemmt. In anonymen Großsiedlungen ist es sicher anders. neben dn Pariser Vorstädten ist das die letzte mir bekannte Großplünderungslage in Europa: https://de.wikipedia.org/wiki/Unruhen_in_England_2011 Aber auch hier trifft es eher weiche Ziele wie Läden, nicht die Wohnungen. Wohnungen haben kleine Fenster, man weiß nicht wer oder was drin ist und ob sich der Einstieg lohnt. Da kann man beim Geschäft um die Ecke mit weniger Einsatz und Risiko mehr rausziehen. In Großstädten wird vielleicht schneller geplündert als auf dem Dorf (und auch das halte ich für fraglich), aber es gibt eben auch bessere Ziele als Privatwohnungen. Der Beitrag wurde von Almeran bearbeitet: 23. Sep 2022, 10:50 -------------------- Liberalmeran.
Der Grad unserer Erregung wächst in umgekehrtem Verhältnis zu unserer Kenntnis der Tatsachen - je weniger wir wissen, desto aufgeregter werden wir. - Bertrand Russell, Eroberung des Glücks |
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23. Sep 2022, 22:30 | Beitrag
#37
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Oberleutnant Beiträge: 1.056 Gruppe: Members Mitglied seit: 27.07.2003 |
Jetzt bin ich hier wirklich der erste, der Blackout im Winter für wahrscheinlich hält?!
Das überrascht mich etwas. Auch wenn 2002 und 2012 das Wasser hier sehr hoch stand, liegen wir noch ca. 20m über dem max Pegel. Auch bei bisherigen Starkregen ist uns nichts vom angrenzenden Hang entgegen gekommen. In Bezug auf Vorräte, Wasser, Brennstoffe sind wir gut aufgestellt. 3 vollgetankte 4x4 Diesel Kfz plus 40l in Kanister sollten Mobilität sicherstellen. Erwerb Jagdschein musste leider wieder aufs Folgejahr geschoben werden, "Sportgeräte" sind aber ausreichend vorhanden. Elektro-Backup kann bei Notlage zusammengesteckt werden, USV für die Ölheizung fehlt noch. Funkempfang und Kartenmaterial vorhanden, ebenso Ausrüstung "für draußen". Was noch fehlt: - Dokumentensicherung/Bugoutbag - Notfallkommunikationsmittel über Langstrecke - Dokumentierte Fluchtrouten und Wegpunkte für den Allerworstcase Auf Grund ländlicher Umgebung sollte auch längerfristige Versorgung auf Basislevel möglich sein, bei einem echten und längerfristigen Stromausfall möchte ich aber nicht in einer Großstadt festsitzen. mkg peter -------------------- "Was habt Ihr denn gedacht?"
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1. Oct 2022, 14:51 | Beitrag
#38
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Oberleutnant Beiträge: 2.085 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.02.2008 |
Es gibt ja zum Thema Vorräte eine Empfehlung die von 2 Wochen eigener Versorgung spricht, da es bei sehr großen Katastrophen bis zu 2 Wochen dauern kann bis Hilfe da ist.
Ich habe einen größeren Stromausfall mit einigen Städten und gemeinden erlebt. Um eine Ãœberlastung zu vermeiden, wurden die Regionen nur Stückweise wieder ans Netz gebracht.. Trotz Ringleitung hat es 2 Tage gedauert bis unsere Firma wieder ans Stromnetz gelassen wurde. Zum Thema Blackout gibt es noch etwas wichtiges zu sagen, was die wenigsten wissen und ich die Tragweite des Problems nicht abschätzen kann. Die sogenannte Schwarzstartfähigkeit von Kraftwerken. Soweit ich weiß wurde sei Jahrzehnten die Schwarzstartfähigkeit bei Kraftwerkneubauten komplett weggelassen. In den alten Bundesländern wurde die Planung für diese Eigenschaft aus ökonomischen Gründen schon länger weggelassen, da Deutschland ein sehr stabiles Stromnetz hat(te). In den Neuen Bundesländern gibt es wohl noch ein paar Schwarzstartfähige Kraftwerke. Was bedeutet das? Zu Erklärung: Ein Kraftwerk benötigt heute Fremdstrom um sich hochfahren zu können. Beim Schwarzstartfähigen Kraftwerken ist der Strom im Kraftwerk schon vorhanden. Im kleinen Stromausfall bekommt das Kraftwerk den Strom aus dem Netz an dem es angeschlossen ist und fährt wieder hoch. PV und Windkraft müssen ebenfalls Fremdgestartet werden bzw. synchronisiert werden. Die Frage ist was passiert wenn der Strom sehr weitläufig ausfällt, so das Flächendeckend die Kraftwerke keinen Strom haben um sich selbst zu Starten. Wie lange würde es dauern die Kraftwerke nach und nach wieder ans Netz zu bringen? Schwarz gemalte Meinungen (jeh nachdem wie Flächendeckend der Strom ausfällt) gehen von einer Woche bis ja sogar 2-3 Wochen aus. Das wäre sehr übel, da kein Wasser druck vorhanden ist (WC Spülung Wasser aus der Leitung usw.) Lebensmittel Kühlung usw. usw. Das Buch Blackout beschreibt sehr gut wie lange es dauert bis es ungemütlich wird. Der Beitrag wurde von Redeagle bearbeitet: 1. Oct 2022, 14:59 -------------------- „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin
"Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein." (Johann Wolfgang von Goethe 1749-1832) „Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen.“ |
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9. Oct 2022, 18:08 | Beitrag
#39
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Hauptmann Beiträge: 2.983 Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.08.2005 |
Bevorratung ist in der Großstadt so eine Sache. Genügend Wasser lässt sich kaum lagern, dafür sind Keller und Wohnung zu klein. Mit Lebensmitteln sieht es etwas besser aus, wenn man generell Linsen, Reis, etc in größeren Gebinden kauft ist immer etwas übrig, aber ohne Strom für den Herd ist das schlecht für die Zähne. Mehl habe ich persönlich meistens auch da, aber auch hier gibt es das Strom-Problem. Dafür habe ich fußläufig in 10 Minuten fünf Supermärkte und viele Restaurants, man muss nur beim Plündern der Erste sein. Da hast du recht: Die Gegebenheiten lassen, gerade in der Stadt, oft nicht wünschenswerte Vorräte zu. Wichtig ist meiner Meinung nach das mindset. Man sollte sich über die wahrscheinlichsten Eventualitäten Gedanken machen und innerlich Vorbereitungen treffen. Es ist unnötig, von einem Stromausfall, Großbrand oder einer Überschwemmung komplett unvorbereitet überrascht zu werden. Dazu gehört meiner Meinung nach - Wo liegen wichtige Dokumente: Reisepass, Geburtsurkunde, usw. damit man im Krisenfall nicht erst suchen muss. Diese sind sind wenn möglich Wasserdicht aufzubewahren. - Ausweichmöglichkeiten zu Freunden oder Verwandten + Plan wie man dahin kommt. Für folgende Dinge sollten auch in einer kleinen Wohnung Platz sein: - Ein paar Kerzen - Ein Batterieradio - Sixpack Wasser - Campingkocher Der Bedarf an Energie ist die große - und aus meiner Sicht unverzeihliche - Schwachstelle beim Bevorratungskonzept des BBK. In nahezu allen Szenarien, in denen man auf seine Notvorräte angewiesen ist, ist Energie nicht verfügbar. Auch wenn in Großstädten die Dachgeschosse von Altbauten ausgebaut und Neubauten ohne Keller und Abstellflächen gebaut werden, um Wohnraum zu maximieren, ist in Großstädten primär nicht der knappe Raum das Problem, sondern die Mentalität: wenn Lieferservice fertiges Essen oder Lebensmittel nahezu "just in Time" liefern, mehrere Supermärkte fußläufig erreichbar sind und der Späti 24/7 offen hat, erübrigt sich die Notwendigkeit zur Vorratshaltung wenn man bereit ist, dem Aufpreis zu zahlen. Ich hab im Keller unseres Mehrfamilienhauses zur Zeit für 2,5 Personen: - 27l Wasser (3 Gebinde á 6 1,5l Flaschen) - >20l nicht-alkoholische Getränke, wenn alle Kästen voll sind - 25 Dosen mit Fertigessen á la Ravioli - Gaskocher mit Gaskartuschen - Eingemachtes, Alkohol etc. Das nimmt nicht viel Platz weg - das tun Weihnachtsdeko, Restholz und Werkzeug. Dazu noch das, was routinemäßig in der Küche inkl. Kühlschrank und Kühltruhe lagert. Ein Jagdschein und Jagdgewehr sind vorhanden - allerdings wird der in der Realität mangels eigenem Auto nichts nützen. Die mangelnde Eigenbeweglichkeit sehe ich neben dem mangelnden Netzwerk im unmittelbaren Umkreis als größtes Problem. Wir haben mehr als genug Freunde und Bekannte in der Stadt - aber fußläufig im Umkreis einer Stunde gar keine. Der Beitrag wurde von Freestyler bearbeitet: 9. Oct 2022, 18:09 |
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9. Oct 2022, 20:03 | Beitrag
#40
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Hauptmann Beiträge: 4.462 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
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9. Oct 2022, 21:12 | Beitrag
#41
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Oberleutnant Beiträge: 1.433 Gruppe: VIP Mitglied seit: 04.01.2008 |
Energie zur Zubereitung von Lebensmitteln würde tatsächlich das größte Problem werden. Ich kenne kaum jemanden, der einen Gaskocher besitzt. Solche Dinge sind doch nur fürs Campen gut und das machen nur komische Menschen auf dem Land.
Gasgrills gibt es hingegen viele, aber nur selten eine Ersatzflasche. -------------------- |
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9. Oct 2022, 21:17 | Beitrag
#42
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Oberstleutnant Beiträge: 12.033 Gruppe: VIP Mitglied seit: 01.10.2005 |
Ich weiß nicht, was ihr habt, das Backfach in meinem Kachelofen geht hervorragend
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10. Oct 2022, 01:50 | Beitrag
#43
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Fähnrich Beiträge: 232 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.04.2022 |
.... ist in Großstädten primär nicht der knappe Raum das Problem, sondern die Mentalität: wenn Lieferservice fertiges Essen oder Lebensmittel nahezu "just in Time" liefern, mehrere Supermärkte fußläufig erreichbar sind und der Späti 24/7 offen hat, erübrigt sich die Notwendigkeit zur Vorratshaltung wenn man bereit ist, dem Aufpreis zu zahlen. Ich glaube, dass hat sich seit Corona ein kleines bisschen verändert. In 2020 war ich auf Wohnungssuche und habe daher viele Wohnungen samt Keller in einer deutschen Großstadt "inspiziert". Interessanterweise lagen überall die Klassiker in mehr oder minder großen Mengen herum und man konnte sehen, dass das keine organisierte Lagerhaltung war, sondern dass man da jüngst ein Vorratshäuflein irgendwohin (meist im Keller, aber auch in Wohnräumen) gestapelt hatte: - Fertiggerichte - Wasser - Thunfisch in Dosen - Nudeln ... und natürlich: Klopapier Das ist besser als nichts, aber natürlich weit entfernt von einer halbwegs durchdachten Bevorratung für den Krisenfall. Ich glaube also, dass sich das Mindset bei vielen diesbezüglich ein klein wenig geändert hat. Ob das ein dauerhafter Effekt ist, kann ich nicht sagen. Ich selber habe mir (auch weil es die Finanzen und der Platz es zuließen, denn das ist ein wichtiger Faktor) im Jahr als der "orangene Irre" Präsident wurde, mein Notfallpaket angeschafft und sollte (zu zweit) ungefähr 3-6 Monate autark sein, je nach Szenario. Größtes Problem ist das Wasser, aber da gibt es auch schon für kleines Geld gute Aufbereitungsmöglichkeiten. Zur Nahrungsmittelzubereitung / Wärme / Energie setze ich auf einen Mix: - Braunkohle + Holz (habe einen Ofen) - Campingkocher - Grill - Brennpaste und Spiritus um den gesamten Häuserblock abzufackeln ;-) Der Beitrag wurde von Tankman bearbeitet: 10. Oct 2022, 01:54 |
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10. Oct 2022, 16:50 | Beitrag
#44
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Fähnrich Beiträge: 178 Gruppe: Members Mitglied seit: 18.06.2005 |
Ich habe vorgehabt mir ein Inverter Benzin Notstromaggregat 1800w zuzulegen . Aber wegen Benzin , krach und gestank versuch ichs mal mit einem Solar-Generator den ich mit 700w vom Balkonkraftwerk lade , auch an schlechten Tagen scheint die Sonne .
Paule |
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10. Oct 2022, 21:45 | Beitrag
#45
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Hauptmann Beiträge: 3.643 Gruppe: Members Mitglied seit: 02.06.2002 |
ZITAT Brennpaste und Spiritus um den gesamten Häuserblock abzufackeln ;-) Dir ist schon klar, daß es dazu aus gutem Grund gesetzlich geregelte Höchstmengen gibt? -------------------- 03.03.1980 - 03.02.2024 RIP
verstorben in der Charite Berlin |
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11. Oct 2022, 00:58 | Beitrag
#46
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Hauptmann Beiträge: 4.462 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Dir ist schon klar, daß es dazu aus gutem Grund gesetzlich geregelte Höchstmengen gibt? Anmerkung: Die Höchstmenge der TRbF20 gilt für Privatpersonen nur für Wohnung und Keller. In bspw. der Garage, einem Gartenschuppen oder ähnlichen baulich getrennten Nebengebäuden kann man - rein rechtlich - brennbare Flüssigkeiten von mehreren tausend Litern lagern. Brennpaste fällt nicht drunter, genauso wie Festbrennstoffe (Kohle, Holz, Esbit...). |
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11. Oct 2022, 08:04 | Beitrag
#47
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Hauptmann Beiträge: 3.643 Gruppe: Members Mitglied seit: 02.06.2002 |
Da er davon sprach eine Wohnung gesucht zu haben, lerne ich noch aus dem Fenster und vermute, dass er in seiner solchen wohnt.
-------------------- 03.03.1980 - 03.02.2024 RIP
verstorben in der Charite Berlin |
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11. Oct 2022, 09:51 | Beitrag
#48
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Oberleutnant Beiträge: 2.038 Gruppe: Members Mitglied seit: 31.05.2010 |
ZITAT In nahezu allen Szenarien, in denen man auf seine Notvorräte angewiesen ist, ist Energie nicht verfügbar Im wahrscheinlichsten Szenario (temporärer Zusammenbruch der Lieferkette) allerdings nicht. -------------------- Das muss das Boot abkönnen
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11. Oct 2022, 11:26 | Beitrag
#49
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Oberst Beiträge: 15.022 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Dir ist schon klar, daß es dazu aus gutem Grund gesetzlich geregelte Höchstmengen gibt? Anmerkung: Die Höchstmenge der TRbF20 gilt für Privatpersonen nur für Wohnung und Keller. In bspw. der Garage, einem Gartenschuppen oder ähnlichen baulich getrennten Nebengebäuden kann man - rein rechtlich - brennbare Flüssigkeiten von mehreren tausend Litern lagern. Brennpaste fällt nicht drunter, genauso wie Festbrennstoffe (Kohle, Holz, Esbit...). Diverse Internetseiten schreiben aber etwas in dieser Art: ZITAT Wollen Sie Benzin oder Diesel zu Hause lagern, müssen Sie wichtige Vorschriften beachten. In Ihrer Garage mit einer Fläche bis zu 100 Quadratmetern dürfen Sie maximal 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel lagern. Haben Sie einen Stellplatz in einer Tiefgarage, dürfen Sie nur „unerhebliche Mengen“ Kraftstoff einlagern. Einen komplett gefüllten Reservekanister werden Sie dort also nicht abstellen dürfen. Auf Dachböden hat Treibstoff nichts verloren und auch an für andere Personen zugänglichen Orten wie Treppen, Hausflure oder Durchgänge dürfen Sie nichts lagern. In Ihrer privaten Wohnung dürfen Sie höchstens einen Liter Kraftstoff lagern und werden sich dabei wohl eher auf Wasch- oder Feuerzeugbenzin beschränken müssen. https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehr...zu-hause-lagern Leider habe ich noch nirgendwo den entsprechenden Paragraphen gefunden. -------------------- /EOF
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11. Oct 2022, 13:35 | Beitrag
#50
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Oberleutnant Beiträge: 1.677 Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.01.2002 |
ZITAT Leider habe ich noch nirgendwo den entsprechenden Paragraphen gefunden. Das ergibt sich aus der GefStoffV und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie TRGS 510 und TRGS 800 -------------------- Es gibt drei Dinge auf dieser Welt die immer die Wahrheit sagen: Kleine Kinder, Betrunkene und Leggings.
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11. Oct 2022, 18:00 | Beitrag
#51
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Hauptmann Beiträge: 4.462 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Das ergibt sich aus der GefStoffV und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie TRGS 510 und TRGS 800 Die Lägerungsvorschriften für brennbare Flüssigkeiten finden sich in der TRbF 20. Diverse Internetseiten schreiben aber etwas in dieser Art: ZITAT Wollen Sie Benzin oder Diesel zu Hause lagern, müssen Sie wichtige Vorschriften beachten. In Ihrer Garage mit einer Fläche bis zu 100 Quadratmetern dürfen Sie maximal 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel lagern. Haben Sie einen Stellplatz in einer Tiefgarage, dürfen Sie nur „unerhebliche Mengen“ Kraftstoff einlagern. Einen komplett gefüllten Reservekanister werden Sie dort also nicht abstellen dürfen. Auf Dachböden hat Treibstoff nichts verloren und auch an für andere Personen zugänglichen Orten wie Treppen, Hausflure oder Durchgänge dürfen Sie nichts lagern. In Ihrer privaten Wohnung dürfen Sie höchstens einen Liter Kraftstoff lagern und werden sich dabei wohl eher auf Wasch- oder Feuerzeugbenzin beschränken müssen. Der genannte eine Liter bezieht sich auf Stoffe der Gefahrenklasse AI (wie Ottokraftstoff oder Leichtbenzine, nicht jedoch Diesel). Bei der Gefahrenklasse B (hierunter fällt Brennspiritus, bspw. auch Methanol) liegt die Höchstmenge bei 5 Litern in Wohnungen in beliebigen Gefäßen und 20 Litern in Gesamtkellern unter Wohnhäusern in unzerbrechlichen Gefäßen. Für Garagen - nicht Tiefgaragen oder Anbaugaragen mit baulicher, nicht feuerhemmender Verbindung zum Wohnhaus - gelten hingegen die allgemeinen Läger-Regeln. |
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11. Oct 2022, 18:09 | Beitrag
#52
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Hauptmann Beiträge: 2.933 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.07.2005 |
ZITAT Leider habe ich noch nirgendwo den entsprechenden Paragraphen gefunden. Das ergibt sich aus der GefStoffV und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie TRGS 510 und TRGS 800 Ja, beachte aber § 1 Abs. 4 Nr. 2 GefahrstoffV: ZITAT (4) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt diese Verordnung nicht für 1. biologische Arbeitsstoffe im Sinne der Biostoffverordnung und 2. private Haushalte. Das sind Arbeitsschutzregelungen, die für den gewerblichen Umgang mit Gefahrstoffen gelten (gewerblich ist übrigens recht weit gefasst, dazu gehört z.B. auch die Feuerwehr und der Katastrophenschutz) Die TRGS sind Konkretisierungen der GefahrstoffV. Natürlich beschreiben die die sog. anerkannten Regeln der Technik, dürfen also gemeinhin als vernünftige und sachgerechte Beschreibung des Umgangs mit diesen Stoffen dienen. Aber um die Geltung der GefahrstoffV an sich im privaten Umfeld zu bejahen müsste man eine Regelung finden, die sie dort ausdrücklich für anwendbar erklärt. Gibt es die? Das ist nicht mein Spezialgebiet, aber daran hängt es. Es kann natürlich noch irgendeine andere Regelung geben, die ich nicht kenne. -------------------- Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
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12. Oct 2022, 19:15 | Beitrag
#53
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Oberleutnant Beiträge: 1.677 Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.01.2002 |
@Holzkopp: Das ist korrekt, ich bin von den Lagervorschriften für die Feuerwehr ausgegangen und habe die 1:1 auf private Haushalte umgelegt. Mein Fehler.
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15. Oct 2022, 06:34 | Beitrag
#54
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Oberleutnant Beiträge: 1.056 Gruppe: Members Mitglied seit: 27.07.2003 |
Da es sich bei der ergo um eine Versicherungsgruppe handelt, ist die o.g. Aussage vermutlich im Zusammenhang z.B. mit Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu sehen.
Grundsätzlich ist (aktuell) die Wahrscheinlichkeit, sein Haus mit 5 unsachgemäß gelagerten Bezinkanistern abzufackeln höher, als der Verlust durch marodierende Banden. Fun fact: Habe diese Woche vom Fenster meines Home-Office aus drei Nachbarn jeweils ein frisch erworbenes Dieselaggregat in Haus schieben sehen... Ein Elektrikus wohnt im Nachbarhaus, vielleicht könnte man unsere Siedlung im Ernstfall vom Netz abklemmen und eine Insel bauen. Muss ihn mal fragen, ob man die Geräte ggf synchronisieren könnte... mkg peter -------------------- "Was habt Ihr denn gedacht?"
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15. Oct 2022, 17:32 | Beitrag
#55
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Oberst Beiträge: 15.022 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Da es sich bei der ergo um eine Versicherungsgruppe handelt, ist die o.g. Aussage vermutlich im Zusammenhang z.B. mit Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu sehen. <snip > Gleichlautende Aussagen findet man aber auf mindestens 10 Internetseiten. Wollte die gerade alle hier Posten, aber in einem davon habe ich doch noch einen Hinweis auf die Rechtsnorm gefunden. Das ist von Bundesland zu Bundesland einzeln geregelt. Wobei man sich bei den Mengen für Benzin und Diesel wohl einig war. Es steht in den meisten Ländern in der Garagenverordnung in dem für mich Relevanten NRW aber in der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten. Dort steht in § 139 (Fn 5) Betriebsvorschriften für Garagen "(4) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden." Dabei sind Kleingaragen nach § 122 (Fn 5) Begriffe und allgemeine Anforderungen "(1) Es sind Garagen mit einer Nutzfläche 1. bis 100 m² Kleingaragen, 2. über 100 m² bis 1 000 m² Mittelgaragen oder 3. über 1 000 m² Großgaragen." Dort steht aber nichts zu höchstmengen der Lagerung von Brennpaste was das ganze hier ja eigentlich ausgelöst hat... Der Beitrag wurde von Ta152 bearbeitet: 15. Oct 2022, 17:40 -------------------- /EOF
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15. Oct 2022, 17:56 | Beitrag
#56
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Divisionär Beiträge: 11.041 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.09.2003 |
Das Lagern von Treibstoff ausserhalb von Tanks ist ja auch Schwachsinn. Die Wahrscheinlichkeit dadurch Schaden zu verursachen massiv höher als ein längerer Stromausfall. Wenn man sich schon vorbereitet auf ein längeren Stromausfall, dann bitte professionell!
-------------------- Europeans who remember their history understand better than most that there is no security, no safety, in the appeasement of evil (Ronald Reagan)
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15. Oct 2022, 19:00 | Beitrag
#57
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Oberleutnant Beiträge: 1.677 Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.01.2002 |
ZITAT Das Lagern von Treibstoff ausserhalb von Tanks ist ja auch Schwachsinn. Wir lagern in der Feuerwehr diverse Treibstoffe z.b. für Aggregate, Kettensägen, etc. auch in Kanistern. Zwar in einer dafür vorgesehenen Lagereinrichtung (vulgo Öllager) aber trotzdem in Kanistern. -------------------- Es gibt drei Dinge auf dieser Welt die immer die Wahrheit sagen: Kleine Kinder, Betrunkene und Leggings.
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15. Oct 2022, 19:14 | Beitrag
#58
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Oberleutnant Beiträge: 2.325 Gruppe: Members Mitglied seit: 26.07.2005 |
Wohl weil Benzin auch nur begrenzt "haltbar " ist.
Der Beitrag wurde von ramke bearbeitet: 15. Oct 2022, 19:16 -------------------- Nur echt mit "Edit"
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15. Oct 2022, 19:49 | Beitrag
#59
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Oberleutnant Beiträge: 1.540 Gruppe: Members Mitglied seit: 25.05.2007 |
Wohl weil Benzin auch nur begrenzt "haltbar " ist. Genauso wie Lebensmittel. Was kann man da nur tun? -------------------- BUNT
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15. Oct 2022, 23:16 | Beitrag
#60
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Hauptmann Beiträge: 2.870 Gruppe: Members Mitglied seit: 17.07.2012 |
Es steht in den meisten Ländern in der Garagenverordnung in dem für mich Relevanten NRW aber in der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten. In NRW wurden einfach mehrere Bau-bezogene Verordnungen (Hochhäuser, Versammlungs- und Verkaufsstätten etc.) zusammengefasst in der SBauVO, u.a. auch die ehemalige Garagenbauverordnung. Ist dadurch etwas unübersichtlich geworden. ZITAT Dort steht in § 139 (Fn 5) Betriebsvorschriften für Garagen "(4) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden." ... Dort steht aber nichts zu höchstmengen der Lagerung von Brennpaste was das ganze hier ja eigentlich ausgelöst hat... Da hilft dann § 2 Absatz 8 Satz 2 BauO NRW weiter: "Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern." Ein Gebäude darf immer nur für den bauordnungsrechtlich genehmigten Zweck genutzt werden. Eine Garage ist im Normalfall ausschließlich für das Abstellen von Kfz und Fahrrädern genehmigt. Nichts anderes. Es gibt einen gewissen Spielraum bei Dingen, die zu den abzustellenden Fahrzeugen gehören, wie bspw. Autoreifen und eben Benzinkanister, das war es aber auch schon. Nicht erlaubt in Garagen sind strenggenommen auch keine Grills, Gartengeräte, Rasenmäher, Leitern etc. Und somit auch keine Brennpaste. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23. September 2024 - 19:07 |