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> Fragen die die Welt nicht braucht, numero tres
sdw
Beitrag 30. Nov 2009, 17:37 | Beitrag #1
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Frage an unsere "Juristen" im Forum:

"Person A" parkt sein Fahrzeug auf einem durch ein Rolltor abgesperrten Parkplatz zu welchem "Person B" durch einen Schlüssel den Zugang hat. Beide sind gemeinsam unterwegs. Bei der Rückkehr zum Parkplatz entsteht ein Streit, woraufhin "B" das Öffnen des Tores verweigert und per Taxi nach Hause fahren will. "A" hat erstmal keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf sein Fahrzeug ohne den Schlüssel für das Rolltor. Die Abmachung war: Dort zu parken und gemeinsam wieder nach Hause zu fahren. Der Zeitpunkt ist 0300 mitten in der Nacht, Temperaturen um den Gefrierpunkt, mehr als 20km vom Wohnort entfernt und alle Beteiligten zurechnungsfähig.
Welche unmittelbare Handhabe hat "A" gegenüber "B"? Und was könnte ich als weiterer Mitfahrer "C" gegenüber "B" tun?

Bisheriger Ansatzpunkt ist §240 StGB "Nötigung" (Auf jeden Fall der Versuch, eventuell sogar vollendete Nötigung wenn "B" bereits zum Taxistand gelaufen ist und man ihm folgen muß) und §32 StGB "Notwehr". Es stellt sich die Frage, wie kann vorgegangen werden um die Herausgabe des Fahrzeugs zu erreichen? Und ist eine Gewaltandrohung möglich welche rechtlich gedeckt ist ("Entweder du schließt das Tor freiwillig auf oder wir nehmen dir den Schlüssel mit Gewalt ab.")?

===

Aus meiner Sicht braucht die Welt diese Frage und da es ja nichts kostet, mache ich mal einen eigenen Thread auf... biggrin.gif


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"Jeder Bürger in einer Demokratie hat das Recht, der Regierung zu sagen, was er über sie denkt. Und die Regierung hat das Recht, nicht zuzuhören." - EPHRAIM KISHON
 
General Gauder
Beitrag 30. Nov 2009, 17:44 | Beitrag #2
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Ist das jetzt hier der neue die Fragen die die Welt nicht braucht oder einfach nur so?

General Gauder
 
HGAbaddon
Beitrag 30. Nov 2009, 17:45 | Beitrag #3
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Nein, Du kriegst keinen eigenen Juristerei Fragen Thread tounge.gif wink.gif

Das hier ist jetzt der 3. Fragen die die Welt nicht braucht Thread. Bitte kein Spam und bei Rechtsproblemen erstmal die Verbraucherzentrale anrufen...

@General Gauder:
Jetzt ja

Der Beitrag wurde von HGAbaddon bearbeitet: 30. Nov 2009, 17:46


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Klagt nicht, trinkt!
 
sdw
Beitrag 30. Nov 2009, 18:02 | Beitrag #4
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ZITAT(HGAbaddon @ 30. Nov 2009, 17:45) *
Nein, Du kriegst keinen eigenen Juristerei Fragen Thread tounge.gif wink.gif

Das hier ist jetzt der 3. Fragen die die Welt nicht braucht Thread. Bitte kein Spam und bei Rechtsproblemen erstmal die Verbraucherzentrale anrufen...

@General Gauder:
Jetzt ja


Was interessiert mich die Verbraucherzentrale? biggrin.gif
Die Frage kann ich auch in einem reinen Juraforum stellen aber die ergehen sich dann erstmal in tiefgründige Diskussionen über Grundsatzurteile des BGH von anno dazumal... mir schwebt da eine lebensnähere Einschätzung vor. wink.gif


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Nite
Beitrag 30. Nov 2009, 19:06 | Beitrag #5
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ZITAT(sdw @ 30. Nov 2009, 18:02) *
mir schwebt da eine lebensnähere Einschätzung vor. wink.gif

lol.gif lol.gif lol.gif
Dann darfst du aber keinen Juristen fragen wink.gif


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#flapjackmafia #GuaranaAntarctica #arrr #PyramidHoneyTruther
 
Wodka
Beitrag 30. Nov 2009, 19:53 | Beitrag #6
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Es hängt in der Tat beim Merkmal der Gewalt.

Ich bin erstmal essen wink.gif

Ein Urteil zum Thema. (Ob nun zugeparkt wird, oder zugeschlossen, das übertragen wir jetzt einfach mal eins zu eins)

Der Gewaltbegriff von § 240 StGB ist in der Tat höchst umstritten.

Man kann und wird trefflich darüber streiten können, ob hier Gewalt gegen eine Sache vorliegt, die eine Nötigung darstellt. Problematisch kann hier zusätzlich sein, dass unser "Täter" das Auto garnicht mit Nötigungsvoratz eingeschlossen hat, sondern sich erst später weigert das Auto herauszugeben. Wir haben es, wenn wir genau sind (und das sollten wir sein), mit einer Nötigung durch Unterlassen zu tun. Der "Täter" unterlässt es die Tür aufzuschließen. Damit das Unterlassen dem Tun gleichsteht bedarf es einer Garantenstellung, die könnte hier evtl. durch Vertrag begründet sein (Verwahrungsvertrag).

Letztlich wird man von verschiedenen Juristen wahrscheinlich verschiedene Antworten auf die Frage bekommen, ob hier eine Nötigung gegeben ist, oder nicht. In der Praxis der Amtsgerichte wird die Nötigung wahrscheinlich wohl eher bejaht.

Selbst wenn man wie ewood223 die Nötigung verneint, dann kann man die Polizei rufen.

Nach § 1 Abs. 3 POG (Polizeigesetz Rheinland Pfalz):

ZITAT
Der Schutz privater Rechte obliegt den allgemeinen Ordnungsbehörden und der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne ordnungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.


Nachts um 3 Uhr hat das zuständige Amtsgericht geschlossen und dann bleibt eben nur noch die Polizei. Am Tag mag das anders aussehen, aber in der Regel wird sie dann auch helfen, wenn man sagt, dass man dringend weg muss. wink.gif

Notwehr ist hier die falsche Baustelle, § 859 Abs. 1 BGB hat Vorrang, allerdings sollte man nach § 859 Abs. 2 BGB möglichst schnell handeln und demjenigen sofort den Schlüssel abnehmen. Gewalt würde ich dabei möglichst keine verwenden, sie ist auf das Nötigste zu beschränken. § 859 Abs. 1 BGB ist übrigens anwendbar, egal ob das Verhalten unseres "Täters" eine Nötigung darstellt, oder nicht.

Diese Ausführungen haben wie immer keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und stellen lediglich meine Meinung zum Thema dar.

Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 30. Nov 2009, 20:48


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
sdw
Beitrag 30. Nov 2009, 23:15 | Beitrag #7
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Also eine weitere Quelle hat mir gesagt, daß BGB und StGB hier nebeneinanderstehen. Und sie bejaht eindeutig "Nötigung" eben wegen der Nichtherausgabe da die Vereinbarung eben war, dort zu parken und das Kfz jederzeit wieder von dort entfernen zu dürfen. Deswegen ist auch "Notwehr" bzw. "Nothilfe" möglich. Auf gut deutsch, ich darf ihm nicht auf die Fresse schlagen aber ihn festhalten (daran hindern ins Taxi einzusteigen) und ihm den Schlüssel abnehmen. Wehrt er sich dabei, hat er Pech gehabt. Und wenn ich gehäßig bin, kann ich ihn strafrechtlich anzeigen und zivilrechtlich verklagen. biggrin.gif


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Wodka
Beitrag 1. Dec 2009, 21:29 | Beitrag #8
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ZITAT(sdw @ 30. Nov 2009, 23:15) *
Also eine weitere Quelle hat mir gesagt, daß BGB und StGB hier nebeneinanderstehen. Und sie bejaht eindeutig "Nötigung" eben wegen der Nichtherausgabe da die Vereinbarung eben war, dort zu parken und das Kfz jederzeit wieder von dort entfernen zu dürfen. Deswegen ist auch "Notwehr" bzw. "Nothilfe" möglich. Auf gut deutsch, ich darf ihm nicht auf die Fresse schlagen aber ihn festhalten (daran hindern ins Taxi einzusteigen) und ihm den Schlüssel abnehmen. Wehrt er sich dabei, hat er Pech gehabt. Und wenn ich gehäßig bin, kann ich ihn strafrechtlich anzeigen und zivilrechtlich verklagen. biggrin.gif


Ja, ich korrigiere mich insoweit, dass § 32 StGB und § 859 BGB nebeneinander anwendbar sind, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

Die Gewalt kann man hier sicher mit guten Argumenten bejahen, aber ich gebe zu bedenken, dass im Zeitpunkt des Zuschließens keinerlei Vorsatz bestand. Außerdem handelt es sich wohl um einen Versuch. Einen Versuch eine Nötigung durch Unterlassen zu begehen. Dann brauchen wir eine Garantenstellung, damit das Nichthandeln dem Handeln gleichsteht. Die Garantenstellung kann nur aus dem "Vertrag" kommen. Ein richtiger Vertrag wird es nicht sein, sondern etwas zwischen Gefälligkeit und Vertrag. Es wird wohl keine Pflicht zur Erfüllung bestehen, in dem Sinne, dass die Person dafür einstehen will, dass sie die Garage zur Verfügung stellt. Wenn sie aber die Garage zur Verfügung stellt, dann muss sie auch wieder aufschließen.

Juristisch gesehen ein schöner Fall, leider hab ich gerade keinen Kollegen an einem Strafrechtslehrstuhl sitzen, sonst würde ich anregen den in einer Übung zu stellen. biggrin.gif

Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 1. Dec 2009, 21:30


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Alard
Beitrag 1. Dec 2009, 23:44 | Beitrag #9
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Ich suche ein Lied, alter ca. 90er Jahre
Es singt eine Frau irgendwas auf Englisch und dazwischen singt ein Mann immer wieder "Dadadada di dadada dadadada" oder so.. :/
Ich weiß noch das entweder der Bandname oder der Titel aus 3 Teilen bestanden, das wars auch schon.. kennt das zufällig einer?


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"First you take the cow to the killing floor..."
 
Shakraan
Beitrag 1. Dec 2009, 23:47 | Beitrag #10
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ZITAT(Alard @ 1. Dec 2009, 23:44) *
Ich suche ein Lied, alter ca. 90er Jahre
Es singt eine Frau irgendwas auf Englisch und dazwischen singt ein Mann immer wieder "Dadadada di dadada dadadada" oder so.. :/
Ich weiß noch das entweder der Bandname oder der Titel aus 3 Teilen bestanden, das wars auch schon.. kennt das zufällig einer?


aber nich der hier, oder? biggrin.gif http://www.youtube.com/watch?v=y2wMsnE2cvI


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Alard
Beitrag 1. Dec 2009, 23:48 | Beitrag #11
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ZITAT(Shakraan @ 1. Dec 2009, 23:47) *
ZITAT(Alard @ 1. Dec 2009, 23:44) *
Ich suche ein Lied, alter ca. 90er Jahre
Es singt eine Frau irgendwas auf Englisch und dazwischen singt ein Mann immer wieder "Dadadada di dadada dadadada" oder so.. :/
Ich weiß noch das entweder der Bandname oder der Titel aus 3 Teilen bestanden, das wars auch schon.. kennt das zufällig einer?


aber nich der hier, oder? biggrin.gif http://www.youtube.com/watch?v=y2wMsnE2cvI


Nein, der nicht biggrin.gif
Ist auch keine Frau, das Lied war auch mehr Ruhig..

edit: Treffer: http://www.youtube.com/watch?v=gb0sCE7leEg

Der Beitrag wurde von Alard bearbeitet: 1. Dec 2009, 23:49


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BigGrizzly
Beitrag 2. Dec 2009, 23:31 | Beitrag #12
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Kino kosstenlos, da "Vorspielung falscher Tatsachen"?

Hehe, klar ist Kino nicht real, darum gehts nicht.

Aber auf dem Filmplakat zu Disneys "Eine Weihnachtsgechichte" prangt der Name "Jim Carrey".

Aber in diesem Trickfilm taucht der Schauspieler "Jim Carrey" aber überhaupt nicht auf - gut, das liegt in der Natur eines
Trickfilms (selbst wenn die Figur Jim Carrey ähnlich sehen sollte)
Im englischen Original wird eine Hauptfigur von Jim Carrey gesprochen - aber er kann doch kein deutsch?!?)

Also müßte meiner Meinung nach, da Jim Carrey in der deutschen Verion weder zu sehen noch zu hören ist, bestenfalls "mit Stefan Friedrich, der bekannten Synchronstimme von Jim Carrey" auf dem Plakat stehen, so fühle ich mich arglistig getäuscht... (und als Synchronsprecher würde ich mir auch verarscht vorkommen...

So, kann ich daher nun vom Kinobetreiber mein Geld zurück verlangen oder Disney wegen seelischer Grausamkeit oder entgangener Freuden oder auf Änderung des Kinoplakats verklagen?
 
mr.trigger
Beitrag 3. Dec 2009, 01:22 | Beitrag #13
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Gibt es eine (offizielle) Begründung warum in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die Würde vor dem Recht auf Leben kommt? Ich mein wenn man tot ist bringt einem die Würde ja nicht mehr so rasend viel.


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There was a young man from Moldavia
Who couldn’t believe in the savior
So he erected instead, with himself at the head
The religion of decorous behavior

 
DarkmanSB
Beitrag 3. Dec 2009, 15:36 | Beitrag #14
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Wieviel Badesalz schüttet man normalerweise in ein Bad???

Handvoll? Bissle? Halbe Packung? Kein Plan von sowas ... also, wer unter euch ist Hardcore-Badewannen-User?


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Praetorian
Beitrag 3. Dec 2009, 15:40 | Beitrag #15
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Steht sowas nicht normalerweise auf der Packung?


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This just in: Beverly Hills 90210 - Cleveland Browns 3
 
DarkmanSB
Beitrag 3. Dec 2009, 18:36 | Beitrag #16
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Eben nicht ... habe mich auch gewundert.


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Wodka
Beitrag 3. Dec 2009, 19:13 | Beitrag #17
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ZITAT(DarkmanSB @ 3. Dec 2009, 18:36) *
Eben nicht ... habe mich auch gewundert.



ZITAT
Für ein Vollbad werden eine kleine Tasse bzw. drei bis vier große Esslöffel (etwa 100 Gramm) des körnigen Badesalz empfohlen.


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bill kilgore
Beitrag 3. Dec 2009, 19:31 | Beitrag #18
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Eins muss man sagen, Darkman hat den Sinn dieses Threads verstanden. biggrin.gif


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Look into the eyes of a chicken and you will see real stupidity. It is a kind of bottomless stupidity, a fiendish stupidity. They are the most horrifying, cannibalistic and nightmarish creatures in the world.
 
DarkmanSB
Beitrag 3. Dec 2009, 20:00 | Beitrag #19
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@ Wodka: Danke!

@Bill Kilgore: Du hast wohl die angenehmen Seiten von Totes Meer-Badesalz nicht kennengelernt biggrin.gif tounge.gif biggrin.gif


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Cuga
Beitrag 3. Dec 2009, 23:42 | Beitrag #20
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ZITAT(BigGrizzly @ 2. Dec 2009, 23:31) *
Kino kosstenlos, da "Vorspielung falscher Tatsachen"?
...


Afaik wurde Careys Mimik per Motion Capturing aufgezeichnet und in die Computeranimation umgesetzt.


mfG Cuga


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ZITAT(Nite @ 18. Aug 2023, 23:51) *
Österreich ist wenn man den Balkan mit deutscher Bürokratie kreuzt
 
Father Christmas
Beitrag 4. Dec 2009, 11:06 | Beitrag #21
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Moin.
Aus welchem Film stammt die Kinski Textzeile :

ZITAT
Hier spricht dein Mörder, du Hure!



Danke.

cheers.


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Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.

ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
bill kilgore
Beitrag 4. Dec 2009, 11:18 | Beitrag #22
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ZITAT(DarkmanSB @ 3. Dec 2009, 20:00) *
@ Wodka: Danke!

@Bill Kilgore: Du hast wohl die angenehmen Seiten von Totes Meer-Badesalz nicht kennengelernt biggrin.gif tounge.gif biggrin.gif

Gabs so ein Shirt dazu?



thefinger.gif


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Dave76
Beitrag 4. Dec 2009, 11:30 | Beitrag #23
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ZITAT(Father Christmas @ 4. Dec 2009, 11:06) *
Moin.
Aus welchem Film stammt die Kinski Textzeile :

ZITAT
Hier spricht dein Mörder, du Hure!



Danke.

cheers.

Könnte sich um Jess Francos Jack the Ripper handeln.

Der Beitrag wurde von Dave76 bearbeitet: 4. Dec 2009, 11:31


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DarkmanSB
Beitrag 4. Dec 2009, 14:28 | Beitrag #24
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ZITAT(bill kilgore @ 4. Dec 2009, 11:18) *
ZITAT(DarkmanSB @ 3. Dec 2009, 20:00) *
@ Wodka: Danke!

@Bill Kilgore: Du hast wohl die angenehmen Seiten von Totes Meer-Badesalz nicht kennengelernt biggrin.gif tounge.gif biggrin.gif

Gabs so ein Shirt dazu?

http://www.kaleidoshop.de/produktkatalog/p...ward-090408.jpg

thefinger.gif


HeHe, bist ja nur neidisch smokin.gif



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Almighurt
Beitrag 5. Dec 2009, 04:20 | Beitrag #25
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Ich hätte da auch mal was: Darf man als Privatperson eigentlich einfach so ein SEM-52 kaufen? Iich hätte gedacht das geht so einfach garnicht, weil man damit ja in militärischen Funkverkehr reinhören kann. Aber hier zB hats das ganz regulär in nem Shop. Oder darf man das Gerät besitzen und nur der Betrieb ist verboten? mata.gif


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Hardliner
Beitrag 5. Dec 2009, 13:33 | Beitrag #26
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Afaik ist es genau so, wie in deinem letzten Satz beschrieben

Der Beitrag wurde von Hardliner bearbeitet: 5. Dec 2009, 13:33


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"In a world of universal deceit, telling the truth is a revolutionary act"
George Orwell 1984
 
Camouflage
Beitrag 5. Dec 2009, 13:59 | Beitrag #27
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Ja, ist bei BOS-Funkgeräten und Funkscannern auch so. Man darf sie besitzen, sie dürfen die entsprechenden Frequenzbereiche abdecken, das Abhören und besonders die Nutzung oder Weitergabe von auch unbeabsichtigt abgehörten Nachrichten sowie die Bekanntgabe der Tatsache, dass man etwas empfangen hat, von nichtöffentlichen, nicht für einen bestimmten Sendungen sind verboten. Steht irgendwo im TKG bei den Strafvorschriften.


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Gee, I wish we had one of them doomsday machines.
 
Almighurt
Beitrag 5. Dec 2009, 17:38 | Beitrag #28
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danke xyxthumbs.gif


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eibauer
Beitrag 6. Dec 2009, 18:41 | Beitrag #29
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Warum sind ist bei Windows 7 im Firefox 3.5.5 die Lesezeichenschrift größer als bei Firefox 3.5.5 in Windows XP pillepalle.gif confused.gif


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goschi
Beitrag 6. Dec 2009, 19:01 | Beitrag #30
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ist sie nicht mata.gif
aber evtl hast du die Standardschriftgrösse anders eingestellt?


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Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.

Qui tacet, consentire videtur
ZITAT(Forodir @ 31. May 2023, 20:26) *
Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen.
 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25. April 2024 - 23:58