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> G36-Nachfolger, Neues Stgw für die Bundeswehr!
Thomas
Beitrag 3. Oct 2020, 21:13 | Beitrag #631
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Ausschreibung gewonnen heißt nicht: Auftrag erteilt. Damit wird Schadenersatz bestenfalls schwierig.


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brainwarrior
Beitrag 3. Oct 2020, 22:12 | Beitrag #632
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Ich weiß jetzt nicht, wie das Budgetrecht des Parlaments oder was auch immer da noch querkommen kann, aber die Aufhebung von Vergabeverfahren ist ist eigentlich geregelt und der Auschluss von Unternehmen auch. Bauchweh als Grund reicht nicht.

Ausschluss:

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__147.html

Aufhebung

https://www.gesetze-im-internet.de/vsvgv/__37.html
Wobei die Nummern 1-3 des ersten Absatzes schon ausscheiden.
Dabei spannend :

https://www.reguvis.de/xaver/vergabeportal/...__1601758969269

Also so mal gerade, weil uns der Name mal nicht passt, ist da imho nicht. Es gibt noch sowas wie Vertrauensschutz und Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers.


Bei dem was augenscheinlich alles so publik gemacht wird, frage ich mich, ob überhaupt irgendeinen die
Pflicht zur Vertraulichkeit nach §6 VSVgV interessiert. confused.gif

Der Beitrag wurde von brainwarrior bearbeitet: 3. Oct 2020, 22:49
 
400plus
Beitrag 3. Oct 2020, 22:49 | Beitrag #633
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ZITAT(brainwarrior @ 3. Oct 2020, 23:12) *
Ich weiß jetzt nicht, wie das Budgetrecht des Parlaments oder was auch immer da noch querkommen kann


Der Wert der Beschaffung liegt über 25 Millionen, fällt damit unter den Billigungsvorbehalt des Haushaltsausschusses. Ohne die Billigung durch den Ausschuss gibt's keinen Vertrag.

Siehe auch die entsprechende Pressemitteilung des BMVg: "Die Entscheidung der Vergabestelle ist zudem noch vorbehaltlich der parlamentarischen Billigung im Rahmen der 25 Mio. € Vorlage."

Der Beitrag wurde von 400plus bearbeitet: 3. Oct 2020, 23:10
 
brainwarrior
Beitrag 3. Oct 2020, 23:19 | Beitrag #634
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Was bezüglich der aufgeworfenen Frage eines Schadenersatzanspruches durch Haenel es nicht so einfach macht, wie es aussieht, da die 25 Mio-Regelung der Haushaltsausschuss 1981 selbst beschlossen hat, es also keine rechtliche Regelung darstellt, siehe hierzu die Fußnote Nr. 83 ( und auch 84...). https://books.google.de/books?id=r3mLJOEdOA...p;q&f=false
Eigentlich ein Witz...
 
Forodir
Beitrag 3. Oct 2020, 23:31 | Beitrag #635
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ZITAT(Nite @ 3. Oct 2020, 20:55) *
ZITAT(Forodir @ 3. Oct 2020, 19:25) *
Das die Grünem mit Saudi Arabien ein Problem haben dürfte jetzt nicht wirklich überraschen [...]

UAE...



Ups,....mea culpa. Schneller geschrieben als gedacht


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Schwabo Elite
Beitrag 5. Oct 2020, 10:31 | Beitrag #636
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ZITAT(ramke @ 3. Oct 2020, 20:36) *
Mal so ganz trivial: wieso hängt HK überhaupt noch so sehr am Standort Deutschland?

Man transportiert solche spezialisierten Fachkräfte nicht einfach mal so eben aus Oberndorf an einen neuen Standort im Ausland. Das geht im Zweifel ein signifikanter Teil der Belegschaft nicht mit. Und es ist ja auch nicht so, dass solche Leute auf Bäumen wachsen.


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brainwarrior
Beitrag 5. Oct 2020, 11:27 | Beitrag #637
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Entweder beim Baainbw, BMVg oder in einem Ausschuss ist mE ein größeres Leck, scheinbar hat jemand den Vergabevermerk oder zumindest eine Vorstufe dazu an die Presse durchgestochen.

https://www.businessinsider.de/politik/deut...r-firma-haenel/

Spannend wird es, wenn der dann auch bei HK ankommt...Ich sag ja, §6 VSVgV interessiert scheinbar einige nicht. Bedenklich.

Der Beitrag wurde von brainwarrior bearbeitet: 5. Oct 2020, 11:51
 
KSK
Beitrag 5. Oct 2020, 11:57 | Beitrag #638
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ZITAT(Schwabo Elite @ 5. Oct 2020, 11:31) *
ZITAT(ramke @ 3. Oct 2020, 20:36) *
Mal so ganz trivial: wieso hängt HK überhaupt noch so sehr am Standort Deutschland?

Man transportiert solche spezialisierten Fachkräfte nicht einfach mal so eben aus Oberndorf an einen neuen Standort im Ausland. Das geht im Zweifel ein signifikanter Teil der Belegschaft nicht mit. Und es ist ja auch nicht so, dass solche Leute auf Bäumen wachsen.

Das. Und ganz nebenbei hat der Käufer sicher nicht ohne Absicht eine "deutsche Marke" gekauft, deren Image er erntsprechend nutzen möchte.
 
Black Forest
Beitrag 5. Oct 2020, 13:24 | Beitrag #639
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Zitat aus dem Business Insider Bericht:

Nach Informationen von Business Insider war das Haenel-Gewehr bei der Durchschlagskraft lediglich sieben Prozent besser, heißt es von Personen, die mit dem Vorgang vertraut sind. Das sei jedoch in der Praxis zu vernachlässigen.

Wie soll ein Gewehr mit gleicher Lauflänge und gleicher Munition 7% mehr Leistung durch mehr V0 herauskitzeln? Ist jetzt das Haenel MK556 technisch besser gewesen oder das HK416?? Oder war das der einzige Punkt bei dem das Haenel MK556 besser war? Oder meinte die Zeitung das HK416 habe 7% mehr Joule haben aber es vertauscht und dem MK556 zugeschrieben?


 
Nite
Beitrag 5. Oct 2020, 13:48 | Beitrag #640
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Ich nehme einmal an dass der Artikel einfach von einem Journalisten mit wenig Fachwissen geschrieben wurde.
Wer weiss in welchem Punkt das MK556 tatsächlich um 7% besser abgeschnitten hat


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KSK
Beitrag 5. Oct 2020, 14:04 | Beitrag #641
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ZITAT(Black Forest @ 5. Oct 2020, 14:24) *
Zitat aus dem Business Insider Bericht:

Nach Informationen von Business Insider war das Haenel-Gewehr bei der Durchschlagskraft lediglich sieben Prozent besser, heißt es von Personen, die mit dem Vorgang vertraut sind. Das sei jedoch in der Praxis zu vernachlässigen.

Wie soll ein Gewehr mit gleicher Lauflänge und gleicher Munition 7% mehr Leistung durch mehr V0 herauskitzeln? Ist jetzt das Haenel MK556 technisch besser gewesen oder das HK416?? Oder war das der einzige Punkt bei dem das Haenel MK556 besser war? Oder meinte die Zeitung das HK416 habe 7% mehr Joule haben aber es vertauscht und dem MK556 zugeschrieben?

Neben der bereits erwähnten wahrscheinlichen journalistischen Unschärfe gäbe es durchaus technische Parameter, die einen Unterschied machen könnten. Z.b. die Effizienz des Gasantriebes. Ob das 7% E0 oder v0 (Vorsicht! 7% mehr v0 wären bereits rund 14% E0) oder 7% von einem ganz anderen Parameter ausmacht mal dahingestellt...
 
Merowinger
Beitrag 5. Oct 2020, 14:33 | Beitrag #642
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Ich sehe den Punkt jetzt nicht: Wer günstiger anbietet und die Anforderungen erfüllt, dem ist im Vergabeverfahren der Zuschlag zu erteilen.

Ganz am Ende widerspricht sich der Artikel, denn erst wird beschrieben dass der preisliche Unterschied nicht gross und quasi marginal sei, um dann am Ende zu konstatieren, dass das Angebot wegen der (jetzt doch grossen) Preisdifferenz womöglich unwirtschaftlich sein - was, am Rande gesagt, auch nicht verboten wäre.

Der Beitrag wurde von Merowinger bearbeitet: 5. Oct 2020, 14:34
 
Praetorian
Beitrag 5. Oct 2020, 15:24 | Beitrag #643
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ZITAT(Merowinger @ 5. Oct 2020, 15:33) *
was, am Rande gesagt, auch nicht verboten wäre.

Doch, Preisdumping ist gegen die Vergaberichtlinien (§60 VgV, §33 VSVgV).


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Forodir
Beitrag 5. Oct 2020, 16:02 | Beitrag #644
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Okay, irgendwie kommt das jetzt nicht alles so wirklich überraschend. Es werden genau die Gründe angesprochen, die schon von Anfang an zweifelhaft waren.


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brainwarrior
Beitrag 5. Oct 2020, 16:03 | Beitrag #645
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WENN der Bericht Recht hat, ist bei dem angegeben monetären Unterschied der beiden Angebote noch nicht mal die Aufgreifschwelle erreicht, an der die Vergabestelle beim günstigen Bieter aufklären müsste. Bis 20%-Abstand vom 1. zum 2. kann man da entspannt die Ruhe bewahren.

Es ist Bietern auch gestattet, um einen Eintritt in den Markt zu bekommen, Niedrigpreise anzubieten. Untergrenze ist hier wohl die Gewährleistung der Auftragsausführung, sprich die Firma soll nicht pleite gehen darüber und die Einhaltung der Bestimmungen des §128 GWB, d.h. arbeits-, sozial- und umweltrechtliche Vorschriften sind bei Auftragsausführung zu erfüllen https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__128.html
Das heißt wenn der Unterschied größer 20% ist, lässt die Vergabestelle sich die Kalkulation vorlegen, prüft ob das Unternehmen das wirtschaftlich stemmen kann und das nicht gewährleiste ist oder wenn weiterhin Zweifel an der Erfüllung der §128 Bestimmungen nicht ausgeräumt werden können, dann.....

Der Beitrag wurde von brainwarrior bearbeitet: 5. Oct 2020, 16:12
 
SailorGN
Beitrag 5. Oct 2020, 19:11 | Beitrag #646
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Also, vergaberechtlich ist der Unterschied von 15% zum Voranschlag Anlass genug, bei Überpreisung einen Ausschluss/Aufhebung zu veranlassen, bei Unterpreisung eine genaue Kalkulation zu fordern. Beides sehe ich hier nicht, da der Unterschied zwischen den Bietern 15% (ausgehend vom HK-Preis) beträgt. Niedrigpreise sind idR kein Problem, Dumping liegt vor, wenn die Preise nicht auskömmlich sind. Das bedeutet, dass der Hersteller Geld in den Auftrag pumpt. Man kann sich die Auskömmlichkeit darlegen lassen, da ein Vergabevermerk anscheinend vorliegt wird man dies auch getan oder aus gutem Grund verzichtet haben. Gleichzeitig wird man sich eine grundlegende Kalkulation der Herstellungskosten insbesondere bei den Personalkosten vorlegen lassen, da ja Mindestlohn gilt.

Ich frage mich, wie der Ausschuss eine Ablehnung der Auftragsvergabe begründen will, da eine öffentliche Ausschreibung nur vorgenommen werden darf, wenn die Finanzierung steht (Vergabereife). Man kann dies mit einer Vorbehaltsklausel in den Vergabeunterlagen "umgehen", ich weiss nicht, ob dies in der Ausschreibung geschehen ist.
ZITAT
Dennoch besteht das Risiko, dass ein Bewerber wegen Verstoßes gegen das Gebot der Ausschreibungsreife ein Nachprüfungsverfahren anstrengt und damit Erfolg hat. Dabei kann der Bewerber jedoch eine Ausschreibung ohne Vorbehalt nicht erzwingen. Vielmehr wäre die Alternative gar keine Ausschreibung, sodass das Gericht das Vergabeverfahren als rechtswidrig erklären und aufheben würde.
Um das Risiko etwaiger Schadensersatzansprüche auszuschließen, ist ein Hinweis darauf, dass das Vergabeverfahren von der Gewährung des Zuschusses abhängt, unerlässlich. Bewerber verbinden mit einem Vergabeverfahren die begründete und schutzwürdige Hoffnung, eine reale Chance auf den Zuschlag zu haben. In der Vorbereitung ihres Angebots entstehen ihnen dabei Kosten, die sie in dem Fall, dass ihre Hoffnungen enttäuscht werden und nach §§ 280 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ersetzen sind. Wenn sie indes erkennen (können), dass die Vergabestelle sich vorbehält, keinen Zuschlag zu erteilen, so sind ihre Interessen hinreichend geschützt.


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Black Forest
Beitrag 5. Oct 2020, 20:22 | Beitrag #647
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Es geht schon wieder leicht in die Richtung das Haenel zu billig wäre oder Dumpingpreise benutzen würde. Dies sind nur Vorwürfe derer die jetzt nicht mit Haenel zufrieden sind. Bewiesen ist überhaupt nichts. Hätte man Haenel und alle AR Modelle nicht dabei haben wollen, hätte man eine Klappbare Schulterstütze fordern müssen, welche auch in eingeglapptem Zustand die volle Waffenfunktion nicht beeinträchtigt.

 
brainwarrior
Beitrag 5. Oct 2020, 20:36 | Beitrag #648
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Ich gehe davon aus, dass die Kollegen beim Baainbw nicht doofer sind, als andere Beschaffer. Von daher wird man da schon seine Aufgaben gemacht haben und wenn was aufzuklären gewesen wäre, aufgeklärt haben.
MMn wird die Sache weiter über die weiche Schiene mit Menschenrechten etc. gespielt...

Trennung:
U.U. hatte man auf die
Teilnahme von FN mit SCAR-H gehofft, dürfte eines der wenigen 7,62er sein, die das geforderte Gewichtslimit hätten einhalten können. Die Freistellung der Kaliberwahl (7,62 oder 5,56) wird nicht einer Bierlaune entsprungen sein.

Der Beitrag wurde von brainwarrior bearbeitet: 5. Oct 2020, 20:43
 
Forodir
Beitrag 5. Oct 2020, 22:39 | Beitrag #649
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NaJa,....Das BaainBw hat jetzt die letzten jahre eher nicht durch Kompetenz geglänzt. Bei den Fehlenden Stelle , ständige umbauten und politische und persönlichen Einfluss ahmen auch nicht wirklich verwunderlich.

Freie wahl des Kalibers gab es doch nicht eirklich,oder? Weswegen ja H&K meinte das die wahl eigentlich klar ist alleine durch die Gewichtsbegrenzung und sie da gerne etwas freier gewesen wären.
Ich würde das eher so deuten das man eine Waffe für beide Kaliber haben wollte um so das DMR Gewehr wieder auf Spur zu bringen und nicht ein allgemeiner Wechsel des Kalibers zurück

Der Beitrag wurde von Forodir bearbeitet: 5. Oct 2020, 22:43


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Slavomir
Beitrag 6. Oct 2020, 07:30 | Beitrag #650
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ZITAT(Black Forest @ 5. Oct 2020, 14:24) *
Wie soll ein Gewehr mit gleicher Lauflänge und gleicher Munition 7% mehr Leistung durch mehr V0 herauskitzeln?

Laufgeometrie z. B., so dass wegen weniger Reibung Projektile schneller sind.

Der Beitrag wurde von Slavomir bearbeitet: 6. Oct 2020, 07:32
 
brainwarrior
Beitrag 6. Oct 2020, 13:17 | Beitrag #651
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Im Rahmen der Herkunftsdiskussion könnten sich die Kollegen in Berlin auch einfach mal im eigenen Archiv umsehen und die bereits 2017 beantworteten Fragen noch einmal anschauen, hier Nr. 5

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/122/1812278.pdf

Zur Kaliberfrage nochmal die Veröffentlichung bei TED:

https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TE...:HTML&src=0

ZITAT
4. Kaliber 5,56 x 45 NATO oder 7,62 x 51 NATO.


BI macht Teile des endverhandelten Vertrages öffentlich. Ist spannenderweise weder bei der FAZ noch bei augengeradeaus Thema:
https://www.businessinsider.de/politik/deut...der-bundeswehr/

Der Beitrag wurde von brainwarrior bearbeitet: 6. Oct 2020, 13:42
 
peter
Beitrag 6. Oct 2020, 20:14 | Beitrag #652
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Na gut, das sind jetzt keine ganz spektakulären Klauseln.
Interessanter ist aber, wie solche - sicherlich eingestuften - Daten an die Presse gelangen.
Sollte eigentlich den MAD interessieren. Oder ist der für das BAAINBw nicht zuständig?
Sofern in den durchgesickert Unterlagen personenbezogene Daten enthalten sind könnte auch ein meldepflichtiges Vorkommnis nach DSGVO vorliegen. Ach nee. Zählt ja nicht für Behörden...

Am meisten würde mich interessieren, ob der Vertrag tatsächlich "nur" die genannte Menge an Waffen umfasst, oder ob auch Mengen für den Großen Vaterländischen 2.0™ beschrieben sind.
In diesem Fall wäre die Leistungsfähigkeit der Lieferanten möglicherweise ein wesentlich gewichtiges Kriterium.
Und diesbezügliche Informationen im durchgesickerten Vertrag von einem etwas anderen Kaliber.

mkg

peter


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"Was habt Ihr denn gedacht?"
 
peter
Beitrag 6. Oct 2020, 20:25 | Beitrag #653
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@Slavomir:
Die Laufreibung hat nicht unbedingt einen negativen Einfluss auf die v0.
Gerade bei kürzeren Läufer kann höhere Reibung auch zu höherer v0 führen wenn dies das Pulver schneller abbrennen lässt.

Bei der Präzisionsüberprüfung würde mich (wie wohl auch HKs Juristen) der Testaufbau, die statistische Auswertung und die getesteten Patronen interessieren, sowie ob der Test nur mit Neuwaffen oder auch nach z.B. 1000, 5000, 10.000, 25.000 Schuss erfolgt sind.
--> Präzisionsdiskussion und so...

mkg

peter


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"Was habt Ihr denn gedacht?"
 
brainwarrior
Beitrag 6. Oct 2020, 20:31 | Beitrag #654
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Die DSGVO gilt schon auch für Behörden.
Das Leck muss auch nicht beim Baainbw liegen, das kann auch im Umfeld eines Ausschusses sein oder im BmVg. Sicher, im Baainbw wird der Vermerk gefertigt, er geht aber auch an Ausschüsse ( Verteidigung und Haushalt fällt mir da ein) und sicher auch ans Ministerium.

Der Beitrag wurde von brainwarrior bearbeitet: 6. Oct 2020, 20:31
 
brainwarrior
Beitrag 9. Oct 2020, 08:22 | Beitrag #655
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ZITAT
Denn nach Recherchen von Business Insider haben Juristen des Beschaffungsamtes der Bundeswehr in Koblenz Formfehler im Ausschreibungsprozess gefunden.



ZITAT
Konkret heißt es, es soll nach der letzten Angebotsabgabe beider Firmen („Best and Final Offer“) am 22. Juni 2020 eine geheime, schriftlich festgehaltene Absprache zwischen der Rechtsabteilung des Bundeswehr-Beschaffungsamtes in Koblenz und C.G. Haenel gegeben haben.


https://www.businessinsider.de/politik/deut...h-rechtswidrig/

Ok, Baainbw-Juristen haben entdeckt, dass Baainbw-Juristen eine „geheime Absprache“ getroffen haben pillepalle.gif
Entweder ist man vor Ort entgegen meiner Auffassung tatsächlich so behämmert, oder irgendjemand streut mit aller Gewalt einfach wild um sich irgendwelche Gerüchte um den Haenel-Auftrag zu verhindern, oder es wird allmählich so grotesk, dass es zielführender wäre dass ganze aufzuheben, Und einfach einen US-FMS-Kauf von Colt-Kniften anzuleiern. Die Waffen kennt man ja m.W. aus dem vorangegangenen „ Gewehr für Spezialkräfte“-Verfahren.(leichter Sarkasmus im Vorschlag innewohnend)

Der Beitrag wurde von brainwarrior bearbeitet: 9. Oct 2020, 08:37
 
Black Forest
Beitrag 9. Oct 2020, 10:12 | Beitrag #656
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Entweder es stimmt oder der Lobbyist macht seinen Job für seinen Auftraggeber gut.

Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass das Vergaberecht bei einer so Umfangreichen Beschaffung so kompliziert und komplex ist, das man eigentlich nie eine fehlerfrei Ausschreibung machen kann. Oder zumindest nicht, wenn man unter Zeitdruck steht. Was sagt ihr dazu?
 
brainwarrior
Beitrag 9. Oct 2020, 10:57 | Beitrag #657
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Besonders herausstechendes Merkmal bei Vergabeverfahren ist die geforderte Transparenz (die Ihre Grenzen hat, z.B. im Schutz der einzelnen Bietern gegenüber den anderen)
gegenüber den Bietern. Wenn ich eine „geheime Absprache“ mit einem Bieter tätige, widerspricht das dem Transparenzgebot.

Die Frage ist, wurde wirklich etwas abgesprochen wie suggeriert, oder nach Öffnung der Angebote durch die vergebende Stelle lediglich beim Bieter eine Mißverständliche Angabe in seinem Angebot aufgeklärt (das erfahren die anderen Bieter nicht und geht sie auch nichts an).

Der Beitrag wurde von brainwarrior bearbeitet: 9. Oct 2020, 11:00
 
400plus
Beitrag 9. Oct 2020, 15:39 | Beitrag #658
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Der Entscheid ist erst einmal aufgehoben aufgrund einer möglichen Patentrechteverlutzung:

Wiegold
 
brainwarrior
Beitrag 9. Oct 2020, 16:07 | Beitrag #659
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Diese Mitteilung an den HH-Ausschuss,ist doch keine Pressemitteilung, oder? Vermutlich sogar VS-NfD. Und zufällig findet die ihren Weg und L. wird (gewohnt aufgeregt) aaO. genannt.

Sehe ich (!) nur weiße Mäuse oder fehlt jemand anderem noch das gleiche Medikament wie mir?

Der Beitrag wurde von brainwarrior bearbeitet: 9. Oct 2020, 16:08
 
400plus
Beitrag 9. Oct 2020, 16:13 | Beitrag #660
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ZITAT
Die genauen Patentverletzungen wurden zwar nicht genannt, in Fachkreisen ist jedoch seit geraumer Zeit zu hören, dass beim MK556 Angebot der Firma C.G. Haenel möglicherweise ein Patent der Firma Magpul Industries (Magazin) verletzt wurde.


https://soldat-und-technik.de/2020/10/bewaf...ren-aufgehoben/
 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16. April 2024 - 09:01