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Rogue1
Beitrag 7. Sep 2003, 03:26 | Beitrag #1
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QUOTE(Bravohasser @ 06 Sep. 2003 - 23:05)
Die USP Expert mit 9mmPara Patronen (laut HK verwendet die Pistole aber das .40 S&W Kaliber -komisch)

Die gibt es in 9x19, .40 S&W und .45 ACP ...

Du solltest das Kleingedruckte mitlesen wink.gif


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Mal O´Tannen
Beitrag 19. Aug 2003, 23:42 | Beitrag #2
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Ok danke, erinner mich jetzt wieder dunkel daran... wink.gif


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Carlos Hathcock
Beitrag 20. Aug 2003, 13:51 | Beitrag #3
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Nuja, Kaliber 16, Kaliber 20 oder .410 wären einige Beispiele...

Hier z.B. eine  .410:

Bild: http://www.a-human-right.com/RKBA/s_410open.jpg (Bild automatisch entfernt)


"Carlos"
 
tnt400
Beitrag 20. Aug 2003, 21:29 | Beitrag #4
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QUOTE(GFF_phoenix @ 20 Aug. 2003 - 21:18)
was heisst jetzt bis .38 s&w? welche sachen darf man dann nun mit pistole in meinem verein schiessen?

9mm, .45er, kk-pistole

is ned viel... bei uns kann man bis .44er mag ballern, leider kein .454casull mehr sad.gif


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Carlos Hathcock
Beitrag 19. Aug 2003, 13:47 | Beitrag #5
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Lesen bildet und genaues Lesen hilft bei Missverständnissen!


Du solltest Erwerb und Besitz nicht mit Schiessen unter Aufsicht verwechseln... rolleyes.gif
 
GFF_phoenix
Beitrag 19. Aug 2003, 23:17 | Beitrag #6
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QUOTE(Mal O´Tannen @ 20 Aug. 2003 - 00:12)
/€ Ich wüsst gern was eine Büchsflinte ist, so eine Art Zwitter?

läufe diagonal?  :kma


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GFF_phoenix
Beitrag 19. Aug 2003, 14:33 | Beitrag #7
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danke für die antworten, carlos.

kennt jetzt jemand einen verein in oldenburg (niedersachsen) oder im ammerland, die eine großkaliber "abteilung" haben?


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Mal O´Tannen
Beitrag 19. Aug 2003, 20:10 | Beitrag #8
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QUOTE(Alexander @ 19 Aug. 2003 - 20:53)
Tja leider ist so ein Jagdschein alles andere als günstig.Rechne mal mit mind. 1500.-€ komplett mit allen was dazugehört (Anmeldung,Prüfung,etc.)

1050€, ich fang am 23. Sept. an xyxthumbs.gif

Kann ja bei Interesse eine Art Logbuch/Tagebuch hier
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GFF_phoenix
Beitrag 20. Aug 2003, 21:31 | Beitrag #9
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supi danke.

wie siehts mit .357 magnum aus?
und .40 s&w ist dann ja auch logisch.


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tnt400
Beitrag 20. Aug 2003, 13:41 | Beitrag #10
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QUOTE(GFF_phoenix @ 20 Aug. 2003 - 14:36)
QUOTE(Carlos Hathcock @ 19 Aug. 2003 - 11:15)
snip

...und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. ...

snip

was wird mit \"oder kleiner\" gemeint sein?
ich habe mal im frankonia nachgeguckt, da gibt es nur eine flinte mit kaliber 12 die einschüssig ist. eine baikal für ca. 100-130€  mata.gif

d.h. aber ned dass das die einzige ist die existiert rolleyes.gif

es soll auch waffen geben die frankonia nicht im sortiment hat wink.gif


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stefanpaul65
Beitrag 7. Sep 2003, 09:57 | Beitrag #11
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QUOTE(Bravohasser @ 06 Sep. 2003 - 22:35)
QUOTE(stefanpaul65 @ 04 Sep. 2003 - 23:05)

Erstmal: Dankeschön für die Antwort trotz meiner \"Bequemlichkeit\",  

bitte, gerne geschehen.

(ja, gewisse Leute werden jetzt denken \"so ein unerfahrener Versager\")

nö.


(und da es eine zweistellige Anzahl an Textseiten in durchschnittlicher Schriftgröße umfasst, bin ich auch zu faul dazu  :p ).

also, du schreibst sehr lange Texte, die sich andere Leute durchlesen und auch beantworten sollen, aber selber lesen ist nicht dein Ding...

Bist du also ganz sicher, dass es für mich möglich sein wird, irgendwie dort offiziell mit Großkaliber zu schießen.

Ich bin sicher, das es grundsätzlich nach dem neuen Waffenrecht gestattet ist.
Du kannst aber niemanden zwingen, dich auch schießen zu lassen.
Vielleicht stört ja denjenigen Deine Art, die sich möglicherweise dadurch äußert, das Du Bilder von anderen Leuten ins Netz stellst und dies mit \"Die Trottel\" überschreibst.
Wenn du etwas von anderen willst, sie dabei aber anpisst, darfst du dich nicht wundern, wenn du nichts von ihnen kriegst.

mata.gif


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Rogue1
Beitrag 20. Aug 2003, 00:58 | Beitrag #12
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@Carlos: Vielen Dank! xyxthumbs.gif

@stefanpaul:
*Zurückklugscheißmodus an*
Kann ich nicht. Die haben ja fast alle noch nen gezogenen Lauf biggrin.gif
*Zurückklugscheißmodus aus*

(Oder ist das bei solchen Jagdgewehren beim Kugellauf anders?)

Was mich aber zu 3 weiteren Fragen führt:

1. Gibt es eine Gattungsbezeichnung, die alle solchen "Knicklaufgewehre" umfasst?

2. Im Englischen gibt es ja den Begriff "breech-loading rifle".
Umfasst dieser Begriff auch unsere Einzellader auf Repetiererbasis?

3. Warum sind beim Sport Doppelflinten chancenlos?
Wegen dem unterschiedlichen Rückstoßverhalten der Läufe?


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tnt400
Beitrag 19. Aug 2003, 22:07 | Beitrag #13
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QUOTE(GFF_phoenix @ 19 Aug. 2003 - 22:29)
ich bin glücklich.

also die liste ist super unvollständig, die mir bekannten vereine in der umgebung stehen nicht drin.

aber

in meinem alten verein, in dem ich mal war und freiwillig wegen der schlechten ausstatung gegangen bin. wird die erste großkaliber schießanlage inmammerland gebaut. freu. kaliberbegrenzung 11,58mm 7000 j für gewehr auf 100m
pistole unbegrenzt auf 50m.

ich glaube ich trete wieder ein.

wenn se dich überhaupt noch wollen....sowas kommt ned  grad besonders gut rolleyes.gif


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BigMonkey
Beitrag 19. Aug 2003, 20:16 | Beitrag #14
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QUOTE(Mal O´Tannen @ 19 Aug. 2003 - 21:10)
QUOTE(Alexander @ 19 Aug. 2003 - 20:53)
Tja leider ist so ein Jagdschein alles andere als günstig.Rechne mal mit mind. 1500.-€ komplett mit allen was dazugehört (Anmeldung,Prüfung,etc.)

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Carlos Hathcock
Beitrag 5. Sep 2003, 08:12 | Beitrag #15
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QUOTE(stefanpaul65 @ 04 Sep. 2003 - 23:05)
das war seit langem die grammatikalisch am besten formulierte Frage eines neuen Users, da musste ich einfach antworten biggrin.gif

Auch wieder ein Argument - traurig, aber wahr... biggrin.gif
 
Bravohasser
Beitrag 6. Sep 2003, 21:35 | Beitrag #16
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Im Verein war sich der Vorstand über das neue Gesetz nicht ganz einig, daher erstmal verschoben.


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Alexander
Beitrag 19. Aug 2003, 20:17 | Beitrag #17
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Da ist eine WBK deutlich billiger.Ist das nicht so das du auch ein Jagdrevier bzw. eine Pacht nachweisen musst?


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Wir die guten Willens sind,geführt von Ahnungslosen,versuchen für die
Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.Wir haben soviel ,mit
sowenig so lange versucht,das wir jetzt qualifiziert sind fast alles mit
nichts zu bewerkstelligen.
 
Bravohasser
Beitrag 4. Sep 2003, 14:32 | Beitrag #18
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Offen gesagt bin ich gerade zu faul, um die gesamten drei Seiten durchzulesen, deshalb stelle ich nur folgende blöde Frage zur Zusammenfassung: Laut meinem Informationsstand ist es mit einem neuen Gesetz, über dessen In-Kraft-Treten (wie auch immer) man sich in meinem Verein nicht richtig einig war, möglich, ab 14 und schriflticher Einwilligung der Eltern mit KK zu schießen. Irgendwie entnehme ich den vorhergehenden Beiträgen, die ich nicht richtig gelesen habe, dass es auch möglich sei, mit anderen Kalibern außer .22LR oder kleiner zu schießen. Ich nehme mal verstärkt an, dass man mich nicht mit .44 Mag oder annähernd groß schießen lassen wird. Bis jetzt habe ich mitbekommen, dass eine Pistole für .22LR und Gewehre gestellt werden und die größeren Kaliber den Schützen gehören. Könnte ich denn theoretisch ganz offiziell, wenn ich liebreizend frage und dem Besitzer vielleicht die Kosten für die verschossene Munition ersetze, unter dessen und natürlich der allgemeinen Aufsicht, die sowieso da ist, mit größeren Kalibern als .22LR schießen? Oder gibt es sonst irgendwie eine Möglichkeit dazu, mit meinem jetzigen Alter, mit Großkaliber ganz legal zu schießen (in Deutschland)?

-ergebenen Dank im Voraus  confused.gif


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Alexander
Beitrag 19. Aug 2003, 19:55 | Beitrag #19
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QUOTE(Mal O´Tannen @ 19 Aug. 2003 - 15:35)
Wir hatten doch letzens hier einen Thread in dem
eine Seite auftauchte wo Schützenvereine nach Stadt
geordnet waren. Weiß aber nicht mehr wie der Thread hieß.

http://www.uni-jena.de/~p5hevo/links/


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Wir die guten Willens sind,geführt von Ahnungslosen,versuchen für die
Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.Wir haben soviel ,mit
sowenig so lange versucht,das wir jetzt qualifiziert sind fast alles mit
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Mal O´Tannen
Beitrag 19. Aug 2003, 23:46 | Beitrag #20
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Ich finde Schweinsrücken hört sich nach Rücken vom Schwein an rolleyes.gif


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Carlos Hathcock
Beitrag 19. Aug 2003, 10:17 | Beitrag #21
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§4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),

2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),

4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und

 
goschi
Beitrag 19. Aug 2003, 22:51 | Beitrag #22
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QUOTE(stefanpaul65 @ 19 Aug. 2003 - 23:38)
QUOTE(Mal O´Tannen @ 19 Aug. 2003 - 21:58)
Ok, hab glaub im Frankonia Katalog (oder egun) gelesen, dass man das M1 Carbine gut als Jagdwaffe benutzen kann...
Solche Waffen sind also zugelassen?

der M1 Carbine ist allerdings aufgrund der Leistung seiner Munition jagdlich so gut wie unbrauchbar, da er weniger als 1000 J E100 hat, ist er nicht mal für Rehwild zugelassen.  :rolleyes

gibt es sowas wie Varmintjagd bei euch?
Also Jagd auf Kleinstvieh?

Dafür wäre der Carabine geeignet, von der führigkeit wie auch vom kaliber her.


euer goschi


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Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.

Qui tacet, consentire videtur
ZITAT(Forodir @ 31. May 2023, 20:26) *
Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen.
 
Rogue1
Beitrag 19. Aug 2003, 17:36 | Beitrag #23
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QUOTE(Carlos Hathcock @ 19 Aug. 2003 - 11:15)
[...]
§14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

Sind damit \"Schrotknicklaufbüchsen\" [rolleyes.gif] gemeint?

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

Gibt es diese Ausnahmen tatsächlich?

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Kann man also pro Disziplin nur einer Waffe \"bedürfen\"?


(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.


Ist hier die  gelbe WBK gemeint?
(Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen auf gelbe WBK??)

Derartige Waffen belegen dann keine \"Plätze\" im Regelbedürfnis, oder?

Hat jemand zufällig schon mal an einem konkreten Fall mitbekommen, was man alles für eine rote WBK machen muss?

Wer führt die Sachkundeprüfung durch?

Was ist Gegenstand dieser Prüfung?

Muss die nur einmal durchgeführt werden oder bei pro WBK?

Wie viele Waffe gehen neurdings auf eine gelbe (unbegrenzt?) / grüne (eine?) WBK?

Vielen Dank für die Geduld im Vorraus.


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stefanpaul65
Beitrag 19. Aug 2003, 22:58 | Beitrag #24
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QUOTE(goschi @ 19 Aug. 2003 - 23:51)
QUOTE(stefanpaul65 @ 19 Aug. 2003 - 23:38)
QUOTE(Mal O´Tannen @ 19 Aug. 2003 - 21:58)
Ok, hab glaub im Frankonia Katalog (oder egun) gelesen, dass man das M1 Carbine gut als Jagdwaffe benutzen kann...
Solche Waffen sind also zugelassen?

der M1 Carbine ist allerdings aufgrund der Leistung seiner Munition jagdlich so gut wie unbrauchbar, da er weniger als 1000 J E100 hat, ist er nicht mal für Rehwild zugelassen.  :rolleyes

gibt es sowas wie Varmintjagd bei euch?
Also Jagd auf Kleinstvieh?

Dafür wäre der Carabine geeignet, von der führigkeit wie auch vom kaliber her.


euer goschi

zulässig ist er schon...nur ist da ein .22 WinMag Selbstlader deutlich brauchbarer, von so,nem Karnickel bleibt nach 7,62 mm einfach zuwenig für die Pfanne lol.gif
für Füchse wäre das ja egal, die isst man nicht, das Loch im Balg ist auch wurscht, weil man den in politisch korrekten "Lieber nackt als in Pelz- Zeiten" eh nicht mehr los wird, aber die Flugbahn ist für eine erfolgreiche Fuchsjagd in den heutigen Zeiten einfach zu krumm. .222 oder auch.223, besser noch .22-250 gibt einfach die Reichweite, die man braucht, von der Präzision der .30 Carbine mal abgesehen.  ;)


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GFF_phoenix
Beitrag 19. Aug 2003, 17:17 | Beitrag #25
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so nochmal. ich habe alles verstanden.

danke für die schnellen antworten.

so nochmal zu den vereinen.

kennt niemand einen verein der auch großkaliber  schiesst im raum oldenburg/ammerland? oder hat jemand noch die besagte liste?


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GFF_phoenix
Beitrag 19. Aug 2003, 23:38 | Beitrag #26
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ich habe im frankonia nachgeguckt.

büchsflinten sind eben flinten mit 1 lauf büchse und 1 flinte. also z.b. lauf 1 12 gauges und lauf 2 .308

also drillinge mit nur einem flintenlauf.

büchsflinten sehen aber dämlich aus mit 2 verschiedenen laufdurchmessern. sind aber auch sicherlich sehr interessant, weil für mehrere arten und typen von wild.

du kannst aber auch aus einer doppelflinte eine büchseflinte machen, mit einschüben (keine ahnung wie die heissen). es gibt aber auch doppelbüchsen auch sehr interessant.

die büchsflinten gibt es mit läufen nebeneinander und mit läufen übereinander.


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tnt400
Beitrag 19. Aug 2003, 21:00 | Beitrag #27
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es gibt listen mit allen für die jagd zugelassenen waffen !

allerdings bin ich ned ganz sicher wo man die bekommt...


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GFF_phoenix
Beitrag 19. Aug 2003, 22:35 | Beitrag #28
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ich lese eigentlich immer joule, aber was ist ein joule genau. im brockhaus steht eine unverständliche formel. gibt es die auch einfacher. wieviel kg kraft z.b. eine kugel hat?

danke


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stefanpaul65
Beitrag 19. Aug 2003, 22:38 | Beitrag #29
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QUOTE(Mal O´Tannen @ 19 Aug. 2003 - 21:58)
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Bravohasser
Beitrag 7. Sep 2003, 11:44 | Beitrag #30
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