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WHQ Forum _ Schiffe _ Seekriegsrecht

Geschrieben von: Van Dusen 5. Jul 2009, 16:08

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin schon lange Zeit zufriedener Besucher des Forums der Seite Waffenhq. Da ich bis heute zu keinem der Thema Stellung genommen habe war eine Anmeldung nicht notwendig. Nun habe ich, ich muss für die Erklärung etwas weiter ausholen, folgendes Anliegen:

Im Zuge meines Studiums ( genauere Angaben, wo und welche Studienrichtung ich studiere möchte ich gerne vermeiden, dass Internet bietet schließlich jedem unerschöpflichen Recherchemöglichkeiten auch über Personen) befasse ich mich zur Zeit auch mit dem Thema Seekriegsrecht. Um erste Negativreaktionen im Keime zu ersticken, dies ist kein Fragepost gemäß dem Motto: " Hier ist mein Thema, nennt mir doch bitte sämtliche Probleme, Lösungen und Literaturfundstellen". Ich bin lange genug in versch. Foren unterwegs um zu wissen, auf wie viel "Unverständis" solche Fragestellungen stoßen.

Zurück zum Thema:
Nun sind mir die allgemeine Problematiken des Themas Seekriegsrecht geläufig, wie etwa die Frage der Verminung von Hafenanlagen, seien diese nun in Feindeshand oder Neutral (dieser Themenkomplex ist größer, ich erwähne hier nur Schlagworte), die Angriffe von Schiffen auf Landziele (welches Recht gilt hier), der U-Bootkrieg im Allgemeinen als auch im Speziellen, See- und Flussblockaden in all ihren Formen etc.

Meine Frage richtet sich an die " (ehemaligen) Praktiker", sprich Marinesoldaten, an Marineinteressierte und an den informierten Forumbesucher:

Gibt es neben diesen erwähnten Themen weitere Fragen und Probleme, die das Seekriegsrecht z. Z. nicht oder nicht abschließend regelt, die nicht oder vllt. nur in sehr ausgewählten Kreise bekannt sind oder die gemäß "ständiger Praxis" (nach dem Motto: das wird schon immer so gemacht) geregelt werden?

Im Vorraus vielen Dank für konstruktive Beiträge,

V.D.

P.S. Ich habe selbstverständlich die"Such"-Funktion genutzt und bin nur über einen Forenthread zum Thema asym. Kriegsführung im Seekampf gestoßen. (leider weiss ich nicht, wie man den Thread linken kann) Die Antworten enthielten überwiegend bekannte Thema.




Geschrieben von: MiC 5. Jul 2009, 21:44

Ganz aktuell der Fall des russischen Reiseveranstalters, der Reisen an die somalische Küste mit "Piraten-Garantie" anbietet. Es ist zwar kein Problem des Kriegsrechtes, aber des allgemeinen Seerechtes, des Volkerrechts und kann in das Kriegsrecht einspielen, da vor Somalie ja diverse Kriegsschiffe unterwegs sind. Ist dir der Fall geläufig? Ich meine sogar hier im Witzethread einen Post mit einem Link zu dem Thema gesehen zu haben.

Geschrieben von: Almeran 5. Jul 2009, 21:58

Nach meinen Informationen ist das Satire wink.gif

Geschrieben von: Van Dusen 5. Jul 2009, 22:04

Hallo,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Sachverhalt ist mir bekannt. Hoch interessant, vor allem auch unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten. Leider wie von Dir bereits erwähnt kein direkter Bezug zum Seekriegsrecht. Es sei denn, es gibt in der Tat eine Attacke der Piraten. Dann wäre das Problem einer provozierten Angriffshandlung zu erörter (ähnlich der Notwehrprovokation), allerdings ist fraglich ob ein einzelner russischer Tourismusunternehmer unter das Seekriegsrecht fällt. - Es sei denn, Putin ist an Bord -

Nochmals vielen Dank,

v. D.

p.s. @almeran

in concreto in der Tat nur Satire, aber wie erwähnt durchaus interessant, gerade in Zeiten des "adventure-high-risk"-Urlaubs! Neben Südamerika, Irak, Afghanistan und Yemen gibt es bekanntlich noch weitere Orte, die touristisch erschlossen werden können.

Geschrieben von: MiC 5. Jul 2009, 22:14

ZITAT(Almeran @ 5. Jul 2009, 22:58) *
Nach meinen Informationen ist das Satire wink.gif



Dachte ich auch, wurde dann durch eine andere Quelle auch noch mal veröffentlicht. Denke aber es handelt sich um Satire, wobei der Inhalt ja durchaus interessamt ist.

Geschrieben von: sailorGN 5. Jul 2009, 23:53

Nun, die gesamte Frage des Vorgehens gegen Piraterie ist im Seekriegsrecht (was unter diesem Namen ja eigentlich gar nicht existiert;) ) bisher nicht geklärt. In diesem Kontext stellt sich natürlich die generelle Frage nach der Einordnung von piraten in Kombattanten oder Nichtkombattanten.... eine Frage, welche ihre Relevanz aus den Abkommen gegen die Ausstellung von Kaperbriefen (irgendwann 19. Jahrhundert, hab kein Bock nachzuschaun) bezieht. Ist im übrigen auch sehr aktuell wink.gif

Was meinst du, van Dusen, mit Ubootkrieg im Allgemeinen, wie auch im speziellen? Und was ist an Blockaden von Seegebieten und Häfen so speziell/besonders, letztendlich wird dies ja durchaus praktiziert.....

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