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> Patronenerwerbung, Ist das erwerben für Patronen erlaubt ?
Glockman
Beitrag 12. Feb 2002, 11:27 | Beitrag #1
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QUOTE(Carlos Hathcock @ 12 Feb. 2002 - 11:04)
Entschärfte Munition ist AFAIK frei zu erwerben, also ohne Zündhütchen und Pulver (die Patronen an den Schlüsselketten sind dafür ein Beispiel), Hülsen ohne Geschosse allemal.

Weitere Ergänzung: Nur der Kauf des Pulvers bedarf einer Erlaubnis/Genehmigung nach § 27 des Sprengstoffgesetzes!
Nicht aber der Erwerb von Zündhütchen!


Gruß Glockman

IST ES MÖGLICH, DASS MEIN DERZEITIGER DstGrd AUF FAHNENJUNKER GEÄNDERT WIRD??? smile.gif smile.gif smile.gif


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Wer Regenschirme hat, will Regen?
 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 12. Feb 2002, 00:00 | Beitrag #2
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Gast



QUOTE(XeLe @ 11 Feb. 2002 - 22:27)
QUOTE(TheDude @ 10 Feb. 2002 - 22:36)
[...] und noch eines, der besitz von solcher munition ist nicht verboten, nur der erwerb.

Und wenn ich jetzt ganz zufällig ein Paar Patronen auf der Straße finde?

Dann solltest du die wieder zufällig bei der Polizei abgeben.
 
KGB
Beitrag 12. Feb 2002, 15:49 | Beitrag #3
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QUOTE(Commander @ 12 Feb. 2002 - 13:59)
Echt geiler Shop! Da kann man ja richtig viel angucken!  rolleyes.gif

Moserbacke biggrin.gif
Ein Shop issas wirklich nicht, aber auf HKpro hat man mehr auswahl wink.gif

MfG der KGB


--------------------
ZITAT(Donald J. Trump @ 16.02.2017)
You know what uranium is, right? It’s this thing called nuclear weapons. And other things. Like lots of things are done with uranium. Including some bad things. But nobody talks about that.
 
KGB
Beitrag 12. Feb 2002, 00:03 | Beitrag #4
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Achne das war dieser goile Kuli
Bild: http://www.heckler-koch.de/html/german/civil/04_accessories/04_images/04_11_accessories_01.jpg (Bild automatisch entfernt)

MfG der KGB


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ZITAT(Donald J. Trump @ 16.02.2017)
You know what uranium is, right? It’s this thing called nuclear weapons. And other things. Like lots of things are done with uranium. Including some bad things. But nobody talks about that.
 
XeLe
Beitrag 11. Feb 2002, 22:27 | Beitrag #5
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QUOTE(TheDude @ 10 Feb. 2002 - 22:36)
[...] und noch eines, der besitz von solcher munition ist nicht verboten, nur der erwerb.

Und wenn ich jetzt ganz zufällig ein Paar Patronen auf der Straße finde?
 
Commander
Beitrag 12. Feb 2002, 13:54 | Beitrag #6
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QUOTE(Carlos Hathcock @ 12 Feb. 2002 - 13:45)
QUOTE(Commander @ 11 Feb. 2002 - 14:36)
@ KGB
H&K Fanshop? Hast die URL?

http://www.heckler-koch.de/html....ex.html

auf

www.heckler-koch.de

Zu einfach, oder? biggrin.gif


\"Carlos\"

Naja, ich bin noch wach genug, um jetzt schon wieder nachdenken zu können! wink.gif


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Torrano
Beitrag 11. Feb 2002, 20:09 | Beitrag #7
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HIho Fireburg.
Patronenerwerb ist nur legal, wenn du im besitz einer wbk bist, auf der eine 308 Win eingetragen ist.

Schau aber ma am besten beim nächsten Waffen/Jagtgeschäft mit werkstatt vorbei. die können dir ggf. nen Dummy Machen ( Patrone ohne Treibsatz und funktionsloser zünder, aber mit eingesetztem projektil)
 
Carlos Hathcock
Beitrag 12. Feb 2002, 12:41 | Beitrag #8
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QUOTE(Glockman @ 11 Feb. 2002 - 13:34)
Zu 1. Da hast Du recht, aber er könnte sichdie Deko Mun auch selber basteln...

Zu 2. Fragen wird man wohl noch dürfen... smile.gif


Gruß Glockman

P.S.: Wenn ich mich beeile, dann werde ich eh bald Lt!!!  biggrin.gif  tounge.gif  biggrin.gif

Zu 1: OK, das ist'n Punkt...

Allerdings recht unnötig umständlich...


Zu 2: Wenn wir so weitermachen, klappt das schon... wink.gif


"Carlos"
 
Carlos Hathcock
Beitrag 12. Feb 2002, 11:04 | Beitrag #9
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Demnach kann man aber sagen, dass der Besitz faktisch verboten ist, wenn keine Munitionserwerbserlaubnis oder ein Munituionserwerbsschein vorliegt.

Ersteres (sollte) man beim Erwerb einer Schusswaffe auf eine WBK mit eingetragen bekommen, Zweiteres muss man gesondert -nach Erfüllen der Anforderungen- beantragen und ist von einer bestimmten Waffe getrennt.

Erben z.B. haben meist keine M.E.E. in der WBK eingetragen (kein Bedürfnis, Sachkunde) und können daher meist nur direkt auf dem Schiessstand Munition zum sofortigen (und kompletten) Verbrauch erwerben. Mit nach Hause zu nehmen wäre strafbar!

Dazu das WaffG:

§ 29 Munitionserwerb.

(1) Wer Munition erwerben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen
Behörde. Die Erlaubnis wird durch einen Munitionserwerbschein
erteilt. Sie wird für eine bestimmte Munitionsart und für die Dauer
von fünf Jahren erteilt, kann jedoch in begründeten Fällen für
Munition jeder Art und unbefristet erteilt werden.
(2) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf nicht, wer
1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte, ausgenommen
Waffenbesitzkarten für Waffensammler, oder einer Bescheinigung
nach § 6 Abs. 2 Munition erwirbt, die für die in der
Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigung bezeichneten Schußwaffen
bestimmt ist, oder als Inhaber eines Jagdscheines die für Waffen
nach § 28 Abs. 4 Nr. 7 bestimmte Munition erwirbt,
2. unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 oder 8 bis
10 Munition erwirbt,
3. im Falle des § 28 Abs. 4 Nr. 6 Munition zum sofortigen Verbrauch
auf einer Schießstätte erwirbt.
(3) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf es nicht zum Erwerb von
Patronen- oder Kartuschenmunition, die aus Schußwaffen verschossen
werden kann, zu deren Erwerb es ihrer Art nach keiner Erlaubnis
bedarf.
(4) Die Waffenbesitzkarte nach Absatz 2 Nr. 1 berechtigt ihren
Inhaber zum Erwerb der für die Schußwaffe bestimmten Munition, wenn
bei deren Erteilung die Voraussetzungen nach § 30 Abs. 1 Satz 1
vorgelegen haben oder als nachgewiesen gelten und wenn die
Berechtigung zum Munitionserwerb in der Waffenbesitzkarte von der
zuständigen Behörde vermerkt ist.




Entschärfte Munition ist AFAIK frei zu erwerben, also ohne Zündhütchen und Pulver (die Patronen an den Schlüsselketten sind dafür ein Beispiel), Hülsen ohne Geschosse allemal.
Der Besitz von Munition -er steht ja in direkter Verbindung mit dem erlaubnispflichtigen Erwerb- ist damit strafbar, die Definition des Warum ist dabei eher Spielerei!


"Carlos"
 
Glockman
Beitrag 13. Feb 2002, 09:32 | Beitrag #10
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QUOTE(TheDude @ 12 Feb. 2002 - 23:54)
also so wie ich es weiss ist der besitz nicht illegal sondern nur der erwerb. d.h. wenn die bei dir munition finden am besten einfach die klappe halten und nichts sagen. das ist so ähnlich wie mit haschisch, kleine mengen darf man zwar haben aber sie nicht erwerben ... also wäre das ja auch faktiv verboten. wie will man an solche dinge kommen ohne sie erworben zu haben? naja, das ist das komische am gesetz.

Dann ist der Erwerb allerdings nicht rechtmäßig, bzw. Du mußt die Fundsache melden/abgeben...


Gruß Glockman


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Carlos Hathcock
Beitrag 12. Feb 2002, 13:45 | Beitrag #11
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QUOTE(Commander @ 11 Feb. 2002 - 14:36)
@ KGB
H&K Fanshop? Hast die URL?

http://www.heckler-koch.de/html....ex.html

auf

www.heckler-koch.de

Zu einfach, oder? biggrin.gif


"Carlos"
 
Glockman
Beitrag 12. Feb 2002, 10:32 | Beitrag #12
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QUOTE(Sierra @ 12 Feb. 2002 - 03:01)
@the dude:
der besitz ist nicht illegal?? eek.gif

Nein, nur der Erwerb ist an eine Erlaubnis geknüpft, aber im Falle eines Falles mußt Du unter Umständen glauhaft machen, wie Du RECHTMÄSSIG in den Besitz dieser Mun gekommen bist, sprich auf welchem Wege.


Gruß Glockman


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XeLe
Beitrag 12. Feb 2002, 00:46 | Beitrag #13
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QUOTE(pinkinson @ 11 Feb. 2002 - 01:00)
QUOTE(XeLe @ 11 Feb. 2002 - 22:27)
QUOTE(TheDude @ 10 Feb. 2002 - 22:36)
[...] und noch eines, der besitz von solcher munition ist nicht verboten, nur der erwerb.

Und wenn ich jetzt ganz zufällig ein Paar Patronen auf der Straße finde?

Dann solltest du die wieder zufällig bei der Polizei abgeben.

Das würd' ich dann auch machen, ich meinte nur weil er sagte, dass nur das erwerben verboten ist, nicht aber das besitzen > Was ich finde ... also  wie es da dann aussehen würde ...
 
Carlos Hathcock
Beitrag 13. Feb 2002, 10:57 | Beitrag #14
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QUOTE(Carlos Hathcock @ 12 Feb. 2002 - 01:01)
rolleyes.gif

Mal'n Selbstquote...

Als ob's nicht schon oben gestanden hätte...

Glockman, nimm den Jungs nicht die ganze Lesearbeit ab... wink.gif


"Carlos"
 
Glockman
Beitrag 12. Feb 2002, 11:22 | Beitrag #15
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Ergänzung:

Wenn beispielsweise der Opa gestorben ist und er hatte eine P 38 mit 500 Schuß, dann ist es rechtlich so, daß der Erbe (i.d.R. die Oma, Sohn oder Tochter) als Erben eine WBK beantragen können (Bedürfnis: Erblasser). Sachkunde ist NICHT notwendig, Zuverlässigkeit wird durch die Behörde geprüft! Der Erbe erhält, soweit keine Gründe dagegen sprechen eine WBK OHNE Munerwerbsberechtigung! ABER die Mun vom Opa darf behalten werden, da rechtmäßig erworben (durch Erbschaft!).


Gruß Glockman


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Carlos Hathcock
Beitrag 13. Feb 2002, 00:01 | Beitrag #16
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rolleyes.gif
 
scherzkekx
Beitrag 11. Feb 2002, 20:17 | Beitrag #17
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hm... was wohl der treibsatz dazu sagt, wenn man ihn anbohrt, um die kette durchzuziehen...
 
Glockman
Beitrag 12. Feb 2002, 12:34 | Beitrag #18
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Zu 1. Da hast Du recht, aber er könnte sichdie Deko Mun auch selber basteln...

Zu 2. Fragen wird man wohl noch dürfen... smile.gif


Gruß Glockman

P.S.: Wenn ich mich beeile, dann werde ich eh bald Lt!!!  :D  :p  :D


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TheDude
Beitrag 11. Feb 2002, 21:36 | Beitrag #19
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sowas kannst du eigentlich in jedem waffenladen als leere atrappe für den schlüsselbund kaufen ...
und noch eines, der besitz von solcher munition ist nicht verboten, nur der erwerb.


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Firebug
Beitrag 12. Feb 2002, 15:51 | Beitrag #20
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Danke für eure hilfe,
ich frag mal im Waffenladen nach. biggrin.gif


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Es ist besser gehasst zu werden für das was man ist, als geliebt zu werden für das was man nicht ist.
Das Leben ist ein scheiss Spiel, hat aber ne gute Grafik !
Die Rechtschreibfehler sind rechtlich geschützt und dienen der Weltherrschaft meinerseits!!!
 
Sierra
Beitrag 12. Feb 2002, 03:15 | Beitrag #21
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QUOTE(Wodka @ 12 Feb. 2002 - 03:11)
Jo genauso einen wie der Sierra hab ich auch !

smile.gif


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TheDude
Beitrag 12. Feb 2002, 23:54 | Beitrag #22
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also so wie ich es weiss ist der besitz nicht illegal sondern nur der erwerb. d.h. wenn die bei dir munition finden am besten einfach die klappe halten und nichts sagen. das ist so ähnlich wie mit haschisch, kleine mengen darf man zwar haben aber sie nicht erwerben ... also wäre das ja auch faktiv verboten. wie will man an solche dinge kommen ohne sie erworben zu haben? naja, das ist das komische am gesetz.


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Wodka
Beitrag 12. Feb 2002, 03:11 | Beitrag #23
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Jo genauso einen wie der Sierra hab ich auch !


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Commander
Beitrag 12. Feb 2002, 13:59 | Beitrag #24
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Echt geiler Shop! Da kann man ja richtig viel angucken!  :rolleyes


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KGB
Beitrag 12. Feb 2002, 00:00 | Beitrag #25
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QUOTE(scherzkekx @ 11 Feb. 2002 - 20:17)
hm... was wohl der treibsatz dazu sagt, wenn man ihn anbohrt, um die kette durchzuziehen...

BUMMM  :p


Naja aber ich glaub im H&K-Fanshop gibs sonne Ketten.

Mfg der KGB


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Beitrag 12. Feb 2002, 13:36 | Beitrag #26
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@ KGB
H&K Fanshop? Hast die URL?


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Carlos Hathcock
Beitrag 12. Feb 2002, 12:08 | Beitrag #27
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QUOTE(Glockman @ 11 Feb. 2002 - 12:27)
QUOTE(Carlos Hathcock @ 12 Feb. 2002 - 11:04)
Entschärfte Munition ist AFAIK frei zu erwerben, also ohne Zündhütchen und Pulver (die Patronen an den Schlüsselketten sind dafür ein Beispiel), Hülsen ohne Geschosse allemal.

Weitere Ergänzung: Nur der Kauf des Pulvers bedarf einer Erlaubnis/Genehmigung nach § 27 des Sprengstoffgesetzes!
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Gruß Glockman

IST ES MÖGLICH, DASS MEIN DERZEITIGER DstGrd AUF FAHNENJUNKER GEÄNDERT WIRD??? smile.gif smile.gif smile.gif

Entschärfte Munition hat aber meist kein funktionstüchtiges ZH mehr, oder?
Zumindest nicht die, die ich kenne/habe...


"Carlos"

P.S.: Kaum da, schon Ansprüche stellen... wink.gif rolleyes.gif
 
Firebug
Beitrag 11. Feb 2002, 20:00 | Beitrag #28
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Hi,
meine Frage an euch :Ist das erwerben von Patronen als nicht Waffenbesitzer erlaubt und wo kriege ich sie her. Ich wollte gerne eine .308 Winchester(7,62*51)Patronen um mir an meine Halskette zu hängen.
Wenn ihr das für krank haltet ist mir das egal.Bitte helpt mir ich brauche nur eine.  hmpf.gif


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Die Rechtschreibfehler sind rechtlich geschützt und dienen der Weltherrschaft meinerseits!!!
 
Commander
Beitrag 12. Feb 2002, 13:35 | Beitrag #29
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@Firebug
Wenn bei dir kein Waffen Laden in der nähe ist, vieleicht habt ihr ja da nen Armee Shop oder Outdoor Shop, da kriegst sowas auch! Ich hab mir auch in nem Armee Shop bei uns 'n 7,62 x 51 mm Imitat gekauft! wink.gif


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Sierra
Beitrag 12. Feb 2002, 03:01 | Beitrag #30
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QUOTE(TheDude @ 11 Feb. 2002 - 21:36)
sowas kannst du eigentlich in jedem waffenladen als leere atrappe für den schlüsselbund kaufen ...
und noch eines, der besitz von solcher munition ist nicht verboten, nur der erwerb.

das stimmt!
frag einfach mal im nächsten waffen laden!
da gibts bestimmt solche netten schlüßelanhänger hier:
Bild: http://www.talknet.de/~ruben/bilder/anhaenger.jpg (Bild automatisch entfernt)

@the dude:
der besitz ist nicht illegal?? eek.gif


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