Patronenerwerbung, Ist das erwerben für Patronen erlaubt ? |
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Patronenerwerbung, Ist das erwerben für Patronen erlaubt ? |
12. Feb 2002, 11:27 | Beitrag
#1
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Fähnrich Beiträge: 210 Gruppe: Members Mitglied seit: 07.02.2002 |
QUOTE(Carlos Hathcock @ 12 Feb. 2002 - 11:04) Entschärfte Munition ist AFAIK frei zu erwerben, also ohne Zündhütchen und Pulver (die Patronen an den Schlüsselketten sind dafür ein Beispiel), Hülsen ohne Geschosse allemal. Weitere Ergänzung: Nur der Kauf des Pulvers bedarf einer Erlaubnis/Genehmigung nach § 27 des Sprengstoffgesetzes! Nicht aber der Erwerb von Zündhütchen! Gruß Glockman IST ES MÖGLICH, DASS MEIN DERZEITIGER DstGrd AUF FAHNENJUNKER GEÄNDERT WIRD??? -------------------- Wer Waffen hat, will Krieg!
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Gast_pinkinson_* |
12. Feb 2002, 00:00 | Beitrag
#2
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Gast |
QUOTE(XeLe @ 11 Feb. 2002 - 22:27) QUOTE(TheDude @ 10 Feb. 2002 - 22:36) [...] und noch eines, der besitz von solcher munition ist nicht verboten, nur der erwerb. Und wenn ich jetzt ganz zufällig ein Paar Patronen auf der Straße finde? Dann solltest du die wieder zufällig bei der Polizei abgeben. |
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12. Feb 2002, 15:49 | Beitrag
#3
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Konteradmiral a.D. Beiträge: 9.563 Gruppe: VIP Mitglied seit: 12.09.2001 |
QUOTE(Commander @ 12 Feb. 2002 - 13:59) Echt geiler Shop! Da kann man ja richtig viel angucken! Moserbacke Ein Shop issas wirklich nicht, aber auf HKpro hat man mehr auswahl MfG der KGB -------------------- ZITAT(Donald J. Trump @ 16.02.2017) You know what uranium is, right? It’s this thing called nuclear weapons. And other things. Like lots of things are done with uranium. Including some bad things. But nobody talks about that. |
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12. Feb 2002, 00:03 | Beitrag
#4
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Konteradmiral a.D. Beiträge: 9.563 Gruppe: VIP Mitglied seit: 12.09.2001 |
Achne das war dieser goile Kuli
Bild: http://www.heckler-koch.de/html/german/civil/04_accessories/04_images/04_11_accessories_01.jpg (Bild automatisch entfernt) MfG der KGB -------------------- ZITAT(Donald J. Trump @ 16.02.2017) You know what uranium is, right? It’s this thing called nuclear weapons. And other things. Like lots of things are done with uranium. Including some bad things. But nobody talks about that. |
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11. Feb 2002, 22:27 | Beitrag
#5
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Leutnant Beiträge: 767 Gruppe: VIP Mitglied seit: 21.09.2001 |
QUOTE(TheDude @ 10 Feb. 2002 - 22:36) [...] und noch eines, der besitz von solcher munition ist nicht verboten, nur der erwerb. Und wenn ich jetzt ganz zufällig ein Paar Patronen auf der Straße finde? |
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12. Feb 2002, 13:54 | Beitrag
#6
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Generalmajor a.D. Beiträge: 5.453 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 27.11.2001 |
QUOTE(Carlos Hathcock @ 12 Feb. 2002 - 13:45) QUOTE(Commander @ 11 Feb. 2002 - 14:36) @ KGB H&K Fanshop? Hast die URL? http://www.heckler-koch.de/html....ex.html auf www.heckler-koch.de Zu einfach, oder? \"Carlos\" Naja, ich bin noch wach genug, um jetzt schon wieder nachdenken zu können! -------------------- |
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11. Feb 2002, 20:09 | Beitrag
#7
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Fähnrich Beiträge: 145 Gruppe: Members Mitglied seit: 21.01.2002 |
HIho Fireburg.
Patronenerwerb ist nur legal, wenn du im besitz einer wbk bist, auf der eine 308 Win eingetragen ist. Schau aber ma am besten beim nächsten Waffen/Jagtgeschäft mit werkstatt vorbei. die können dir ggf. nen Dummy Machen ( Patrone ohne Treibsatz und funktionsloser zünder, aber mit eingesetztem projektil) |
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12. Feb 2002, 12:41 | Beitrag
#8
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
QUOTE(Glockman @ 11 Feb. 2002 - 13:34) Zu 1. Da hast Du recht, aber er könnte sichdie Deko Mun auch selber basteln... Zu 2. Fragen wird man wohl noch dürfen... Gruß Glockman P.S.: Wenn ich mich beeile, dann werde ich eh bald Lt!!! Zu 1: OK, das ist'n Punkt... Allerdings recht unnötig umständlich... Zu 2: Wenn wir so weitermachen, klappt das schon... "Carlos" |
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12. Feb 2002, 11:04 | Beitrag
#9
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
Demnach kann man aber sagen, dass der Besitz faktisch verboten ist, wenn keine Munitionserwerbserlaubnis oder ein Munituionserwerbsschein vorliegt.
Ersteres (sollte) man beim Erwerb einer Schusswaffe auf eine WBK mit eingetragen bekommen, Zweiteres muss man gesondert -nach Erfüllen der Anforderungen- beantragen und ist von einer bestimmten Waffe getrennt. Erben z.B. haben meist keine M.E.E. in der WBK eingetragen (kein Bedürfnis, Sachkunde) und können daher meist nur direkt auf dem Schiessstand Munition zum sofortigen (und kompletten) Verbrauch erwerben. Mit nach Hause zu nehmen wäre strafbar! Dazu das WaffG: § 29 Munitionserwerb. (1) Wer Munition erwerben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird durch einen Munitionserwerbschein erteilt. Sie wird für eine bestimmte Munitionsart und für die Dauer von fünf Jahren erteilt, kann jedoch in begründeten Fällen für Munition jeder Art und unbefristet erteilt werden. (2) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf nicht, wer 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte, ausgenommen Waffenbesitzkarten für Waffensammler, oder einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 Munition erwirbt, die für die in der Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigung bezeichneten Schußwaffen bestimmt ist, oder als Inhaber eines Jagdscheines die für Waffen nach § 28 Abs. 4 Nr. 7 bestimmte Munition erwirbt, 2. unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 oder 8 bis 10 Munition erwirbt, 3. im Falle des § 28 Abs. 4 Nr. 6 Munition zum sofortigen Verbrauch auf einer Schießstätte erwirbt. (3) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf es nicht zum Erwerb von Patronen- oder Kartuschenmunition, die aus Schußwaffen verschossen werden kann, zu deren Erwerb es ihrer Art nach keiner Erlaubnis bedarf. (4) Die Waffenbesitzkarte nach Absatz 2 Nr. 1 berechtigt ihren Inhaber zum Erwerb der für die Schußwaffe bestimmten Munition, wenn bei deren Erteilung die Voraussetzungen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 vorgelegen haben oder als nachgewiesen gelten und wenn die Berechtigung zum Munitionserwerb in der Waffenbesitzkarte von der zuständigen Behörde vermerkt ist. Entschärfte Munition ist AFAIK frei zu erwerben, also ohne Zündhütchen und Pulver (die Patronen an den Schlüsselketten sind dafür ein Beispiel), Hülsen ohne Geschosse allemal. Der Besitz von Munition -er steht ja in direkter Verbindung mit dem erlaubnispflichtigen Erwerb- ist damit strafbar, die Definition des Warum ist dabei eher Spielerei! "Carlos" |
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13. Feb 2002, 09:32 | Beitrag
#10
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Fähnrich Beiträge: 210 Gruppe: Members Mitglied seit: 07.02.2002 |
QUOTE(TheDude @ 12 Feb. 2002 - 23:54) also so wie ich es weiss ist der besitz nicht illegal sondern nur der erwerb. d.h. wenn die bei dir munition finden am besten einfach die klappe halten und nichts sagen. das ist so ähnlich wie mit haschisch, kleine mengen darf man zwar haben aber sie nicht erwerben ... also wäre das ja auch faktiv verboten. wie will man an solche dinge kommen ohne sie erworben zu haben? naja, das ist das komische am gesetz. Dann ist der Erwerb allerdings nicht rechtmäßig, bzw. Du mußt die Fundsache melden/abgeben... Gruß Glockman -------------------- Wer Waffen hat, will Krieg!
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12. Feb 2002, 13:45 | Beitrag
#11
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
QUOTE(Commander @ 11 Feb. 2002 - 14:36) @ KGB H&K Fanshop? Hast die URL? http://www.heckler-koch.de/html....ex.html auf www.heckler-koch.de Zu einfach, oder? "Carlos" |
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12. Feb 2002, 10:32 | Beitrag
#12
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Fähnrich Beiträge: 210 Gruppe: Members Mitglied seit: 07.02.2002 |
QUOTE(Sierra @ 12 Feb. 2002 - 03:01) @the dude: der besitz ist nicht illegal?? Nein, nur der Erwerb ist an eine Erlaubnis geknüpft, aber im Falle eines Falles mußt Du unter Umständen glauhaft machen, wie Du RECHTMÄSSIG in den Besitz dieser Mun gekommen bist, sprich auf welchem Wege. Gruß Glockman -------------------- Wer Waffen hat, will Krieg!
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12. Feb 2002, 00:46 | Beitrag
#13
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Leutnant Beiträge: 767 Gruppe: VIP Mitglied seit: 21.09.2001 |
QUOTE(pinkinson @ 11 Feb. 2002 - 01:00) QUOTE(XeLe @ 11 Feb. 2002 - 22:27) QUOTE(TheDude @ 10 Feb. 2002 - 22:36) [...] und noch eines, der besitz von solcher munition ist nicht verboten, nur der erwerb. Und wenn ich jetzt ganz zufällig ein Paar Patronen auf der Straße finde? Dann solltest du die wieder zufällig bei der Polizei abgeben. Das würd' ich dann auch machen, ich meinte nur weil er sagte, dass nur das erwerben verboten ist, nicht aber das besitzen > Was ich finde ... also wie es da dann aussehen würde ... |
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13. Feb 2002, 10:57 | Beitrag
#14
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
QUOTE(Carlos Hathcock @ 12 Feb. 2002 - 01:01) Mal'n Selbstquote... Als ob's nicht schon oben gestanden hätte... Glockman, nimm den Jungs nicht die ganze Lesearbeit ab... "Carlos" |
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12. Feb 2002, 11:22 | Beitrag
#15
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Fähnrich Beiträge: 210 Gruppe: Members Mitglied seit: 07.02.2002 |
Ergänzung:
Wenn beispielsweise der Opa gestorben ist und er hatte eine P 38 mit 500 Schuß, dann ist es rechtlich so, daß der Erbe (i.d.R. die Oma, Sohn oder Tochter) als Erben eine WBK beantragen können (Bedürfnis: Erblasser). Sachkunde ist NICHT notwendig, Zuverlässigkeit wird durch die Behörde geprüft! Der Erbe erhält, soweit keine Gründe dagegen sprechen eine WBK OHNE Munerwerbsberechtigung! ABER die Mun vom Opa darf behalten werden, da rechtmäßig erworben (durch Erbschaft!). Gruß Glockman -------------------- Wer Waffen hat, will Krieg!
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13. Feb 2002, 00:01 | Beitrag
#16
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
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11. Feb 2002, 20:17 | Beitrag
#17
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Leutnant Beiträge: 720 Gruppe: Members Mitglied seit: 21.12.2001 |
hm... was wohl der treibsatz dazu sagt, wenn man ihn anbohrt, um die kette durchzuziehen...
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12. Feb 2002, 12:34 | Beitrag
#18
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Fähnrich Beiträge: 210 Gruppe: Members Mitglied seit: 07.02.2002 |
Zu 1. Da hast Du recht, aber er könnte sichdie Deko Mun auch selber basteln...
Zu 2. Fragen wird man wohl noch dürfen... Gruß Glockman P.S.: Wenn ich mich beeile, dann werde ich eh bald Lt!!! :D :p :D -------------------- Wer Waffen hat, will Krieg!
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11. Feb 2002, 21:36 | Beitrag
#19
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Oberstleutnant Beiträge: 521 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 27.11.2001 |
sowas kannst du eigentlich in jedem waffenladen als leere atrappe für den schlüsselbund kaufen ...
und noch eines, der besitz von solcher munition ist nicht verboten, nur der erwerb. -------------------- "AK 47, when you absolutely, positively want to kill every motherfucker in the room .... accept no substitute!"
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12. Feb 2002, 15:51 | Beitrag
#20
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Feldwebel Beiträge: 392 Gruppe: Members Mitglied seit: 11.02.2002 |
Danke für eure hilfe,
ich frag mal im Waffenladen nach. -------------------- Es ist besser gehasst zu werden für das was man ist, als geliebt zu werden für das was man nicht ist.
Das Leben ist ein scheiss Spiel, hat aber ne gute Grafik ! Die Rechtschreibfehler sind rechtlich geschützt und dienen der Weltherrschaft meinerseits!!! |
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12. Feb 2002, 03:15 | Beitrag
#21
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Oberleutnant Beiträge: 2.403 Gruppe: VIP Mitglied seit: 30.07.2001 |
QUOTE(Wodka @ 12 Feb. 2002 - 03:11) Jo genauso einen wie der Sierra hab ich auch ! -------------------- "Once you pull the pin out of Comrade Grenade here, he no longer is your friend!"
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12. Feb 2002, 23:54 | Beitrag
#22
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Oberstleutnant Beiträge: 521 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 27.11.2001 |
also so wie ich es weiss ist der besitz nicht illegal sondern nur der erwerb. d.h. wenn die bei dir munition finden am besten einfach die klappe halten und nichts sagen. das ist so ähnlich wie mit haschisch, kleine mengen darf man zwar haben aber sie nicht erwerben ... also wäre das ja auch faktiv verboten. wie will man an solche dinge kommen ohne sie erworben zu haben? naja, das ist das komische am gesetz.
-------------------- "AK 47, when you absolutely, positively want to kill every motherfucker in the room .... accept no substitute!"
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12. Feb 2002, 03:11 | Beitrag
#23
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Oberstleutnant Beiträge: 17.165 Gruppe: VIP Mitglied seit: 02.08.2001 |
Jo genauso einen wie der Sierra hab ich auch !
-------------------- "Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ." |
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12. Feb 2002, 13:59 | Beitrag
#24
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Generalmajor a.D. Beiträge: 5.453 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 27.11.2001 |
Echt geiler Shop! Da kann man ja richtig viel angucken! :rolleyes
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12. Feb 2002, 00:00 | Beitrag
#25
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Konteradmiral a.D. Beiträge: 9.563 Gruppe: VIP Mitglied seit: 12.09.2001 |
QUOTE(scherzkekx @ 11 Feb. 2002 - 20:17) hm... was wohl der treibsatz dazu sagt, wenn man ihn anbohrt, um die kette durchzuziehen... BUMMM :p Naja aber ich glaub im H&K-Fanshop gibs sonne Ketten. Mfg der KGB -------------------- ZITAT(Donald J. Trump @ 16.02.2017) You know what uranium is, right? It’s this thing called nuclear weapons. And other things. Like lots of things are done with uranium. Including some bad things. But nobody talks about that. |
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12. Feb 2002, 13:36 | Beitrag
#26
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Generalmajor a.D. Beiträge: 5.453 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 27.11.2001 |
@ KGB
H&K Fanshop? Hast die URL? -------------------- |
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12. Feb 2002, 12:08 | Beitrag
#27
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
QUOTE(Glockman @ 11 Feb. 2002 - 12:27) QUOTE(Carlos Hathcock @ 12 Feb. 2002 - 11:04) Entschärfte Munition ist AFAIK frei zu erwerben, also ohne Zündhütchen und Pulver (die Patronen an den Schlüsselketten sind dafür ein Beispiel), Hülsen ohne Geschosse allemal. Weitere Ergänzung: Nur der Kauf des Pulvers bedarf einer Erlaubnis/Genehmigung nach § 27 des Sprengstoffgesetzes! Nicht aber der Erwerb von Zündhütchen! Gruß Glockman IST ES MÖGLICH, DASS MEIN DERZEITIGER DstGrd AUF FAHNENJUNKER GEÄNDERT WIRD??? Entschärfte Munition hat aber meist kein funktionstüchtiges ZH mehr, oder? Zumindest nicht die, die ich kenne/habe... "Carlos" P.S.: Kaum da, schon Ansprüche stellen... |
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11. Feb 2002, 20:00 | Beitrag
#28
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Feldwebel Beiträge: 392 Gruppe: Members Mitglied seit: 11.02.2002 |
Hi,
meine Frage an euch :Ist das erwerben von Patronen als nicht Waffenbesitzer erlaubt und wo kriege ich sie her. Ich wollte gerne eine .308 Winchester(7,62*51)Patronen um mir an meine Halskette zu hängen. Wenn ihr das für krank haltet ist mir das egal.Bitte helpt mir ich brauche nur eine. -------------------- Es ist besser gehasst zu werden für das was man ist, als geliebt zu werden für das was man nicht ist.
Das Leben ist ein scheiss Spiel, hat aber ne gute Grafik ! Die Rechtschreibfehler sind rechtlich geschützt und dienen der Weltherrschaft meinerseits!!! |
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12. Feb 2002, 13:35 | Beitrag
#29
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Generalmajor a.D. Beiträge: 5.453 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 27.11.2001 |
@Firebug
Wenn bei dir kein Waffen Laden in der nähe ist, vieleicht habt ihr ja da nen Armee Shop oder Outdoor Shop, da kriegst sowas auch! Ich hab mir auch in nem Armee Shop bei uns 'n 7,62 x 51 mm Imitat gekauft! -------------------- |
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12. Feb 2002, 03:01 | Beitrag
#30
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Oberleutnant Beiträge: 2.403 Gruppe: VIP Mitglied seit: 30.07.2001 |
QUOTE(TheDude @ 11 Feb. 2002 - 21:36) sowas kannst du eigentlich in jedem waffenladen als leere atrappe für den schlüsselbund kaufen ... und noch eines, der besitz von solcher munition ist nicht verboten, nur der erwerb. das stimmt! frag einfach mal im nächsten waffen laden! da gibts bestimmt solche netten schlüßelanhänger hier: Bild: http://www.talknet.de/~ruben/bilder/anhaenger.jpg (Bild automatisch entfernt) @the dude: der besitz ist nicht illegal?? -------------------- "Once you pull the pin out of Comrade Grenade here, he no longer is your friend!"
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23. April 2024 - 16:33 |