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> Bundeswehrsoldaten nicht ins schwulenviertel, Keine Uebernachtung in schwulenvierteln
Flashpointer
Beitrag 23. Jul 2006, 17:34 | Beitrag #1
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Fähnrich
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Hm Gayporn?

Also das finde ich  total beknackt was die da oben machen...

wallbash.gif  :wall


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BlueSteel
Beitrag 23. Jul 2006, 17:40 | Beitrag #2
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Angenommen: wenn es innerhalb der BW wirklich homosexuelle gibt, was vielleicht garnicht mal so unwarscheinlich ist, wer sollte diese denn daran hindern wer was in seiner Freizeit auslebt?

Ich denke auch, dass die BW sich mit solch übereilten Überlegungen noch mehr ins Abseits vor der Öffentlichkeit stellt.
 
SailorGN
Beitrag 23. Jul 2006, 17:59 | Beitrag #3
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tz, was ist mit Hotels in "national befreiten Zonen" oder in der Nachbarschaft der Hamburger Wohnungen der Terrorverdächtigen? Oder, Gott bewahre, neben der Parteizentrale der Grünen?

Ich denke, damit wollte sich mal wieder jemand das Ehrenkreuz der BW in Silber/Gold sichern, hat aber überhaupt nix mitbekommen. In der BW gabs wegen der Diskrimminierung von Schwulen schon Skandale, die bis zu homosexuellen Generälen gingen. Was soll die Sch...?! Wenn jemand persönlich nix für Homosexuelle übrig hat, soll er ein anderes Hotel nehmen... oder einfach Arschbacken zusammenkneifen und das Hotel akzeptieren, zumal es ja Service etc nicht angeprangert wurde. Insgesamt zeigt diese Sache, dass einige Leute in der BW noch immer nicht im 21. Jahrhundert angekommen sind.


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Dans ce pays-ci, il est bon de tuer de temps en temps un amiral pour encourager les autres - Voltaire
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DocBrown
Beitrag 23. Jul 2006, 18:05 | Beitrag #4
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QUOTE(BlueSteel @ 23.07.2006, 18:40)
Angenommen: wenn es innerhalb der BW wirklich homosexuelle gibt, was vielleicht garnicht mal so unwarscheinlich ist, wer sollte diese denn daran hindern wer was in seiner Freizeit auslebt?

Ich denke auch, dass die BW sich mit solch übereilten Überlegungen noch mehr ins Abseits vor der Öffentlichkeit stellt.

Gibt es nicht sogar einen Verband der Schwulen und Lesben in der Bundeswehr?


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Praetorian
Beitrag 23. Jul 2006, 18:06 | Beitrag #5
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QUOTE(sailorGN @ 23.07.2006, 18:59)
Wenn jemand persönlich nix für Homosexuelle übrig hat, soll er ein anderes Hotel nehmen... oder einfach Arschbacken zusammenkneifen und das Hotel akzeptieren

Sehr hintergründige Formulierung rofl.gif


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SailorGN
Beitrag 23. Jul 2006, 18:14 | Beitrag #6
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wollte erst schreiben, dass er die Sache schlucken soll biggrin.gif biggrin.gif

Ja diesen Verband gibt es, es lagen mal Broschüren von diesem Verein im Gezi... ich weiss nur nicht, wie weit diese Kameraden Einfluss haben. Vieleicht hört man jetzt mal was von denen.


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Holzkopp
Beitrag 23. Jul 2006, 18:25 | Beitrag #7
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Na, rosa Tüll am Fahnenmast wird nicht gleich aufkommen, aber albern finde ich es schon. Man stelle sich vor, ein Soldat, welcher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt stellt fest, dass seine staatlich sanktionierte Lebensweise in der BW diskriminiert wird. Auch für Soldaten gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Und da es nun auch Frauen in der Truppe gibt, dürfte die sexuelle Orientierung eines BW- Angehörigen relativ unwichtig sein, solange er diese nicht in den Mittelpunkt seines Dienstes stellt oder von seiner Lebensweise Nachteile für die Truppe ausgehen.

Ich finde, sollte sich das bestätigen, einen solchen Erlaß auch völlig peinlich für die entsprechenden Verantwortlichen. Vor alle, wer will denn das kontrollieren? Gibts da jetzt ne MAD- Abordnung, die die Hotels auf ihre Lage unter dem Gesichtspunkt der sexuellen Orientierung ihrer Nachbarschaft überprüft?

Und welche Orte eignen sich noch nicht, um dort Streitkräfteangehörige übernachten zu lassen?


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Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
 
Hummingbird
Beitrag 23. Jul 2006, 20:46 | Beitrag #8
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Als nächstes werden dann in den Einsatzländern vom Gegner schwule Spezialkräfte aufgestellt, die durch bloße Anwesenheit dafür sorgen, dass die Bundeswehr wieder abziehen muss.  :lol
 
Schwabo Elite
Beitrag 24. Jul 2006, 10:47 | Beitrag #9
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QUOTE(Holzkopp @ 23.07.2006, 19:25)
Und welche Orte eignen sich noch nicht, um dort Streitkräfteangehörige übernachten zu lassen?

xyxthumbs.gif

Man sollte ehrlich einen Katalog aufstellen, der auflistet, wo Soldaten nicht nächtigen dürfen, und was "in der Nähe von" bedeutet. So gesehen sollten Soldaten auch nicht in der Nähe von "hetero" Puffs (was ein Begriff) wallbash.gif nächtigen. Der Bannkreis sollte 500m sein, aber nicht mehr, als bis zum nächsten Regierungsgebäude, außer, es wird von einer Grünen Regierung (mit)benutzt, oder hat einen Namen, der an die Nazi-Zeit erinnert. Alles weitere regelt das SchwPfDiskrG (Schwulen Puff Diskriminierungsgesetz).

SE tock.gif


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Sapere Aude & Liber et Infractus
"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912)
"Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I
Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia
 
Sumo
Beitrag 24. Jul 2006, 11:00 | Beitrag #10
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Also nach den Vorfällen in Zweibrücken kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Homosexualität bei der Armee ist ja nun sehr verbreitet, da sollte man den Jungs bei ihren Selbstfindungstrips nicht noch Steine in den Weg legen.

Aber das sich die Oberschwester Volker Beck sofort wieder meldet, das nervt nun wirklich.


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Crazy Butcher
Beitrag 24. Jul 2006, 11:06 | Beitrag #11
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"sehr weiter vebreitet" ist denke ich etwas übertrieben wink.gif


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Sumo
Beitrag 24. Jul 2006, 11:09 | Beitrag #12
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QUOTE(Crazy Butcher @ 24.07.2006, 12:06)
\"sehr weiter vebreitet\" ist denke ich etwas übertrieben wink.gif

Der Schwulenanteil beim Bund ist meines Erachtens höher als in der Gesamtbevölkerung. Rein subjektive Einschätzung meinerseits, glaube allerdings, daß sie stimmt.


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Crazy Butcher
Beitrag 24. Jul 2006, 11:24 | Beitrag #13
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QUOTE(Sumo @ 24.07.2006, 12:09)
QUOTE(Crazy Butcher @ 24.07.2006, 12:06)
\"sehr weiter vebreitet\" ist denke ich etwas übertrieben wink.gif

Der Schwulenanteil beim Bund ist meines Erachtens höher als in der Gesamtbevölkerung. Rein subjektive Einschätzung meinerseits, glaube allerdings, daß sie stimmt.

seltsam, ich sehe das genau andersrum. aber ebenfalls subjektive einschätzung.


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Schwabo Elite
Beitrag 24. Jul 2006, 11:37 | Beitrag #14
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Der genaue Prozentsatz dürfte sich nicht erheben lassen, da viele immer noch (zu Recht) Ausgrenzung befürchten. Es würde allerdings auch mich nicht wundern, wenn die Quote höher liegen würde. Zum einen ist dies international in westlichen Streitkräften so, andererseits ist es schwer, "homosexuell" festzustellen, da viele dies auch vos sich selbst nicht eingestehen wollen und sich schämen dies zu tun. Andererseits suchen Homosexuelle in Armeen oft Anstellung, da sie selten gezwungen werden über ihr Privatleben zu reden und Bewertung über Leistung stattfindet. Die Armeen Europas hatten in der Vergangenheit immer einen hohen Grad an Homosexuellen unter sich, man muss nur in Kunst und Literatur schauen, um dies bestätigt zu finden.

SE


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Elliot
Beitrag 24. Jul 2006, 14:31 | Beitrag #15
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QUOTE(Sumo @ 24.07.2006, 12:00)
Also nach den Vorfällen in Zweibrücken kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Homosexualität bei der Armee ist ja nun sehr verbreitet, da sollte man den Jungs bei ihren Selbstfindungstrips nicht noch Steine in den Weg legen.

Ich wollte das damals in den dazu passenden Thread nicht schreiben, die Stimmung war etwas aufgeheizt, aber genau das kam mir damal auch sofort in den Sinn  :rofl .


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BlueSteel
Beitrag 24. Jul 2006, 18:43 | Beitrag #16
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QUOTE
Der Schwulenanteil beim Bund ist meines Erachtens höher als in der Gesamtbevölkerung. Rein subjektive Einschätzung meinerseits, glaube allerdings, daß sie stimmt.


Ich kann mich noch vor einigen Jahren an einen Zeitungsbericht erinnern, als ein Ausbildungs-Feldwebel wegen seiner Homosexualität, die er seinen Vorgesetzten gegenüber freiwillig eingestanden hatte, sofort unehrenhaft entlassen wurde.
 
Der Onkel
Beitrag 24. Jul 2006, 19:16 | Beitrag #17
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Naja, gott sei dank sind diese Zeiten ja nun wohl vorbei. Es gibt mittlerweile sogar sowohl einen Schwulen- und Lesbischenverband innerhalb der Bundeswehr, als auch einen Beauftragten für Gleichstellungs- bzw Diskriminierungsfragen.

Und obwohl ich eigentlich zugeben muss, mit Schwulen so überhaupt nix am Hut zu haben, andererseits muss das ja wohl auch jeder für sich selbst entscheiden. Und... die oben genannten Beauftragten sind wohl neben dem Ansprechpartner für Soldaten jüdischen Glaubens eine der wenigen Stellen dieser Art, díe nicht unbedingt schindluder mit ihrem Posten treibt (Entschuldigung Frau Röder - ist nur meine Meinung zum Gleichstellungsgesetz).

Was da wieder mal verzapft wird... Naja, wie schon oben beschrieben, irgendwer möchte sich mal wieder ins rechte Licht rücken und am besten noch n Orden abstauben. Soll ja vorkommen.


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Gast_pinkinson_*
Beitrag 24. Jul 2006, 22:00 | Beitrag #18
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Gast



QUOTE(Sumo @ 24.07.2006, 12:00)
Also nach den Vorfällen in Zweibrücken kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Homosexualität bei der Armee ist ja nun sehr verbreitet, da sollte man den Jungs bei ihren Selbstfindungstrips nicht noch Steine in den Weg legen.

Aber das sich die Oberschwester Volker Beck sofort wieder meldet, das nervt nun wirklich.

ATOM  :rofl
 
Borg-9
Beitrag 25. Jul 2006, 06:28 | Beitrag #19
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QUOTE(BlueSteel @ 24.07.2006, 19:43)
Ich kann mich noch vor einigen Jahren an einen Zeitungsbericht erinnern, als ein Ausbildungs-Feldwebel wegen seiner Homosexualität, die er seinen Vorgesetzten gegenüber freiwillig eingestanden hatte, sofort unehrenhaft entlassen wurde.

Die schriftliche Begründung dazu hätte ich mal gerne gelesen.

Wenn, dann wurde er nach §55 SG entlassen oder nach einem Urteil des TrDstGerichtes. Und bei beiden Alternativen muss schon konkret was Vorgefallen sein, da reicht keine "Offenbarung".

Scheißhausparole.
 
Der Onkel
Beitrag 25. Jul 2006, 07:58 | Beitrag #20
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Du glaubst doch nicht wirklich, das auf der Begründung der wahre Grund, eben die homosexuelle Neigung angegeben würde? Irgendwas findet sich immer, von schleierhaft "er ist untragbar geworden" bis hin konkret zu "folgende Mängel in den Leistungen wurden entdeckt"..


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Borg-9
Beitrag 25. Jul 2006, 08:43 | Beitrag #21
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Och, ich kenne den Haufen recht gut. Sofortige Entlassung ist i.d.R. nur bei Generälen möglich, dort auch ohne Angabe von Gründen. Demzufolge kann man da auch nix mehr machen (Günzel, Ruwe, Dieter, usw.).

Jede andere sofortige Entlassung kann nur aus den oben angegebenen Gründen geschehen. Am schnellsten geht es über §55.

Alles andere kann mittels Berufung oder Revision angefochten werden. Und es wird sich heutzutage (und von mir aus vor ein paar Jahren) keiner mehr aus dem Verantwortungsbereich BMVg trauen, jemand wegen seiner homosexuellen Neigungen zu entlassen und das ganze unter einem anderen Namen laufen zu lassen. Was anderes ist das, wenn der betroffene Soldat aufgrund eines Fehlverhaltens, welches auf seinen homosexuellen Neigungen beruht, in die Fänge der WDA gerät.
 
Der Onkel
Beitrag 25. Jul 2006, 11:48 | Beitrag #22
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QUOTE
Jede andere sofortige Entlassung kann nur aus den oben angegebenen Gründen geschehen. Am schnellsten geht es über §55.


Ist doch auch das einfachste. Heisses Eisen vor dem Hintergrund, aber alles was man braucht als Durchführender ist Konsequenz bis zu letzt. Und vor allem verdammt gute Deckargumente aus den Unterlagen des zu Entlassenden.

QUOTE
Was anderes ist das, wenn der betroffene Soldat aufgrund eines Fehlverhaltens, welches auf seinen homosexuellen Neigungen beruht, in die Fänge der WDA gerät.


Was aber im Grunde, berücksichtigt man die jeweilige Neigung, durchaus jedem passieren kann. Nicht allzuwenige Soldaten nutzen die meist in nicht weiter Entfernung zu ihren Standorten vorzufindenen Puffs.


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Wodka
Beitrag 25. Jul 2006, 18:55 | Beitrag #23
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QUOTE(Schwabo Elite @ 24.07.2006, 12:37)
Die Armeen Europas hatten in der Vergangenheit immer einen hohen Grad an Homosexuellen unter sich, man muss nur in Kunst und Literatur schauen, um dies bestätigt zu finden.

Siehe dazu z.B. den Artikel bei Kriegsreisende.


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
SFC
Beitrag 27. Jul 2006, 21:31 | Beitrag #24
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QUOTE(Der Onkel @ 25.07.2006, 08:58)
Du glaubst doch nicht wirklich, das auf der Begründung der wahre Grund, eben die homosexuelle Neigung angegeben würde? Irgendwas findet sich immer, von schleierhaft \"er ist untragbar geworden\" bis hin konkret zu \"folgende Mängel in den Leistungen wurden entdeckt\"..

So einfach ist es gerade nicht.

Es gibt nicht viele Gründe wieso man unerenhaft aus der Bundeswehr entlassen wird.
Dafür müsste ein eklatanter Verstoß gegen das SG oder StGB vorliegen.
Da in keinen steht das Homosexualität strafbar ist wird es auch keine Konsequenzen haben.
Selbst wenn ein Vorgesetzter den Dienstbetrieb gestört sehen will muss das Ding vor das TrpDstGericht. Dort wird eine Versetzung auf einen anderen Posten oder bei schwerwiegenderen Fällen die Zurückstufung der Verpflichtungszeit z.B. von SaZ 12 auf SaZ 8 festgelegt.

Eine sofortige unehrenhafte Entlassung auf keinen Fall.

Deshalb sehe ich das, wie Borg9, als Scheisshausparole.
 
Der Onkel
Beitrag 27. Jul 2006, 23:01 | Beitrag #25
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Du brauchst zur Entlassung eben keine eklatanten Verstösse. Es reichen schon kleinere Dinge, die jeder schon mal getan hat oder auch nicht.

Sieh es mal so. Für jede Laufbahn gibt es einen Forderungskatalog an zu erfüllenden Leistungen. Erfüllst du sie nicht, kann §55 auf dich angewandt werden.
Man braucht ja noch nicht mal in irgendeiner Weise auf die Homosexualität eingehen. Man braucht sie ja noch nicht mal als Störfaktor angeben. Deshalb schrieb ich ja auch
QUOTE
Irgendwas findet sich immer,..

und
QUOTE
verdammt gute Deckargumente aus den Unterlagen des zu Entlassenden.

Deckargumente bedeutet in diesem Falle, das du dir jemanden -sagen wir einen Oberfeld - herauspickst den du loswerden willst, weil er halt schwul ist. Du feuerst ihn halt nicht genau deswegen, weil er, sagen wir, in Teilbereichen seiner Regelbeurteilungen auf einmal in einem oder zwei Feldern eine Beurteilung unterhalb 4 hat, vielleicht die ein oder andere Schiessübung permanent nicht besteht und dazu noch sportlich sich mal ein paar Ausrutscher geleistet hat. Das kann man im Grunde dann noch beliebig weiterführen.
Alles nach den drei Grundkriterien Eignung, Leistung und Befähigung. Kannst du dem zu Entlassenden genug Mangel an einem der drei Kriterien nachweisen, hast du so gut wie gewonnen. Und das alles ohne einmal erwähnt zu haben, er sei schwul.

PS: Wieso gleich unehrenhaft? Er muss ja nicht gleich Straftaten im Sinne der zivilen oder militärischen Rechtsprechung begangen haben. Es reicht, wie oben beschrieben, der Nachweis von genug Mängeln. Und nur weil jemand nicht für den Bund geeignet ist, disqualifiziert ihn das noch lange nicht als Menschen.


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SFC
Beitrag 28. Jul 2006, 08:36 | Beitrag #26
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Richtig.

Aber Blue Steel schrieb von sofortiger unehrenhafter Entlassung.

Und das ist nach §55 nicht möglich.
 
Schwabo Elite
Beitrag 28. Jul 2006, 10:46 | Beitrag #27
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QUOTE(Wodka @ 25.07.2006, 19:55)
QUOTE(Schwabo Elite @ 24.07.2006, 12:37)
Die Armeen Europas hatten in der Vergangenheit immer einen hohen Grad an Homosexuellen unter sich, man muss nur in Kunst und Literatur schauen, um dies bestätigt zu finden.

Siehe dazu z.B. den Artikel bei Kriegsreisende.

Danke, hatte den Link nicht zur Hand.

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25. April 2024 - 22:14