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> Ausschreibungen bei militärischen Beschaffungsvorhaben, Eine Geschichte voller Missverständnisse
ede144
Beitrag 6. Jun 2016, 19:01 | Beitrag #1
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ZITAT(Merowinger @ 6. Jun 2016, 14:15) *
Zur Dokumentation - Suder in der ZEIT:
ZITAT
Nun ja, es gab zum Beispiel Proteste, als wir das Mehrzweckkampfschiff 180 ausgeschrieben haben. Die Pflicht zur Ausschreibung ist geltendes Recht, es gab aber trotzdem viel Ärger, weil die Industrie das nicht gewohnt war.

Zur Illustration muss man nur den Kommentar im aktuellen Marineforum lesen.


Ich kenne Ausschreibungen aus anderen Bereichen. Glaubt da wirklich jemand dass da nicht der Bieter gewinnt, den der Ausschreibende haben will?
 
SailorGN
Beitrag 8. Jun 2016, 07:43 | Beitrag #2
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Nun, die Chancen so weiterzumachen wie bisher sind gesunken. Wenn man das Teilnahme/Bieterverfahren wirklich durchzieht und in Zukunft(!) auch bevor die gewünschten Fähigkeiten/Eigenschaften detailliert bekannt sind, kann es was werden. Aber letztendlich besteht immer noch die Möglichkeit, durch die entsprechenden Forderungsdokumente am Ende das Ganze zu beeinflussen...


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xena
Beitrag 8. Jun 2016, 13:47 | Beitrag #3
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kato
Beitrag 8. Jun 2016, 14:04 | Beitrag #4
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Die VSVgV* gilt. So ab §11, wer sich durchwurschteln will.


* Voller, offizieller Titel: Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV)
 
xena
Beitrag 8. Jun 2016, 14:37 | Beitrag #5
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Beitrag 8. Jun 2016, 14:46 | Beitrag #6
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In dem Marineforum-Artikel wird schon kurz dargelegt, was AIN unter wirtschaftlich versteht... bzw. welche Punkte jetzt in den Vergaben wichtiger werden. Allein
ZITAT
Der Vertragsentwurf ist ein in sich geschlossen formuliertes Werk und verweist nicht mehr wie in der Vergangenheit auf eine Vielzahl von Regelwerken. Ziel ist eine klare Vertragstransparenz und eine Eindeutigkeit der Regelungen im Vertrag.
ist ein Riesenfortschritt, vorher musste man neben den entsprechenden Vertragswerk IMMER dutzende Vorschriften, Verordnungen etc. wälzen, um spezielle Infos zu bekommen.


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Beitrag 8. Jun 2016, 15:03 | Beitrag #7
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Beitrag 8. Jun 2016, 15:34 | Beitrag #8
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Nein, eben nicht. Du kannst öffentliche Ausschreibungen/Aufträge auf diesem Level nicht mit Unternehmen vergleichen. Wir reden hier über Jahre in denen Referenzvorschriften geändert oder sogar ganz ausser Kraft gesetzt werden. Wenn der gültige Vertrag nun Bezug auf eine Vorschrift nimmt, diese aber nach Vertragsschluss 3 mal geändert und schliesslich ersetzt/ausser Kraft gesetzt wurde, was dann? Alles in einem Werk ist bedeutend einfacher, weil dann der Vertragspunkt X eben direkt im Vertrag kodifiziert wurde. Kein Nachschlagen, kein Nachkobern, keine Konfusion.


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Beitrag 8. Jun 2016, 16:04 | Beitrag #9
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Dann wird Bezug auf den Gültigkeitszeitpunkt genommen. Wo soll da das Problem sein?


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Beitrag 8. Jun 2016, 16:31 | Beitrag #10
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Weil es tlw. eben nicht so gemacht wurde... und weil tlw. Bezüge auf Vorschriftenromane genommen wurden, aus denen nur wenige Sätze relevant waren... ohne ausreichende Eingrenzung. Da durfte man dann suchen. Oder es wurde aus gutem Grund die Vorschrift geändert, der Vertrag aber nicht angepasst, so dass man hinterher teuer nachbessern musste. Das kann hier auch passieren, angesichts der Zeiträume die eine Änderung von Vorschriften mitunter braucht kann man jedoch den aktuellen "Entwurfsstatus" in den Vertrag festschreiben. Verträge und Forderungen waren vorher auch schon nicht einfach und tlw. echt schwer nachzuvollziehen, weil wichtige Forderungen detailliert "woanders" standen. Ein umfassender Vertrag ohne viele "Literaturverweise" macht es beiden Seiten leichter...


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Beitrag 8. Jun 2016, 18:37 | Beitrag #11
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Beitrag 8. Jun 2016, 21:22 | Beitrag #12
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ZITAT(xena @ 8. Jun 2016, 17:04) *
Dann wird Bezug auf den Gültigkeitszeitpunkt genommen. Wo soll da das Problem sein?

Das Problem mit der Referenz auf Vorschriften ist einfach das man entscheiden muss ob sie anwendbar ist oder nicht. Nur mal so als Beispiel: Im Regelwerk für eine Polyester fabrik gab es eine Vorschrift das alle wichtigen Anlagenteile beim Lieferanten einem Belastungstest unterzogen werden müssen. Als wir in der Verhandlung den Passus entdeckten, war unser Vorschlag: Ihr stellt uns die Polykondensation dann machen wir den Test. Man stimmte schnell zu das die Vorschrift auf unsere Maschine nicht anwendbar war,obwohl sie das kritischste Teil der Anlage war
 
ede144
Beitrag 8. Jun 2016, 21:26 | Beitrag #13
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ZITAT(xena @ 8. Jun 2016, 19:37) *
Naja, alle relevanten Regelungen sind so umfangreich, das sie gar nicht in ein Vertragswerk für z.B. ein Flugzeug oder Schiff untergebracht werden können. Das bedeutet, man kopiert diese Regelungen 1:1 in das Vertragswerk. Das ist einfach überflüssig. In meinem Metier sind das z.B. mehrere Güterwagons an Regelwerken für eine komplette Ausschreibung in einem Kostenumfang wie es für ein Kampfschiff oder Kampfflugzeug vergleichbar wäre. Da brauchst Du Horden an Anwälten, die das Vertragswerk von der ersten, bis zur letzten Silbe durchlesen, damit ja nichts darin versteckt wird. Ich glaube nicht, dass sich das in dieser Form in der Praxis realisieren lässt. Diese Aussage würde ich also nicht so genau nehmen. Man wird mehr rein schreiben als bisher, aber nicht komplett alles.


Der Witz ist doch, das die Horden von Anwälten etwas lesen was sie zum größten Teil nicht verstehen weil es um Technik geht
 
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Beitrag 8. Jun 2016, 22:01 | Beitrag #14
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Im Bereiche der Zielkonstruktion (=Bauwerke) werden diese Horden von Anwälten (oder Spezialisten) dafür beschäftigt, Lücken zu finden.
Diese müssen dann geschickt ausgenutzt werden, um Nachträge zu generieren, welche dann separat in Rechnung gestellt werden können.

Hier ist das Geld verdient. Extremfälle finden sich gerne in den Medien...mit gewissem Hauptstadtbezug z.B.
Ob die Anwälte das technische nun verstanden haben oder nicht...es gibt Firmen/Konzerne, die genau dies zum Geschäftsmodell gemacht haben.

Man korrigiere mich ruhig...aber das wäre ein nicht unwichtiger Fokuspunkt. Ich fürchte, dass die Projekte hier "professionalisiert" werden/wurden.

Das Ausschreibungsrecht gibt derzeit womöglich eine Verbesserung der Situation gar nicht her.
Ich könnte mir eine Liste vorstellen, wo Firmen für Größenordnungen von zugelassen werden oder nicht.
Angeblich haben gewisse kirchliche Auftraggeber Listen mit Unternehmen, die akzeptiert werden.

Man könnte nun Kategorien bilden. Meinetwegen: bis 10.ooo Euro darf jeder, bis 1.ooo.000 usw.
Immer weiterer Aufstieg in den Kategorien möglich. Bei deutlichem Misserfolg: eine Kategorie runter.

Die Firmen können damit werben, zugelassen zu sein bis Kategorie xxxxx. Besser als ISO 900x als Werbemaßnahme.

Ich habe paar Projekte hinter mir. Effektiv ist man zwingend darauf angewiesen, dass das Gegenüber sachgerecht arbeiten will, und die Sache mit Bedacht auf seinen Ruf abarbeitet. Wenn die Zerspaner akzeptable Toleranzen kriegen, und diese geschickt ausnutzen, klemmts brutal.
Wer versucht, alles so zu definieren, dass man es nicht falsch machen kann, wird sich schwer tun.
Der Punkt ist, dass teilweise gezielt solche Ecken angesteuert werden. (mir nicht passiert, aber absolut authentischer Bericht bekannt)
"Man kann nicht in Worten u Skizzen etc. alles niederlegen bei einer Neuentwicklung über dem Stand der Technik"
 
xena
Beitrag 9. Jun 2016, 00:12 | Beitrag #15
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SailorGN
Beitrag 9. Jun 2016, 08:46 | Beitrag #16
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Leute, erstmal abwarten... im Falle von Marineschiffbau kann so eine Nummer von wegen bewusste Ausnutzung von Spielräumen zwecks Gewinnmaximierung ganz schnell nach hinten losgehen, weil Ruf in der Branche alles ist. Siehe auch die Empörung von TKMS über die Ausreden der Australier. Neben mangelnder Klärung von Haftung liegt ein großes Problem darin, dass Dinge anhand einer Referenz/Regelung/Vorschrift abgesprochen wurden, die genauen Details aber nicht ausreichend festgehalten werden... es kommt zu Missverständnissen in der Produktion und beide Seiten sind sich (aufgrund von Personalwechseln oder Verlagerung der zuständigen Ebene) auf einmal nicht mehr einig.

Vorschriften: In den letzten Jahren wurde meiner Meinung nach mehr und mehr auf eben jene Industrienormen ausgewichen... aber oftmals werden/wurden auch bundeswehreigene Vorschriften verwendet, deren Aktualisierungsrhytmus ... erratisch ist. Dazu kommt, dass mittlerweile immer öfter der GL oder andere Zertifizierungsagenturen mit im Boot sind, was für die Mediation von Streitfällen besser ist. Fakt ist aber auch, dass insbesondere in den Funktionsnachweisen spezifischer Systeme und Wirkketten kein ziviles Unternehmen reinschauen und diese gescheit zertifizieren kann... auch gibt es dafür keine Industrienorm. Der reine Schiffbau/die Plattformtechnik ist in diesem Sinne unproblematisch, weil in der einen oder anderen Form auch auf anderen Schiffen vorhanden, da kann GL was zu sagen. Bei der Systemtechnik wirds kritisch, weil diese a) einen großen Prozentsatz der Kosten/des Aufwandes und vor allem des Risikos ausmacht; b) nicht immer von der Stange als Komplettsystem aus einer Hand kommt und c) nicht durch den Generalauftragnehmer (idR ein Werftkonsortium) selbst hergestellt wird. Wenn in diesem Bereich von der BW deutlich gesagt wird, was sie will, dann ist das für ein Projektmanagement deutlich besser abschätzbar, was das wohl kostet... Gleichzeitig hoffe ich auch, dass die BW (oder das BAIN) mal weniger optimistisch rangeht und akzeptiert, dass man auch mal mit "weniger" zufrieden sein muss (und dann eben auch die Reissleine zieht). Siehe die unendliche Geschichte um die Fähigkeiten der F124...


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Beitrag 9. Jun 2016, 09:01 | Beitrag #17
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ZITAT(SailorGN @ 9. Jun 2016, 09:46) *
Leute, erstmal abwarten... im Falle von Marineschiffbau kann so eine Nummer von wegen bewusste Ausnutzung von Spielräumen zwecks Gewinnmaximierung ganz schnell nach hinten losgehen, weil Ruf in der Branche alles ist. Siehe auch die Empörung von TKMS über die Ausreden der Australier. Neben mangelnder Klärung von Haftung liegt ein großes Problem darin, dass Dinge anhand einer Referenz/Regelung/Vorschrift abgesprochen wurden, die genauen Details aber nicht ausreichend festgehalten werden... es kommt zu Missverständnissen in der Produktion und beide Seiten sind sich (aufgrund von Personalwechseln oder Verlagerung der zuständigen Ebene) auf einmal nicht mehr einig.

Vorschriften: In den letzten Jahren wurde meiner Meinung nach mehr und mehr auf eben jene Industrienormen ausgewichen... aber oftmals werden/wurden auch bundeswehreigene Vorschriften verwendet, deren Aktualisierungsrhytmus ... erratisch ist. Dazu kommt, dass mittlerweile immer öfter der GL oder andere Zertifizierungsagenturen mit im Boot sind, was für die Mediation von Streitfällen besser ist. Fakt ist aber auch, dass insbesondere in den Funktionsnachweisen spezifischer Systeme und Wirkketten kein ziviles Unternehmen reinschauen und diese gescheit zertifizieren kann... auch gibt es dafür keine Industrienorm. Der reine Schiffbau/die Plattformtechnik ist in diesem Sinne unproblematisch, weil in der einen oder anderen Form auch auf anderen Schiffen vorhanden, da kann GL was zu sagen. Bei der Systemtechnik wirds kritisch, weil diese a) einen großen Prozentsatz der Kosten/des Aufwandes und vor allem des Risikos ausmacht; b) nicht immer von der Stange als Komplettsystem aus einer Hand kommt und c) nicht durch den Generalauftragnehmer (idR ein Werftkonsortium) selbst hergestellt wird. Wenn in diesem Bereich von der BW deutlich gesagt wird, was sie will, dann ist das für ein Projektmanagement deutlich besser abschätzbar, was das wohl kostet... Gleichzeitig hoffe ich auch, dass die BW (oder das BAIN) mal weniger optimistisch rangeht und akzeptiert, dass man auch mal mit "weniger" zufrieden sein muss (und dann eben auch die Reissleine zieht). Siehe die unendliche Geschichte um die Fähigkeiten der F124...


Die Problematik besteht doch darin, das immer mehr an Software in den Schiffen ist. Und Software läßt sich nur schwer beschreiben, vor allem wenn es um HMI geht, da hilft eigentlich nur die verschiedenen Leute an einen Tisch zu bringen. Macht man das nicht, dann ist die gleiche Information beim einen Systemlieferant unten links und beim anderen oben rechts auf dem Bildschirm. eek.gif
 
SailorGN
Beitrag 9. Jun 2016, 09:05 | Beitrag #18
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HMI ist eine Sache, mittlerweile ist auch die gesamte Schiffstechnik informatisiert... an sich kein Ding (weil auch auf zivilen Schiffen), aber die Anforderungen an die Standfestigkeit von Kriegsschiffen erfordern mehr oder ganz neuen Code. Wobei hier schonmal mWn nur auf einzelne Hersteller für das Gesamtsystem gesetzt wird, was Reibungen reduziert.


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Beitrag 9. Jun 2016, 15:16 | Beitrag #19
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Beitrag 9. Jun 2016, 17:50 | Beitrag #20
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ZITAT(xena @ 9. Jun 2016, 16:16) *
Oh was Softwarebeschreibung angeht würde euch meine Freundin was anderes erzählen. In der Branche ist es im Normalfall auch üblich Lastenhefte zu erstellen, was eine Software können muss und was nicht und wie sie es können sollte, wie auch Beschreibungen von Mensch-Maschinen Interfaces, also der GUI. Da kann man Normen aufstellen wo welche Elemente auf dem Bildschirm zu sein haben. Das ist alles kein Problem, wenn man daran denkt solche Normen betriebsintern aufzustellen. Ich hatte schon einiges mit Großkonzernen zu tun und man ahnt nicht bis hin zu welchen Details sie ihre Standards setzen. Man bekommt bis zu ein paar Regalmetern Aktenordner mit ihren Standards. Würde mich wundern, wenn das die BW nicht machen würde. Derzeit habe ich es mit der Bahn zu tun und die haben ein eigenes technisches Regelwerk, das von üblichen Regelwerken abweicht, bzw ergänzt. Aber trotzdem beziehen die sich auch auf DINs/ENs was Technik angeht und der Rest sind eigene Regularien. Immerhin liefert ja die Industrie die Hardware an die Bahn und keine bahneigenen Betriebe.
Natürlich muss die Industrie wissen, welche Normen die BW für ihr Zeug anwendet. Das mag der kleine Soldat nicht wissen, aber in den oberen Etagen wird durchaus Informationen ausgetauscht und ein kleiner Kreis in der Industrie kennt die nicht öffentlichen Regelungen der BW. Es gibt genug Geheimnisträger in der Industrie. Sonst würde es ja auch nicht funktionieren. Wie soll man etwas produzieren, wo man nicht weiß wie? Ist innerhalb der Industrie auch nicht anders. Dringt in Sachen der BW was nach außen, dann gibt es Knast. Dringt in Sachen Industrie was nach außen, dann hagelt es eben Klagen, dass man nie wieder auf die Beine kommt und sich gleich die Kugel geben kann.


In grauer Vorzeit, habe ich auch mal in einer großen Firma gearbeitet, die ein bisschen für die BW gearbeitet. Unser Sicherheitsingenieur hatte bei den Aufträgen immer Sorgenfalten, weil die BW einen zinkbasierten Lack vorschrieb, der aus Arbeitsschutzgründen überhaupt nicht verarbeitet werden durfte.
Und sowas sind dann die kleinen Probleme die Rüstungsaufträge machen, und das war noch zu den Zeiten wo bei einem Großauftrag gefragt wurde wie schnell könnt ihr die vereinbarte Stückzahl liefern.
 
SailorGN
Beitrag 10. Jun 2016, 08:46 | Beitrag #21
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Gerade bei IT stösst die BW schnell an ihre Grenzen auf den höheren Ebenen. Liegt einfach daran, dass entsprechende Entscheider mit 20 Studieren und mit 40 zu Entscheidern werden... dazwischen passiert ne Menge nur eben wenig mit IT. Daraus folgt, dass die entsprechenden Regelwerke entweder überhaupt nicht existieren ("Früher reichte Meldeblock und Bleistift, das reicht heute auch!"), in der GesamtBW-Abstimmung sind (LW möchte das Icon himmelblau, das Heer Grün, die Marine...na... marineblau) oder veraltet ("Wie, win 3.11 wird nicht mehr unterstützt?!?"). Das erleichtert der Wirtschaft die Arbeit nicht gerade... richtig toll wirds bei größeren Projekten, die dann mal locker über 7-8 Jahre gehen. Quasi bei Indienststellung schon veraltet... deswegen haben die entsprechenden Stellen jetzt auch das Obsoleszenz-Management entdeckt.



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Beitrag 10. Jun 2016, 15:04 | Beitrag #22
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kato
Beitrag 10. Jun 2016, 15:37 | Beitrag #23
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ZITAT(xena @ 10. Jun 2016, 16:04) *
Was ich so bisher gesehen habe, haben manche Systeme ein unixoides Betriebssystem, andere Systeme basieren wieder Windoofs.

Alle halbwegs modernen Systeme der Bundeswehr laufen seit rund 15 Jahren auf Windows (Server).

Unix mit X-Windows war bei der Bundeswehr so um 1990 rum mal modern. Allgemein POSIX-kompatible (Unix-ähnliche) Systeme kommen eher in Bereichen zum Tragen, in denen es nicht viel UI gibt bzw. nicht um diese geht (und sind in diesen auch teilweise nicht ersetzbar, Stichwort Echtzeit) oder gern auch in der Automatisierungstechnik.

ZITAT(xena @ 10. Jun 2016, 16:04) *
während im Hintergrund das immer modernste läuft

Allein die Tatsache, dass eine Software mit einer anderen (neueren) Betriebssoftware- oder anderen Hintergrundsoftwarelösung laufen soll erzeugt schon mal mindestens 5 Seiten Lastenheft. Ohne den 20-seitigen Anhang, in dem jedes einzelne Paket der Konfiguration gelistet wird und das nicht ersetzt werden darf. Bei jeder noch so kleinen Änderung an der Software. Und bei natürgemäß diesbezüglich eher launischen Unix-Derivaten eher mal noch das fünf- bis zehnfache davon.

Der Beitrag wurde von kato bearbeitet: 10. Jun 2016, 15:40
 
MeckieMesser
Beitrag 10. Jun 2016, 20:31 | Beitrag #24
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ZITAT(major problem @ 8. Jun 2016, 23:01) *
Im Bereiche der Zielkonstruktion (=Bauwerke) werden diese Horden von Anwälten (oder Spezialisten) dafür beschäftigt, Lücken zu finden.
Diese müssen dann geschickt ausgenutzt werden, um Nachträge zu generieren, welche dann separat in Rechnung gestellt werden können.


Diese Lücken werden auch gezielt toleriert. Wir haben diese glorreichen Kosten/Nutzen Listen, wo unseren Behörden ihre Projekte ständig nach oben bringen, indem Risiken vertuscht werden.
Die Engländer haben gegen solche Sabotage PRINCE2 geschaffen. In Deutschland weiß man nicht mal, was das ist.

ZITAT(kato @ 10. Jun 2016, 16:37) *
Alle halbwegs modernen Systeme der Bundeswehr laufen seit rund 15 Jahren auf Windows (Server).


Und der MAD hat schon 2004 vor Redmond gewarnt, weil man wusste, dass Schwachstellen an die NSA weitergeleitet und genutzt werden. Da hatte Snowden noch keinen Abschluß.
Wenn man es mit Sicherheit ernst meint, dann baut man Expertise in einem System auf, das keine Blackbox darstellt.
 
kato
Beitrag 10. Jun 2016, 21:36 | Beitrag #25
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ZITAT(MeckieMesser @ 10. Jun 2016, 21:31) *
In Deutschland weiß man nicht mal, was das ist.

Zumindest in Meckenheim weiß man das durchaus. Nur als Anmerkung.
 
xena
Beitrag 11. Jun 2016, 03:13 | Beitrag #26
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Dann wäre es an der Zeit dieses Wissen nach oben weiter zu reichen...


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MeckieMesser
Beitrag 11. Jun 2016, 11:12 | Beitrag #27
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ZITAT(kato @ 10. Jun 2016, 22:36) *
ZITAT(MeckieMesser @ 10. Jun 2016, 21:31) *
In Deutschland weiß man nicht mal, was das ist.

Zumindest in Meckenheim weiß man das durchaus. Nur als Anmerkung.


Glückwunsch.
Wird doch trotzdem nirgendwo vorgeschrieben. Und deshalb quasi nicht angewandt. Deshalb gehen bei uns auch soviel Projekte schief.
BER, S21, etc sind ja nur die Spitze des Eisbergs. Den Briten hängen wir im Bau z.B. gute 10 Jahre hinterher.
 
kato
Beitrag 11. Jun 2016, 12:20 | Beitrag #28
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ZITAT(MeckieMesser @ 11. Jun 2016, 12:12) *
Wird doch trotzdem nirgendwo vorgeschrieben.

Ich weiß ja nicht, ob du eine von den Axelos-Foundations hast (PRINCE2, ITIL, COBIT), aber generell wird auf Practicioner-Ebene einem als erstes beigebracht, dass das ja eben nur Best Practices sind und immer auf die Situation vor Ort adaptiert, gegebenenfalls weggelassen oder gegebenenfalls erweitert werden muss und nie als starres Gerüst gesehen werden darf. Grad bei PRINCE2 kann man im wesentlichen bei Bedarf gleich sämtliche Best Practices weglassen.
 
MeckieMesser
Beitrag 11. Jun 2016, 14:51 | Beitrag #29
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ZITAT(kato @ 11. Jun 2016, 13:20) *
ZITAT(MeckieMesser @ 11. Jun 2016, 12:12) *
Wird doch trotzdem nirgendwo vorgeschrieben.

Ich weiß ja nicht, ob du eine von den Axelos-Foundations hast (PRINCE2, ITIL, COBIT), aber generell wird auf Practicioner-Ebene einem als erstes beigebracht, dass das ja eben nur Best Practices sind und immer auf die Situation vor Ort adaptiert, gegebenenfalls weggelassen oder gegebenenfalls erweitert werden muss und nie als starres Gerüst gesehen werden darf. Grad bei PRINCE2 kann man im wesentlichen bei Bedarf gleich sämtliche Best Practices weglassen.


Schon klar. Gilt auch bei Scrum, etc. Sind alles nur Werkzeuge. Ich mag die Puristen ebenso wenig.
Aber dann muss man auch begründen, warum man auf gewisse Elemente verzichtet. Und das System verstehen.
Das Problem ist, dass wir meist gar nichts davon haben.
Das ist in der Wirtschaft auch mal so, aber da regelt sich das in Form von Pleiten und Kündigungen.
 
Markus11
Beitrag 12. Sep 2016, 16:34 | Beitrag #30
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Ich wiederhole mich zwar: wieso nicht gleich das HK Produkt nehmen, und die ganze teure Ausschreibung, Testung, usw sparen?

Ja, schon klar, ab einer gewissen Summe (afair) muss europaweit ausgeschrieben werden. Aber die verfügbaren Stgw nehmen sich nicht viel, und manche davon wurden schon von befreundeten Staaten/Partnern für tauglich befunden, und eingeführt. Wieso also selber nochmal teuer testen, um bloß zu den selben Ergebnissen zu kommen? Die Anforderungen der Nutzerstaaten werden sich ja kaum so krass unterscheiden/in der Zeit ändern*. Es geht hier immerhin um ein Universalgewehr, und nicht irgendeine Spezialanwendung.

Also kann man bei vergleichbar guten Produkten gleich Würfeln.

Oder statt dem Würfeln, die eigene Wirtschaft stärken, und HK nehmen. So oder so wird sich HK anhören dürfen, sie bekämen den Zuschlag nur, weil sie ein deutscher Hersteller sind.

Auch wenn glauben nicht wissen heißt, gibt es hier irgendwen der sein Geld nicht auf HK setzen würde, sofern er denn müsste?

*Imho haben sich beim G36 die Anforderungen nicht großartig geändert, sondern mögliche Verbesserungen/Probleme sind erst im Zuge des erhöhten Einsatzes aufgefallen.

Edit: zu dicke Finger, zu flott getippt.

Der Beitrag wurde von Markus11 bearbeitet: 12. Sep 2016, 16:47
 
 
 

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