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> Truppendienstgericht belangt transgender Kommandeurin, Kommandeurin der Bundeswehr darf nicht zu freizügig auf Datingportale
Schwabo Elite
Beitrag 2. Jul 2022, 21:54 | Beitrag #61
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ZITAT(muckensen @ 1. Jul 2022, 11:34) *
Untergräbt das nicht das Ansehen in der Truppe?

Ganz ehrlich:
Spiel das mal auf Dich selbst zurück. Du erfährst, Dein:e Chef:in hat so ein Datingprofil. Arbeitest Du schlechter in Deinem Betrieb? Führst Du Anweisungen der Person nicht mehr aus? Insbesondere, wenn die Person 2-4 Ebenen über Dir "Chef" ist? Trübt das Deine fachliche Meinung von ihr/ihm?
Weitere Fragen: Wie erfährst Du davon? Hast Du selbst die Dating-App und fallen dort Trans-Personen in Dein Suchschema (wenn ja, wie verändert das die Antworten auf die obigen Fragen?) oder erfährst Du durch Dritte davon und was denkst Du von Personen, die den/die oberste Chef:in auf dieses Profil reduzieren und dann seine/ihre Führungsqualitäten in Frage stellen, die fachliche Kompetenz in Frage stellen oder unterstellen "Dritte müssten damit ja ein Problem haben".


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Sapere Aude & Liber et Infractus
"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912)
"Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I
Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia
 
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Beitrag 2. Jul 2022, 21:57 | Beitrag #62
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ZITAT(Forodir @ 1. Jul 2022, 12:50) *
Ja, schön gesagt aber weder die Gesellschaft noch die Bundeswehr sind soweit.

Geile Begründung. Wir bestrafen also Leute, weil sie unsere Ideale leben, für die wir uns richterlich nicht bereit erklären. hmpf.gif


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Beitrag 2. Jul 2022, 22:09 | Beitrag #63
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ZITAT(SailorGN @ 1. Jul 2022, 14:28) *
Mal ganz offen gesprochen, hier wurde mit zweierlei Maß gemessen: Dating- und auch Casual-Dating-Apps sind mittlerweile gesellschaftlicher Standard, genauso wie youporn-Aufrufe durch ALLE Altersklassen.


Mal ehrlich, da ist meine Diözese weiter. Der amtierende Bischof hat die Dogmatik von der Arbeitsethik getrennt, weshalb hier unverheiratete Lehramtsanwärter:innen nicht mehr mit den Besuchen und Gesprächen rechnen müssen, wie sie in Paderborn noch vorkommen, nur weil man bekanntermaßen verpartnert ist.


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Beitrag 2. Jul 2022, 22:17 | Beitrag #64
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ZITAT(Freestyler @ 2. Jul 2022, 09:40) *
Ich kann mich an kein einziges Antreten erinnern, bei dem der Kommandeur auf irgendeiner Art von Fahrzeug einfuhr oder mehr auf dem Appelllplatz stand als ein paar G36, MG auf Lafette oder zwei Wiesel.

Oh sweet summerchild. biggrin.gif Du kennst eben eine sehr brave Bundeswehr. wink.gif

Unser stellvertretender Bataillonskommandeur wurde auf einem Motorradbeiwagen stehend die Front des gesamten Bataillon abnehmend verabschiedet, wozu Marschmusik gespielt wurde. Der Beiwagen war hübsch abgetarnt, alles sah sehr martialisch aus. Aber damals lagen in Schwarzenborn auch noch Panzergrenadiere und in den Blöcken hingen noch Dinge an den Wänden, die man hoffentlich mittlerweile so nicht mehr findet. wink.gif


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Beitrag 2. Jul 2022, 22:19 | Beitrag #65
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ZITAT(Stefan Kotsch @ 2. Jul 2022, 13:05) *
Früher galt ein solcher Soldat als erpressbar und damit als Sicherheitsrisiko. Und dann vermutlich auch so: "SOWAS macht Mann nicht - das geht so nicht!". Hans-Georg Maaßen lässt grüssen?

Man ist halt erpressbar, weil die Dienstobrigkeit einem aus dem Privaten einen Strick drehen kann und gelegentlich auch möchte. Ohne Stock im Hintern der Behörde, kein Angriffspunkt für die Penetration durch Geheimdienste. thefinger.gif


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DSO
Beitrag 2. Jul 2022, 22:39 | Beitrag #66
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Für alle noch mal die es immer noch nicht kapiert haben , das dating Profil war nicht der Grund für die Rüge sondern eine Textstelle in diesem . Das steht auch ganz klar im Urteil .
 
Stefan Kotsch
Beitrag 2. Jul 2022, 23:00 | Beitrag #67
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Naja... smokin.gif
 
goschi
Beitrag 2. Jul 2022, 23:08 | Beitrag #68
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ZITAT(DSO @ 2. Jul 2022, 23:39) *
Für alle noch mal die es immer noch nicht kapiert haben , das dating Profil war nicht der Grund für die Rüge sondern eine Textstelle in diesem . Das steht auch ganz klar im Urteil .

Und nochmals für dich, der es immer noch nicht kapiert hat, diese textstelle geht neimanden etwas an.
Sie mag nicht deiner Moralvorstellung entsprechen, ist aber weder illegal, noch sonst etwas verbotenes!

Wer was wie in welchem Bett macht, hat niemanden zu interessieren, so lange es in gegenseitigem Einvernehmen mit mündigen Personen passiert.
Und es tangiert auch nicht das Ansehen der Bundeswehr, oder ihres als Kommandeurin, nur wer das problematisieren will, hat damit Probleme.



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Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.

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ZITAT(Forodir @ 31. May 2023, 20:26) *
Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen.
 
Thomas
Beitrag 2. Jul 2022, 23:09 | Beitrag #69
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Noch einmal für denjenigen der es immernoch nicht kapiert hat:

Dieses Dating Profil geht den Dienstherrn einen feuchten SCHEISS an. Inklusive aller darin befindlichen Formulierungen. Ich habe auf SM Partys, Fetischpartys und Swingerveranstaltungen (Hilfe! Meine Frau und ich sind pervers!!!!!!!!!!!!!!!) aktive Soldatinnen und Soldaten aus allen TSK und ALLEN Dienstgradgruppen getroffen. Auch PolitikerInnen. Ich kenne perverse Studiendirektoren und Bankkauffrauen.


Nicht wenige davon haben durchaus promiskuitive Profile in einschlägigen Foren.

Und das interessiert NIEMANDEN. Und es hat gefälligst niemanden zu interessieren.


War das jetzt deutlich genug Person Rückständig?


Wer sich hiervon angesprochen fühlt, darf anfangen zu denken.


edit: Hervorhebung reduziert.

Der Beitrag wurde von Thomas bearbeitet: 2. Jul 2022, 23:14


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verstorben in der Charite Berlin
 
Larsseehans
Beitrag 3. Jul 2022, 09:45 | Beitrag #70
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ZITAT(Thomas @ 3. Jul 2022, 00:09) *
Noch einmal für denjenigen der es immernoch nicht kapiert hat:

Dieses Dating Profil geht den Dienstherrn einen feuchten SCHEISS an. Inklusive aller darin befindlichen Formulierungen. Ich habe auf SM Partys, Fetischpartys und Swingerveranstaltungen (Hilfe! Meine Frau und ich sind pervers!!!!!!!!!!!!!!!) aktive Soldatinnen und Soldaten aus allen TSK und ALLEN Dienstgradgruppen getroffen. Auch PolitikerInnen. Ich kenne perverse Studiendirektoren und Bankkauffrauen.


Nicht wenige davon haben durchaus promiskuitive Profile in einschlägigen Foren.

Und das interessiert NIEMANDEN. Und es hat gefälligst niemanden zu interessieren.


War das jetzt deutlich genug Person Rückständig?


Wer sich hiervon angesprochen fühlt, darf anfangen zu denken.


edit: Hervorhebung reduziert.



Super das du mir besipiele bringst anhand den ich erklären kann warum es zu den Urteil kam.
Nehmen wir mal die von dir erwähnten Politiker die auf den Veranstaltung sind. Wäre zum Beispiel ein CDU Politiker, der auch noch sich Konservativ äußert, dabei erwicht wurden und es würde der Masse öffentlisch bekannt werden, gäbe es Ernsthaft konsequenzen und er könnte seine Politisch karriere warscheinlich vergessen.

Dafür ist Paragraph 17 im Soldatengesetzbuch auch gedacht. Es gibt der Bundeswehr und -Regierung, die Möglichkeit, bei nicht Strafrechtlichen Skandalen den Schaden für das Ansehen der Bundeswehr bei der Bevölkerung zu begrenzen.
Dabei kann man nicht einen Freispruch machen, nur weil sie zur LGBTQ Szene gehört und es dort aktezeptierter ist Und darin liegt ein große Ironie in den Fall.
Da die Frau zu LGBTQ Bewegung gehört nimmt die Bevölkerung, das nicht als ein Skandal war, anders wäre es bei Heterosexuellen Männern mit dümmeren Sprüchen, die aber den Gleichen kern haben, also hat sie eine Doppelmoral.
Es wurde hier auch eufgezeigt das es Leute in der Truppe gibt die Eindeutig eine Doppelmoral haben und sowas nur bei dieser Offizierin Melden.

Das Gericht hätte bei eine Freispruch, sich die Möglichkeit genommen bei ähnlichen Fälllen nicht so Urteilen zu können, sodass das image der Bundeswehr nach außen keinen schaden erleidet.

Mir persönlich wäre ein Freispruch lieber gewesen, aber ich habe schon bei der ersten meldung zu der Verhandlung erkannt, das ein großteil der Bevölkerung nicht bereit ist, die daraus resultierenden Konsequenzen für die zukunüftige Rechtsprechung der Truppengerichte bei ähnlichen Handlungen zu tragen.

Ich hoffe ich konnte damit aufzeigen warum die sache nicht so einfach ist, wie sie scheint und dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts doch vernüftige Gründe hat die Über sie ist Trans deswegen muss es so sein hinaus geht.
 
Luzertof
Beitrag 3. Jul 2022, 10:26 | Beitrag #71
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Würde die Politik den Schaden auf das Ansehen der Bundeswehr ernsthaft begrenzen wollen, wäre Lamprecht weg und nicht das Profil irgendeiner unbekannten Offizierin, für die sich keine Socke öffentlich zu interessieren hat.

Der Beitrag wurde von Luzertof bearbeitet: 3. Jul 2022, 10:26
 
Wodka
Beitrag 3. Jul 2022, 10:28 | Beitrag #72
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ZITAT(DSO @ 2. Jul 2022, 23:39) *
Für alle noch mal die es immer noch nicht kapiert haben , das dating Profil war nicht der Grund für die Rüge sondern eine Textstelle in diesem . Das steht auch ganz klar im Urteil .


Dann schauen wir mal:

ZITAT
Die Worte „offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“ erweckten Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität.


Quelle: Pressemitteilung des BVerwG

Wenn die Person eine offene Beziehung leben will, dann sie darf selbstverständlich (so auch die Pressemitteilung), aber dies öffentlich auch so darstellen, das dürfe sie nicht.

Damit ist das Werturteil verbunden, dass jemand, der auf der Suche nach (unverbindlichem) Sex sei, seine Sexualpartner zu einem Objekt degradiere und dies Zweifel an der "Integrität" aufkommen lasse. Eine solches Werturteil steht aber weder dem BVerwG, noch dem Dienstherren zu. Die Entscheidung des BVerwG überzeugt nicht, da sie eigene Wertvorstellungen des Senats verallgemeinert. Die Entscheidung steht in einer Reihe elendiger falscher Entscheidungen, bei denen vermeintlich moralisch anstößiges Verhalten gebilligt wird, solange es nicht öffentlich ausgelebt wird. Es steht dem Staat nicht zu entscheiden, was moralisch richtig und falsch ist. Was wenn, die Person öffentlich bekennen würde, dass sie BDSM-Neigungen privat gerne auslebt und dann? Wo ist die Verknüpfung zur Führungsposition?

Übertragen wir das in die Arbeitswelt. Ein Arbeitgeber, der Mitarbeiter wegen privater (!) sexueller Äußerugen auf einem Datingsprofil abmahnt, der handelt (solange die Äußerungen keinen Bezug zum Arbeitgeber enthalten) grob rechtswidrig. Bei der Bundeswehr ist es nicht anders. Das BVerwG schadet dem Ansehen der Justiz und der Bundeswehr.



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General Gauder
Beitrag 3. Jul 2022, 10:59 | Beitrag #73
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ZITAT(Larsseehans @ 3. Jul 2022, 10:45) *
ZITAT(Thomas @ 3. Jul 2022, 00:09) *
Noch einmal für denjenigen der es immernoch nicht kapiert hat:

Dieses Dating Profil geht den Dienstherrn einen feuchten SCHEISS an. Inklusive aller darin befindlichen Formulierungen. Ich habe auf SM Partys, Fetischpartys und Swingerveranstaltungen (Hilfe! Meine Frau und ich sind pervers!!!!!!!!!!!!!!!) aktive Soldatinnen und Soldaten aus allen TSK und ALLEN Dienstgradgruppen getroffen. Auch PolitikerInnen. Ich kenne perverse Studiendirektoren und Bankkauffrauen.


Nicht wenige davon haben durchaus promiskuitive Profile in einschlägigen Foren.

Und das interessiert NIEMANDEN. Und es hat gefälligst niemanden zu interessieren.


War das jetzt deutlich genug Person Rückständig?


Wer sich hiervon angesprochen fühlt, darf anfangen zu denken.


edit: Hervorhebung reduziert.



Super das du mir besipiele bringst anhand den ich erklären kann warum es zu den Urteil kam.
Nehmen wir mal die von dir erwähnten Politiker die auf den Veranstaltung sind. Wäre zum Beispiel ein CDU Politiker, der auch noch sich Konservativ äußert, dabei erwicht wurden und es würde der Masse öffentlisch bekannt werden, gäbe es Ernsthaft konsequenzen und er könnte seine Politisch karriere warscheinlich vergessen.

Dafür ist Paragraph 17 im Soldatengesetzbuch auch gedacht. Es gibt der Bundeswehr und -Regierung, die Möglichkeit, bei nicht Strafrechtlichen Skandalen den Schaden für das Ansehen der Bundeswehr bei der Bevölkerung zu begrenzen.
Dabei kann man nicht einen Freispruch machen, nur weil sie zur LGBTQ Szene gehört und es dort aktezeptierter ist Und darin liegt ein große Ironie in den Fall.
Da die Frau zu LGBTQ Bewegung gehört nimmt die Bevölkerung, das nicht als ein Skandal war, anders wäre es bei Heterosexuellen Männern mit dümmeren Sprüchen, die aber den Gleichen kern haben, also hat sie eine Doppelmoral.
Es wurde hier auch eufgezeigt das es Leute in der Truppe gibt die Eindeutig eine Doppelmoral haben und sowas nur bei dieser Offizierin Melden.

Das Gericht hätte bei eine Freispruch, sich die Möglichkeit genommen bei ähnlichen Fälllen nicht so Urteilen zu können, sodass das image der Bundeswehr nach außen keinen schaden erleidet.

Mir persönlich wäre ein Freispruch lieber gewesen, aber ich habe schon bei der ersten meldung zu der Verhandlung erkannt, das ein großteil der Bevölkerung nicht bereit ist, die daraus resultierenden Konsequenzen für die zukunüftige Rechtsprechung der Truppengerichte bei ähnlichen Handlungen zu tragen.

Ich hoffe ich konnte damit aufzeigen warum die sache nicht so einfach ist, wie sie scheint und dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts doch vernüftige Gründe hat die Über sie ist Trans deswegen muss es so sein hinaus geht.

Das Beispiel mit dem Politiker ist an den Haaren herbeigezogen, es sind zwei vollkommen unterschiedliche Schuhe ob der Politiker aufgrund seiner Vorlieben dann Politische Konsequenzen fürchten muss weil er für eine Konservative Partei kandidiert oder ob die Partei als ganzes deshalb schaden nehmen würde letzteres würde ich doch mal sehr stark in zweifel ziehen.
Und das ist das gleiche bei der BW, schon möglich das bestimmte Personen die Offizierin nicht mehr ernst nehmen aber das fällt nicht auf die BW zurück.
 
Madner Kami
Beitrag 3. Jul 2022, 11:15 | Beitrag #74
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ZITAT(Larsseehans @ 3. Jul 2022, 10:45) *
Nehmen wir mal die von dir erwähnten Politiker die auf den Veranstaltung sind. Wäre zum Beispiel ein CDU Politiker, der auch noch sich Konservativ äußert, dabei erwicht wurden und es würde der Masse öffentlisch bekannt werden, gäbe es Ernsthaft konsequenzen und er könnte seine Politisch karriere warscheinlich vergessen.


Der Unterschied ist, dass ein CDU-Politiker für ein bestimmtes, von seinen konservativen Wertvorstellungen informiertem, Verhalten steht und es propagiert. Genau das gilt aber nicht für das Militär, das bei uns notwendig apolitisch ist und zu sein hat. Das Militär vertritt den Staat und die gesamte Gesellschaft, keine bestimmte partikularpolitische Wertvorstellung.

Der Beitrag wurde von Madner Kami bearbeitet: 3. Jul 2022, 11:21


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Larsseehans
Beitrag 3. Jul 2022, 11:19 | Beitrag #75
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ZITAT(General Gauder @ 3. Jul 2022, 11:59) *
ZITAT(Larsseehans @ 3. Jul 2022, 10:45) *
ZITAT(Thomas @ 3. Jul 2022, 00:09) *
Noch einmal für denjenigen der es immernoch nicht kapiert hat:

Dieses Dating Profil geht den Dienstherrn einen feuchten SCHEISS an. Inklusive aller darin befindlichen Formulierungen. Ich habe auf SM Partys, Fetischpartys und Swingerveranstaltungen (Hilfe! Meine Frau und ich sind pervers!!!!!!!!!!!!!!!) aktive Soldatinnen und Soldaten aus allen TSK und ALLEN Dienstgradgruppen getroffen. Auch PolitikerInnen. Ich kenne perverse Studiendirektoren und Bankkauffrauen.


Nicht wenige davon haben durchaus promiskuitive Profile in einschlägigen Foren.

Und das interessiert NIEMANDEN. Und es hat gefälligst niemanden zu interessieren.


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edit: Hervorhebung reduziert.



Super das du mir besipiele bringst anhand den ich erklären kann warum es zu den Urteil kam.
Nehmen wir mal die von dir erwähnten Politiker die auf den Veranstaltung sind. Wäre zum Beispiel ein CDU Politiker, der auch noch sich Konservativ äußert, dabei erwicht wurden und es würde der Masse öffentlisch bekannt werden, gäbe es Ernsthaft konsequenzen und er könnte seine Politisch karriere warscheinlich vergessen.

Dafür ist Paragraph 17 im Soldatengesetzbuch auch gedacht. Es gibt der Bundeswehr und -Regierung, die Möglichkeit, bei nicht Strafrechtlichen Skandalen den Schaden für das Ansehen der Bundeswehr bei der Bevölkerung zu begrenzen.
Dabei kann man nicht einen Freispruch machen, nur weil sie zur LGBTQ Szene gehört und es dort aktezeptierter ist Und darin liegt ein große Ironie in den Fall.
Da die Frau zu LGBTQ Bewegung gehört nimmt die Bevölkerung, das nicht als ein Skandal war, anders wäre es bei Heterosexuellen Männern mit dümmeren Sprüchen, die aber den Gleichen kern haben, also hat sie eine Doppelmoral.
Es wurde hier auch eufgezeigt das es Leute in der Truppe gibt die Eindeutig eine Doppelmoral haben und sowas nur bei dieser Offizierin Melden.

Das Gericht hätte bei eine Freispruch, sich die Möglichkeit genommen bei ähnlichen Fälllen nicht so Urteilen zu können, sodass das image der Bundeswehr nach außen keinen schaden erleidet.

Mir persönlich wäre ein Freispruch lieber gewesen, aber ich habe schon bei der ersten meldung zu der Verhandlung erkannt, das ein großteil der Bevölkerung nicht bereit ist, die daraus resultierenden Konsequenzen für die zukunüftige Rechtsprechung der Truppengerichte bei ähnlichen Handlungen zu tragen.

Ich hoffe ich konnte damit aufzeigen warum die sache nicht so einfach ist, wie sie scheint und dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts doch vernüftige Gründe hat die Über sie ist Trans deswegen muss es so sein hinaus geht.

Das Beispiel mit dem Politiker ist an den Haaren herbeigezogen, es sind zwei vollkommen unterschiedliche Schuhe ob der Politiker aufgrund seiner Vorlieben dann Politische Konsequenzen fürchten muss weil er für eine Konservative Partei kandidiert oder ob die Partei als ganzes deshalb schaden nehmen würde letzteres würde ich doch mal sehr stark in zweifel ziehen.
Und das ist das gleiche bei der BW, schon möglich das bestimmte Personen die Offizierin nicht mehr ernst nehmen aber das fällt nicht auf die BW zurück.


Du glaubst also es gäbe keine aufriss wenn der general Inspector der bundeswehr bei so was erwicht würde oder es beim ksk eine sexpartie feiern würd und das bekannt wird.
 
goschi
Beitrag 3. Jul 2022, 11:38 | Beitrag #76
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ZITAT(Larsseehans @ 3. Jul 2022, 12:19) *
Du glaubst also es gäbe keine aufriss wenn der general Inspector der bundeswehr bei so was erwicht würde oder es beim ksk eine sexpartie feiern würd und das bekannt wird.

1. ein Politiker wird nicht von "seinem Arbeitgeber" entlassen, für moralisch nicht dem Parteibild entsprechendes Verhalten, sondern zieht allenfalls Konsequenzen, weil seine Wähler dies nicht goutieren, Parteipolitik ist aber kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis
2. trenne bitte private Vorlieben und berufliche Aktivitäten, jeder KSK'ler darf privat sexuell machen was er will (so lange es nicht strafbar ist), dies aber nicht im Beruf ausleben
3. versuche bitte nicht, die klar begrenzte Aktivität der Kommandeurin (privates Dating-profil) mit beruflichen Aktivitäten zu verbinden, wo es dies nicht hergibt.

Sie hat keine dienstrechtlich unterstellten zu sexuellen handlungen verführt, sie trat im Datingprofil nie als Bundeswehrangehörige auf, sie hat dies klar getrennt!
Was du machst ist aber alles vermischen und deine beispiele sind dann auch noch falsch gewählt,


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ZITAT(Forodir @ 31. May 2023, 20:26) *
Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen.
 
Havoc
Beitrag 3. Jul 2022, 11:58 | Beitrag #77
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ZITAT(goschi @ 3. Jul 2022, 11:38) *
ZITAT(Larsseehans @ 3. Jul 2022, 12:19) *
Du glaubst also es gäbe keine aufriss wenn der general Inspector der bundeswehr bei so was erwicht würde oder es beim ksk eine sexpartie feiern würd und das bekannt wird.

1. ein Politiker wird nicht von "seinem Arbeitgeber" entlassen, für moralisch nicht dem Parteibild entsprechendes Verhalten, sondern zieht allenfalls Konsequenzen, weil seine Wähler dies nicht goutieren, Parteipolitik ist aber kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis
2. trenne bitte private Vorlieben und berufliche Aktivitäten, jeder KSK'ler darf privat sexuell machen was er will (so lange es nicht strafbar ist), dies aber nicht im Beruf ausleben
3. versuche bitte nicht, die klar begrenzte Aktivität der Kommandeurin (privates Dating-profil) mit beruflichen Aktivitäten zu verbinden, wo es dies nicht hergibt.

Sie hat keine dienstrechtlich unterstellten zu sexuellen handlungen verführt, sie trat im Datingprofil nie als Bundeswehrangehörige auf, sie hat dies klar getrennt!
Was du machst ist aber alles vermischen und deine beispiele sind dann auch noch falsch gewählt,


Jaein: Es können sich aus Arbeitnehmer- Sicht Nebenpflichten gegenüber dem Arbeitgeber nach § 241 Abs. 2 BGB ergeben. D.h. die Kommandeurin ist eine Führungskraft mit Autoritätsanspruch und zu freizügige private Bilder in öffentlich zugänglichen Dating-Portalen können diese Nebenpflichten dahingehend verletzen, dass dieser Autoritätsanspruch im Sinne des Arbeitgeber durch diese Bilder beeinträchtigt ist. Wäre die Person keine Führungskraft würde ich das auch als eine reine Privatsache ansehen, solange kein Amateurporno hochgeladen wird, auf dem der Firmenausweis des Arbeitgebers zu erkennen ist. Die entscheidende Frage wird meiner Einschätzung nach sein, wie öffentlich bzw. privat diese Bilder durch eventuell Registrierung auf dem Portal und Bezahlschranke sind.
 
Larsseehans
Beitrag 3. Jul 2022, 12:08 | Beitrag #78
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ZITAT(goschi @ 3. Jul 2022, 12:38) *
ZITAT(Larsseehans @ 3. Jul 2022, 12:19) *
Du glaubst also es gäbe keine aufriss wenn der general Inspector der bundeswehr bei so was erwicht würde oder es beim ksk eine sexpartie feiern würd und das bekannt wird.

1. ein Politiker wird nicht von "seinem Arbeitgeber" entlassen, für moralisch nicht dem Parteibild entsprechendes Verhalten, sondern zieht allenfalls Konsequenzen, weil seine Wähler dies nicht goutieren, Parteipolitik ist aber kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis
2. trenne bitte private Vorlieben und berufliche Aktivitäten, jeder KSK'ler darf privat sexuell machen was er will (so lange es nicht strafbar ist), dies aber nicht im Beruf ausleben
3. versuche bitte nicht, die klar begrenzte Aktivität der Kommandeurin (privates Dating-profil) mit beruflichen Aktivitäten zu verbinden, wo es dies nicht hergibt.

Sie hat keine dienstrechtlich unterstellten zu sexuellen handlungen verführt, sie trat im Datingprofil nie als Bundeswehrangehörige auf, sie hat dies klar getrennt!
Was du machst ist aber alles vermischen und deine beispiele sind dann auch noch falsch gewählt,


Ich vermische nichts. Es gibt bestimmte Position und berufe die keine klare Trennung zwischen private Person und der dienstlichen Position möglich machen. Dies wurde bei ihr auch festgestellt.
Nur um klar zu stellen ich meine mit ksk das ein Gruppe von ksk Soldaten eine private sexparty veranstalten und das bekannt wird,
Geht auf das ksk zurück weil , die Bevölkerung das mit dann denen assoziiert.

 
muckensen
Beitrag 3. Jul 2022, 12:22 | Beitrag #79
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ZITAT(Schwabo Elite @ 2. Jul 2022, 22:54) *
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Spiel das mal auf Dich selbst zurück. Du erfährst, Dein:e Chef:in hat so ein Datingprofil. Arbeitest Du schlechter in Deinem Betrieb? Führst Du Anweisungen der Person nicht mehr aus? Insbesondere, wenn die Person 2-4 Ebenen über Dir "Chef" ist? Trübt das Deine fachliche Meinung von ihr/ihm?
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ZITAT(Forodir @ 1. Jul 2022, 12:50) *
Ja, schön gesagt aber weder die Gesellschaft noch die Bundeswehr sind soweit.

Geile Begründung. Wir bestrafen also Leute, weil sie unsere Ideale leben, für die wir uns richterlich nicht bereit erklären. hmpf.gif
Eine Antwort auf beide Entgegnungen …

Zunächst einmal die obligatorische Relativierung: Ich hatte nie militärische Führungsverantwortung. Allerdings sagen mir mein bisschen Lebenserfahrung und mein halbwegs gesunder Menschenverstand, dass ich mir nichts davon kaufen kann, im Recht zu sein. Gerechtigkeit ist ein Begriff für den Gerichtsaal, in freier Wildbahn zählen nur Ursache und Wirkung. Wenn ich sehe, dass mir ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nehmen wird, trete ich auf die Bremse, denn im Recht zu sein, bewahrt mich nicht vor einem Schleudertrauma. Dementsprechend halte ich es nicht für verkehrt, in einer Vorgesetztenfunktion die eigene Außenwirkung zu berücksichtigen, bzw. im Hinterkopf zu behalten, dass mir manche Leute an den Karren pissen wollen. Ist das Bestrafung? Ich würde es Pragmatismus nennen.

Denn ja, ich habe es erlebt – in liberaleren Umgebungen als der Bundeswehr – über welchen Scheiß sich die Leute das Maul zerreißen, und wie sehr harmlose Affärchen das Betriebsklima ruinieren oder die Autorität eines Vorgesetzten untergraben können. Apropos Moral: Wer es nicht für relevant hält, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Truppendienstgerichts bestätigt hat, oder meint, diese Bestätigung sei nur Ausdruck einer archaischen Sexualmoral, pinkelt an den falschen Baum. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes ist definitiv keine Bastion des Konservatismus.
ZITAT(SailorGN @ 1. Jul 2022, 14:28) *
die CSU-Sexualnorm (Mann+Frau, Priester+Ministrant, Bauer+Schaf)
Wie nennt man das? Vorurteile mit Vorurteilen bekämpfen? wink.gif


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ZITAT(ramke @ 13. Jan 2023, 20:09) *
Bald heisst es, Leopard Panzer werden nur geliefert wenn der Jadeaffe vor Vollmond zurück im Tempel ist.

 
Stefan Kotsch
Beitrag 3. Jul 2022, 12:28 | Beitrag #80
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Anfang der 90'er vertrat unser Rechtslehrer noch den Standpunkt, es gibt keinen rechtsrelevanten Vorwurf des "Schädigen des Ansehens der Bundeswehr in der Öffentlichkeit " weil ein Einzelsoldat das Ansehen der Bundeswehr nicht schädigen könne.

Und, wer hat eigentlich das User-Konto der Kommandeurin gesucht und gefunden und auf welchem Weg?

 
SailorGN
Beitrag 3. Jul 2022, 12:50 | Beitrag #81
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@muckensen: Der Begriff den du suchst lautet "polemische Ãœberspitzung".

Nochmal was aus dem Bereich Doppelmoral und "Das eine Wort war ausschlaggebend!!!!": Dies ist verlogen, weil es genug männliche Kameraden mit deutlich heftigeren Sprüchen in Dating- und socialmedia-Profilen gibt. "Einsamer sucht Einsame zum einsamen" ist da noch die harmloseste Kategorie. Keiner von denen musste und muss Konsequenzen fürchten, die prahlen teilweise damit... warum? Weils so schön BW-Männlich ist... und ja, auch Amateurpornos gabs (und gibts sicher noch), genauso wie die Offz-Bälle, die inoffiziell in Madames maison derriere enden^^ Das Urteil ist verlogen, weil es die Realität verleugnet: Beim Bund sind viele Säue unterwegs, gerade als die Frauen in Truppe kamen gabs da Kommentare, die sind weder Vorgesetzten noch vernünftigen Menschen würdig. Wenn man anfängt derart "moralisch" zu säubern, dann richtig^^ Was denkt die Öffentlichkeit denn über einen BW-Offz, der bereits 3 mal geschieden ist... und zwar weil er an keinem hübschen Rock vorbei gehen kann? Wie denkt die Öffentlichkeit über einen BW-Feldwebel, der sich n Dreck um sein Kind kümmert, weil "Die Alte zu blöd war, die Pille zu nehmen, weil ich ja mit Gummi keinen Spass haben kann"? Dagegen ist der Satz in dem Datingprofil geradezu herzlich und weltoffen.

Nachtr: Stefan, das Profil wurde durch eine tinder-nutzende Person gefunden, welche sich per Email an die Vorgesetzten der Frau wandte und (so habe ich das verstanden) die Frau aus dienstlichem Umfeld kannte (also ein/e Soldat/in)... aus... Gründen ist die Email bzw. die absendende Person nicht mehr nachvollziehbar^^ Da merkt man doch, wohin der Hase läuft...

Der Beitrag wurde von SailorGN bearbeitet: 3. Jul 2022, 12:53


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muckensen
Beitrag 3. Jul 2022, 12:57 | Beitrag #82
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ZITAT(Stefan Kotsch @ 3. Jul 2022, 13:28) *
Anfang der 90'er vertrat unser Rechtslehrer noch den Standpunkt, es gibt keinen rechtsrelevanten Vorwurf des "Schädigen des Ansehens der Bundeswehr in der Öffentlichkeit " weil ein Einzelsoldat das Ansehen der Bundeswehr nicht schädigen könne.
Ja, und das sah die zivile Rechtsprechung in Bezug auf die Wohlverhaltenspflichten von Arbeitnehmern ähnlich – aber: Dann kam das Internet. Heute hat der sozial vernetzte Gefreiter Dosenkohl das Zeug, von zigtausenden Menschen als stellvertretend für die ganze Bundeswehr wahrgenommen zu werden. Apropos zivil: Der zivile Arbeitgeber kann Verhaltensweisen, die nicht seinen Werten entsprechen und er als ansehensschädigend betrachtet, selbst dann sanktionieren, wenn sie in der Freizeit stattfanden und keinen anderen Zusammenhang zum Arbeitgeber aufweisen, als dass eine mehr als nur unbedeutende Zahl von Personen weiß, wo der Betreffende arbeitet. Fünf Dutzend Facebook-Freunde und ein Profilbild mit dem Firmenlogo im Hintergrund waren mal genug, um einen Fielmann-Angestellten zu feuern, der ein rassistisches Bild geliked hatte.


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ZITAT(ramke @ 13. Jan 2023, 20:09) *
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SailorGN
Beitrag 3. Jul 2022, 13:34 | Beitrag #83
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Es gibt aber einen Unterschied zwischen strafbaren und nicht strafbaren Inhalten. Darüber hinaus hat die Frau sich dort eben nicht mit dem "Logo ihres Arbeitgebers" gezeigt...


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goschi
Beitrag 3. Jul 2022, 13:38 | Beitrag #84
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ZITAT(Larsseehans @ 3. Jul 2022, 13:08) *
Ich vermische nichts.

Doch sehr wohl
Du machst unpassende vergleiche und setzt Dinge vor, die so nicht passiert sind


ZITAT(muckensen @ 3. Jul 2022, 13:57) *
Fünf Dutzend Facebook-Freunde und ein Profilbild mit dem Firmenlogo im Hintergrund waren mal genug, um einen Fielmann-Angestellten zu feuern, der ein rassistisches Bild geliked hatte.

Ein unpassender vergleich hilft nicht als Argumentation.
Weder trat die Frau irgendwie im bezug auf ihren Arbeitgeber auf, noch tat sie etwas straffälliges (Rassismus)


Nur weil man Analogien immer weiter ausweitet, wird sie nicht treffender, das ist das Problem an Analogien, sie muss gut gewählt sein und das sind sie selten wink.gif


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ZITAT(Forodir @ 31. May 2023, 20:26) *
Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen.
 
Havoc
Beitrag 3. Jul 2022, 13:40 | Beitrag #85
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ZITAT(SailorGN @ 3. Jul 2022, 12:50) *
@muckensen: Der Begriff den du suchst lautet "polemische Ãœberspitzung".

Nochmal was aus dem Bereich Doppelmoral


Das Argument der Moral kommt gerne dann, wenn es an Sachargumenten fehlt.
Jetzt sage ich als ein ehemaliges Scheidungskind was dazu, und mein alter Herr war ein verheirateter Junggeselle der uns nach der Trennung sitzen lies.

Scheidung und Familienpflichten gehen den Arbeitgeber solange nichts an, bis es eine Kollision mit dem Strafgesetzbuch gibt. Die Praxis kirchlicher Einrichtung ist hier mit ein Rechtsstaat, der die Selbstbestimmung garantieren soll, nicht zu vereinbaren.

Eine Soldatin ist eine erwachsene Frau. Sie kann selbst entscheiden, wie sie damit umgeht. Wenn sie entscheidet, damit zum Vorgesetzen zu gehen, dann ist der in Pflicht. Wenn Deine Beispiele der Flurton in der Kompanie ist, dann ist das auch ein Versagen des Kompaniechefs und seiner ihm unterstellten Führungskräfte und Mannschaftsdienstgrade. Solche "Einsamen"- Sprüche kommen in der Regel vor Publikum. Das bekommt man ganz schnell abgestellt, in dem man 1. nicht über diesen "Witz" lacht, 2. dem Kameraden zur Seite nimmt und ihm klar macht, was man davon hält und er wegen sowas vor dem Kompaniechef landen kann, 3. es auch der Kameradin den Rücken stärkt, wenn man an als "Publikum" dem Soldaten "Neandertaler" sofort und in ihrem Beisein klar macht, dass diese Art von "Witz" auch bei den männlichen Kameraden nicht gut ankommt. Zur Kameradschaft gehört auch, dass man auch der Kameradin zur Seite steht.

der Unterscheid zu einer Führungskraft ist aber, dass diese disziplinarisch Handeln können muss. Eine Bekannte von mir ist im Pflegebereich tätig und hat eine Vorgesetzte, die nackt durch den Wald springt und sich positiv aufgeladene Heilkristalle vaginal einführt. (Kein Scheiß) Darüber labert ihre Chefin dann auf Youtube. Dass meine Bekannte ihre Chefin nicht mehr für voll nimmt ist nachvollziehbar aber auch für ihren Arbeitgeber ein Problem, weil er jetzt eine Führungskraft hat, die den Respekt ihrer Abteilung verloren hat und so diese nicht mehr richtig führen kann. Das hat nichts mit Moral zu tun, sondern der Arbeitgeber hat durch das private Verhalten dieser Führungskraft einen dysfunktionalen Bereich und damit einen Schaden erlitten.

Der Beitrag wurde von Havoc bearbeitet: 3. Jul 2022, 13:44
 
Thomas
Beitrag 3. Jul 2022, 15:20 | Beitrag #86
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@Havoc

Weder hat Oberstleutnant Biefang anzügliche Bilder von sich veröffentlicht auf diesem Profil, noch wurde das vom Gericht beanstanded. Es gab auch KEINE strafrechtliche Relevanz in irgendeiner Art.

Der Vorwurf ist ein moralischer. Wichtiger Unterschied.

@alle
Bitte hört endlich auf Analogien mit STRAFRECHTLICHER Relevanz zu bringen. Hier werden wieder Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben.


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Beitrag 3. Jul 2022, 15:21 | Beitrag #87
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Wieder ein unpassender Vergleich. Die Frau hat sich in einer Umgebung bewegt, in der sich (vermutlich) ausschließlich Gleichgesinnte bewegen. Sie hat ihre Sexualität nicht auf youtube öffentlich gestellt; auch nicht ihren beruflichen Hintergrund. Und um das Beispiel mal weiter zu führen: Wurde der genannten youtube-Abteilungsleiterin eine Abmahnung ausgestellt oder ihr sogar eine Kündigung angedroht? Lass mich raten... sicher nicht. Denn aus gutem Grund hat das zivile Arbeitsrecht sehr hohe Schranken für derart disziplinare Maßnahmen gesetzt... an denen man als AG-Vertreter bei Covidioten schier verzweifelt (und hier ist besonders im sozialen Bereich eine direkte Schädigung Dritter möglich^^).

Fakt ist, dass eine disziplinar zu würdigende Schädigung hier konstruiert ist, angesichts vielfältiger deutlich schwererer Verstöße aus vergleichbarem Personalkreis (meine Meinung). Dabei ist auch ein "Beiseitenehmen" oder "Nicht-Mitlachen" ein Strohmann, weil diese zugegeben niederschwellig wirksamen Maßnahmen eben keinen Eintrag in der Personalakte hinterlassen... und das bei Kommentaren, die teilweise auf die Erniedrigung bestimmte Personen abzielten... wogegen der Profilsatz der Frau eben nicht einzelpersonenbezogen und direkt/offensichtlich erniedrigend ist. Hier läuft die Doppelmoral: Die eine bekommt Diszi, die anderen nur ein Dududu... tlw. mit Zwinkern^^


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Beitrag 3. Jul 2022, 15:33 | Beitrag #88
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ZITAT(SailorGN @ 3. Jul 2022, 14:21) *
Wieder ein unpassender Vergleich. Die Frau hat sich in einer Umgebung bewegt, in der sich (vermutlich) ausschließlich Gleichgesinnte bewegen. Sie hat ihre Sexualität nicht auf youtube öffentlich gestellt; auch nicht ihren beruflichen Hintergrund. Und um das Beispiel mal weiter zu führen: Wurde der genannten youtube-Abteilungsleiterin eine Abmahnung ausgestellt oder ihr sogar eine Kündigung angedroht? Lass mich raten... sicher nicht. Denn aus gutem Grund hat das zivile Arbeitsrecht sehr hohe Schranken für derart disziplinare Maßnahmen gesetzt... an denen man als AG-Vertreter bei Covidioten schier verzweifelt (und hier ist besonders im sozialen Bereich eine direkte Schädigung Dritter möglich^^).

Fakt ist, dass eine disziplinar zu würdigende Schädigung hier konstruiert ist, angesichts vielfältiger deutlich schwererer Verstöße aus vergleichbarem Personalkreis (meine Meinung). Dabei ist auch ein "Beiseitenehmen" oder "Nicht-Mitlachen" ein Strohmann, weil diese zugegeben niederschwellig wirksamen Maßnahmen eben keinen Eintrag in der Personalakte hinterlassen... und das bei Kommentaren, die teilweise auf die Erniedrigung bestimmte Personen abzielten... wogegen der Profilsatz der Frau eben nicht einzelpersonenbezogen und direkt/offensichtlich erniedrigend ist. Hier läuft die Doppelmoral: Die eine bekommt Diszi, die anderen nur ein Dududu... tlw. mit Zwinkern^^

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Beitrag 3. Jul 2022, 20:10 | Beitrag #89
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Der Form halber, zum Fall an sich äußere ich mich hiermit nicht:

ZITAT(SailorGN @ 3. Jul 2022, 16:21) *
Denn aus gutem Grund hat das zivile Arbeitsrecht sehr hohe Schranken für derart disziplinare Maßnahmen gesetzt... an denen man als AG-Vertreter bei Covidioten schier verzweifelt (und hier ist besonders im sozialen Bereich eine direkte Schädigung Dritter möglich^^).

Allerdings unterscheiden deutsche Arbeitsgerichte schon sehr genau danach ob das bemängelte Tun eine (für den Arbeitgeber negative) Außenwirkung hatte, oder ob die handelnde Person aufgrund ihrer Stellung im Betrieb eine Vorbild- oder Außendarstellungsfunktion hat. Erst recht wenn ggf. verkomplizierende schwammige Loyalitätspflichten verschiedener Couleur aufgrund einer rechtlichen Sonderstellung des Arbeitgebers und des Arbeitsverhältnisses betroffen sind.


 
Thomas
Beitrag 3. Jul 2022, 20:18 | Beitrag #90
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