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> Messer-Thread, Alles über Messer
Katana
Beitrag 21. Dec 2015, 08:58 | Beitrag #751
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Fähnrich
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Wenn das Einhandmesser die Klinge nicht per Liner Lock oder so feststellt sind die anscheinend auch zulässig.

Beispiel:

https://www.knivesandtools.de/de/pt/-spyder...k-pen-knife.htm

Fehlt natürlich der Gurtschneider etc aber als EDC...


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Desert Hawk
Beitrag 21. Dec 2015, 20:37 | Beitrag #752
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Richtig, einhändig feststellbare Messer sind im Führen eingeschränkt.. rein von Einhandmessern zu reden wäre nicht ganz richtig.


__________________________
Trennung:

Das neue Messerjahr 2016 steht an und damit gibt es von den ersten Herstellern auch schon wieder die neuen Kataloge mit den Produktneuheiten als PDF-Download.

Spyderco: http://catalog2016.spyderco.com/ (219 MB)

ESEE Knives: http://www.eseeknives.com/ESEE-2016-Catalog.pdf (8,5 MB)


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Pliskin
Beitrag 22. Dec 2015, 11:51 | Beitrag #753
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ZITAT(Camouflage @ 20. Dec 2015, 19:40) *
Ein Einhandmesser führen, für das Du meinst, eine ausreichende Begründung liefern zu können (oder nicht erwischt zu werden, was ich für wahrscheinlicher halte).


"erwischt" werden ist wirklich unwahrscheilich - weil man es schlicht bei mir nicht sieht (dank des 2 Punk Holsters, welches man daher auch der Länge nach tragen kann)

Wie sagt man so schön, man hat es lieber dabei und braucht es nicht anstatt das man es braucht aber nicht dabei hat ...
 
Gepard B2L
Beitrag 22. Dec 2015, 20:48 | Beitrag #754
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@Pliskin

Mal ganz davon abgesehen, dass ich auch oft ein mit Sicherheit verbotenes Einhandmesser in der Tasche habe (allerdings ohne den Versuch zu machen, es irgendwie zu begründen....) stelle ich mir bei dir die Frage, warum du versuchst, das Tragen/Führen des Messers zu begründen. Mit ziemlicher Sicherheit würdest du mit der Begründung auf der Vorseite (Pferd....usw) nicht wirklich weit kommen, dein Beispiel dient höchstens dazu, das Tragen eines (herkömmlichen, mit zwei Händen zu bedienenden) Klappmessers zu begründen, für welches zu tragen man aber keine Begründung braucht! Also......warum soviel Mühe geben?

Der Beitrag wurde von Gepard B2L bearbeitet: 22. Dec 2015, 20:49
 
Nite
Beitrag 26. Dec 2015, 21:39 | Beitrag #755
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ZITAT(Desert Hawk @ 21. Dec 2015, 20:37) *

Die Camp Lore-Serie gefällt mir, besonders das CR 2.5


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Icewolf
Beitrag 6. Feb 2016, 14:52 | Beitrag #756
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Da ich mein Taschenmesser leider verloren habe, suche ich ein neues.

Bisher hatte ich ein Victorinox Spartan und war damit auch zufrieden. Jetzt suche ich natürlich ein neues welches wenn möglich folgende Features haben sollte:

- Klinge ohne Wellenschliff
- Schere
- Dosenöffner
- Korkenzieher

Habt ihr da Empfehlungen? (Ausser natürlich Victorinox;-))
 
Nite
Beitrag 6. Feb 2016, 15:01 | Beitrag #757
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Wenger wink.gif biggrin.gif


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Markus11
Beitrag 6. Feb 2016, 15:05 | Beitrag #758
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ZITAT(Icewolf @ 6. Feb 2016, 14:52) *
Da ich mein Taschenmesser leider verloren habe, suche ich ein neues.

Bisher hatte ich ein Victorinox Spartan und war damit auch zufrieden. Jetzt suche ich natürlich ein neues welches wenn möglich folgende Features haben sollte:

- Klinge ohne Wellenschliff
- Schere
- Dosenöffner
- Korkenzieher

Habt ihr da Empfehlungen? (Ausser natürlich Victorinox;-))


Sog Powerduo. Zwar ohne Schere und Korkenzieher, aber mit Zange.
 
Icewolf
Beitrag 6. Feb 2016, 15:14 | Beitrag #759
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ZITAT(Markus11 @ 6. Feb 2016, 15:05) *
ZITAT(Icewolf @ 6. Feb 2016, 14:52) *
Da ich mein Taschenmesser leider verloren habe, suche ich ein neues.

Bisher hatte ich ein Victorinox Spartan und war damit auch zufrieden. Jetzt suche ich natürlich ein neues welches wenn möglich folgende Features haben sollte:

- Klinge ohne Wellenschliff
- Schere
- Dosenöffner
- Korkenzieher

Habt ihr da Empfehlungen? (Ausser natürlich Victorinox;-))


Sog Powerduo. Zwar ohne Schere und Korkenzieher, aber mit Zange.


das ist mir schon zuviel des Guten, würde das schon gerne immer einfach in der Hosentasche dabei haben
 
Nite
Beitrag 6. Feb 2016, 17:11 | Beitrag #760
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Bei deinen Anforderungen (insbesondere Schere) bist du denke ich mit dem klassischen Schweizer Taschenmesser, sprich Victorinox oder Wenger, am Besten bedient.


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Icewolf
Beitrag 6. Feb 2016, 17:14 | Beitrag #761
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ok, hab ich mit auch schon fast gedacht
 
Kiebitz
Beitrag 6. Feb 2016, 19:42 | Beitrag #762
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Gibt es eigentlich nennenswerte Unterschiede zwischen Wenger und Victorinox? In meiner Familie gab und gibt es traditionell Victorinox.

Edit: Ach guck an, Wenger gibt es gar nicht mehr: Wikipedia

Der Beitrag wurde von Kiebitz bearbeitet: 6. Feb 2016, 19:46
 
Glorfindel
Beitrag 6. Feb 2016, 20:48 | Beitrag #763
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Wenger heisst jetzt Victorinox Delemont Kollektion. Imho sind die Unterschiede bescheiden. Beide haben ihre Anhänger. Die Wenger gibt es mit Feststellklinge. Wie bereits erwähnt: Bei deinen Anforderungen sind die Vicotrinox wohl jene Messer, mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Ich empfehle entweder das Victorinox Climber oder das Compact. Beide gehören im Übrigen zu meinen Lieblingsmesser.

Siehe auch hier

Der Beitrag wurde von Glorfindel bearbeitet: 7. Feb 2016, 19:26


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Markus11
Beitrag 11. Mar 2016, 20:33 | Beitrag #764
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Werde vielleicht in nächster Zeit öfters in Deutschland sein. Habe in meinem Rucksack immer ein Einhandmesser mit. Leider lässt sich bei keinem meiner Messer der Knubbel abmachen, und ich brauche irgendwie ein neues Spielzeug.

Die Pohl Force Alpha Four gefallen mir ganz gut. Was gäbe es denn da in der Peripherie mit abnehmbaren Knubbel, vielleicht etwas billiger?

Sollte schon ein feststellbares Messer sein smile.gif.
 
Father Christmas
Beitrag 11. Mar 2016, 20:53 | Beitrag #765
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Ich hatte mal ein Pohl Force Alpha Two:
http://www.whq-forum.de/invisionboard/inde...p;#entry1053238

Da war die Klinge recht ähnlich dem Böker AK-101 (siehe Bilder). Das gibt es etwss günstiger:
https://www.boker.de/taschenmesser/kalashnikov/01KAL102.html

Grundsätzlich fand ich beide Messer für ein Folder zu groß. Beim A2 war der ausgeprägte Glasbrecher sehr störend, wenn man das Messer lose in der Hosentasche hatte.

Ich würde mittlerweile zu was kleinerem greifen. Das Ontario/Esee RAT-1 dürfte einen abnehmbaren Pin haben (Sowas gibts aber grundsätzlich bei vielen Messermodellen von Böker).


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Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.

ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
Markus11
Beitrag 11. Mar 2016, 21:30 | Beitrag #766
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Top, danke smile.gif.
 
Markus11
Beitrag 12. Mar 2016, 17:28 | Beitrag #767
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Multitools mit Einhandmesser sind angeblich legal zu führen.

http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-55616.html
 
Father Christmas
Beitrag 12. Mar 2016, 18:05 | Beitrag #768
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Zufälligerweise habe ich heute bei meiner Waffenbehörde zum gleichen Thema angefragt.

Von der Sache her, ist das erstmal zu verneinen, dass diese Messer pauschal legal geführt werden können.
http://www.dtsdv.de/Verband/Downloads/News...izeispiegel.pdf (Seite 3)
Das BKA hat sich in einem Feststellungsbescheid noch nicht zur Kombination von Tool und Einhandmesseröffnung ausgelassen. Von daher liegt der Ball bei den regionalen Waffenbehörden. Ich kenne deinen Link, würde ihm aber nicht allzu viel Wert beimessen. Der Sachbearbeiter scheint hier die Rettungsmesser (nicht stichfähige Klinge) mit Multi-Tools gleichzusetzen.

Der Beitrag wurde von Father Christmas bearbeitet: 12. Mar 2016, 18:06


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Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.

ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
Markus11
Beitrag 12. Mar 2016, 18:37 | Beitrag #769
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ZITAT(Father Christmas @ 12. Mar 2016, 18:05) *
Zufälligerweise habe ich heute bei meiner Waffenbehörde zum gleichen Thema angefragt.

Von der Sache her, ist das erstmal zu verneinen, dass diese Messer pauschal legal geführt werden können.
http://www.dtsdv.de/Verband/Downloads/News...izeispiegel.pdf (Seite 3)
Das BKA hat sich in einem Feststellungsbescheid noch nicht zur Kombination von Tool und Einhandmesseröffnung ausgelassen. Von daher liegt der Ball bei den regionalen Waffenbehörden. Ich kenne deinen Link, würde ihm aber nicht allzu viel Wert beimessen. Der Sachbearbeiter scheint hier die Rettungsmesser (nicht stichfähige Klinge) mit Multi-Tools gleichzusetzen.


Sehr interessanter Link! Danke smile.gif.
 
Father Christmas
Beitrag 14. Mar 2016, 15:11 | Beitrag #770
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Auskunft meiner Waffenbehörde (Berlin) hierzu:
ZITAT
[...]sofern die beiden Klingen, [...], einhändig ausklapp- und feststellbar sind, handelt es sich (unabhängig von den sonstigen Verwendungsmöglichkeiten) um ein Messer, bei dem das Führen gemäß § 42 a Abs. 1 Nr. 3 WaffG grundsätzlich verboten ist.[...]


§42a(2) WaffG gilt entsprechend.


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
Markus11
Beitrag 14. Mar 2016, 16:04 | Beitrag #771
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ZITAT(Father Christmas @ 14. Mar 2016, 15:11) *
Auskunft meiner Waffenbehörde (Berlin) hierzu:
ZITAT
[...]sofern die beiden Klingen, [...], einhändig ausklapp- und feststellbar sind, handelt es sich (unabhängig von den sonstigen Verwendungsmöglichkeiten) um ein Messer, bei dem das Führen gemäß § 42 a Abs. 1 Nr. 3 WaffG grundsätzlich verboten ist.[...]


§42a(2) WaffG gilt entsprechend.


Hm. Ernüchternd. Danke smile.gif.
 
Kiebitz
Beitrag 14. Mar 2016, 16:28 | Beitrag #772
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Das Führen eines Leatherman verboten? Ich hoffe, ich habe da etwas falsch verstanden. mata.gif
 
Father Christmas
Beitrag 14. Mar 2016, 16:40 | Beitrag #773
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Wenn die Klinge einhändig zu öffnen und feststellbar ist, ist das Führen verboten (sofern §42a(2) WaffG nicht greift). Betrifft bspw. Leatherman Wave, Gerber Diesel, ...
Eine andere Waffenbehörde kann dies wiederum anders sehen.


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


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Father Christmas
Beitrag 17. Jun 2016, 23:14 | Beitrag #774
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Überlege gerade mir ein Puukko zu holen. Was ist denn von nicht-rostfreiem 80CrV2-Stahl mit 59 HRC zu halten?

Danke smile.gif


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
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ewood223
Beitrag 18. Jun 2016, 10:51 | Beitrag #775
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ZITAT(Father Christmas @ 12. Mar 2016, 19:05) *
Zufälligerweise habe ich heute bei meiner Waffenbehörde zum gleichen Thema angefragt.

Von der Sache her, ist das erstmal zu verneinen, dass diese Messer pauschal legal geführt werden können.
http://www.dtsdv.de/Verband/Downloads/News...izeispiegel.pdf (Seite 3)
Das BKA hat sich in einem Feststellungsbescheid noch nicht zur Kombination von Tool und Einhandmesseröffnung ausgelassen. Von daher liegt der Ball bei den regionalen Waffenbehörden. Ich kenne deinen Link, würde ihm aber nicht allzu viel Wert beimessen. Der Sachbearbeiter scheint hier die Rettungsmesser (nicht stichfähige Klinge) mit Multi-Tools gleichzusetzen.

Bezüglich des letzten Absatzes im verlinkten PDF, kann da jemand fachkundiges etwas zu sagen - also das unverschlossene Lagern von Messern, Schwertern in der Wohnung? Das müßte dann ja auch für meine Küchenmesser über 12cm gelten??! eek.gif rofl.gif
 
Father Christmas
Beitrag 18. Jun 2016, 11:04 | Beitrag #776
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Fallen deine Küchenmesser unters Waffengesetz (vergleichbar dem genannten Schwert)?

Der Beitrag wurde von Father Christmas bearbeitet: 18. Jun 2016, 11:09


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


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Camouflage
Beitrag 18. Jun 2016, 12:14 | Beitrag #777
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ZITAT(ewood223 @ 18. Jun 2016, 11:51) *
ZITAT(Father Christmas @ 12. Mar 2016, 19:05) *
Zufälligerweise habe ich heute bei meiner Waffenbehörde zum gleichen Thema angefragt.

Von der Sache her, ist das erstmal zu verneinen, dass diese Messer pauschal legal geführt werden können.
http://www.dtsdv.de/Verband/Downloads/News...izeispiegel.pdf (Seite 3)
Das BKA hat sich in einem Feststellungsbescheid noch nicht zur Kombination von Tool und Einhandmesseröffnung ausgelassen. Von daher liegt der Ball bei den regionalen Waffenbehörden. Ich kenne deinen Link, würde ihm aber nicht allzu viel Wert beimessen. Der Sachbearbeiter scheint hier die Rettungsmesser (nicht stichfähige Klinge) mit Multi-Tools gleichzusetzen.

Bezüglich des letzten Absatzes im verlinkten PDF, kann da jemand fachkundiges etwas zu sagen - also das unverschlossene Lagern von Messern, Schwertern in der Wohnung? Das müßte dann ja auch für meine Küchenmesser über 12cm gelten??! eek.gif rofl.gif

Nein, denn was eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ausmacht, steht im §1 WaffG (in etwa: Kampfmesser ja, Küchenmesser nein). Das Führverbot für feststehende Messer mit Klingenlänge größer 12cm nach §42a ist losgelöst von der Waffeneigenschaft zu sehen und betrifft auch Messer, die keine Waffen sind (gilt auch umgekehrt: ein Kampfmesser bleibt eine Waffe, auch wenn die Klinge kürzer als 12 cm ist).


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Gee, I wish we had one of them doomsday machines.
 
Father Christmas
Beitrag 3. Aug 2016, 22:26 | Beitrag #778
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Ein aktueller §42a WaffG-Beschlagnahme-Fall aus einem anderen Forum:

Beschlagnahme Einhandmesser am 8. Juni 2016; Hinweis zur Beschlagnahme vor Ort:




Schreiben OWi etwa Mitte Juli 2016:





Darauf: Antwort des Betroffenen:
ZITAT
Sehr geehrte XXXXX
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit äußere ich mich zum gegen mich eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren (Sachverhalt XYZ):

Am 08.06.2016 feierten ich und mehrere weitere Personen den Geburtstag meiner Lebensgefährtin mit einem Picknick im Bochumer Kortumpark. Zu diesem Zwecke hatte ich einen Kuchen gebacken und weitere Speisen, Getränke und Decken in den Park gebracht. Da wir zum Durchschneiden des Kuchens ein Messer benötigen würden und ich mich nicht dem Risiko aussetzen wollte in meinem Rucksack ein feststehendes Küchenmesser zu transportieren und mich daran zu verletzen, entschied ich mich das später beschlagnahmte Messer hierfür zu verwenden.

In ihrem Schreiben geben Sie an, das Messer hätte unmittelbar neben meinem Bein gelegen. Dieser Aussage widerspreche ich. Das Messer lag von Beginn des Picknicks an unmittelbar neben dem damit geschnittenen Kuchen. Um weitere Missverständnisse zu vermeiden habe ich zwei Fotos beigefügt, die die Situation unmittelbar vor dem Eintreffen der Polizei wiedergeben. Bild 1 zeigt dabei die Situation des Picknicks, Bild 2 zeigt den besagten Kuchen, bereits angeschnitten und danebenliegend das sichergestellte Messer.

In Ihrem Schreiben geben Sie an, dass das beschlagnahmte Messer ein sogenanntes Einhandmesser ist. Als solches unterliegt als solches einem Führungsverbot gemäß §42a des Waffengesetzes. Dort heißt es:
„(1) Es ist verboten
[…]
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) […] zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht
[…]
3. Für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.“ (Siehe Anlage 1)


Wie ich jedoch auch den Beamten vor Ort bereits mitteilte, befand ich mich in dem Glauben, dass das Durchführen eines Picknicks ein berechtigtes Interesse darstellt. Diese Annahme basierte auf der Kenntnis über die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 22. März 2012. Dort definierte das Bundesministerium der Justiz jenes „berechtigte Interesse“. Dort heißt es in den Ausführungen zu §42 a:

„Liegt ein berechtigtes Interesse vor, ist der Bußgeldbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick […]) auch weiterhin nicht beanstandet wird.“

Die entsprechende Seite habe ich diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt.

Dieser Einschätzung schließt sich auch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen an. Ein Bekannter hat hierzu bereits im April um eine Einschätzung gebeten. Auch hier wird das Durchführen eines Picknicks wieder als Ausnahme vom Führungsverbot gesehen. Die entsprechende E-Mail habe ich Ihnen als Anlage 2 angefügt.

Sowohl die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz als auch die Einschätzung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen waren mir bekannt und bildeten die Grundlage für meine Entscheidung das beschlagnahmte Messer statt eines gewöhnlichen Küchenmessers zum Zerteilen des Kuchens zu verwenden.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das sichergestellte Messer von mir in einem mit einem Schloss versehenen Etui in den Park verbracht wurde und ich auch plante es auf diesem Wege wieder in meine Wohnung zu verbringen


Antwort vom 3. August 2016:


--> Wer sich schlau macht und sich entsprechend verhält, bekommt seinen Kram auch wieder.

Der Beitrag wurde von Father Christmas bearbeitet: 3. Aug 2016, 22:43


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
Desert Hawk
Beitrag 3. Aug 2016, 23:56 | Beitrag #779
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Bei der Mail musste ich schon etwas grinsen... biggrin.gif


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Beitrag 4. Aug 2016, 04:03 | Beitrag #780
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ZITAT(Father Christmas @ 3. Aug 2016, 23:26) *
--> Wer sich schlau macht und sich entsprechend verhält, bekommt seinen Kram auch wieder.



... wer nett zu den Beamten vor Ort ist hat auch bessere Karten ... schon am eigenen Leib zu spüren bekommen - und zwar mit einer M9 Replika, welche ich schlicht vergessen hatte aus dem Holster zu nehmen als ich aus dem Auto gestiegen bin und die Autobahnpolizei das nicht ganz so lustig fand hmpf.gif

Die haben sie mir nicht einmal weggenommen thefinger.gif
 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23. April 2024 - 23:00