QUOTE(Ta152 @ 27 Juli 2003 - 20:22)
QUOTE(stefanpaul65 @ 26 Juli 2003 - 19:23)
kann man sich eigentlich vorstellen, das die MP7 mit Einzelfeuerfunktion als Kurzwaffe rauskommt? Bei Kurzwaffen spielen die ganzen \"Anscheinsparagraphen\" und Magazinbeschränkungen ja keine Rolle...
Der Einschubschaft könnte ein Problem werden. Erstens weil er Einschiebbar ist und zweitens weil die PDW deswegen wohl als Langwaffe gelten wird. Da bekommt sie dann aber Probleme mit der zu kurzen Hülsenlänge.
Die MP7 kannst Du ja (mit der damit einhergehenden schwereren Bedürfnisgeltungsmachung) durchaus als Kurzwaffe beantragen.
Einen Anschlagschaft - sei es nun klapp, schieb oder sonstwie - an einer Kurzwaffe zu befestigen ist/war noch nie illegal (sonst wären die diversen Glock- und andere Schäfte allesamt illegal).
Damit ist die Mindestlänge egal (da Kurzwaffe) es gibt kein "über das übliche Maß hinaus zusammenschiebbar", das Kaliber ist egal, da keine Langwaffe und einen Anscheinsparagraphen gibt es nicht mehr, den der hintenrum wieder eingeführte betrifft nur Langwaffen...
...einzig halbautomatisch müsste sie sein und Du müsstest ein Bedürfnis für eine Waffe dieses Kalibers nachweisen.
"Carlos"