ZITAT
Für jeden Reifen gilt: Seine Lebensdauer ist nach etwa 10 Jahren zu Ende.
Selbst wenn er noch tadellos aussieht oder kaum benutzt wurde. Warum? Weil die Gummimischung mit der Zeit altert und damit einen Teil ihrer Fähigkeiten verliert. Hohe Temperaturen und Sonnenlicht beschleunigen den Alterungsprozeß. Vor allem im Sommer in südlichen Ländern ist es deshalb sinnvoll, die Reifen von länger abgestellten Autos und Caravans durch Abdecken zu schützen. Nach schnellen Autobahnfahrten empfiehlt sich eine Wärmeprobe. Ist der Reifen in Ordnung, wird er höchstens gut handwarm sein. Fühlt er sich dagegen überhitzt an, müssen Sie unbedingt den Grund dafür feststellen. Entweder ist hier der Luftdruck zu niedrig, oder eine schleichende Zerstörung von Gürtel und Unterbau kündigt sich an. Machen Sie sich folgendes zur Regel.
Reifen über 10 Jahre nur benutzen, wenn sie vorher ununterbrochen im Einsatz waren.
Reifen für Wohnwagen und nicht dauernd benutzte Reifen nach 6 bis 8 Jahren ersetzen.
Reservereifen älter als 6 Jahre nur noch im Notfall verwenden.
Das Reifenalter ist auf einer Seitenwand des Reifens zu finden. Es ist ein verschlüsseltes Produktionsdatum z.B. "0702" = "07" bedeutet 7. Woche "02" bedeutet 2002. Bis zum 31.12.1999 stand nach der dritten Ziffer ein Dreieck, z.B. "8<" für das Produktionsjahr 1998.
Quelle:
Reifen.deUnregelmäßigkeiten am Reifen merkt man eigentlich recht gut am Lenkverhalten (Hohe Vibrationen im Lenkrad bei höherer Geschwindigkeit, etc.)
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Wie macht sich Unwucht bemerkbar? Durch ein "flatterndes" Lenkrad und eine ungewohnte Vibration des Fahrzeugs, insbesondere bei Geschwindigkeiten zwischen 80 und 120 km/h. Zu weiteren negativen Folgen gehören ein ungleichmäßiger Reifenabrieb und damit einhergehend ein höherer Verschleiß an Reifen und Fahrwerkslager-Komponenten, eine starke Belastung der Stoßdämpfer und ein reduzierter Fahrkomfort. Zudem zerren die Fliehkräfte an der Radaufnahme und an den Lenkungskomponenten.
10 Jahre ist schon übel.
Mein Reifenfutzi hier dreht bei 5 Jahren schon ab, ist klar dass der was verkaufen will, aber grade bei Reifen kann man am falschen Ende sparen. Fahranfänger mit schlechten Reifen und miese Wetterverhältnisse können eine böse Kombination sein.
Das mit dem Blaulicht hatten wir doch schonmal in diesem Thread:
Wenn ich mich recht erinner kostet das
erstmal "nur
" 20 €
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Tb.-Nr.: 138100
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
Verwarnungsgeld: 20,- €
Nur werden die weiteren Vergehen dazugerechnet, z.B. Nötigung, überhöhte Geschwindigkeit, und ggf. Amtsanmassung.
Das ist erstmal rein aus dem Gedächtnis was man so aufgeschnappt hat, aber wir haben hier ja genug Rechtsverdreher bzw. angehende Rechtsverdreher