DPOLG zum G3 in Bayern:
Langwaffe
Die Bayer. Polizei verfügt aktuell über die Langwaffe G3. sie ist bislang nur zum töten von Großtieren freigegeben.
dpolg forderung:
Das G3 ist auch für den einsatz gegen Personen
und sachen bei neuen Bedrohungslagen freizugeben. Dabei ist zu prüfen, wie die ausstattung des G3 im hinblick auf die neuen Bedrohungslagen optimiert werden kann. auch hier bedarf es einer stetigen Überprüfung, welche halbautomatischen Waffen für die Bewältigung neuer, lebensbedrohlicher einsatzlagen geeignet erscheinen.
Munition
in der Bayer. Polizei werden in verschiedensten einheiten unterschiedliche Waffen verwendet. Dies erfordert auch die Bereitstellung unterschiedlichster Munitionsarten.
dpolg forderung:
Die derzeit bei der Bayer. Polizei verwendete Munition muss auf den Prüfstand gestellt und ihre Geeignetheit zur Bewältigung neuer Bedrohungslagen neu bewertet werden. Bei der zulassung des G3 für den einsatz gegen Personen und sachen ist auch die hierfür notwendige Munition zu beschaffen.
Maschinenpistole
Derzeit wird bei der Bayer. Polizei die Maschinenpistole MP5 verwendet.
dpolg forderung:
Die Optimierung der MP5 und der ausstattung bzw. die neubeschaffung eines nachfolgemodells ist zu prüfen. Die sichere Verwahrung der Maschinenpistole in den streifenfahrzeugen ist in absprache mit den Fahrzeugherstellern zu verbessern.
Interessanterweise konnte man in einem Video zum Amokfehlalarm in Ulm einen Bayrischen Polizisten mit G3A4 inklusive Optik sichten. Um 0:27 Rechter Beamter.
Link zur Seite mit dem Video:
http://www.schwaebische.de/region_artikel,...8_toid,351.htmlSchriftliche Anfrage
der Abgeordneten
Eva Gottstein FREIE WÄHLER
vom 10.08.2016
Ausstattung der Bayerischen Polizei II – Dienstwaffen
Ende Juli 2016 wurde auf der Kabinettsklausur in St. Quirin
beschlossen, die Bayerische Polizei mit modernster Ausrüs-
tung auszustatten. Genannt werden in der Pressemitteilung
vom 28.07.2016 unter anderem moderne Dienstwaffen.
Antwort
des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
vom 28.09.2016
1. a) Hält es die Staatsregierung für erforderlich, vor
dem Hintergrund der schrecklichen Ereignisse
in Würzburg, München und Ansbach, mit der Be-
schaffung einer neuen Polizeipistole früher zu be-
ginnen, als es der bisherige Zeitplan ab 2018 vor-
sah?
b) Wie begründet die Staatsregierung ihre Auffas-
sung?
Der Projektstart für die neue Dienstpistole der Bayerischen
Polizei erfolgt planmäßig noch im Jahr 2016. Das Projekt
beinhaltet neben der Beschaffung einer neuen Dienstwaffe
auch die Beschaffung passender Holster, von Trainings- und
Simulationswaffen und die erforderlichen organisatorischen
Anpassungen wie beispielsweise die Umrüstung der Waf-
fenwerkstätten, Schulung des waffentechnischen Perso-
nals, Qualifizierung der Schießtrainer und Anpassung der
Ausbildungspläne u. a. In Anbetracht der Dimension des
Projektes, der beabsichtigten intensiven Einbindung der
Anwender, der Berücksichtigung der Erfahrungen anderer
Bundesländer und der Kenntnisse, beispielsweise über die
Fertigungs- und Lieferzeiten von Waffenherstellern, ist eine
Auslieferung der Waffen vor dem Jahr 2018 trotz der oh-
nehin hohen Priorisierung dieses Projektes höchst unwahr-
scheinlich.
2. a) Plant die Staatsregierung, für die neue Polizeipis-
tole eine mindestens 12-schüssige Pistole mit Re-
servemagazin auszustatten?
b) Wie begründet sie ihre Pläne?
Die neue Dienstpistole der Bayerischen Polizei wird dem ak-
tuellen Stand der Waffentechnik entsprechen und deshalb
auf Basis der neuesten Technischen Richtlinie (TR) „Pistole
im Kaliber 9 mm x 19“ des Polizeitechnischen Instituts (PTI)
der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) für die Poli-
zeien des Bundes und der Länder beschafft. Hiernach wird
das Fassungsvermögen der Magazine künftig mindestens
12 Patronen betragen.
c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung nach mo-
mentanem Erkenntnisstand die Kosten für die
Neuanschaffung der Polizeipistole?
Die Gesamtkosten für die unter Ziffer 1 genannten Aufwen-
dungen belaufen sich nach ersten Schätzungen auf rund 30
Millionen Euro.
3.
a)
Plant die Staatsregierung, die Maschinenpistole
MP5 zu optimieren bzw. ein Nachfolgemodell neu
zu beschaffen?
b)
Wie begründet sie ihre Pläne?
Insbesondere die Anschlagsszenarien in Paris und Kopen-
hagen haben deutlich gemacht, dass terroristische Bestre-
bungen in Europa eine neue Dimension erreicht haben. Das
Vorgehen der Täter, auch gegen die Sicherheitskräfte, hat
eine neue Qualität erreicht. Durch ihre Zugehörigkeit zu pa-
ramilitärischen Verbindungen und/oder terroristischen Orga-
nisationen, wie z.
B. dem „Islamischen Staat“ in Syrien oder
im Irak, erlangen die Täter entsprechende Ausbildung und
Ausrüstung und stellen insbesondere für die Eingreifkräfte
der Anfangsphase – meist der Wach- und Streifendienst –
eine besondere Gefahr dar.
Um dieser veränderten Gefährdungslage wirkungsvoll zu
begegnen, ist es erforderlich, die Bewaffnung der Bayeri-
schen Polizei auf ihre Eignung zur Bewältigung derartiger
Einsatzlagen zu überprüfen. Das Staatsministerium des In-
nern, für Bau und Verkehr (StMI) hat deshalb eine Arbeits-
gruppe unter der Leitung des Polizeipräsidiums Schwaben
Nord mit der eingehenden Prüfung der sogenannten Mittel-
distanzbewaffnung (Maschinenpistole und Gewehr) beauf-
tragt.
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe soll dem StMI noch
im September dieses Jahres vorgelegt werden. Auf Basis
dieser Vorlage wird über das weitere Vorgehen entschie-
den.
4.
a)
Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die
Verwahrung der Maschinenpistole in den Streifen-
fahrzeugen zu verbessern?
Hierfür wird gegenwärtig keine Notwendigkeit gesehen.
b)
Wie begründet die Staatsregierung ihre Einschät-
zung hierzu?
Die Maschinenpistole in einem Streifenwagen ist in einem
verschließbaren Waffenkasten untergebracht.
c)
Wie hoch schätzt die Staatsregierung nach mo-
mentanem Erkenntnisstand die Kosten für eine
Verbesserung der Verwahrungsmöglichkeiten?
Entfällt.
5.
a)
Hält es die Staatsregierung für erforderlich oder
sinnvoll, die Langwaffe G3 zukünftig auch für den
Einsatz gegen Personen und Sachen freizugeben?
b)
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
c)
Wie begründet die Staatsregierung ihre Einschät-
zung?
Wie bereits in der Antwort zur Frage 3 dargelegt, hat das
StMI aufgrund der erhöhten terroristischen Bedrohung eine
Prüfung der Mitteldistanzbewaffnung (Maschinenpistole und
Gewehr) veranlasst. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe soll
dem StMI noch im September dieses Jahres vorgelegt wer-
den. Auf Basis dieser Vorlage wird über das weitere Vorge-
hen entschieden.