ZITAT(Crazy Butcher @ 8. Dec 2015, 18:32)
Mal angenommen man hat bei einem Gebrauchtwarenhändler ein defektes Mobiltelefon gekauft. Dieses wurde bereits beim Kauf als solches deklariert (Platine defekt, keine Funktion). Nun hat es aber noch Herstellergarantie, welche nach dem Kauf in Anspruch genommen wird. Das Handy wird eingeschickt, jedoch nicht repariert, weil ein Feuchtigkeitsschaden festgestellt wird. Es kommt unrepariert zurück.
Der o.g. Verkäufer räumt aber 30 Tage Widerrufsfrist ein. Womit man theoretisch das Gerät einfach zurückschicken kann. Nun wurde es ja im Rahmen der Garantieleistung geöffnet, was sich auch anhand von z.B. fehlender Garantiesiegel feststellen lässt. Wirkt sich das auf die Widerrufsmöglichkeiten aus? Garantie ist ja sogesehen eine Herstellerleistung, die "mitgeliefert" und daher auch in Anspruch genommen werden kann.
In den Widerrufsbedingungen taucht z.B. folgende Einschränkung auf: "Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist". Würde die Inanspruchnahme der Herstellergarantie (und somit die Öffnung des Gerätes durch den Service) dazu zählen?
rein hypothetisch hat ein freund von mir irgendwo in einer bar (stavro mueller beta) gehört, dass apple die garantie für macbooks mit polycarbonat-gehäuse mit ihren typischen rissen verlängert hat.
der dachte daran, solche macbooks zu kaufen, an apple zu schicken und nach 6-8 wochen mit neuem gehäuse zurückzubekommen. wäre das keine geschäftsidee für dich?
alternativ dazu: apple hatte mal die verfügbarkeit von os x snow Leopard dvds beendet. danach stiegen diese DVDs bei ebay auf 35 euro. apple liefert aber inzwischen wieder für 20 euro je dvd.
http://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&am...d+&_sacat=0http://www.apple.com/de/shop/product/MC573...06-snow-leopard(btw, ich nehm 10% lizenzgebühren vom Reinerlös..
)
edit: gedanklich user verwechselt...
edit: eigene frage:
wenn schwarze löcher verdampfen können, wenn sie nur lange genug nicht mehr gefüttert werden, licht und elektromagnetische Quanten vom schwarzen loch aber nicht gravitiv, sondern über den stillstand der zeit festgehalten werden, dann müsste es doch, wenn das schwarze loch als solches aufhört zu existieren, einen gewaltigen blitz geben, der ähnlicher der gamma bursts im stande wäre jedes leben auf planeten über weite entfernung hin auszulöschen.
wie sieht das eigentlich aus, wenn ein schwarzes loch aufhört zu existieren? poppt es dann zum Neutronenstern auf?