ZITAT(Darkoliver @ 17. Apr 2014, 18:24)
Hallo Waffenfreunde,
ich hätte eine Frage zu meinem kommenden Waffenschein: Laut § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis (WaffG) soll man beim Beantragen eines Waffenscheins eine Haftpflichtversicherung in Höhe einer Million Euro vorweisen. Wie kann man die monatlichen Versicherungsbeiträge dafür errechnen?
Danke Max
Hallo Max,
da Deine Frage meinen beruflichen Alltag betrifft, kann ich Dir sagen, dass eine gute private Haftpflichtversicherung den legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen absichert.
So dass eine spezielle Haftpflichtversicherung nicht erforderlich ist. Die Höhe sollte mindesten 5 Mio. besser 10. Mio. betragen, da die aktuell höchste Schadenersatzforderung sich auf 7,5 Mio. beläuft.
Dabei geht es weniger um Schmerzgeld als um lebenslange Renten und Pflegeleistungen, insbesondere wenn Kinder betroffen sind.
Der Versicherungsschutz muss allerdings gar nicht teuer sein. Eine gute Absicherung mit 10 Mio. ist im Singletarif schon für rund 45€ Beitrag im Jahr zu haben und für eine Familie für rund 65€ evtl. lohnt es sich, wenn Kinder unter 7 Jahren da sind, auch ein paar
Euro mehr zu investieren, um auch in denen Fällen, in denen die Kinder eigentlich nicht haften, trotzdem Versicherungsschutz zu haben. Dem Nachbarn zu erklären, dass er die Lackierung seines zerkratzten neuen BMW selber bezahlen darf (Rechtslage BGB), kommt meistens nicht gut und führt zu schlechter Stimmung.
Zu beachten ist auch der Passus legaler Gebrauch. Dass kann dazu führen, dass beim Abfeuern der Waffe zu Sylvester oder unter Alkoholeinfluss kein Versicherungsschutz besteht, da dies kein legaler Gebrauch ist.