ZITAT(ramke @ 22. Nov 2020, 12:21)
Jemand ne Idee wie das mit der Haftung geregelt ist, wenn n Soldat so ein digi.funkgerät verliert? Jedes Funkgerät ist ja lizenziert oder verwechsel ich da was?
Meinst du die TETRA Geräte?
Wenn son Ding abhanden kommt gibts zwei Optionen:
1) Karte im Netz sperren. Die SIM Karte -wie bei jedem Handy- ist innerhalb von Minuten über die zuständige Leitstelle bzw. Servicepoint gesperert. Dann nimmt das Endgerät, in dem die Karte drin ist nicht mehr am Funkverkehr teil, sprich es bucht sich gar nicht mehr ins Netz ein. Die Karte könnte man theoretisch auch in ein anderes Funkgerät einlegen und damit am Funkverkehr teilnehmen, ohne das abhandengekommene Gerät. Das verhindert man via Kartensperrung. Die Berechtigungen des Teilnehmers sind auch auf der Karte gespeichert, nicht im Funkgerät.
2) Gerät im Netz sperren. Wenn ein Endgerät abhanden kommt kann man zuerst die Karte sperren (s.o.). Oder man macht das bewußt nicht sondern trackt das Gerät. Annähernd jedes BOS- TETRA- Gerät hat ein GPS-Modul. Dann kommen freundliche Herren oder Damen und holen es wieder ab :-)
Wenn das nix bringt dann kann man das Gerät selbst sperren, so das es auch mit einer anderen Karte im Netz nicht mehr funktioniert. Dazu braucht man die TEI, die TETRA Equipment Identity, die identifiziert das Gerät eindeutig und kann im Netz identifiziert werden.
Somit kann man verhindern, dass mit abhanden gekommenen Geräten oder Karten unberechtigt am Funkverkehr teilgenommen wird.
Und ja, jedes TETRA Gerät im Netz muss dort vorher zentral berechtigt werden, auch jede TETRA Karte. Sonst bucht sich das Gerät gar nicht ins BOS Netz ein. Für die, die das administrieren (auf Nutzerebene) ist das schon aufwändig, da man wirklich jedes Gerät mit zig Daten in einer langen Liste erfassen muss, die dann im System eingepflegt wird. Einfach Funkgerät kaufen und mitmachen ist nicht.
Zur Haftung: ich kann nur was zur zivilen Seite sagen. Materiell ist das überschaubar, so ein Handfunkgerät Typ Motorola MTP 6650 kosten netto aktuell 363 Euro (Warenkorb Hessen). Da ist ein aktuelles Smartphone teurer. Haftung regelt sich nach dem Dienstrecht bzw. der Arbeitnehmerhaftung, sprich für leichte Fahrlässigkeit ("kann passieren") haftet die Einsatzkraft in der Regel nicht. Viel wichtiger ist das Gerät wirklich zeitnah zu sperren.
Bei echtem Abhandenkommen ist der administrative Aufwand erheblich, inkl. Einpflegen in die Sachfahndung der Polizei mit den Gerätedaten und die Vorgangsnummer dann an den zuständigen Servicepoint melden.
Ich muss keine Waffen verwalten, aber der ich vermute, der Aufwand ist ähnlich hoch. SIM Karten müssen im Tresor gelagert werden oder gesprert werden, wenn sie die Dienststelle unbeaufsichtigt verlassen (Werkstattaufenthalt bei Fahrzeugfunkgeräten)
Wir hatten hier im Rahnmen ZMZ auch schon Reservisten, denen hab ich die Geräte einfach in die Hand gedrückt, dann haben sie mitgemacht. Wer für die Bundesrepublik eine Kriegswaffe führen darf ist für mich auch zuverlässig genug, ein BOS- Funkgerät zu führen. Wir haben das pragmatisch gesehen.
...ich weiß zwar nicht ob das deine Frage war, aber das kann ich dazu beitragen :-)