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> Karriereberatung der Bundeswehr
MiC
Beitrag 20. Jul 2014, 11:13 | Beitrag #1
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Moin Kameraden,

ich bin zur Zeit als Karriereberatungsoffizier, früher Wehrdienstberatungsoffizier, bei der Bundeswehr tätig. In letzter Zeit erhalte ich vermehrt Anfragen per PN über Einstellungstests, Einstellungskriterien, mögliche Laufbahnen, Verwendungen usw. Gerne möchte ich euch die Möglichkeit geben, wenn es die Administratoren gestatten, hier einen Strang über dieses Thema zu eröffnen, da sich viele Fragen wiederholen.

Zum Beispiel ein paar aktuelle Themen:

- Zur Zeit ist eine Einstellung als FWDler im Bereich der Infanterie nicht möglich, als SaZ4 schon.
- Die Gebirgsjäger haben den SaZ2 wieder eingeführt.
- Die Marine hat einen FWD "Allgemein" eingeführt, der zu Beginn keiner Verwendungsreihe zugeordnet wird.

Natürlich sind alle Angaben ohne Gewähr und ersetzen nicht das persönliche Gespräch beim Karriereberater! Auch erhalte ich viele meiner Informationen über meine zuständige Dienststelle. Es kann also in anderen Teilen Deutschlands auch etwas anders aussehen.

Bei persönlichen Fragen stehe ich auch per PN weiter zu Verfügung. Ich bitte aber hier von Grundsatzdiskussionen abzusehen.

PS: Ich bin aber auch nicht allwissend!

Mit kameradschaftlichem Gruße

MiC

Der Beitrag wurde von MiC bearbeitet: 20. Jul 2014, 11:23


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Black Hawk
Beitrag 4. Aug 2014, 11:09 | Beitrag #2
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Moinsen,
Kreuz As hat mich auf diesen Thread aufmerksam gemacht. Deswegen hier die Frage aus dem Infanterie-Forum.

ZITAT
Hoffe, dasss die Frage hier richtig ist.
Stimmt es, dass Offiziere des Heeres nur zum 1.7 eines Jahres gezogen?
Laut einem Bekannten werden OA's ,unter Ausnahmen, auch zum 1.10 gezogen. Falls ja, welche Ausnahmen sind das?
Beginnt die "Oktoberrunde" der Ausbildungen am 1.10 oder 6.10 dieses Jahres?


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Was mach ich hier?
 
MiC
Beitrag 5. Aug 2014, 19:55 | Beitrag #3
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Der Sanitätsdienst stellt auch ein paar (angeblich so um die 15 bis 20) SanOAs zum 01. Oktober eines Jahres ein. Für alle anderen gilt ausschließlich der 01. Juli eines Jahres.

MkG

MiC


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Freestyler
Beitrag 8. Oct 2014, 20:55 | Beitrag #4
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Kurze Frage von mir: Stimmt es, dass die Berechtigungsausweise für FWD nur für ICs, aber nicht (mehr) für ICEs gelten, aber u.U. eine Differenz (zu welchem Fahrpreis?) gezahlt wird? Wie wird verfahren, wenn der betreffende Soldat mit IC+ICE eine Fahrzeit von ~4 Stunden hätte, ohne ICE aber von ~8 Stunden?
 
Father Christmas
Beitrag 9. Oct 2014, 21:44 | Beitrag #5
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Die Fahrzeit ist erstmal egal. Relevant ist meines Wissens, dass der Wohnort bis 24 Uhr desselben Tages erreicht wird. Es gibt durchaus schlechte Bahnverbindungen in denen man auch mit ICE in diesem Zeitrahmen (8h) unterwegs ist (Laupheim-Berlin bspw.).

Edit/
Wegen Änderung der Fahrkarte prüfe ich morgen mal, kann ich mir aber nicht vorstellen.

Der Beitrag wurde von Father Christmas bearbeitet: 9. Oct 2014, 21:50


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Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.

ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
Father Christmas
Beitrag 10. Oct 2014, 12:23 | Beitrag #6
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Sorry, Spieß hat seinen Hund dabei gehabt - so einen kleinen, traurig dreinguckenden Mops. Ich war abgelenkt und hab vergessen zu fragen. Ich versuchs in zwei Wochen nochmal.

Edit/
Mh, er ist noch nicht lang mein Spieß, aber wenn ich drüber nachdenke, hat das mit dem Mops glaub ich Methode :/

Der Beitrag wurde von Father Christmas bearbeitet: 10. Oct 2014, 12:34


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Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.

ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
Freestyler
Beitrag 10. Oct 2014, 22:34 | Beitrag #7
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Fahrt mit dem ICE ist mit dem Berechtigungsausweis doch möglich, hat sich also erledigt...
 
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Beitrag 10. Nov 2014, 22:42 | Beitrag #8
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Bin auf der Suche, nach der Punkteaufschlüsselung des Basis Fitness Test. Hab mehrere Threads dazu z.B. im Bundeswehrforum gefunden (und auch ungefähr 20 Seiten gelesen),
aber bin bisher nur darauf gestoßen.

Soweit ja auch gut, nur wie ist das mit dem 3000m Radfahren, gilt da die selbe Aufschlüsselung wie beim 1000m Lauf? Obergrenze mit 6:30 wäre ja die selbe.


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MiC
Beitrag 17. Nov 2014, 10:51 | Beitrag #9
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Ich hoffe das hilft dir weiter:

3000-m-Fahrradergometertest

Zeit (s) Zeit (mm:ss) Punkte
390 06:30 100
389 06:29 102
388 06:28 104
387 06:27 105
386 06:26 107
385 06:25 109
384 06:24 111
383 06:23 113
382 06:22 115
381 06:21 116
380 06:20 118
379 06:19 120
378 06:18 122
377 06:17 124
376 06:16 125
375 06:15 127
374 06:14 129
373 06:13 131
372 06:12 133
371 06:11 135
370 06:10 136
369 06:09 138
368 06:08 140
367 06:07 142
366 06:06 144
365 06:05 145
364 06:04 147
363 06:03 149
362 06:02 151
361 06:01 153
360 06:00 155
359 05:59 156
358 05:58 158
357 05:57 160
356 05:56 162
355 05:55 164
354 05:54 165
353 05:53 167
352 05:52 169
351 05:51 171
350 05:50 173
349 05:49 175
348 05:48 176
347 05:47 178
346 05:46 180
345 05:45 182
344 05:44 184
343 05:43 185
342 05:42 187
341 05:41 189
340 05:40 191
339 05:39 193
338 05:38 195
337 05:37 196
336 05:36 198
335 05:35 200
334 05:34 202
333 05:33 204
332 05:32 205
331 05:31 207
330 05:30 209
329 05:29 211
328 05:28 213
327 05:27 215
326 05:26 216
325 05:25 218
324 05:24 220
323 05:23 222
322 05:22 224
321 05:21 225
320 05:20 227
319 05:19 229
318 05:18 231
317 05:17 233
316 05:16 235
315 05:15 236
314 05:14 238
313 05:13 240
312 05:12 242
311 05:11 244
310 05:10 245
309 05:09 247
308 05:08 249
307 05:07 251
306 05:06 253
305 05:05 255
304 05:04 256
303 05:03 258
302 05:02 260
301 05:01 262
300 05:00 264
299 04:59 265
298 04:58 267
297 04:57 269
296 04:56 271
295 04:55 273
294 04:54 275
293 04:53 276
292 04:52 278
291 04:51 280
290 04:50 282
289 04:49 284
288 04:48 285
287 04:47 287
286 04:46 289
285 04:45 291
284 04:44 293
283 04:43 295
282 04:42 296
281 04:41 298
280 04:40 300
279 04:39 302
278 04:38 304
277 04:37 305
276 04:36 307
275 04:35 309
274 04:34 311
273 04:33 313
272 04:32 315
271 04:31 316
270 04:30 318
269 04:29 320
268 04:28 322
267 04:27 324
266 04:26 325
265 04:25 327
264 04:24 329
263 04:23 331
262 04:22 333
261 04:21 335
260 04:20 336
259 04:19 338
258 04:18 340
257 04:17 342
256 04:16 344
255 04:15 345
254 04:14 347
253 04:13 349
252 04:12 351
251 04:11 353
250 04:10 355
249 04:09 356
248 04:08 358
247 04:07 360
246 04:06 362
245 04:05 364
244 04:04 365
243 04:03 367
242 04:02 369
241 04:01 371
240 04:00 373
239 03:59 375
238 03:58 376
237 03:57 378
236 03:56 380
235 03:55 382
234 03:54 384
233 03:53 385
232 03:52 387
231 03:51 389
230 03:50 391
229 03:49 393
228 03:48 395
227 03:47 396
226 03:46 398
225 03:45 400
224 03:44 402
223 03:43 404
222 03:42 405
221 03:41 407
220 03:40 409
219 03:39 411
218 03:38 413
217 03:37 415
216 03:36 416
215 03:35 418
214 03:34 420
213 03:33 422
212 03:32 424
211 03:31 425
210 03:30 427
209 03:29 429
208 03:28 431
207 03:27 433
206 03:26 435
205 03:25 436
204 03:24 438
203 03:23 440
202 03:22 442
201 03:21 444
200 03:20 445
199 03:19 447
198 03:18 449
197 03:17 451
196 03:16 453
195 03:15 455
194 03:14 456
193 03:13 458
192 03:12 460
191 03:11 462
190 03:10 464
189 03:09 465
188 03:08 467
187 03:07 469
186 03:06 471
185 03:05 473
184 03:04 475
183 03:03 476
182 03:02 478
181 03:01 480
180 03:00 482
179 02:59 484
178 02:58 485
177 02:57 487
176 02:56 489
175 02:55 491
174 02:54 493
173 02:53 495
172 02:52 496
171 02:51 498
170 02:50 500

Berechnungsformel = 100 + ({390 – benötigte Zeit [in sek]} x 1,81818181)

Der Beitrag wurde von MiC bearbeitet: 18. Nov 2014, 07:19


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Beitrag 17. Nov 2014, 22:49 | Beitrag #10
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Ok super, mehr als genau das was ich gesucht habe!
Mein Berater hat mir übrigens auf Nachfrage hin gesagt, es gäbe DEFINITV keine Punkte, nur Bestanden oder nicht.

Man muss 3000m schaffen, unter 6:30 und die 6:30 danach aber auch durchhalten. Wenn man dann bei 6:30 mehr
als die 3000m hat ist halt schön zu sehen aber ohne Wertung.

Das war wie gesagt die offizielle Aussage wink.gif Konnte ich mir aber ehrlich gesagt so nicht ganz vorstellen, offenbar zurecht.
Danke MiC!

Noch eine Frage, falls du diese beantworten kannst. Weisst du, welche Verwendungen einem beim Einplaner jeweils
mit einer LASIK oder LASEK Augenlaserbehandlung "gestrichen" werden?


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Beitrag 18. Nov 2014, 07:23 | Beitrag #11
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ZITAT(-=v00d00=- @ 17. Nov 2014, 22:49) *
Ok super, mehr als genau das was ich gesucht habe!
Mein Berater hat mir übrigens auf Nachfrage hin gesagt, es gäbe DEFINITV keine Punkte, nur Bestanden oder nicht.

Man muss 3000m schaffen, unter 6:30 und die 6:30 danach aber auch durchhalten. Wenn man dann bei 6:30 mehr
als die 3000m hat ist halt schön zu sehen aber ohne Wertung.

Das war wie gesagt die offizielle Aussage ;) Konnte ich mir aber ehrlich gesagt so nicht ganz vorstellen, offenbar zurecht.
Danke MiC!

Noch eine Frage, falls du diese beantworten kannst. Weisst du, welche Verwendungen einem beim Einplaner jeweils
mit einer LASIK oder LASEK Augenlaserbehandlung "gestrichen" werden?


Hier noch die Hinweise zum Ergometertest:

[Quote]3.1. Zu erbringende Mindestleistung

11 x 10 m-Sprinttest 60 s
Klimmhang 5 s
3000-m-Fahrradergometertest 06:30 min

Testerfolg Die Mindestleistungen sind alters- und geschlechtsunabhängig. Falls die Mindestleistung in einer oder mehrerer Disziplinen nicht erbracht wird, gilt der BFT-PersG als nicht bestanden. In diesem Fall wird keine weitere Bewertung vorgenommen.
Der Test kann einmal wiederholt werden. Alternativ kann bei einem Nichtbestehen des BFT-PersG während der Eignungsfeststellung, die körperliche Leistungsfähigkeit durch erfolgreiches Ableisten des BFT (Truppe) bzw. das erfolgreiche Ablegen des Deutschen Sportabzeichens (DSA) nachgewiesen werden


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Beitrag 18. Nov 2014, 07:29 | Beitrag #12
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ZITAT(-=v00d00=- @ 17. Nov 2014, 22:49) *
Ok super, mehr als genau das was ich gesucht habe!
Mein Berater hat mir übrigens auf Nachfrage hin gesagt, es gäbe DEFINITV keine Punkte, nur Bestanden oder nicht.

Man muss 3000m schaffen, unter 6:30 und die 6:30 danach aber auch durchhalten. Wenn man dann bei 6:30 mehr
als die 3000m hat ist halt schön zu sehen aber ohne Wertung.

Das war wie gesagt die offizielle Aussage ;) Konnte ich mir aber ehrlich gesagt so nicht ganz vorstellen, offenbar zurecht.
Danke MiC!

Noch eine Frage, falls du diese beantworten kannst. Weisst du, welche Verwendungen einem beim Einplaner jeweils
mit einer LASIK oder LASEK Augenlaserbehandlung "gestrichen" werden?


Also ich denke schon, dass die Punkte zählen. Ich bin im Moment im BFD und kann daher nicht in meinem KarrC nachfragen.

ZITAT
3.1. Zu erbringende Mindestleistung

11 x 10 m-Sprinttest 60 s
Klimmhang 5 s
3000-m-Fahrradergometertest 06:30 min

Testerfolg:
Die Mindestleistungen sind alters- und geschlechtsunabhängig. Falls die Mindestleistung in einer oder mehrerer Disziplinen nicht erbracht wird, gilt der BFT-PersG als nicht bestanden. In diesem Fall wird keine weitere Bewertung vorgenommen.
Der Test kann einmal wiederholt werden. Alternativ kann bei einem Nichtbestehen des BFT-PersG während der Eignungsfeststellung, die körperliche Leistungsfähigkeit durch erfolgreiches Ableisten des BFT (Truppe) bzw. das erfolgreiche Ablegen des Deutschen Sportabzeichens (DSA) nachgewiesen werden.


Bezüglich der Augenbehandlung kann ich dir leider nichts sagen. Wir dürfen keine Beratung hinsichtlich Erkrankungen durchführen, da uns die medizinische Kompetenz fehlt. Ich rufe dann aber gerne mal einen Musterungsarzt an um zumindest einen Deutschuss abgeben zu können. Nimm ruhig mal Kontakt mit deinem Karriereberater auf und frag ihn, ob er das für dich in Erfahrung bringen an.

MiC


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Beitrag 18. Nov 2014, 13:08 | Beitrag #13
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Er konnte mir dazu nichts sagen, Ich weiss das z.b. 2012 die einzige gestrichene Verwendung durch eine Augen OP der "Panzer Führerschein" war. Die Aussage hatte ich
von einem Musterungsarzt, nach etlichen Weiterleitungen. Der hat mir aber auch klar gesagt, dass dies auch einfach wechseln kann und heute noch aktuell ist, nächste Woche
aber schon anderst gehandhabt werden kann.


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Nite
Beitrag 18. Nov 2014, 15:33 | Beitrag #14
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ZITAT(-=v00d00=- @ 18. Nov 2014, 13:08) *
Er konnte mir dazu nichts sagen, Ich weiss das z.b. 2012 die einzige gestrichene Verwendung durch eine Augen OP der "Panzer Führerschein" war.

Das ist wieder eine typisch sinnlose Wehrdienstberater-Aussage (sorry @MiC ;) ).
Die Voraussetzungen für BF ("Panzerführerschein") sind meines Wissens nach identisch mit den Vorgaben für BCE (LKW).
Weiterhin dürften z.B. Pilotenverwendungen erst recht rausfallen bei Augengeschichten die ein KO-Kriterium für BCE sind.


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MiC
Beitrag 19. Nov 2014, 07:38 | Beitrag #15
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ZITAT(Nite @ 18. Nov 2014, 15:33) *
ZITAT(-=v00d00=- @ 18. Nov 2014, 13:08) *
Er konnte mir dazu nichts sagen, Ich weiss das z.b. 2012 die einzige gestrichene Verwendung durch eine Augen OP der "Panzer Führerschein" war.

Das ist wieder eine typisch sinnlose Wehrdienstberater-Aussage (sorry @MiC ;) ).
Die Voraussetzungen für BF ("Panzerführerschein") sind meines Wissens nach identisch mit den Vorgaben für BCE (LKW).
Weiterhin dürften z.B. Pilotenverwendungen erst recht rausfallen bei Augengeschichten die ein KO-Kriterium für BCE sind.


Da muss ich meinen Kameraden in Schutz nehmen, -=v00d00=- schrieb ja, dass das eine Aussage des Musterungsarztes gewesen sei. Ich würde in der Bundeswehr den logischen Schritt "wenn das nicht, dann das auch nicht" eh nicht gehen. Die Personalgewinnung kann (!) in einigen Bereichen sehr flexibel sein, gerade wenn der Bedarf besteht. Es ist auch sehr sinnvoll einige Vorgaben dem Bedarf anzupassen. Heute habe ich das gelesen:

ZITAT
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr IV 2.3 (1) teilt mit, dass für die Einstellung als/ Ausbildung zum Hubschrauberführer-, Transport-flugzeugführer-, Propellerflugzeugführer- und Luftfahrzeugoperationsoffizier bei der Teilstreitkraft Luftwaffe, Heer und Marine dringender Regenerationsbedarf an geeignetem Personal besteht.


PS: Es muss aber keiner Angst haben, dass bald nur noch dicke dumme deutsche Soldaten durch den Wald rennen. Vor 50 Jahren waren die "Neuen" auch immer die schlechteren.

MiC


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MiC
Beitrag 10. Aug 2015, 20:47 | Beitrag #16
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Einen schönen guten Abend,

weiterhin möchte ich allen Neulingen, aber natürlich auch den alten Hasen, die Möglichkeit geben, Fragen zwecks einer Einstellung bzw. Wiedereinstellung in die Bundeswehr direkt an mich zu stellen. Dies kann hier im Forum, aber natürlich auch direkt per PN an mich erfolgen. Wie im Thread zu lesen, bin ich Karriereberatungsoffizier und somit Mitglied der dunklen Seite der Macht. Falls es hier den ein oder anderen Soldaten gibt, der mit dem Gedanken spielt ebenfalls zur Karriereberatung zu wechseln (Stichwort: Heimatnähe, Planbarkeit, usw.), bin ich gerne dazu bereit Kontaktdaten weiterzureichen.

Mit kameradschaftlichem Gruße

MiC

PS: Danke goschi.
PPS: Wer Kommafehler findet, darf sie behalten.



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Beitrag 10. Aug 2015, 21:02 | Beitrag #17
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Da nicht nur das Forum, sondern auch seine Nutzer älter werden, vielleicht schreibst Du ja mal was zu Wiedereinstellern und Quereinsteigern?

Da geistern ja diverse Gerüchte und Halbwahrheiten durch das Netz und auf Partys umher. Was gibt's aber tatsächlich für Optionen? Und was ist davon realistisch?


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MiC
Beitrag 11. Aug 2015, 08:43 | Beitrag #18
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Bei Wiedereinstellern spielen zwei Faktoren die Hauptrolle, nämlich das Alter und die berufliche Qualifikation.

Grundsätzlich (ein sehr wichtiges Wort!) kann ich bis zum 29. Lebensjahr jede Laufbahn der Bundeswehr anstreben, und somit auch eine Ausbildung (ZAW) bzw. ein Studium absolvieren. Mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres ist dies nicht mehr möglich. Bringe ich allerdings einen verwertbaren Beruf mit, ist auch eine Einstellung über das 30. Lebensjahr hinaus durchaus möglich.
Die nächste Altersgrenze ist das 40. Lebensjahr. In diesem Fall muss durch das Karrierecenter eine Einzelabfrage an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gestellt werden. Hier wird nach einem speziellen Dienstposten für den Bewerber gesucht. Ist dieser vorhanden, kann man auch mit über 40 Jahren noch eingestellt werden. Dies findet aber sehr selten statt. Die gleiche Prozedur muss bei Bewerbern mit Meister-/Technikerqualifikation durchgeführt werden. Der Einstellungstest findet natürlich trotzdem statt.

MiC


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Panzermaus
Beitrag 20. Aug 2015, 14:39 | Beitrag #19
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Ich muss jetzt hier auch mal eine Frage los werden.

Angenommen ich verlasse die Bundeswehr als SaZ 12 UmP nach 10 Jahren und nutze die BFD Zeit für einen Bachelor und evtl. ein Master Studiengang. Wie stehen meine Chancen als Wiedereinstellen zurück zur Bundeswehr zu gehen und in die Laufbahn des gehobenen Dienstes zu wechseln, angenommenes Alter wäre 35/36.

Der Beitrag wurde von Panzermaus bearbeitet: 20. Aug 2015, 14:40
 
MiC
Beitrag 20. Aug 2015, 15:33 | Beitrag #20
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Mit Wiedereinstellung meinst du eine Beamtenlaufbahn in der Wehrverwaltung? Ich habe da keine Zahlen zu, aber die "Binnenwerbung" wird eigentlich ziemlich groß geschrieben, dadurch sollten die Chancen durchaus vorhanden sein. Das alles ist natürlich auch vom angestrebtem Studium abhängig, denn in der Laufbahn des gehobenen Dienstes wäre dieses ja in die Laufbahnausbildung integriert. Der BFD hat mittlerweile sogar die Aufgabe jeden aktiven Soldaten auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen. Mein Berater hat dies bei mir auch bereits getan.


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Panzermaus
Beitrag 21. Aug 2015, 14:32 | Beitrag #21
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Nein, ich meine damit wieder in den aktiven Dienst zurück zu kehren als Wiedereinsteller.
 
MiC
Beitrag 31. Aug 2015, 14:18 | Beitrag #22
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ZITAT(Panzermaus @ 21. Aug 2015, 14:32) *
Nein, ich meine damit wieder in den aktiven Dienst zurück zu kehren als Wiedereinsteller.


Eine Wiedereinstellung mit abgeschlossenem Studium ist zwar möglich, kommt aber so gut wie nie vor. Seiteneinsteiger werden praktisch nur aus den Studienfächern Medizin, Geographie und Jura eingestellt. Hierfür haben wir aber auch Fachleute in Köln sitzen, die sind unter der Adresse EinplanungSeiteneinsteiger@bundeswehr.org zu erreichen.

€: Gerade das Alter spielt hierbei auch noch einen entscheidenden Faktor. Allerdings solltest du dich trotzdem bewerben, mehr als eine Ablehnung kann ja nicht passieren.

MiC

Der Beitrag wurde von MiC bearbeitet: 1. Sep 2015, 10:14


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Panzermaus
Beitrag 1. Sep 2015, 08:38 | Beitrag #23
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Okay, danke!
 
MiC
Beitrag 1. Sep 2015, 10:21 | Beitrag #24
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Ich habe heute mit der Einplanungsstelle für Seiteneinsteiger telefoniert und möchte hier ein paar Informationen mitteilen:

1. Ist es möglich auf einen vorhandenen zivilen Bachelor-Abschluss den Master an einer Bundeswehruniversität zu absolvieren?

Ja, dies ist möglich. Hierbei muss allerdings genau betrachtet werden, ob man mit dem vorhandenen Abschluss auch die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium erfüllt.

2. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Studium, möchte nun aber bei der Bundeswehr erneut studieren, ist dies möglich?

Ja, wenn man noch nicht älter als 29 Jahre am Tag der Einstellung ist.

3. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Studium und möchte Offizier werden, ist dies auch ohne erneutes Studium möglich?

Ja, eine Bewerbung als Offizier ohne Studium ist möglich.

Der Einstellungsdienstgrad ist vom Abschluss (Bachelor oder Master) und gegebenenfalls von der vorhandenen Berufserfahrung abhängig. Grundsätzlich wird ein Bachelor als Oberleutnant eingestellt. Möchte man allerdings ein neues Studium bei der Bundeswehr absolvieren, dann fängt man als Schütze an.

MiC

Der Beitrag wurde von MiC bearbeitet: 1. Sep 2015, 14:53


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Panzermaus
Beitrag 1. Sep 2015, 11:36 | Beitrag #25
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Super! Vielen Dank dafür!
 
 
 

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