Der allgemeine Flugzeugfragenfred, wow... hier gibt es noch keinen? |
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Der allgemeine Flugzeugfragenfred, wow... hier gibt es noch keinen? |
28. Aug 2010, 07:35 | Beitrag
#1
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Hauptmann Beiträge: 3.966 Gruppe: Members Mitglied seit: 05.04.2003 |
Guten Morgen,
im Wikipedia Artikel zur Soko J-22 Orao findet sich der nette Satz "Standard communication and navigation equipment, plus (fire control and weapons management) Thompson-CSF VE-120T HUD replacing the original Ferranti ISIS D-282 gyro sight (defensive sensors and systems) Iskra SO-1 RWR and provision for up to three chaff/flare dispensers and P10-65-13 passive jammer pod,"... Kann irgendjemand was mit diesem P10-65-13 passive jammer pod anfangen? Gruß Thomas -------------------- Russia's Blyatskrieg
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7. Jun 2011, 15:25 | Beitrag
#2
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Oberleutnant Beiträge: 2.183 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2006 |
Hmm, wohl eher eine Frage die die Welt nicht braucht, aber wegen der Thematik packe ich es hier rein:
1. Ist es erlaubt als Zivilperson z.B. ein Fan Song Radar zu betreiben? -wenn ja: Ist es erlaubt damit Flugzeuge zu beleuchten? 2. Hat ein Airliner überhaupt RWR oder etwas ähnliches? -------------------- There are two constants in the universe:
the speed of Light and the bore of a Chevy Small Block |
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1. Jul 2011, 04:05 | Beitrag
#3
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Hauptmann Beiträge: 4.366 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Ich vermute aber, daß nur die Gesellschaft, die mit der Flugsicherung beauftragt wurde, Radargeräte betreiben darf. So generell kann man das nicht stehen lassen. Der DWD betreibt in Deutschland 12 Dopplerradare zur Wetterbeobachtung. Und diverse Universitäten etc. ebenfalls ein paar. Und ein paar (zehn)tausend Binnenschiffe tuckern auch mit 2D-Radargerät aufm Bug oder aufm Dach rum. 1. Ist es erlaubt als Zivilperson z.B. ein Fan Song Radar zu betreiben? Grundsätzlich ja, solange man die entsprechenden Genehmigungen einholt. Ein Luftüberwachungsradar ist gesetzlich gesehen eine Funkstelle des nichtnavigatorischen Ortungsfunks hoher Leistung. Für eine solche dürfte eine Frequenzzuteilung seitens der Bundesnetzagentur erforderlich sein (§55 TKG); eine solche Frequenzzuteilung für eine derartige Anlage obiger Einteilung kostet 130 Euro Gebühren, danach sind jährlich rund 75 Euro Gebühren für die Überwachung der elektromagnetischen Verträglichkeit der Anlage zu entrichten. Das Radar muß dabei natürlich in einen mit dem Frequenznutzungsplan konformen Bereich fallen. Eine F- oder G-Band-Anlage ist diesbezüglich vermutlich eher noch unproblematisch (C-Band kann man dagegen zum Beispiel vergessen). Der Beitrag wurde von kato bearbeitet: 1. Jul 2011, 04:13 |
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