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> COVID-19-Pandemie - Einsatz der Bundeswehr im Inland, Der Informationsthread
Wraith187
Beitrag 20. Mar 2020, 11:20 | Beitrag #1
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Nachdem die Politik in Deutschland bisher primär auf die Pandemie passiv reagiert hat, versucht man jetzt wohl proaktiv und zunehmend ohne Denkverbote zu agieren. Daher kommt jetzt auch die Bundeswehr verstärkt in den Fokus möglicher Einsätze im Inland, um die anderen Behörden bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen.

Tagesschau 2020-03-19, Amtshilfe der Bundeswehr - Reservisten gegen das Coronavirus

Ich halte des auch für sinnvoll, denn die Bundeswehr verfügt über:
  • Medizinsches Personal, ausgestattet mit Verbrauchsmaterial und Einrichtungen wie Krankenhäusern
  • die ABC-Abwehrtruppe zur Dekontamination, Infektionsschutz etc.
  • Fahrzeuge, Personal und Einrichtungen zur logistischen Unterstützung
  • Personal das ganz allgemein häufiger als der Durchschnitt motiviert ist seinen Mitmenschen zu helfen
  • 1.000.000 ehemalige Soldaten die alle eine grundlegende Sanitätsschulung, ABC-Abwehr-Schulung und Sicherungssoldat-ATB erhalten haben und die zum Großteil auch einen Führerschein haben

Für Reservisten die helfen wollen hier die Info beim Reservistenverband:

Reservistenverband.de 2020-03-15
(zuvor gab es schon diesen Aufruf)
ZITAT
Reservistinnen und Reservisten können im Kampf gegen das Coronavirus unterstützen. Dazu ruft Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer in der Welt am Sonntag auf. „Wir haben eine starke Reserve, die bereit ist, Verantwortung für unser Land zu übernehmen“, sagt Verbandspräsident Patrick Sensburg MdB dazu, selbst Oberstleutnant der Reserve.
Verbandspräsident Patrick Sensburg

Allein von den 115.000 Mitgliedern des Reservistenverbandes sind mehr als 1000 im Sanitätsdienst engagiert. Das weitere Potenzial ist groß: Es gibt in Deutschland rund eine Million ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die im Altersband bis 65 Jahre als Reservisten in der Bundeswehr unterstützen könnten. „Hier liegt noch eine Menge Potenzial“, weiß Sensburg und führt aus: „Viele ehemalige Soldaten haben eine medizinische bzw. sanitätsdienstliche Ausbildung, sind aber inzwischen in anderen Berufen tätig. Sie können jetzt unterstützen, fehlende Kapazitäten auffangen und verstärken, um die Krise zu meistern.“

Bereits am vergangenen Freitag hatten wir in diesem Beitrag darauf hingewiesen, dass sich ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die eine entsprechende medizinische Ausbildung haben und für den Dienst in Bundeswehrkrankenhäusern zur Verfügung stehen, beim Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr melden können:

E-Mail: kdosandstbwreserve@bundeswehr.org oder Tel. +4926189632444

Viele Mitglieder des Reservistenverbandes engagieren sich außerdem bereits im Arbeitskreis Sanitätsdienst und weiteren Arbeitsgemeinschaften, bilden sich weiter und tauschen sich über sanitätsdienstliche Themen aus. Der Reservistenverband bietet der Bundeswehr hier schon jetzt jede mögliche Unterstützung an. Mehr Informationen für Interessierte hier: https://www.facebook.com/AKSanitaetsdienst/

Update vom 15. März 2020, 20:45 Uhr: Aufgrund der zahlreichen Anrufe hat das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr zwei weitere Rufnummern geschaltet, unter denen sich verfügbare Reservistinnen und Reservisten mit den o.g. Qualifikationen melden können. Bitte wählen Sie eine der folgenden Telefonnummern:

0261 896 32444

0261 896 32446

0261 896 32447

Wichtig: Bitte rufen Sie nur an, wenn Sie über entsprechende Qualifikationen verfügen und derzeit in Ihren zivilen Arbeitsstellen abkömmlich sind. Zivile Gesundheitseinrichtungen müssen dauerhaft leistungsfähig bleiben!

Weiterhin sucht das Kommando Sanitätsdienst erfahrene Reservisten mit Qualifikationen im militärischen Personalwesen (S1). Auch sie melden sich bitte direkt unter den oben angegeben Kontaktdaten.

Ich bin gespannt wie das alles am Ende ausgeht. Hoffentlich glimpflich.

P.S.: Gerade gesehen, auch der Wiegold meldet hierzu: Augen geradeaus 2020-03-19, Bundeswehr richtet sich auf langfristige Hilfe in Coronavirus-Pandemie ein


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Gladiator
Beitrag 22. Mar 2020, 00:38 | Beitrag #2
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Stimmt.
In meinen Augen müsste auch die "Zivilverteidigung" mehr oder weniger eine Reserve haben. Kann man ähnlich wie beim Bund machen: alle Ausscheider (die ein FSJ gemacht haben oder einfach den Beruf wechseln) speichern, damit man sie in einem Fall wie jetzt bezüglich Verfügbarkeit abfragen kann. Wäre natürlich mit einer Dienstpflicht noch einfacher, weil dann von Anfang an die Zahl der Tätigen in den relevanten Bereichen größer wäre.

Unter diesen Umständen könnte man die Bundeswehr tatsächlich für extreme Lagen vorhalten, der Rest würde auch ohne gehen.
 
Havoc
Beitrag 22. Mar 2020, 03:14 | Beitrag #3
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ZITAT(Gladiator @ 22. Mar 2020, 00:38) *
Stimmt.
In meinen Augen müsste auch die "Zivilverteidigung" mehr oder weniger eine Reserve haben. Kann man ähnlich wie beim Bund machen: alle Ausscheider (die ein FSJ gemacht haben oder einfach den Beruf wechseln) speichern, damit man sie in einem Fall wie jetzt bezüglich Verfügbarkeit abfragen kann. Wäre natürlich mit einer Dienstpflicht noch einfacher, weil dann von Anfang an die Zahl der Tätigen in den relevanten Bereichen größer wäre.

Unter diesen Umständen könnte man die Bundeswehr tatsächlich für extreme Lagen vorhalten, der Rest würde auch ohne gehen.


Das was jetzt stattfindet ist keine extreme Lage oder wie ist das jetzt zu verstehen?
Grundsätzlich besteht die "Zivilverteidigung" ( Feuerwehren, DRK und THW etc.) zu einen großen Teil an Freiwilligen die dort in ihrer Freizeit aktiv sind und zivile Großeinsätze waren bis jetzt punktuell, so dass der Personalbedarf durch Amtshilfen aus anderen Bundesländern und EU- Mitgliedstaaten gedeckt werden konnte (z.B. Waldbrände Schweden 2018). Abgesehen davon, dass mit den Freiwilligen sowas wie ein Reservistensystem besteht, sogar Zwangsverpflichtet werden kann, wenn der Brandschutz gefährdet ist, erfordert der Unionsschwachsinn "Dienstpflicht" eine Grundgesetzänderung und löst das Problem des Fachkräftemangels in den Pflegeberufen und die Nachwuchsprobleme der Feuerwehren nicht.
Mir ist auch nicht klar, warum parallel zum Reservistensystem der Bundeswehr ein zweites für den Zivilschutz aufgebaut werden soll, wenn die Bundeswehr Kapazitäten hat, welche nachweisbar für zivile Großlagen genutzt werden könn(t)en, wie Pioniere, Logistik, Militärpolizei etc. und last but not least der Sanitätsdienst der Bundeswehr mit 20.000 Mann/ Frauen, dessen Organisation und Struktur laut seiner Webseite alle Elemente des zivilen Gesundheitssystems aus einer Hand widerspiegelt und einen Reservistendienst hat.

Wir haben jetzt eine Großlage, die europaweit ist und über einen längeren Zeitraum stattfinden wird. COVID-19 ist aggressiver als eine normale Virusgrippe und kann noch nicht medikamentös behandelt werden. Wenn in den Risikogruppen die Anzahl der betroffenen in sehr kurzer Zeit sehr schnell ansteigt, kann es uns passieren, dass wir italienische Zustände haben und uns für die schweren Fälle die Intensivbetten ausgehen. Mit der Folge, dass dann jemand bei diesen Patienten über die Überlebenschancen entscheiden muss. Aber COVID-19 ist nicht die Pest und wird nicht ein Drittel der Bevölkerung dahinraffen, für die Meisten wird die Krankheit wie eine virale Grippe verlaufen und nach aktuellem Stand ist man nach der Erkrankung eine Zeit lang immun.

Die Bundeswehr hat wie das THW, DRK und Feuerwehren die Mittel, um Notunterkünfte (Hilfskrankhäuser) einschließlich der notwendigen Infrastruktur wie Großküche, Wäscherei und Sanitäreinrichtungen aufzubauen. Heime und Krankenhäuser sind für die Verbreitung des Virus Risikoquellen. Nimmt man dort die leichten Fälle, welche aus medizinischer Sicht verlegt werden können, heraus und quartiert sie in solche Behelfseinrichtungen ein, dann hat man den Personenkreis, der in den Heimen und Krankenhäuser im Fall eines Ausbruches betroffen ist, verkleinert.

Wenn das Krisenmanagement vorbei ist wird man sich grundsätzlich darüber unterhalten müssen, ob man weiter eine auf Effizienz getrimmte Gesellschaft will. Das Herunterfahren der Personal- und Materialbestände, sowie im komplexere Verfahrensrichtlinien nicht nur im Gesundheitswesen hat uns in diese Situation mitgebracht. Wir werden noch erleben, dass viele Kleinst- und Kleinbetriebe als Folge der Pandemie aufgeben müssen, selbst wenn die Regierung einen Rettungsschirm aufspannt. Wenn wegen fehlender Kapazität bei den Banken und Behörden ein Bearbeitungsstau entsteht, ist diesen Betrieben mit dünnem Finanzpolster auch nicht geholfen.


 
kato
Beitrag 22. Mar 2020, 08:36 | Beitrag #4
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ZITAT(Havoc @ 22. Mar 2020, 03:14) *
Mir ist auch nicht klar, warum parallel zum Reservistensystem der Bundeswehr ein zweites für den Zivilschutz aufgebaut werden soll, wenn die Bundeswehr Kapazitäten hat, welche nachweisbar für zivile Großlagen genutzt werden könn(t)en, wie Pioniere, Logistik, Militärpolizei etc. und last but not least der Sanitätsdienst der Bundeswehr mit 20.000 Mann/ Frauen, dessen Organisation und Struktur laut seiner Webseite alle Elemente des zivilen Gesundheitssystems aus einer Hand widerspiegelt und einen Reservistendienst hat.

Der Zivilschutz hat ein Reservistensystem - eben jene Freiwilligen, die im Kat-Fall, also etwa jetzt in Bayern, bei Bedarf ganz schnell auch nicht mehr so freiwillig ihren Dienst tun dürfen (und dann dürfen auch, wie es aktuell das DRK beklagt, die Arbeitgeber mal die Schnauze dazu halten, dass sie Personal freistellen müssen).

Allerdings, Großlage? Nach MAnV-Konzept ist man bei der zweiten Welle, gekennzeichnet durch wechselseitige Unterstützung der vorhandenen regulären Dienste unter minimaler Heranziehung von mobilisierten Kräften. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte liegt selbst unter Einbeziehung allen Wechsel- und Bereitschaftspersonals im niedrigen vierstelligen Bereich. In der vierten Welle, wenn der Kräfteansatz bundesweit im sechsstelligen Bereich liegt, kann man durchaus mal drüber nachdenken ob man die paar Hansel die die Bundeswehr dafür abstellen könnte irgendwo als weiteren Aufwuchs verplanen könnte.
 
Freestyler
Beitrag 22. Mar 2020, 12:26 | Beitrag #5
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ZITAT(Schwabo Elite @ 22. Mar 2020, 08:48) *
Eine allgemeine Dienstpflicht ist in Deutschland grundsätzlich vor sehr hohe Hürden gestellt. Der Bundestag hat dazu 2016 folgendes Ergebnis ausgearbeitet (Quelle): [...]

Das hängt davon ab, wie man eine allgemeine Dienstpflicht umsetzt. Wenn man die á la VdRBw und Teilen der CDU (in Teilen deckungsgleich tounge.gif ) umsetzt, in deren Vorstellung quasi jede Branche, die Personalbedarf hat, Dienstpflichtige anfordern und einsetzen kann, ist das natürlich so.
Wenn man die Wehrpflicht auf Frauen ausdehnt und sowohl den absoluten als auch den relativen Anteil der Dienstpflichtigen bei THW, DRK und anderen KatS-Organisationen erhöht, ist das grundsätzlich durch das Grundgesetz abgedeckt. Dadurch schafft man dann auch erhebliche Reserven im KatS.

Man darf nicht vergessen, dass die Wehrpflicht trotz einer vergleichsweise willkürlichen Musterungspraxis, einer hohen Ausmusterungsquote, einem fehlenden Einsatzkonzept für die Wehrdienstleistenden und einer weitaus höheren Anzahl an ZDLern als WDLern immer noch verfassungsmäßig war.
 
Schwabo Elite
Beitrag 22. Mar 2020, 14:52 | Beitrag #6
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ZITAT(Freestyler @ 22. Mar 2020, 12:26) *
Wenn man die Wehrpflicht auf Frauen ausdehnt und sowohl den absoluten als auch den relativen Anteil der Dienstpflichtigen bei THW, DRK und anderen KatS-Organisationen erhöht, ist das grundsätzlich durch das Grundgesetz abgedeckt. Dadurch schafft man dann auch erhebliche Reserven im KatS.

Man darf nicht vergessen, dass die Wehrpflicht trotz einer vergleichsweise willkürlichen Musterungspraxis, einer hohen Ausmusterungsquote, einem fehlenden Einsatzkonzept für die Wehrdienstleistenden und einer weitaus höheren Anzahl an ZDLern als WDLern immer noch verfassungsmäßig war.


Du weißt, ich bin grundsätzlich für die Wehrpflicht. Aber eben jene notwendige Ausdehnung auf Frauen und vor allem eine Reform der Ausmusterungspraxis bringen Probleme mit sich. Denn wenn man das Ganze nüchtern betrachtet, war die Beanstandung der Ausmusterungs- und Tauglichkeitsgradzuweisungspraxis angezählt. Ob wir da noch bis 2020 um ein Urtelil des BVG herumgekommen wären, halte ich für fraglich. Insbesondere unter Berücksichtigung, dass Personen tauglich und sogar wünschenswert für den Dienst in der Bundeswehr sein könnten, ohne die Musterung mit fliegenden Fahnen zu bestehen, gerade im Bereich IT, neue Medien und dergleichen.

Gucken wir also, ich wiederhole mich da leider/gerne, in die Zahlen, die von der Bundeswehr in erster Linie bewältigt werden müssten. Setzt man ab 2020 die Wehrpflicht wieder ein und zieht alle Jahrgänge ein, die zwischen 18 und 27 Jahren alt sind (analog zu früher und der Altersgrenze für FSJ etc.) dann muss man sich zunächst damit beschäftigen, wie viele Personen pro Jahr durch die wieder einzusetzende Wehrerfassung der Musterung zugeführt werden müssten. Für das Jahr 2020 wären die Jahrgänge 1993 bis 2002 abzuarbeiten. Hier sieht die Entwicklung so aus, dass 1993 noch 983.000 Personen geboren wurden, man sicher aber schon im Post-Wende-Abschwung befand (alle folgenden Gesamtzahlen gemäß der animierten Bevölkerungspyramide des Statistischen Bundesamtes).

Die Zahl geht hinab auf 770.000 Personen für das Jahr 2002, mit einer kurzen Trendwende in den Jahren 1996 und 1997. Insgesamt reden wir da über 8.964.000 Personen, allerdings abzüglich aller Nicht-Deutschen. Ab dem Jahrgang 2003 bewegen sich die Jahrgänge dann durch ein länger gestrecktes Tal mit einigen Spitzen (2007 und 2008) und Tiefen (absoluter Tiefpunkt 2011). Pro Jahr sind aber ca. eine dreiviertelmillion Personen, abzüglich Nicht-Deutscher, zu erfassen und der Wehrüberwachung zuzuführen.

Den ersten Schwall ab den Jahrgängen 1993 bis 2002 kann man auf zwei Arten abarbeiten. Entweder man erklärt die Jahrgänge 1993-2001 zu "weißen Jahrgängen" und lässt sie ganz rausfallen. Das ist sehr praktikabel, weil man dann direkt mit der Größenordnung einer dreiviertelmillion Personen - bzw. entsprechend weniger, nach statistischer Bereinigung um Nicht-Deutsche - planen kann. Praktikable Lösungen sind aber oft nicht juristisch tauglich. Hier steht massiv der Gleichbehandlungsgrundsatz im Wege. Einen juristisch hieb- und stichfesten Sachgrund, warum man für Ältere eine Carte Blanche zücken sollte, lässt sich schwerlich finden. Man müsste also als zweiten Weg den großen Hügel zu Anfang - wohl gut und gerne 8 Millionen auch nach Abzug der Nicht-Deutschen (die ca. 5 Prozent eines Jahrgangs ausmachen) - einfach in einem Jahr abarbeiten oder auf mehrere Jahre verteilen.

Das Abarbeiten durch die Wehrerfassung scheint bereits sehr schwer zu leisten. Selbst wenn die Musterung im Schnitt nur 30-Arbeitspersonenminuten bräuchte, inklusive der Verrechnung mit eindeutig wehruntauglichen Personen, die dies im Vorab, z. B. durch ärztlichen Nachweis, anzeigen können, reden wir noch über 4 Millionen Arbeitspersonenstunden. Eine Staffelung auf mehrere Jahre ist also vermutlich die einzige gangbare Lösung.

Auch solch eine Lösung muss aber rechtssicher sein. Es ist nicht hinnehmbar, dass bestimmte Personen strukturell benachteiligt werden in ihrer Ausbildungs- und Erwerbsbiographie, weil sie Wehr(ersatz)dienst leisten müssen und andere nicht, ohne dass ein hieb- und stichfester Modus dazu vorgelegt wird. Man kann also sicher Studienabsolventen zwischen Bachelor und Master einberufen oder Arbeitslose. Auch Personen, die in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen, wird man einberufen können. Aber schon bei Freiberuflern, Selbstständigen und Studierenden in höheren Semestern, vor Examen oder Meisterschülern wird es wohl erhebliche Probleme geben zu begründen, dass der Dienst an der Gemeinschaft höher wiegt als die eigene Ausbildungs- und Erwerbsbiographie möglicherweise auf Jahre oder ewig zu beschädigen.

Der oder die Einzelne muss immer ersetzbar sein, auf im Dienst für die Gemeinschaft. Das wird man fein austarieren müssen und am Ende wird man viel Wehrerfassung in den ersten Jahren betreiben und dennoch viele Personen nicht einberufen können. Dennoch reden wir über einen Berg von etwa 1 Millionen Personen für die nächsten zehn Jahre, der dann auf unter eine dreiviertelmillion Personen abfallen wird (weil man von den 750.000 Geburten ja ca. 5 Prozent Nicht-Deutsche abziehen muss) nach 2030, sobald das System nur noch einen Jahrgang pro Jahr in der Masse abarbeiten muss.

Von den ca. 700.000 der Wehrerfassung zuzuführenden Personen können ca. 10 Prozent ausgemustert werden (Link), das entspricht dem Stand von 2000, also vor der Politisierung der Ausmusterung, die zuletzt bei ca 42 Prozent gelegen hatte. In der Zeit bis 2000 verweigerte außerdem ca. 130.000 Personen pro Jahr den Kriegsdienst (Link), während etwa 140.000 ihren Wehrdienst ableisteten (Link). Das ist eine Quote von ca. 52:48, oder ziemlich hälftig verteilt. Die Bundeswehr müsste pro Jahrgang also mit ca. 350.000 Soldatinnen und Soldaten rechnen, für die Strukturen zu schaffen wären. Die Zivildienststellen müssten ebenfalls 350.000 Stellen mit Zivildienstleistenden besetzen.

Wohin also mit den jeweils ca. 350.000 Personen in Zivil- und Wehrdienst? Unschwer ließe sich vorstellen, dass im Gesundheits- und Pflegesystem hunderttausende Kräfte gebraucht werden könnten. Auch die Kultur- und Bildungseinrichtungen, Bauernhöfe und Katastrophenschutzdienste könnten wohl "Halbfreiwillige" aufnehmen. Allerdings verursacht so ein Personalzufluss auch nicht geringe Kosten und das auf zwei Seiten. Einerseits müssten wir die Krisenreserve eben dauerhaft bezahlen wollen. Das ist wohl nach einer aktuellen Notsituation wie im Moment noch am leichtesten durchsetzbar. Andererseits sind hunderttausende "Zivis" in der Pflege auch eine Gefahr für den Diskurs zur Verbesserung der dortigen Arbeitsbedinungen. Man kann Zivildienstleistende schnell zum Lohndumping missbrauchen.

Man könnte aber natürlich auch damit sehr sinnvolle Maßnahmen einführen: Erhöhung des Personalschlüssels, Verringerung der Arbeitsstunden, Reduzierung der Nacht- und Wochenendschichten. All das würde Kranken- und Altenpflege attraktiver machen. Aber man müsste gleichzeitig durchdrücken, dass die Bezahlung nicht reduziert wird oder Zivildienstleistende nicht ausreichende Ansprechpartner und Verantwortliche um sicher haben; sonst produziert man nur Krisensituationen und Frust, beides würde die Toleranz für den Pflichtdienst reduzieren.

Bei der Bundeswehr sind 350.000 Neuzugänge pro Jahrgang schon eine ganz andere Herausforderung. Wie will man die sinnvoll einplanen und vor allem, welche Aufgaben sollten sie übernehmen? Das kommt wohl vor allem auf die Dienstlänge an, aber eben auch auf die gewünschte Struktur der Bundeswehr.Diese Fragen lassen sich auch für die Zivildienstleistenden stellen, wo ein einjähriger Dienst wohl als das Minimum gelten dürfte, was sich sinnvoll einsetzen lässt. Aber für die Bundeswehr ist ein Dienst von einem Jahr wirklich hart an der Grenze. Da bleiben nach der Grundbefähigung zum Soldaten noch gerade so eben neun Monate Zeit, von denen weitere drei Monate für die Ausbildung für die jeweilige Verwendung und eine größere Übung abzuziehen sind. Sechs Wochen Urlaub im Jahr und wir sind bei höchstens fünf Monaten weiterem Dienst für voll ausgebildete Soldatinnen und Soldaten.

Und als was? Wie und wo leisten 350.000 zusätzliche Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst ab? Wenn wir nicht irgendwas im Bereich von 35 neuen Jägerdivisionen auf 35.000 Unimog ( tounge.gif ) aufstellen wollen, brauchen wir einen Plan und eine Menge Geld, was mir mit den Leuten machen und vor allem, welche Strukturen wir aufbauen und bezahlen wollen, um so viele Personen auch sinnvoll einzusetzen. Denn die Zahl im Reservesytem wächst ja mit jedem Jahrgang: Selbst mit Todesfällen hat man nach 15 Jahren Wehrüberwachung 5 Millionen Reservisten und das ohne die Jahrgänge vor 2002 einzubeziehen. Alles jenseits von Jägern auf Unimogs wird also verflucht teuer.

Man verstehe mich nicht falsch, Wehrdienst und Zivildienst bieten fabelhafte Chancen in dieser Gesellschaft mehr systemisch Resilienz zu schaffen, Lücken zu stopfen und ein Gefühl des "Wir" durch ein generationenübergreifendes Gruppenerlebnis zu schaffen. Aber es würde so verflucht teuer und anstrengend durchzusetzen, dass ich noch keinen Plan gesehen oder gehört habe, der auch nur die nötigsten Grundlinien vorgibt und beantwortet, was man denn alles nicht bezahlen möchte, wenn man Wehr- und Ersatzdienstuhr um 25 Jahre zurückdrehen möchte.

Der Beitrag wurde von Schwabo Elite bearbeitet: 22. Mar 2020, 14:54


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Freestyler
Beitrag 22. Mar 2020, 17:51 | Beitrag #7
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Ein ganzheitliches Verteidigungskonzept bzw. ein Gesamtverteidigungskonzept stellt in Zeiten hybrider KriegsführungTM (also bis 1989 und seit ca. 2010 wieder wink.gif ) war und ist die Wehrpflicht bzw. der Wehrdienst inkl. Ersatzdienst bei KatS-Organisationen problemlos begründbar.

ZITAT(Nightwish @ 22. Mar 2020, 14:29) *
Ich halte eine Dienstpflicht, erstmal unabhängig von rechtlichen Fragen und dem genauen Einsatz, grundsätzlich für sinnvoll, wenn vernünftige Strukturen, Angebote und Kompensationen (ÖPNV-Tickets, Wartesemester...) eingeflochten werden. Zum einen aus Gründen des Katastrophenschutzes und zur Unterstützung von Kommunen und Projekten usw. (nicht als billige Pflegekräfte), zum anderen als Möglichkeit, das eigene Profil "zu bereichern". Mit dem "das hat noch keinem geschadet" Argument tue ich mich immer etwas schwer. Aber "andere" Erfahrungen sind nicht verkehrt.

Unabhängig davon bin aber auch der Meinung, dass das öffentliche Gesundheitswesen und der Katastrophenschutz grundsätzlich wieder gestärkt/verstärkt werden sollten, auch wenn es Geld kostet, welches erstmal "nichts bringt". [...]

ZITAT(Schwabo Elite @ 22. Mar 2020, 14:52) *
Insbesondere unter Berücksichtigung, dass Personen tauglich und sogar wünschenswert für den Dienst in der Bundeswehr sein könnten, ohne die Musterung mit fliegenden Fahnen zu bestehen, gerade im Bereich IT, neue Medien und dergleichen. [...]

Wohin also mit den jeweils ca. 350.000 Personen in Zivil- und Wehrdienst? Unschwer ließe sich vorstellen, dass im Gesundheits- und Pflegesystem hunderttausende Kräfte gebraucht werden könnten. Auch die Kultur- und Bildungseinrichtungen, Bauernhöfe und Katastrophenschutzdienste könnten wohl "Halbfreiwillige" aufnehmen. Allerdings verursacht so ein Personalzufluss auch nicht geringe Kosten und das auf zwei Seiten. Einerseits müssten wir die Krisenreserve eben dauerhaft bezahlen wollen. Das ist wohl nach einer aktuellen Notsituation wie im Moment noch am leichtesten durchsetzbar. Andererseits sind hunderttausende "Zivis" in der Pflege auch eine Gefahr für den Diskurs zur Verbesserung der dortigen Arbeitsbedinungen. Man kann Zivildienstleistende schnell zum Lohndumping missbrauchen. [...]

Genau die fett markierten Tätigkeiten begründen die Kritik an einer allgemeinen Dienstpflicht und deren Bezeichnung aks ReichsBundesarbeitsdienst und hätte deshalb auch spätestens vor dem EuGH keinen Bestand, selbst wenn das BVG so eine Praxis möglicherweise für verfassungsmäßig erklären würde.
Eine Dienstpflicht muss nicht nur legal sein (das ist eine Ausmusterungsquote von 42 Prozent aus), sondern auch legitim sein, insbesondere weil es sich dabei um staatlichen Zwang handelt. Um legitim zu sein, muss durch diesen Zwang Dienstleistungen bereitgestellt werden, die
a) ohne Zwang gar nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten bereitgesellt werden können, und
b) sog. öffentliche Güter darstellen, von denen in Krisenzeiten jeder unabhängig von Alter, Geschlecht, Wohnort usw. profitiert.
Das sind genau zwei Felder: Katastrophen- und Zivilschutz inkl. Brandschutz sowie Sicherheit durch Sicherheits- und Streitkräfte. Der Zivildienst im Gesundheits- und Pflegebereich fällt darunter nicht wink.gif Tatsächlich war der Zivildienst ursprünglich nur ein Ersatzdienst unter viele bis er zur massiven Rekrutierung von ungelernten und billigen Pflegekräften diente.

Und zum Thema Bereich IT, neue Medien und dergleichen: Wie sehr willst du den Wasserkopf der Bundeswehr denn noch aufblähen? Soll jeder Zeitsoldat seinen persönlichen wehrdienstleistenden Instagrammer bekommen? wink.gif Die zivilen Fähigkeiten, die die Wehrdienstleistenden mitbringen und einbringen wollen (also insb. was die Berufsausbildung angeht) wurden auch in der Vergangenheit nach Möglichkeit (und Willen der Einplaner und der Wehrpflichtigen) berücksichtigt.
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 6. June 2024 - 02:25