Abstürze von militärischem Fluggerät |
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Abstürze von militärischem Fluggerät |
22. May 2007, 19:42 | Beitrag
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Hauptmann Beiträge: 2.681 Gruppe: Members Mitglied seit: 05.12.2005 |
Parallel zum entsprechenden Thread im Fahrzeugbereich gedacht, nachdem wir ja nur einen Thread für US-Hubschrauber haben.
Bild: http://i165.photobucket.com/albums/u63/Lancero2/maio/20070522163232ENLUS0101610611798515.jpg (Bild automatisch entfernt) ZITAT PHILIPPINES HELICOPTER CRASH-epa01016106 Philippine Air Force troops go around a military helicopter that crash-landed in an open field in Liloan, Cebu province of the central Philippines, 22 May 2007. Initial reports from Liloan police said that four military crew and two possible civilians were on board during the crash. No deaths were reported but passengers sustained injuries and were brought to a nearby hospital as investigation continues to determine the cause of the crash. EPA/STR Gruß, Major Steiner -------------------- |
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8. Jul 2008, 20:13 | Beitrag
#2
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Oberstleutnant Beiträge: 14.062 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.12.2004 |
Bitte zwing mich nicht dazu mich durch den Paragraphendschungel zu schlagen.
Ich weiß mit Sicherheit das für Militärpiloten solche Ausnahmeregelungen existieren. Das müssen sie ja auch, andernfalls wäre es schließlich nicht möglich (legal) den Tiefflug so zu trainieren wie die Hubschrauberbesatzungen der Heeresflieger das tun. EDIT: ZITAT 22. Gehört das Unterfliegen von Hochspannungsleitungen, Brücken, http://dip.bundestag.de/btd/13/113/1311318.asc
Seilbahnen oder ähnlichen Einrichtungen unter Piloten der Luftwaffe bzw. der Alliierten zu den besonderen fliegerischen Herausforderungen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über solche Tiefstflugpraktiken in Deutschland? Nein. In der Flugbetriebsordnung für die Bundeswehr (ZDv 19/2) ist festgelegt, daß Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen mit Flugzeugen nicht unterflogen werden dürfen. Für Hubschrauber ist das Unterfliegen von Freileitungen und Brücken bei Einsatz- und taktischen Ausbildungs- und Übungsflügen in eng umgrenzten Ausnahmefällen zulässig. Diesen Bestimmungen unterliegen auch die im deutschen Luftraum übenden alliierten Luftstreitkräfte. Der Beitrag wurde von Hummingbird bearbeitet: 8. Jul 2008, 20:20 |
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