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> PuG-News, Sicherheitspolitik, Militärgeschichte und mehr
Panzerchris
Beitrag Gestern, 16:03 | Beitrag #4741
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Die Juni-Ausgabe der Loyal ist raus und im Vorwort steht ein bemerkenswerter Artikel vom Chefredakteur Andre Uzulis. Vor einigen Wochen haben mehrere Rechtsanwälte Klage vor dem BVagGer erhoben, indem sie sagen, die Bundesregierung verstoße mit der kaputtgesparten Bundeswehr gegen Artikel 87a des Grundgesetzes. Im jetzigen Zustand könne die BRD/ die Bw das Grundrecht auf Sicherheit seiner Bürger nicht gewährleisten. Sollte die Klage erfolgreich sein, wird es sehr ungemütlich für die Regierung.
 
ramke
Beitrag Gestern, 16:16 | Beitrag #4742
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Etwas polemisch, aber das hätte man schon vor einigen Jahren schreiben müssen.


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Nur echt mit "Edit"
 
goschi
Beitrag Gestern, 16:21 | Beitrag #4743
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Und was soll das bewirken?

Einfach mehr Geld und die Bundeswehr selbst muss ihre eigenen Probleme nicht lösen?

Einige Generalsposten mehr?

Der Etat der Bundeswehr wurde binnen 15 Jahren massiv erhöht, mit Ziel rund eine Verdoppelung um 2030.


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Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.

Qui tacet, consentire videtur
ZITAT(Forodir @ 31. May 2023, 20:26) *
Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen.
 
Camouflage
Beitrag Gestern, 16:22 | Beitrag #4744
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Ich glaube kaum, dass so eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.


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Gee, I wish we had one of them doomsday machines.
 
goschi
Beitrag Gestern, 16:27 | Beitrag #4745
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Erstens das, und zweitens eben was erhofft man sich?

Ich würde mal die Bundeswehr verklagen auf völlig ineffiziente Vergeudung von Steuermitteln, mit dem Geld muss mehr drin liegen!


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Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.

Qui tacet, consentire videtur
ZITAT(Forodir @ 31. May 2023, 20:26) *
Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen.
 
Merowinger
Beitrag Gestern, 16:53 | Beitrag #4746
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Es ist selten bis nie richtig, Politik per Gericht durchsetzen zu wollen. Nur die Umwelthilfe hat den Bogen raus, aber ihr geht es auch um die Umsetzung der selbstgesetzten Regeln, nicht um "neue" Politik.
 
400plus
Beitrag Gestern, 17:41 | Beitrag #4747
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Ich bin ja juristischer Laie, aber als solcher hätte ich doch ein paar Fragen.

1) Was ist das "Grundrecht auf Sicherheit" und wo im Grundgesetz finde ich es?
2) Wie wurde dieses "Grundrecht auf Sicherheit" denn 1949-1955 gesichert, als es noch keine Bundeswehr gab? Und warum ist damals niemand auf die schlaue Idee gekommen, zu klagen? Hätte Adenauer einige Diskussionen erspart
3) Gegen welchen Part von "(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben." soll die Regierung denn verstoßen?

Das wird für die Regierung nicht ungemütlich, das ist allerhöchstens peinlich für die beteiligten Anwälte.
 
Brünnhilde
Beitrag Gestern, 18:06 | Beitrag #4748
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ZITAT(400plus @ 7. Jun 2024, 18:41) *
Das wird für die Regierung nicht ungemütlich, das ist allerhöchstens peinlich für die beteiligten Anwälte.


Der Versuch von Scholz-Bashing mit anderen Mitteln.

Das Gericht wird die Klage wohl nicht zur Entscheidung annehmen.

Es geht wohl nicht um ein "Grundrecht auf Sicherheit", sondern um ein "Grundrecht auf Verteidgung".

D.h. der einzelne Bürger hat, nach Logik der Anwälte, ein Grundrecht darauf, dass ihn die Bundeswehr im Bedarfsfall verteidigt.


Der Beitrag wurde von Brünnhilde bearbeitet: Gestern, 18:12
 
400plus
Beitrag Gestern, 18:32 | Beitrag #4749
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Das gibt der GG-Artikel aber meinem Verständnis nach her und wäre auch sinnlos, weil "Sicherheit" genauso wenig gerichtlich definierbar ist wie "Wohlstand", "Freiheit" oder andere hehre Ziele. Auch die 1985er-Bundeswehr mit ihren zig Divisionen konnte keine Sicherheit garantieren, das konnte, wenn überhaupt, die NATO.

Denke deswegen auch, dass das Gericht das gar nicht erst annehmen wird.

Der Beitrag wurde von 400plus bearbeitet: Gestern, 18:33
 
SailorGN
Beitrag Gestern, 18:57 | Beitrag #4750
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Zumal es ja den Haushaltsvorbehalt gibt, der letztendlich definiert, wie "Sicherheit" ausgeprägt ist... in Form des entsprechenden Einzelplanes.

Es ist aber überraschend, dass die Union, welche bis Lambrecht 16 Jahre das Ressort (inklusive wievielen "Reformen"?) gestellt hat, JETZT die Chuzpe hat mit "Sicherheit." zu werben... denn irgendwoher kommen die Herren Anwälte sicherlich. Ich würde auch sehr gerne sehen, wie Anwälte ihre persönliche Betroffenheit darlegen, dass ihr Recht auf Sicherheit durch das Handeln der BR verletzt wurde. Meine Vermutung als interessierter Laie: Schriftsätze mit dreistelligen Seitenzahlen ohne Inhalt aka Quatschjura/Querulantismus^^


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Im Gegensatz zum Hirn meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
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Broensen
Beitrag Heute, 00:43 | Beitrag #4751
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ZITAT(Panzerchris @ 7. Jun 2024, 17:03) *
... die Bundesregierung verstoße mit der kaputtgesparten Bundeswehr gegen Artikel 87a des Grundgesetzes. Im jetzigen Zustand könne die BRD/ die Bw das Grundrecht auf Sicherheit seiner Bürger nicht gewährleisten.
ZITAT(400plus @ 7. Jun 2024, 18:41) *
Was ist das "Grundrecht auf Sicherheit" und wo im Grundgesetz finde ich es?

Ich verstehe das so, dass aus der Formulierung des Art 87a (1) "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf" abgeleitet wird, dass es im Umkehrschluss ein Verfassungs-begründetes Recht darauf gibt, vom Bund zur Verteidigung geeignete Streitkräfte gestellt zu bekommen.
 
General Gauder
Beitrag Heute, 00:54 | Beitrag #4752
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ZITAT(Broensen @ 8. Jun 2024, 01:43) *
ZITAT(Panzerchris @ 7. Jun 2024, 17:03) *
... die Bundesregierung verstoße mit der kaputtgesparten Bundeswehr gegen Artikel 87a des Grundgesetzes. Im jetzigen Zustand könne die BRD/ die Bw das Grundrecht auf Sicherheit seiner Bürger nicht gewährleisten.
ZITAT(400plus @ 7. Jun 2024, 18:41) *
Was ist das "Grundrecht auf Sicherheit" und wo im Grundgesetz finde ich es?

Ich verstehe das so, dass aus der Formulierung des Art 87a (1) "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf" abgeleitet wird, dass es im Umkehrschluss ein Verfassungs-begründetes Recht darauf gibt, vom Bund zur Verteidigung geeignete Streitkräfte gestellt zu bekommen.

Ja und wie definiert man das ganze? Also stand jetzt reicht die BW vollkommen aus, kein einziger potenzieller Gegner würde unser Staatsgebiet mit Bodentruppen erreichen sollte er einen Angriff wagen, den 1. Sind wir in mehr oder weniger 2 Bündnissen (NATO und EU) 2. Müsste jeder Angreifer erst einmal durch eine reihe anderer Länder hindurch um unser Territorium zu besetzen und 3. eine allumfassende Sicherheit kann es niemals geben die Klage ist einfach ein Witz und ein paar Anwälte stoßen sich da an ein paar Idioten gesund, die ernsthaft glauben das sie im Recht seien.
 
Broensen
Beitrag Heute, 03:54 | Beitrag #4753
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ZITAT(General Gauder @ 8. Jun 2024, 01:54) *
Ja und wie definiert man das ganze? Also stand jetzt reicht die BW vollkommen aus, kein einziger potenzieller Gegner würde unser Staatsgebiet mit Bodentruppen erreichen sollte er einen Angriff wagen, den 1. Sind wir in mehr oder weniger 2 Bündnissen (NATO und EU) 2. Müsste jeder Angreifer erst einmal durch eine reihe anderer Länder hindurch um unser Territorium zu besetzen
Da ist halt die Frage, ob das Grundgesetz Landes- oder Bündnisverteidigung meint.
ZITAT
die Klage ist einfach ein Witz
Das stimmt auffallend.
 
400plus
Beitrag Heute, 07:11 | Beitrag #4754
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ZITAT(Broensen @ 8. Jun 2024, 01:43) *
Ich verstehe das so, dass aus der Formulierung des Art 87a (1) "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf" abgeleitet wird, dass es im Umkehrschluss ein Verfassungs-begründetes Recht darauf gibt, vom Bund zur Verteidigung geeignete Streitkräfte gestellt zu bekommen.


Ja, aber erstens lässt sich das nicht definieren (Verteidigung gegen Liechtenstein, gegen die VR China, oder gegen fleischessende Mutantenzombiealiens?) und zweitens stellt das GG das dann gleich im nächsten Satz unter das Ermessen des Haushaltsplanes.
 
General Gauder
Beitrag Heute, 08:32 | Beitrag #4755
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ZITAT(Broensen @ 8. Jun 2024, 04:54) *
ZITAT(General Gauder @ 8. Jun 2024, 01:54) *
Ja und wie definiert man das ganze? Also stand jetzt reicht die BW vollkommen aus, kein einziger potenzieller Gegner würde unser Staatsgebiet mit Bodentruppen erreichen sollte er einen Angriff wagen, den 1. Sind wir in mehr oder weniger 2 Bündnissen (NATO und EU) 2. Müsste jeder Angreifer erst einmal durch eine reihe anderer Länder hindurch um unser Territorium zu besetzen
Da ist halt die Frage, ob das Grundgesetz Landes- oder Bündnisverteidigung meint.
ZITAT
die Klage ist einfach ein Witz
Das stimmt auffallend.

Da gibt es nichts zu Interpretieren, das Ganze ist hanebüchener Unsinn
 
400plus
Beitrag Heute, 08:38 | Beitrag #4756
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Jop, das GG meint hier höchstwahrscheinlich weder LV noch BV, sondern bekräftigt schlichtweg, dass deutsche Streitkräfte nur zur Verteidigung aufgestellt werden dürfen.
 
Nite
Beitrag Heute, 11:02 | Beitrag #4757
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"stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf" lässt sich auch als Definition von Verteidigung als Hauptaufgabe lesen, unabhängig davon welche weiteren Aufgaben diese Streitkräfte noch wahrnehmen.

"Verteidigung" an sich ist allerdings ein Gummibegriff solange er nicht näher definiert wird.
Von der engsten Auslegung von "Verteidigung" als Landesverteidigung bis hin zu weiteren Auslegungen nach denen auch der Anti-Houthi-Einsatz im Roten Meer unter "Verteidigung" fällt ist alles möglich.


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#flapjackmafia #GuaranaAntarctica #arrr #PyramidHoneyTruther
 
400plus
Beitrag Heute, 11:08 | Beitrag #4758
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ZITAT(Nite @ 8. Jun 2024, 12:02) *
Von der engsten Auslegung von "Verteidigung" als Landesverteidigung bis hin zu weiteren Auslegungen nach denen auch der Anti-Houthi-Einsatz im Roten Meer unter "Verteidigung" fällt ist alles möglich.


Historisch war das ja eher die Debatte: Wenn die Streitkräfte "zur Verteidigung" aufgestellt werden können, dürfen sie dann überhaupt außerhalb der Landesgrenzen für friedenserhaltende oder - sichernde Maßnahmen eingesetzt werden? Das BVerfG hat das 1994 bejaht.
 
400plus
Beitrag Heute, 11:20 | Beitrag #4759
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Ich habe gerade mal spaßeshalber in den Maunz/Dürig-Kommentar zum GG geschaut. Kurzzusammenfassung: Eine komplette Aushöhlung oder Abschaffung wäre nicht zulässig, grundsätzlich obliegt der Umfang aber dem Gesetzgeber und ist nicht verfassungsmäßig vorgegeben.

ZITAT
Der Verfassungsauftrag zur Verteidigung enthält zudem die Verpflichtung, die Streitkräfte derart auszurüsten, dass sie ihre Pflichten effektiv wahrnehmen können. Die verfassungsrechtliche Bestandsgarantie des Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG schließt es daher sowohl aus, auf Streitkräfte prinzipiell zu verzichten als auch sie unzureichend auszurüsten. Die Bestimmung über den Umfang obliegt hingegen politischer Einschätzung und gesetzlicher Konkretisierung, wie der Haushaltsvorbehalt des Art. 87a Abs. 1 Satz 2 GG erkennen lässt. Im übrigen kann das Parlament Entscheidungen über Umstrukturierung, Rüstungsbeschränkungen oder Abrüstungsmaßnahmen solange frei treffen, soweit diese nicht zur faktischen Aushöhlung oder gar Funktionsunfähigkeit der Streitkräfte führen.
 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 8. June 2024 - 16:35