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> PuG-News, Sicherheitspolitik, Militärgeschichte und mehr
ramke
Beitrag Gestern, 20:31 | Beitrag #4771
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Oha, macron ordnet Neuwahlen an. Man darf gespannt sein


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Nur echt mit "Edit"
 
General Gauder
Beitrag Gestern, 20:58 | Beitrag #4772
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ZITAT(Broensen @ 9. Jun 2024, 21:07) *
ZITAT(General Gauder @ 9. Jun 2024, 14:52) *
ZITAT(Broensen @ 9. Jun 2024, 13:00) *
ZITAT(General Gauder @ 9. Jun 2024, 09:40) *
Wie will also ein Gericht, welches mit allergrößter Wahrscheinlichkeit kaum Ahnung von der Materie hat feststellen dies oder jenes ist wichtig und der Bund kommt seinen Pflichten nach oder nicht, wenn selbst die Experten sich uneins sind wo die Reise hingehen soll.
Mit Hilfe von Gutachten. Allerdings führt das natürlich zu nichts, weil es in dem Bereich eben zu unterschiedliche Auffassungen gibt. Wobei man durchaus objektiv prüfen lassen könnte, ob ein konkreter Auftrag erfüllbar ist. Nur müsste man sich dafür eben erstmal auf einen solchen einigen. Da kämen dann eigentlich nur die NATO-Vorgaben als Messlatte in Frage, alles andere wäre frei aus der Luft gegriffen. Würde man die anlegen, wäre die Klage natürlich erfolgreich, ungeachtet dessen, dass die meisten anderen NATO-Mitglieder die auch nicht erfüllen.

Das ganze führt also zu nichts sinnvollem.
Was ist das hier nur wieder für ein Unsinn von dir.
Faszinierend, dass du es sogar schaffst, mir wieder blöd zu kommen, ohne dass ich überhaupt eine andere Meinung als du vertreten hätte.
ZITAT
Gerade im NATO Rahmen wäre der Auftrag auch gegeben wenn Deutschland nur einen einzigen Soldaten unterhalten würde, da die USA das in der Theorie schon alleine schaffen können, wie will man beweisen das dies nicht der Fall ist?
Davon war doch überhaupt nicht die Rede. Ich sprach von den NATO-Vorgaben, also davon, welche Beiträge die NATO von ihren Mitgliedern erwartet.
ZITAT
Und was die Gutachten angeht, ich kann mir 100 verschiedene Militärs holen die mir dann 100 verschiedene Gutachten schreiben die alle zu vollkommen anderen Schlüssen kommen werden, das ganze ist ja keine Wissenschaft
Ich habe nichts gegenteiliges behauptet:
ZITAT(Broensen @ 9. Jun 2024, 13:00) *
Mit Hilfe von Gutachten. Allerdings führt das natürlich zu nichts, weil es in dem Bereich eben zu unterschiedliche Auffassungen gibt.


Das was du da geschrieben hast, war so relevant wie ein Rezept für Pilzsuppe, nichts davon steht im GG nichts davon kann man einklagen. Man braucht nichts weiter dazu schreiben es ist schlicht egal.
 
Broensen
Beitrag Heute, 14:35 | Beitrag #4773
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Ich bin ja durchaus auch der Meinung, dass ein solches Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat bzw. zumindest nicht haben sollte. Aber es gibt schon Argumentationswege, die man gehen könnte.

Das Verfassungsgericht hat aufgrund des Art 20a GG ("Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.") ein Urteil darüber gefällt, ob die Regierung genug für den Klimaschutz tut oder nicht, bzw. ob sie das generationengerecht tut.
Warum also sollte es nicht auch zu dem Urteil kommen, dass die Regierung heute zu wenig für die Verteidigung tut und damit ihrer Schutzverpflichtung in der Zukunft nicht gerecht wird? Wie gesagt: Ich glaube nicht, dass es so kommen wird, aber ganz ausschließen kann man das nicht. Und dann ist es schon relevant, wie man zu einer solchen Einschätzung kommen will. Beim Klimaschutz orientiert man sich am Paris-Ziel, dessen Messwert der Temperaturanstieg darstellt. Analog dazu kann man eben die NATO-Vorgaben bzw. Selbstverpflichtungen aus dem New Force Model oder auch das 2%-Ziel heranziehen und prüfen, ob diese absehbar mit der jetzigen Gesetzes- und Haushaltslage erreicht werden können. Dazu braucht es dann halt eben entsprechende Gutachten in denen aus diesen recht allgemein gehaltenen Anforderungen konkrete Zahlen abgeleitet werden, die dann wiederum mit Entwicklungsprognosen abgeglichen werden müssen. Und da ist dann halt sehr viel mehr Spielraum drin als bei der Klimavorhersage zum Paris-Ziel. Daher glaube ich zwar nicht an einen Erfolg der Klage, halte sie aber eben auch nicht für gegenstandslos.

Wenn man z.B. einzelne Stimmen aus der BW-Führungsebene heranzieht, kann man schnell zu dem Urteil gelangen, dass die Klage berechtigt wäre:
ZITAT(augengeradeaus)
Der frühere Inspekteur der Streitkräftebasis, Martin Schelleis, hatte mehrfach und auch kurz vor seinem Ausscheiden darauf verwiesen, dass die deutschen Zusagen an die NATO nicht zuletzt unter den Anforderungen an den Host Nation Support bei einem alliierten Aufmarsch durch Deutschland auf mehr als 240.000 summieren dürften; der Spiegel berichtete unter Berufung auf interne Papiere des Wehrressorts von einem Bedarf von mehr als 272.000.
 
General Gauder
Beitrag Heute, 17:48 | Beitrag #4774
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ZITAT(Broensen @ 10. Jun 2024, 15:35) *
Ich bin ja durchaus auch der Meinung, dass ein solches Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat bzw. zumindest nicht haben sollte. Aber es gibt schon Argumentationswege, die man gehen könnte.

Das Verfassungsgericht hat aufgrund des Art 20a GG ("Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.") ein Urteil darüber gefällt, ob die Regierung genug für den Klimaschutz tut oder nicht, bzw. ob sie das generationengerecht tut.
Warum also sollte es nicht auch zu dem Urteil kommen, dass die Regierung heute zu wenig für die Verteidigung tut und damit ihrer Schutzverpflichtung in der Zukunft nicht gerecht wird? Wie gesagt: Ich glaube nicht, dass es so kommen wird, aber ganz ausschließen kann man das nicht. Und dann ist es schon relevant, wie man zu einer solchen Einschätzung kommen will. Beim Klimaschutz orientiert man sich am Paris-Ziel, dessen Messwert der Temperaturanstieg darstellt. Analog dazu kann man eben die NATO-Vorgaben bzw. Selbstverpflichtungen aus dem New Force Model oder auch das 2%-Ziel heranziehen und prüfen, ob diese absehbar mit der jetzigen Gesetzes- und Haushaltslage erreicht werden können. Dazu braucht es dann halt eben entsprechende Gutachten in denen aus diesen recht allgemein gehaltenen Anforderungen konkrete Zahlen abgeleitet werden, die dann wiederum mit Entwicklungsprognosen abgeglichen werden müssen. Und da ist dann halt sehr viel mehr Spielraum drin als bei der Klimavorhersage zum Paris-Ziel. Daher glaube ich zwar nicht an einen Erfolg der Klage, halte sie aber eben auch nicht für gegenstandslos.

Wenn man z.B. einzelne Stimmen aus der BW-Führungsebene heranzieht, kann man schnell zu dem Urteil gelangen, dass die Klage berechtigt wäre:
ZITAT(augengeradeaus)
Der frühere Inspekteur der Streitkräftebasis, Martin Schelleis, hatte mehrfach und auch kurz vor seinem Ausscheiden darauf verwiesen, dass die deutschen Zusagen an die NATO nicht zuletzt unter den Anforderungen an den Host Nation Support bei einem alliierten Aufmarsch durch Deutschland auf mehr als 240.000 summieren dürften; der Spiegel berichtete unter Berufung auf interne Papiere des Wehrressorts von einem Bedarf von mehr als 272.000.


Die 2% mit den Paris Klima Zielen zu vergleichen ist aber auch ein starkes Stück, das eine sind Wissenschaftliche Werte deren Auswirkungen Wissenschaftlich Nachweisbar sind, das andere ist eine Zahl die man aus dem Hut gezogen hat, die auch erst einmal gar nichts über die Verteidigungsfähigkeit der Armee aussagt, ich kann auch jedes Wolf durch einen G63 AMG ersetzen dann habe ich enorme Summen ausgegeben bin aber in Sachen Verteidigungsfähigkeit auf der Stelle getreten.

Und dann deine Zahlen zur Truppenstärke was ist den nun richtig? 183k, 203k, 240k oder 272k oder finden wir auch jemanden der dir vorrechnet das 100k ausreichend sind?
Das ist alles Bullshit und vor allem Politik und hat das Gericht nichts an zu gehen.
 
Broensen
Beitrag Heute, 19:52 | Beitrag #4775
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ZITAT(General Gauder @ 10. Jun 2024, 18:48) *
Die 2% mit den Paris Klima Zielen zu vergleichen ist aber auch ein starkes Stück, das eine sind Wissenschaftliche Werte deren Auswirkungen Wissenschaftlich Nachweisbar sind, das andere ist eine Zahl die man aus dem Hut gezogen hat
Beides sind politisch zustande gekommene Selbstverpflichtungen, an die sich mehr schlecht als recht gehalten wird, insofern ist das schon vergleichbar. Du hast natürlich recht damit, dass sich die 2 Grad besser begründen lassen als die 2%, aber beides basiert auf den Analysen von mit der Materie vertrauten Fachleuten, zum einen halt Wissenschaftlern, zum anderen Militärs. Und allein die Tatsache, dass Paris eine Spanne zwischen 1,5 und 2 Grad vorsieht, bestätigt doch, dass auch dort keine 100%ige Gewissheit besteht, trotz extrem ergiebiger Studienlage, sowie dass es sich eben auch tlw. um politisch benannte Ziele handelt, denn eigentlich sind 2 Grad ja wohl auch schon zu hoch angesetzt.
ZITAT
ich kann auch jedes Wolf durch einen G63 AMG ersetzen dann habe ich enorme Summen ausgegeben bin aber in Sachen Verteidigungsfähigkeit auf der Stelle getreten.
Richtig, weshalb ich ja das NFM und allgemein die tatsächlichen NATO-Zusagen erwähnt habe.
ZITAT
Und dann deine Zahlen zur Truppenstärke was ist den nun richtig? 183k, 203k, 240k oder 272k oder finden wir auch jemanden der dir vorrechnet das 100k ausreichend sind?
Abgesehen davon, dass ich nur zwei dieser vier Zahlen angeführt habe, sind das gar nicht meine Zahlen, sondern die von verschiedenen Militärs der Bundeswehr kommunizierten Bedarfe zur Erfüllung der NATO-Vorgaben/Zusagen.
ZITAT
Das ist alles Bullshit und vor allem Politik und hat das Gericht nichts an zu gehen.
Das Verfassungsgericht überwacht aber nun mal die Politik und entscheidet selbst, ob es zuständig ist oder nicht.
 
 
 

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