ZITAT(KSK @ 31. Jan 2014, 22:25)
ZITAT(Camouflage @ 23. Jan 2014, 20:08)
Der neue Vermieter kann im Nachlass keine Ausfertigung des Mietvertrages finden - kann er vom Mieter verlangen, eine Kopie ausgehändigt zu bekommen?
(Im Normalfall ist das ja kein Problem, in diesem angenommenen Fall ist das Verhältnis zwischen Mieter und (neuem) Vermieter aber nachhaltig zerrüttet ...)
Aus meiner Laiensicht würde ich einfach in Frage stellen, dass überhaupt ein Mietverhältnis besteht. Dann muss der Mieter dies ja (mittels des Mietvertrages) beweisen!?
Vielleicht sagt ein Jurist dazu aber auch ganz was anderes
Hmm. Das Mietverhältnis insgesamt in Frage zu stellen, ist m.E. auch etwas kurz gedacht. Immerhin sprechen alleine die Tatsachen dagegen - und ein Mietvertrag ist soweit ich weiß nicht formbedürftig. Vorzeigen und lesen lassen kann man den Mietvertrag ja, es geht nur um die Frage, ob explizit eine Kopie verlangt werden kann. Im umgekehrten Fall (Mieter verlegt seine Ausfertigung) ist das wohl nicht so.
Wenn der Vermieter das dann durch einen Rechtsstreit klären lassen möchte, würde ihm wohl der Mietvertrag in Kopie über die Akten auch zugänglich. Allerdings ist das natürlich schon ein ziemlicher Aufwand.
@muckensen:
Nach meinem Verständnis besteht dieses Kündigungsrecht nur, wenn der Mieter verstorben ist und es um die Frage geht, ob die Erben des Mieters das Mietverhältnis fortführen wollen oder nicht.
Zur anderen Frage:
Wenn es nicht dauerhaft gebunden sein soll (lesen von Entwürfen, Zwischenständen, Arbeitspapieren usw.), verwende ich Treasury Tags aus Großbritannien. Quasi kein Aufwand (Lochen und Einfädeln) und die Seiten lassen sich bei ausreichender Länge der Tags problemlos komplett umblättern.
Für dauerhaftere Geschichten nutzen wir im Büro die Ringbindung in der Mitte auf Kreuz As' Bild. Ist auch okay, setzt aber eine entsprechende Bindemaschine voraus.